Medizinische Behandlung ablehnen

21. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.11.2024 10:56:34
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Medizinische Behandlung ablehnen

Guten Abend,

in meiner Großstadt fahndet die Polizei immer wieder öffentlich mit Lichtbildern nach Patienten, die selbstständig ein Krankenhaus verlassen und damit eine medizinische Behandlung abgelehnt haben. Dabei werden immer wieder Floskeln benutzt wie "Herr X ist dringend auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen" oder "Frau Y befindet sich in akuter Lebensgefahr / eine Lebensgefahr kann nicht ausgeschlossen werden". Man solle in solchen Fällen sofort den polizeilichen Notruf wählen, falls man die gesuchte Person sieht. So als ob es ein geflohener und gefährlicher Straftäter wäre.

Frage: ist es nicht das gute Recht eines jeden Patienten, eine medizinische Behandlung abzulehnen, auch wenn dies potentiell den Tod bedeutet? Dies deckt sich leider mit meinen persönlichen Erfahrungen, da man einen Bekannten unter Androhung körperlicher Gewalt seitens der Polizei zurück ins Krankenhaus gebracht und beide Beine amputiert hat. Er wollte es nicht und war voll geschäftsfähig! Wie kann so etwas in Deutschland passieren?

Das ist meine große Angst. Ich werde unverschuldet bei einem Unfall verletzt und werde dann gegen meinen Willen in ein Krankenhaus eingeliefert, obwohl ich vor Ort wiederholt erwähne, dass ich keine Behandlung möchte. Auch wenn ich vielleicht am Kopf blute oder offenbar gebrochene Knochen habe. Sollte es nicht dennoch mein Recht sein und sollte dieses nicht auch beachtet werden?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125995 Beiträge, 40580x hilfreich)

Zitat (von DerName):
in meiner Großstadt fahndet die Polizei immer wieder öffentlich mit Lichtbildern nach Patienten, die selbstständig ein Krankenhaus verlassen und damit eine medizinische Behandlung abgelehnt haben.

Nö, die fahnden nach Leuten, welche sich aus diversen Gründen in Lebensgefahr befinden oder befinden könnten und bei denen vermutet wird oder man gesichert weis, dass diese nicht mehr zurechnungsfähig sind und die Tragweite ihrer Entscheidungen nicht überblicken können.

Da sind dann auch ganz schnell mal 50-100 Leute von z.B. Feuerwehr und THW unterwegs und durchkämmen Feld Wald und Wiese.



Zitat (von DerName):
Wie kann so etwas in Deutschland passieren?

Gar nicht.

Das ist genauso ein Märchen, wie der Bekannte der im Parkhaus einer Deutschen Großstadt aufwachte und dem eine Niere fehlte.



Zitat (von DerName):
Ich werde unverschuldet bei einem Unfall verletzt und werde dann gegen meinen Willen in ein Krankenhaus eingeliefert, obwohl ich vor Ort wiederholt erwähne, dass ich keine Behandlung möchte

Das kann passieren, wenn man seitens der Verantwortlichen den Eindruck hat, dass man nicht mehr zurechnungsfähig ist und die Tragweite der Entscheidung nicht überblicken kann.

Dem kann man durchaus mittels entsprechend formulierter notarieller Generalvollmacht nebst Patientenverfügung vorbeugen.
Dazu muss man sie nur zum einen machen, zum anderen auch in entsprechender Form immer bei sich tragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12322.11.2024 10:56:34
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Generalvollmacht für eine dritte Person? So wie eine Vorsorgevollmacht? Das hatte ich sowieso mal vor. Beim Notar eine Patientenverfügung aufsetzen lassen, diese im zentralen Vorsorgeregister hinterlegen sowie nach Möglichkeit immer eine beglaubigte Ausfertigung mitführen. Mehr kann ich als Bürger wohl nicht tun.

Ob diese Dokumente auch wirklich beachtet werden, ist natürlich eine andere Frage. Krankenhäuser verdienen Geld mit der Behandlung von Patienten, da kann es durchaus sein, dass so ein Dokument zufällig "verschwindet" oder nicht gefunden wird…

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125995 Beiträge, 40580x hilfreich)

Zitat (von DerName):
Ob diese Dokumente auch wirklich beachtet werden, ist natürlich eine andere Frage.

Die mir Bekannten Leute welche Rettungsdienst arbeiten, suchen immer nach solchen Informationen.

Man sollte dann auch immer eine aktuelle, detaillierte Liste der eingenommen Medikamente mit dabei haben und dort auch aktuelle Behandlungen und vergangenes Behandlungen mit drin haben.



Zitat (von DerName):
Krankenhäuser verdienen Geld mit der Behandlung von Patienten

Nur das die Schadenersatzklagen wesentlich mehr kosten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1479 Beiträge, 166x hilfreich)

Zitat (von DerName):
in meiner Großstadt fahndet die Polizei immer wieder öffentlich mit Lichtbildern nach Patienten, die selbstständig ein Krankenhaus verlassen und damit eine medizinische Behandlung abgelehnt haben.


