Praxisvertretung: Blutabnahme und Impfung verweigert

24. März 2022 Thema abonnieren

Darum geht es hier:

Der Patient hat mit dem Hausarzt eine Folgeuntersuchung und Impfung vereinbart. Der Termin fällt in den Urlaub des Hausarztes. Darf eine Praxisvertretung die Behandlung als "nicht notwendig" verweigern? In diesem Rahmen werden die Aufgaben und Befugnisse von Praxisvertretungen diskutiert, insbesondere deren Zugang zu den Patientenakten.

 Von 
manp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Praxisvertretung: Blutabnahme und Impfung verweigert

Hallo zusammen,

mit meinem Hausarzt war eine Blutabnahme nach Karenz von Schmerzmitteln vereinbart, um die Ursache einer Thrombozytenstörung abzuklären, sowie eine Pneumokokkenimpfung zur Verifizierung eines Immundefekts.

Beides ist dringend: Ersteres, weil ich zumindest gelegentlich Schmerzmittel benötige, Letzteres, da sich daraus ggf. das Erfordernis fachärztlicher Weiterbehandlung ergibt. Von den Arzthelferinnen wurde beides während der Praxisvertretung verwehrt mit der Begründung, dass während dieser Zeit nur unbedingt nötige Leistungen abgerechnet werden könnten.

Muss ich demnach auf Impfung und Blutabnahme warten, bis mein Hausarzt zurück ist?

Liebe Grüße
M.P.




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41102x hilfreich)

Zitat (von manp):
mit meinem Hausarzt war eine Blutabnahme nach Karenz von Schmerzmitteln vereinbart, um die Ursache einer Thrombozytenstörung abzuklären, sowie eine Pneumokokkenimpfung zur Verifizierung eines Immundefekts.

Und den Termin dafür hat er in seine Vertretungszeit gelegt?
Wurde das mit dem Vertretungsarzt abgestimmt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4326 Beiträge, 712x hilfreich)

Zitat (von manp):
Muss ich demnach auf Impfung und Blutabnahme warten, bis mein Hausarzt zurück ist?


Vermutlich ja, dafür ist eine Vertretung in der Regel nicht zuständig, da es eine laufende Behandlung ist. Anders wäre es bei einem Notfall.
Zitat (von manp):
Beides ist dringend: Ersteres, weil ich zumindest gelegentlich Schmerzmittel benötige, Letzteres, da sich daraus ggf. das Erfordernis fachärztlicher Weiterbehandlung ergibt.

Bei gelegentlicher Einnahme scheint es nicht so dringend zu sein, sonst hätte sie ihr Hausarzt gleich zum Facharzt überwiesen. Oder seiner Vertretung mitgeteilt, dass eine Weiterbehandlung unaufschiebbar ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
manp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und den Termin dafür hat er in seine Vertretungszeit gelegt?
Wurde das mit dem Vertretungsarzt abgestimmt?


Ich sollte einen Termin vereinbaren, sobald die Karenzzeit verstrichen ist. Vermutlich hatte mein Hausarzt dabei nicht im Blick, dass dies in seine Urlaubszeit fallen würde, deshalb halte ich eine Absprache auch für unwahrscheinlich.

Inwiefern soll das relevant sein? Dürfen Vertretungsärzte ihrer Meinung nach unwichtige Behandlungen ablehnen, wobei zu erwähnen ist, dass beim Vertretungsarzt nicht angefragt wurde?

Außerdem ist in meinem Fall kein Arztgespräch nötig. Bei der Blutuntersuchung muss lediglich ein Wert bestimmt werden und auch die Pneumokokkenimpfung ist mit keinem hohen Aufwand verbunden, beides zusammen dürfte kaum das Budget der Praxisvertretung sprengen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41102x hilfreich)

Zitat (von manp):
beides zusammen dürfte kaum das Budget der Praxisvertretung sprengen.

Die Frage ist, ob es dafür überhaupt ein Budget gibt.

Die Vertretungen sind in der Regel nur für Notfälle / unaufschiebbare Behandlungen zuständig. Die machen das ja neben ihrem normalen Betrieb.


