Medikamente in selbstverwahrung

1. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Blume2123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Medikamente in selbstverwahrung

Hallo miteinander, ich wohne in einer Aussenwohngruppe für psychisch kranke, bei uns ist es üblich die Medikamente täglich abzuholen, ich glaube das wurd auch im Mietvertrag geregelt.
darf ich rechtlich gesehen meine Medikamente trotzdem selber verwalten, also in meinem Zimmer aufbewahren?


ich kümmere mich um beinah alle Dinge selber, einkaufen, Haushalt und ich gehe in einer Beschäftigung nach, aber die Medikamente darf ich leider nicht selber verwalten.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34067 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Blume2123):
ich glaube das wurd auch im Mietvertrag geregelt.
Dann kannst du mal nachschauen, was dort genau zur Medikamentenausgabe steht.
Zitat (von Blume2123):
aber die Medikamente darf ich leider nicht selber verwalten.
Dann wird das seinen Sinn haben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39388 Beiträge, 14149x hilfreich)

Es geht um keinen Mietvertrag, sondern offensichtlich um einen Betreuungsvertrag. Und da müsste man nachschauen.

wirdwerden

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#3
 Von 
Blume2123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann kannst du mal nachschauen, was dort genau zur Medikamentenausgabe steht.


Werde ich machen, der liegt mir nicht vor, den muss ich erst einfordern.

Zitat (von Anami):
Dann wird das seinen Sinn haben.


Finde ich schade, ich hätte es gerne so, ich bin der Meinung ich habe ein Recht drauf die Medikamente selber zu verwalten

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#4
 Von 
Blume2123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es geht um keinen Mietvertrag, sondern offensichtlich um einen Betreuungsvertrag. Und da müsste man nachschauen.


Gut möglich das es sich um einen Betreuungsvertrag handelt, weiß ich nicht mehr genau, aber den muss ich erst einfordern.

-- Editiert von User am 1. September 2024 18:33

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39388 Beiträge, 14149x hilfreich)

Nö, da musst Du nichts einfordern. Hast Du alles in Deinen Unterlagen, denn so was fällt nicht vom Himmel.

wirdwerden

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#6
 Von 
Blume2123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Unterlagen liegen nicht bei mir, in dem Sinne muss ich sie einfordern.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124174 Beiträge, 40332x hilfreich)

Zitat (von Blume2123):
aber die Medikamente darf ich leider nicht selber verwalten.

Entweder es ist vertraglich geregelt, oder es ist eine (ärztliche) Maßnahme der betreuenden Einrichtung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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