Du kennst die Details nicht, erlaubst dir aber zu behaupten, dass diese Personen im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte eine medizinische Behandlung abgelehnt haben.

Zitat (von DerName):
Frage: ist es nicht das gute Recht eines jeden Patienten, eine medizinische Behandlung abzulehnen, auch wenn dies potentiell den Tod bedeutet?


Siehe oben.

Zitat (von DerName):
Dies deckt sich leider mit meinen persönlichen Erfahrungen, da man einen Bekannten unter Androhung körperlicher Gewalt seitens der Polizei zurück ins Krankenhaus gebracht und beide Beine amputiert hat. Er wollte es nicht und war voll geschäftsfähig! Wie kann so etwas in Deutschland passieren?


Diesen Mist habe ich doch schon mal hier gelesen.

Das ist so mit absoluter Sicherheit nicht in Deutschland passiert.

-- Editiert von User am 22. November 2024 07:58

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3856 Beiträge, 624x hilfreich)

Zitat (von DerName):
persönlichen Erfahrungen, da man einen Bekannten unter Androhung körperlicher Gewalt seitens der Polizei zurück ins Krankenhaus gebracht und beide Beine amputiert hat. Er wollte es nicht und war voll geschäftsfähig! Wie kann so etwas in Deutschland passieren?

Geträumt? In der Realität ist es nicht möglich.
Bei einer OP, außer bei einem schweren Unfall, wo rasche Handlung notwendig ist, muss der Patient immer einer OP schriftlich zustimmen. Alles in den Formularen wir ihm erklärt, auch was die Narkose betrifft.

Kein Polizist, bringt einen Patienten unter Androhung von Gewalt zu einer Amputation in eine Klinik.
Vielleicht sollten Sie mal das Polizeiaufgabengesetz zur Abwechslung lesen, dann müssten Sie erkennen, dass Ihre Erfahrung bzgl. des Bekannten nicht möglich ist.

Außerdem würde jeder Arzt, seine Approbation verlieren, wenn er einem Patienten beide Beine trotz Widerspruch amputieren würde.
Diese Geschichte fällt unter die Rubrik Märchen.

Wenn Sie keine Hilfe bei einem Unfall möchten, dann tragen Sie ihre Patientenverfügung mit. Die Folgen einer Nichtbehandlung müssen Sie tragen.
Wenn Sie Ängste haben, wäre ein Besuch bei einem Facharzt hilfreich.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Legalitätslevel100
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 59x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Legalitätslevel100
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 59x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39916 Beiträge, 14223x hilfreich)

Nana, mir war auch so, als ob ich den Mist schon mal vor längerer Zeit irgendwo gelesen habe. Durch Wiederholung wird er jedoch nicht zutreffender.

Zur Klarstellung: jeder Eingriff eines Arztes oder von Pflegepersonal ist eine Körperverletzung, welche auch strafrechtlich geahndet werden kann, wenn nicht ein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Dieser ist die Zustimmung zur Behandlung oder in einem Notfall die vermutete Zustimmung (schweres Unfallgeschehen, verwirrte Person). Die Zustimmung erteilt der Betroffene, Bevollmächtigte, Sorgeberechtigte oder Betreuer. Für jede OP findet man in den Krankenhausakten umfangreiches Material, welches von den Berechtigten/Verpflichteten unterschrieben ist; das ist in Deutschland Standard, auch schon wegen der eigenen Absicherung.

Die öffentliche Fahndung wird dann veranlasst, und nur dann, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen; d.h., entweder die genannten medizinischen Gegebenheiten vorliegen oder das Ganze aus anderen Gründen als Vermisstenfall eingeordnet wird, bei welchem unter Abwägung aller Umstände die öffentliche Fahndung angebracht ist.

Jetzt im Winter werden diese Fälle wieder zunehmen. Weil die Gefahr des Erfrierens bei nicht saisongerechter Kleidung doch recht groß ist; Wohnheime/Pflegeheime in der Regel nicht abgeschlossen sind; die verwirrte Seniorin sich auch im Nachthemd auf den Weg zu wem auch immer machen kann. Folglich Eile geboten ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3856 Beiträge, 624x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nana, mir war auch so, als ob ich den Mist schon mal vor längerer Zeit irgendwo gelesen habe. Durch Wiederholung wird er jedoch nicht zutreffender.

Der Person ist entweder langweilig oder sie erfreut sich dran, andere zu beschäftigen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35078 Beiträge, 5990x hilfreich)

Zitat (von DerName):
Ob diese Dokumente auch wirklich beachtet werden, ist natürlich eine andere Frage.
Zuerst mal MACHEN!!
1. Bei sich tragen, wenn man sich unter die Menschheit wagt.
2. Hinterlegen, wo Berechtigte uU suchen und finden.