Ich würde da mal bei der Krankenkasse anfragen, wie das mit dem Budget aussieht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1452 Beiträge, 539x hilfreich)

Zitat (von manp):
Außerdem ist in meinem Fall kein Arztgespräch nötig. Bei der Blutuntersuchung muss lediglich ein Wert bestimmt werden


Das mag ja sein. Aber der Arzt kennt dich nicht. Er hat wahrscheinlich auch keinen Zugang zu deiner Akte und weiss dann auch nicht, welche Untersuchungen dein Arzt angedacht/empfohlen hat. Er wird nicht auf Zuruf "mach mal ein Blutbild, ich will die Werte x und y" dir einfach Blut abnehmen können ohne sicher sein zu können, das das auch medizinisch notwendig ist.

und auch die Pneumokokkenimpfung ist mit keinem hohen Aufwand verbunden, beides zusammen dürfte kaum das Budget der Praxisvertretung sprengen.
Und du glaubst wirklich, dass dir ein Arzt ohne dich zu kennen und ohne ein Aufklärungsgespräch zu führen dir irgendeine Impfung in den Arm amen lässt?

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
manp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Der Vertretungsarzt hat in der Regel tatsächlich keinerlei Daten über den Patienten. Wenn doch, dann wüsste der Patient das, weil er der Datenweitergabe hätte zustimmen müssen.


Okay, eingangs fehlt eine uU relevante Information: Es handelt sich um eine Gemeinschaftspraxis. Zwar müssen die Patientenakten wohl auch in solchen grundsätzlich getrennt geführt werden, wenn es aber keine Zugriffsmöglichkeit für die Praxisvertretung geben würde, wie soll dann die quasi stellvertretende Ausstellung von Rezepten laufen, die mWn idR - und auch in dieser Praxis -, möglich ist?

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3799x hilfreich)

Wie lange ist dein behandelnder Arzt eigentlich weg?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4326 Beiträge, 712x hilfreich)

Zitat (von manp):
Außerdem ist in meinem Fall kein Arztgespräch nötig.


Kein Arzt wird eine Impfung sowie eine Blutuntersuchung vornehmen, wenn er keine Akten und keinen Auftrag vom behandelnden Arzt dazu hat.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1213 Beiträge, 201x hilfreich)

Du bist ja auch nicht gezwungen, zu dem Vertretungsarzt zu gehen. Wenn es dringend ist, musst du dir einen Arzt suchen, der mehr Zeit hat. Eventuell musst du etwas rumtelefonieren, aber das sollte schon möglich sein.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7312 Beiträge, 1665x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Vermutlich ja, dafür ist eine Vertretung in der Regel nicht zuständig, da es eine laufende Behandlung ist. Anders wäre es bei einem Notfall.

Die Vertretung des behandelnden Arztes ist uneingeschränkt auch für sämtliche Weiterbehandlung während der Vertretungszeit zuständig und kann diese auch problemlos abrechnen.

Die Begründung der Arztpraxis ist Unfug.

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 942x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Die Vertretung des behandelnden Arztes ist uneingeschränkt auch für sämtliche Weiterbehandlung während der Vertretungszeit zuständig und kann diese auch problemlos abrechnen.
Ohne Patientenakte? Lustige Idee.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(773 Beiträge, 135x hilfreich)

Vermutlich handelt es sich hier auch um Untersuchungen die nur bei entsprechender Indikation von der Krankenkasse übernommen werden. Dazu braucht man aber die detailierte Krankengeschichte inkl. den Ergebnissen vorheriger Untersuchungen. Wie soll ein Vertretungsarzt ohne Unterlagen das leisten?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
neuerId
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

1. auch Ärzte sind Menschen und benötigen ab und zu Mal Urlaub.
2. Welche Konsequenz hätte deine Blutabnahme, wenn der Arzt nicht da ist ? Genau, keine. Den Thrombocytenwert bestimmst du einfach wenn der Arzt wieder da ist. Meiner Meinung nach macht es auch kein Sinn Blut abzunehmen und das in verschiedene Labore zu senden. Da wären die Thrombocyten Werte / Verläufe nicht genau vergleichbar. Außerdem benötigt das Labor hierfür ein spezielles Röhrchen zusätzlich. Mach’s doch einfach wenn dein Arzt da ist, der weiß Bescheid und dann hast du gleich korrekte Ergebnisse.
Du bist wegen einem Thrombocytenwert kein Notfall. Impfung macht vielleicht die Sprechstunde wenn du dich vorher anmeldest. Aber das ist ja auch kein dringender Notfall.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.809 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.856 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.