Ich bin nicht sicher ob dieses unter Patientereicht oder Sozialrecht oder aehnliches faellt.
Ich ueberlege im naechsten Jahr eine OP zu haben und diese selber zu bezahlen. Die Indikation fuer die OP wird bis dahin vorliegen. Es geht um keine kosmetische OP. Trotzdem muss der MDK dem zustimmen. Ganz kurz: es geht um eine geschlechtsangleichende OP. Die Wartezeiten sind extrem lang, und der MDK kann das ganze nochmal monatelang in die Laenge ziehen. Mein zustaendiger MDK ist sehr trans-feindlich und ohne Klage vor dem Sozialgericht werde ich eventuell kein OK bekommen. Aus dem Grund ueberlege ich das ganze selber zu bezahlen und immerhin nicht auf den MDK angewiesen sein zu muessen (und notfalls noch klagen zu muessen). Dazu kommt noch ein rezentes Urteil des BSG, welches die momentane Praxis fuer solche OPs fuer illegal erklaert hat und Krankenkassen deswegen die Kosten fuer solche OPs nicht mehr uebernehmen muessen bis der Gesetzgeber irgendwann mal rechtsgueltige Grundlagen geschaffen hat. Jedenfalls wurde das so in der muendlichen Urteilsverkuendung im Oktober erklaert. Auf die schriftliche warten wir noch.
Jetzt moechte ich gerne wissen, was eine noetige OP selber bezahlen rechtlich bedeutet. Was wenn es zu Komplikationen kommt und eine zweite OP noetig ist? Krankmeldung? Medizinische Hilfsmittel? All dieses hat man ja nicht bei einer rein kosmetischen OP. Nur ist diese OP halt keine kosmetische OP sondern gut mit entsprechenden Abrechnungsschluesseln, Diagnosen und vorheriger Behandlungen belegt. Ich werde nicht in eine Privatklinik gehen sondern ein Krankenhaus welches ganz normal mit gesetzlichen Kassen abrechnet. Danke fuer eure Einschaetzung
Noetige OP selber bezahlen: rechtliche Implikationen?
Zitat :Jetzt moechte ich gerne wissen, was eine noetige OP selber bezahlen rechtlich bedeutet.
Es bedeutet, daß man vom Krankenhaus eine Rechnung für all das bekommt, was das Krankenhaus abrechnet, und von den Ärzten (Operateur, Anästhesist usw.) eine Rechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) für die ärztlichen Leistungen.
Man sollte sich vorher sagen lassen, was das in etwa alles kosten wird - es werden mit Sicherheit etliche 1000 Euro sein, eher eine Summe im unteren 5-stelligen Bereich.
Zitat:Was wenn es zu Komplikationen kommt und eine zweite OP noetig ist?
Dann wird's komplex, auch danach sollte man fragen. U.U. muss das dann die gesetzliche Krankenversicherung übernehmen, wenn der Patient in der GKV versichert ist, u.U. bekommt man auch dafür eine Rechnung vom Krankenhaus und den behandelnden Ärzten.
Zitat:Krankmeldung?
Für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist das egal - auf dem Teil für den Arbeitgeber steht keine Diagnose, sondern nur die Dauer der AU.
Zitat:Medizinische Hilfsmittel?
Die Ärzte und die GKV fragen.
Zitat:All dieses hat man ja nicht bei einer rein kosmetischen OP.
Die wird sowieso nie von der GKV bezahlt. (Ausnahme: Narbenbehandlungen, Behandlung weil etwas massive psychische Probleme verursacht, oder z.B. ein zu großer Busen gesundheitliche -Rücklen- Probleme. U.ä.)
Zitat:Nur ist diese OP halt keine kosmetische OP sondern gut mit entsprechenden Abrechnungsschluesseln, Diagnosen und vorheriger Behandlungen belegt. Ich werde nicht in eine Privatklinik gehen sondern ein Krankenhaus welches ganz normal mit gesetzlichen Kassen abrechnet.
Jedes Krankenhaus kann privatärztliche Leistungen abrechnen, und macht das auch sehr gerne.
Sie schreiben selbst, daß die GKV die Kosten für solche Operationen (zur Zeit jedenfalls) nicht übernimmt.
Dann wird das Krankenhaus sie auch nicht über die GKV abrechnen, darf es schließlich nicht. Dann geht das ausschließlich als "Privatpatient", wenn man alles selbst bezahlt.
Wenn Sie wirklich diesen Weg wählen wollen, sollten Sie sich vorher gründlich mit dem behandelnden Arzt über die Kosten unterhalten.
Danke. Ueber die Kosten bin ich informiert, und es ist nicht soviel wie man denken sollte (4500-7000 Euro al in je nach KH). Allerdings sind Korrekturen recht haeufig noetig. Und vor allem da geht es mir um das rechtliche. Wenn ich bei Kliniken gucke welche kosmetische OPs anbieten dann steht dort halt oft bei dass man sich nicht krankschreiben lassen kann und Urlaub nehmen muss (ok, ein guter Hausarzt wird wohl einen Grund fuer eine Krankschreibung finden). Ebenso muss man die Nachsorge selber bezahlen, am besten eine Versicherung fuer noetige Korrekturen abschliessen weil die gesetzliche Krankenkasse nicht aufkommt fuer Dinge die bei solchen OPs schieflaufen. Allerdings sind bei diesen Narbenprobleme ausgeschlossen. Aber zu eigentlich versichten OPs selber bezahlen finde ich nichts.
Im Moment uebernehmen die gesetzlichen KK die Kosten solcher OPs noch. Aber wie das nach dem schriftlichen Urteil aussehen wird ist weiterhin undeutlich. Leider kann ich zur Zeit den Antrag noch nicht einreichen sondern erst in rund 3 Monaten. Also will ich vorbereitet sein. Und selbst wenn die Kosten noch uebernommen werden wuerde ich ueber die KK noch wenigstens ein weiteres Jahr warten oder moeglichweise klagen.
-- Editiert von User am 24. Dezember 2023 18:15
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Zitat :Aber zu eigentlich versichten OPs selber bezahlen finde ich nichts.
Wenn man die OP selber bezahlt, wird man in der Regel auch die Folgen selber tragen müssen, wenn etwas schiefgeht.
Die Korrektur solcher Probleme ist nicht die Aufgabe der Versichertengemeinschaft.
Zitat :Im Moment uebernehmen die gesetzlichen KK die Kosten solcher OPs noch.
Den Optimismus teile ich angesichts des verkündeten Urteils nicht. Die KKs und ihre Verantwortlichen werden sich wohl kaum strafbar machen wollen.
Allenfalls werden bereits genehmigte Anträge / Bescheide nicht widerrufen.
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