Lebendspende

3. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Mürpfelchen
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebendspende

Hallo,

im Internet habe ich gelesen, dass für eine Lebendspende Spender und Empfänger auch freundschaftlich verbunden sein dürfen. Wie lässt sich das nachweisen?

Viele Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39883 Beiträge, 14217x hilfreich)

Lebendspenden unterliegen strengen Regularien, einfach auch, um den illegalen Organhandel zu unterbinden.

Es darf kein postmortal entnommenes Organ zur Verfugung stehen, weiterhin müssen die Betroffenen eng verbunden sein, verwandtschaftlich, durch Heirat, Adoption u.s.w. Das ist dann eine Einzelfallentscheidung.

Prominentes Beispiel: unser Bundespräsident hat seiner Frau vor vielen Jahren eine Niere gespendet.

wirdwerden

-- Editiert von User am 3. Oktober 2024 17:35

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34978 Beiträge, 5977x hilfreich)

Zitat (von Mürpfelchen):
Wie lässt sich das nachweisen?
Na, wenn du das nicht kannst, wird es wohl schwer mit dem Nachweis. WIR können das nicht für dich/euch nachweisen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mürpfelchen
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
reicht auch eine freundschaftliche Verbindung?
Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125833 Beiträge, 40543x hilfreich)

Zitat (von Mürpfelchen):
reicht auch eine freundschaftliche Verbindung?

Je nach Enge der Verbindung kann das ausreichend sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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