Hallo miteinander, ich wohne in einer Aussenwohngruppe für psychisch kranke, bei uns ist es üblich die Medikamente täglich abzuholen, ich glaube das wurd auch im Mietvertrag geregelt.
darf ich rechtlich gesehen meine Medikamente trotzdem selber verwalten, also in meinem Zimmer aufbewahren?
ich kümmere mich um beinah alle Dinge selber, einkaufen, Haushalt und ich gehe in einer Beschäftigung nach, aber die Medikamente darf ich leider nicht selber verwalten.
Medikamente in selbstverwahrung
1. September 2024
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Frage vom 1. September 2024 | 17:35
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Medikamente in selbstverwahrung
#1
Antwort vom 1. September 2024 | 18:21
Von
Status: Unbeschreiblich (38883 Beiträge, 6424x hilfreich)
Dann kannst du mal nachschauen, was dort genau zur Medikamentenausgabe steht.Zitat :ich glaube das wurd auch im Mietvertrag geregelt.
Dann wird das seinen Sinn haben.Zitat :aber die Medikamente darf ich leider nicht selber verwalten.
#2
Antwort vom 1. September 2024 | 18:28
Von
Status: Unbeschreiblich (41685 Beiträge, 14593x hilfreich)
Es geht um keinen Mietvertrag, sondern offensichtlich um einen Betreuungsvertrag. Und da müsste man nachschauen.
wirdwerden
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#3
Antwort vom 1. September 2024 | 18:30
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Dann kannst du mal nachschauen, was dort genau zur Medikamentenausgabe steht.
Werde ich machen, der liegt mir nicht vor, den muss ich erst einfordern.
Zitat :Dann wird das seinen Sinn haben.
Finde ich schade, ich hätte es gerne so, ich bin der Meinung ich habe ein Recht drauf die Medikamente selber zu verwalten
#4
Antwort vom 1. September 2024 | 18:33
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Es geht um keinen Mietvertrag, sondern offensichtlich um einen Betreuungsvertrag. Und da müsste man nachschauen.
Gut möglich das es sich um einen Betreuungsvertrag handelt, weiß ich nicht mehr genau, aber den muss ich erst einfordern.
-- Editiert von User am 1. September 2024 18:33
#5
Antwort vom 1. September 2024 | 19:02
Von
Status: Unbeschreiblich (41685 Beiträge, 14593x hilfreich)
Nö, da musst Du nichts einfordern. Hast Du alles in Deinen Unterlagen, denn so was fällt nicht vom Himmel.
wirdwerden
#6
Antwort vom 1. September 2024 | 19:07
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Unterlagen liegen nicht bei mir, in dem Sinne muss ich sie einfordern.
#7
Antwort vom 3. September 2024 | 22:14
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41085x hilfreich)
Zitat :aber die Medikamente darf ich leider nicht selber verwalten.
Entweder es ist vertraglich geregelt, oder es ist eine (ärztliche) Maßnahme der betreuenden Einrichtung.
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