Also MACHEN, nicht unken.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8282 Beiträge, 1731x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Also MACHEN, nicht unken.


100% Zustimmung

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6617 Beiträge, 1548x hilfreich)

Zitat (von guest-12322.11.2024 10:56:34):
in meiner Großstadt fahndet die Polizei immer wieder öffentlich mit Lichtbildern nach Patienten, die selbstständig ein Krankenhaus verlassen und damit eine medizinische Behandlung abgelehnt haben.

Ich weiß ja nicht, welche Großstadt das sein soll - in Deutschland liegt sie mit Sicherheit nicht. Solche "Fahndungen" sind extrem selten, sie werden ausschließlich gestartet, wenn zweifelsfrei hilflose Personen gesucht werden, die ohne die entsprechende Betreuung in ernster Gefahr sind.

Zitat:
Dabei werden immer wieder Floskeln benutzt wie "Herr X ist dringend auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen"

Ja. Das unterstreicht die Dringlichkeit. Wenn ein hilfloser Mensch, der nicht selbst für sich sorgen kann (weil er z.B. dement ist), regelmäßige Medikamente braucht, die aber offenkundig nicht bei sich führt und ohne Unterstützung auch vergisst, sie einzunehmen - dann befindet sich dieser hilflose Mensch in akuter Gesundheitsgefahr.

Zitat:

oder "Frau Y befindet sich in akuter Lebensgefahr / eine Lebensgefahr kann nicht ausgeschlossen werden". Man solle in solchen Fällen sofort den polizeilichen Notruf wählen, falls man die gesuchte Person sieht. So als ob es ein geflohener und gefährlicher Straftäter wäre.

Das ist, mit Verlaub, Quatsch. Der polizeiliche Notruf ist selbstverständlich auch für Fälle hilfloser Personen da.

Zitat:
Frage: ist es nicht das gute Recht eines jeden Patienten, eine medizinische Behandlung abzulehnen, auch wenn dies potentiell den Tod bedeutet?

Selbstverständlich. Und solche Patienten werden auch nie mit der Polizei gesucht.

Zitat:
Dies deckt sich leider mit meinen persönlichen Erfahrungen, da man einen Bekannten unter Androhung körperlicher Gewalt seitens der Polizei zurück ins Krankenhaus gebracht und beide Beine amputiert hat. Er wollte es nicht und war voll geschäftsfähig! Wie kann so etwas in Deutschland passieren?

Das passiert auch nicht, das gehört in die Rubrik "Spinne in Yucca-Palme" bzw. "Ich kenne einen, der kennt einen, der hat von jemandem gehört, der einen kennt, daß der gehört haben soll..."

Zitat:
Das ist meine große Angst. Ich werde unverschuldet bei einem Unfall verletzt und werde dann gegen meinen Willen in ein Krankenhaus eingeliefert, obwohl ich vor Ort wiederholt erwähne, dass ich keine Behandlung möchte. Auch wenn ich vielleicht am Kopf blute oder offenbar gebrochene Knochen habe. Sollte es nicht dennoch mein Recht sein und sollte dieses nicht auch beachtet werden?

Man wird Sie in so einem Fall zunächst mal in die nächste Notaufnahme einliefern, weil nicht klar ist, ob Sie nicht schock-bedingt gar nicht in der Lage sind, Entscheidungen auf der Grundlage des Verständnisses von deren Konsquenzen zu treffen.
Man kann Sie in so einer Situation auch nicht unter Schock auf der Straße herumkriechen lassen, weil Sie damit eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer wären.

Im Krankenhaus können Sie dann den Ärzten erklären, welche Behandlung(en) Sie möchten und welche nicht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6617 Beiträge, 1548x hilfreich)

Zitat (von Legalitätslevel100):
Das ist doch wieder der gleiche Vogel, der dringend psychologische Hilfe benötigt

Ob er sie benötigt, können wir hier alle nicht beurteilen. Weil wir weder diesen Menschen kennen noch die nötige fachliche Kompetenz besitzen.

Erkennbar ist, daß es hier im Forum einen User gibt, der einen gewissen Fetisch hat, sich solche ärztlichen Übergriffe vorzustellen. Vielleicht führt das zu einem besonderen Lustgewinn - aber auch das ist nur eine spekulative Vermutung.

Klar ist, daß es ziemlich vergebliche Mühe ist, Menschen, die sich lustvoll Katastrophen ausmalen, zu erklären zu versuchen, daß diese ausgemalten, erwarteten Katastrophen keinen realistischen Hintergrund haben.

(Die "Klimaangst" der Gläubigen der Kirche der Klimawandler ist ein Beispiel dafür, die führt zu Phänomenen, wie man sie aus der Geschichte schon von anderen religiösen Wahnvorstellungen kennt... Aber das ist ein anderes Thema.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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