Mutter wird im Krankenhaus festgehalten

4. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
maschinenbauer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter wird im Krankenhaus festgehalten

Hallo zusammen,

folgendes ist passiert:
Ich habe eine Grillschale im Garten heiß gemacht. Die Polizei hat mich dann zusammen geschlagen ohne Grund und die Feuerwehr hat das Feuer gelöscht. Das wollte ich nicht. Dann haben die mich und meine Mutter gezwungen Drogen zu nehmen im Krankenhaus. Bei meiner Mutter haben sie erst einfach gesagt sie hat hohen Blutdruck wegen dem Anschreien und dann in ein anderes Krankenhaus verlegt und wird jetzt festgehalten. Ich habe nichts und sie auch nicht. Ich bin dann erst ausgebrochen und wollte dann bis das Urteil abläuft reisen, aber wurde dann bei einem Grenzübertritt wieder gepackt. Urteil wurde dann früher aufgehoben bei mir.
Ich habe meine Mutter gesund gepflegt und will nicht, dass sie so schlimm zugerichtet wird.
Meine Mutter wird seit über 2 Monaten festgehalten, will keine Therapie und hat gesagt will raus. Ich wurde zweimal unberechtigterweise abgewiesen, als ich ihr Sachen bringen wollte und sie rausholen wollte. Sie wurde schlimm zugerichtet. Beim letzten Mal wurde vom Krankenhaus gesagt sie wollten sich mit ihr und mir unterhalten, haben mich dann aber rausgeworfen, weil ich sie rausholen wollte und natürlich sauer bin weil ich und sie das nicht wollen und wollten sich dann mit mehreren gegen mich und sie unterhalten.
Bei dem Anwalt, wo ich schonmal war musste ich 2 Wochen warten und der hatte keine Zeit weil bei dem welche aufgehört haben.
Ich habe Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Wie bekomme ich sie am schnellsten raus? Die haben kein Recht mir den Kontakt zu untersagen. Auch Verwandten untersagen sie den Kontakt.
Zudem will ich strafrechtlich vorgehen und Verdienstausfall. Wichtig ist aber zunächst sie zu befreien.
Vielleicht geht es ja auch ohne Anwalt schnell..
Viele von den Nachbar haben die Grillschale genauso und da haben die keinen Überfall gemacht

-- Editiert von User am 4. Mai 2024 19:15

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Einschätzung vom Anwalt erhalten.
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128668 Beiträge, 41013x hilfreich)

Nun, als erstes sollte man den Sachverhalt mal strukturiert, lesbar, vollständig und vor allem wahrheitsgemäß wieder geben.



Als zweites:
Soweit ich des den wirren Zeilen entnehmen konnte, gibt es wohl ein gerichtliches Urteil zur zwangsweisen Unterbringung.
Es wäre für eine zielführende Diskussion also mal relevant, den Wortlaut dieses Urteils zu kennen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8851 Beiträge, 1884x hilfreich)

https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Mutter-von-jemandem-unzurechnungsfaehig-soll-geklaut-haben-__f546068.html

Vielleicht war damals garnicht die Mutter von jemanden sondern Ihre

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8851 Beiträge, 1884x hilfreich)

https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Mutter-von-jemandem-unzurechnungsfaehig-soll-geklaut-haben-__f546068.html

Vielleicht war damals garnicht die Mutter von jemanden sondern Ihre

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128668 Beiträge, 41013x hilfreich)

Etwas merkwürdig ist ja bereits der Anfang der Geschichte.

So wie der TS es schilderte machte *piff* und dann ist da plötzlich Polizei, langweilt sich, sieht 20 Nachbarn mit Feuerschale und wählt dann ausgerechnet den TS aus um ihn grundlos zusammenzuschlagen.

Dann machte *puff* und die Feuerwehr ist da, sieht andere Uniformierte und wegen dem Rudeltrieb begeben sie sich dorthin. Dort angekommen denken sie sich, "Ui, dann machen wir mal das Feuer aus, das mag er bestimmt auch nicht so wie der schreit".


Oder die Realitätsnahe Variante, dass die Nachbarn die Einsatzkräfte gerufen haben weil wohl nicht nur die Feuerschale heiß war.
Das die Polizei dann zum Eigenschutz des TS, zum Selbstschutz und Schutz der Feuerwehr den Widerstand des TS brechen mussten und ihn mit geeigneten Maßnahmen zu Boden brachten, damit die Feuerwehr in Rahmen weiterer Maßnahmen Gefahr für die öffentlichen Sicherheit und Ordnung abwehren konnte ...


Jetzt ist die Frage, welche Variante sich wohl in den Akten findet und durch diverse Zeugen bestätigt werden könnte ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40712 Beiträge, 14406x hilfreich)

In der Tat, selten wirr, das, was da geschrieben wird. Ich bin ganz mutig und wage trotzdem eine Antwort. Es gab einen Vorfall, im Zuge dessen wurden Mutter und Sohn offensichtlich (vorsichtig formuliert) recht auffällig. Denn wer hindert schon die Feuerwehr am Löschen eines *******, und das so aggressiv, dass die Polizei einfache körperliche Gewalt anwenden muss?

So, dann wurden die beiden Streithammel mitgenommen, da nach Einschätzung der Einsatzkräfte eine Unterbringung erforderlich war, geschah das dann mit gerichtlicher Hilfe. Es erging für beide Betroffenen jeweils eine gerichtliche Entscheidung. Die des Fragestellers scheint befristet gewesen zu sein; die Frist ist entweder abgelaufen oder wurde durch weiteren Gerichtsentscheid aufgehoben. So, da bleibt die Entscheidung hinsichtlich der Mutter. Wir kennen nicht den Inhalt der Entscheidung, nicht die Rechtsgrundlage, auf der sie erlassen wurde; da gibt es ja mehrere Möglichkeiten. Jedenfalls spricht vieles dafür, dass es einer erneuten gerichtlichen Entscheidung bedarf, um die erste Entscheidung aufzuheben. Actus - Actus contrarius, das bewegt sich normalerweise auf einer Ebene. Da müsste also von der Mutter ein entsprechender Antrag gestellt werden. Ob die Vollmachten, die der Sohn hat, ausreichen, um juristisch für die Mutter zu handeln, kann ich nicht abschätzen. Jedenfalls reichen sie nicht aus, um ein Urteil auszuhebeln.

Bei den Kenntnissen, die der Sohn auf dieser Ebene hat, würde ich jedenfalls dringend empfehlen, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen und von weiteren Befreiungsaktionen abzusehen. Bis eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt wird (Betreuung, Aufhebung der Entscheidung, die in der Welt ist, was weiß ich), wird es dauern. Zauberfeen können wir hier auch nicht bieten, sind auch in den Gesetzen nicht vorgesehen. Also ab zum Fachmann.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36909 Beiträge, 6220x hilfreich)

Zitat (von maschinenbauer):
Ich habe nichts und sie auch nicht.
Irrtum. Du hast was und auch deine Mutter hat was.
Denn wer nichts hat, wird nicht in Krankenhäusern festgehalten und muss nicht ausbrechen. Man braucht die Plätze und Betten für Leute, die was haben.

Zitat (von maschinenbauer):
Ich habe Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Ich meine: DAS hast du nicht mehr bzw. beides ist ungültig. Darum wird sich jemand anders kümmern.
Zitat (von maschinenbauer):
Zudem will ich strafrechtlich vorgehen und Verdienstausfall. Wichtig ist aber zunächst sie zu befreien.
Das geht alles weder gut noch schnell. Auch mit Anwalt nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4010 Beiträge, 644x hilfreich)

Zitat (von maschinenbauer):
Die Polizei hat mich dann zusammen geschlagen ohne Grund

Wg. einer Grillschale wird niemand zusammengeschlagen, sie dürften sich entsprechend aufgeführt haben, somit hatte die Polizei das Recht, dafür zu sorgen, dass sie zur Ruhe kommen und das geht ohne schlagen.
Zitat (von maschinenbauer):
haben mich dann aber rausgeworfen, weil ich sie rausholen wollte und natürlich sauer bin weil ich und sie das nicht wollen und wollten

Man wollte mit ihnen reden, dass ihre Mutter entlassen wird, stand offenbar nicht zur Diskussion, auch da werden sie entsprechend negativ aufgefallen sein, somit dürfte dieser Rauswurf gerechtfertigt gewesen ein.
Zitat (von maschinenbauer):
ch bin dann erst ausgebrochen und wollte dann bis das Urteil abläuft reisen, aber wurde dann bei einem Grenzübertritt wieder gepackt

Wir haben in Europa offene Grenzen und selbst bei Kontrollen wird niemand an der Ausreise gehindert, außer es liegt ein entsprechender Beschluss vor, dass war offenbar der Fall.
Zitat (von maschinenbauer):
Zudem will ich strafrechtlich vorgehen und Verdienstausfall.

Wg. was Verdienstausfall? Die Ursache wg. der Unannehmlichkeiten, waren offenbar sie selber.
Es mag einen wichtigen Grund geben, warum ihre Mutter nicht entlassen wird, somit sollten sie ihre Aktionen mit den - rausholen - vergessen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(595 Beiträge, 313x hilfreich)

Also, ich fasse den Sachverhalt zusammen:

TE macht eine Grillschale in seinem Garten "heiß", daraufhin kommt die Polizei in den Garten und schlägt den TE zusammen, die Feuerwehr löscht das Feuer (welches Feuer? Bisher keine Rede von einem Feuer) gegen den Willen des TE.

Der TE muss ins Krankenhaus, offenbar wegen der Verletzungen nachdem er von der Polizei zusammengeschlagen wurde, aber nicht nur er, sondern auch seine Mutter, die offenbar unverletzt war und ihn nur ins Krankenhaus gebracht hat, "gezwungen, Drogen zu nehmen". Beide werden daraufhin zwangsweise im Krankenhaus behalten und die Mutter wird zwangsweise in ein anderes Krankenhaus verlegt, während der TE aus dem Krankenhaus "ausbricht" und versucht, das Land zu verlassen, wobei er allerdings "gepackt" wird (festgenommen?).

Anschließend wird sein "Urteil" (bisher war nicht die Rede von irgend einem Urteil) "früher aufgehoben" als bei der Mutter (offenbar gibt es gleich zwei Urteile?), der TE geht ins Krankenhaus, wo seine Mutter noch "festgehalten" wird, wird dort allerdings rausgeworfen.

Nun wird nach strafrechtlichen Möglichkeiten und nach zivilrechtlichen Ansprüchen auf Verdienstausfall gefragt.

Eine sehr konfuse Geschichte, gelinde gesagt. Ich wünsche dem TE und seiner Mutter gute Besserung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.041 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.016 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen