Psychotherapiepraxis möchte Patienten loswerden

3. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
berallo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Psychotherapiepraxis möchte Patienten loswerden

Unter welchen Voraussetzungen kann eine Psychotherapiepraxis einem Patienten weitere Sitzungen verweigern, bzw. die Fortführung der Psychotherapie versagen?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

dafür braucht es imho gar keine Voraussetzungen. Auch ein Arzt ist nicht verpflichtet, eine Vertragsbeziehung einzugehen oder fortzuführen (von Notfällen abgesehen).

Was gegeben sein kann sind vertragliche Vereinbarungen, dadurch kann sich eine Weiterbehandlung mehr oder weniger verpflichtend ergeben (aber sicher auch nicht auf ewig). Ein Beispiel wäre eine aufwendige Behandlung beim Zahnarzt, die kann nicht so ohne weiteres - insbesondere nicht ohne Schadenersatz - abgebrochen werden.

Und natürlich darf - wie immer - eine Kündigung nicht zur Unzeit erfolgen, wie auch immer man das im Einzelfall bewerten muss (bei einem Arzt vielleicht strenger als bei einem Friseur).

Konkret bei einer Psychotherapie kommt aber hinzu, dass (nur) der Arzt eine Erfolgsaussicht beurteilen muss. Falls er diese verneint ist ein Abbruch der Behandlung sogar geboten, hier würde er sich Schadenersatzpflichtig machen (wobei auch das ziemlich sicher an Beweisen scheitern würde).

Liegt der Grund eigentlich bei der Praxis, oder beim Patienten?

Stefan

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120307 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von berallo):
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Psychotherapiepraxis einem Patienten weitere Sitzungen verweigern, bzw. die Fortführung der Psychotherapie versagen?

Das wird immer im Einzelfall entschieden.

Da es in dem Bereich aber Vertragsfreiheit gibt, kann bereits das
Zitat (von berallo):
Psychotherapiepraxis möchte Patienten loswerden

ausreichend sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5669x hilfreich)

Zitat (von berallo):
Psychotherapiepraxis möchte Patienten loswerden
Das ist zunächst nur (d)eine Behauptung.
Zitat (von berallo):
Unter welchen Voraussetzungen
Das kommt auf die Vereinbarung an, die beide geschlossen haben.
iaR gibt es für solche Therapien für beide Seiten bis zu 5 Sitzungen, in denen getestet werden kann, ob PatientIn und TherapeutIn miteinander *arbeiten* können. Dann ist über Weiterführen oder Abbrechen zu entscheiden.
Das ist dann weit entfernt von *verweigern oder versagen*.
-------------------------------
Zitat (von reckoner):
eine Kündigung nicht zur Unzeit erfolgen,
Psychotherapeuten kündigen iaR nicht. Der Therapeut muss kein Arzt sein und auch der Patient kann jederzeit die Therapie abbrechen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von berallo):
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Psychotherapiepraxis einem Patienten weitere Sitzungen verweigern, bzw. die Fortführung der Psychotherapie versagen?

Hat der Psychotherapeut eine Kassenzulassung?
Ist der Patient in der GKV versichert oder privat krankenversichert?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Auch ein Arzt ist nicht verpflichtet, eine Vertragsbeziehung einzugehen oder fortzuführen (von Notfällen abgesehen).

Ein Arzt mit "Kassenzulassung" (der also Mitglied in der Kassenärztlichen Vereinigung ist und damit an deren "Sicherstellungsauftrag" teilnimmt), ist durchaus verpflichtet, einen Behandlungsvertrag mit in der GKV versicherten Patienten abzuschließen.

Das darf er nur verweigern, wenn er wichtige Gründe hat, also z.B. ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Hat er zeitnah keine Termine frei, kann er dem Patienten Termine in der weiteren Zukunft anbieten, das löst das Probleme dann häufig von selbst - sagt der Arzt "Selbstverständlich behandele ich Sie, aber der nächste freie Termin in unserer Praxis ist leider erst im Mai 2023..." - dann lehnen die meisten Patienten dankend ab.

Bei Psychotherapeuten sind allerdings monatelange Wartezeiten ganz normal, genau wie z.B. bei Endokrinologen, bei denen man z.B. am besten gleich einen Termin "für in 12 Monaten" macht, wenn man einen Termin wahrgenommen hat..

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
haare34
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Dauerpatient der noch nicht geheilt ist darf natürlich nicht gekündigt werden.

Lies das https://www.iww.de/pp/recht/patientenumgang-in-welchen-faellen-duerfen-sie-die-behandlung-eines-dauerpatienten-abbrechen-f127106


(Unfug editiert)

-- Editiert von Moderator am 4. September 2022 19:23

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5669x hilfreich)

Zitat (von haare34):
Ein Dauerpatient der noch nicht geheilt ist darf natürlich nicht gekündigt werden.
Wer ist hier Dauerpatient und wo steht, dass ein Behandlungsvertrag gekündigt werden solle?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120307 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von haare34):
Ein Dauerpatient der noch nicht geheilt ist darf natürlich nicht gekündigt werden.

Das ist schlicht falsch.
Man hätte dem Link mal folgen und das dort stehende lesen und verstehen sollen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Auch bei einem Dauerpatienten gibt es kein Dauerrezept in die Unendlichkeit hinein. Dieses Rezept wird nach Kontrolle vom Arzt bei Bedarf verlängert. Auf der Basis schließt denn der Patient mit einem Physiotherapeuten seiner Wahl einen Vertrag ab. Diesen Vertrag haben beide Seiten zu erfüllen. Wenn z.B. die 6 verordneten Behandlungen abgeschlossen sind, dann kann jede Vertragsseite sich weigern, mit diesem ehemaligen Vertragspartner einen neuen Vertrag abzuschliessen. Wenn man vorzeitig aus diesem Vertrag rauskommen möchte, dann muss man schauen, ob Gründe hierfür vorliegen.

wirdwerden

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#10
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von berallo):
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Psychotherapiepraxis einem Patienten weitere Sitzungen verweigern, bzw. die Fortführung der Psychotherapie versagen?

Wenn die Chemie zwischen Patient und Psychologen nicht passt und somit eine Besserung der Probleme nicht erfolgen wird. Die Mitwirkungspflicht des Patienten nicht erkennbar ist und der Psychologe mit seinem Behandlungskonzept scheitert.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Zitat (von berallo):
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Psychotherapiepraxis einem Patienten weitere Sitzungen verweigern, bzw. die Fortführung der Psychotherapie versagen?

Wenn die Chemie zwischen Patient und Psychologen nicht passt und somit eine Besserung der Probleme nicht erfolgen wird. Die Mitwirkungspflicht des Patienten nicht erkennbar ist und der Psychologe mit seinem Behandlungskonzept scheitert.

Ganz so einfach ist es nicht, auch wenn die ganz grobe Richtung stimmt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(512 Beiträge, 176x hilfreich)

Unabhängig davon was die Psychotherapiepraxis oder deren Beitreiber dürfen:

Was wil man überhaupt erreichen?

Schadensersatz?

Ein "vernünftiges" Klima dürfte wohl kaum mehr vorherschen, wenn ein Psychotherapeut ernsthaft kein Interesse mehr an einer Zusammenarbeit hat, diese aber erzwungen wird.

1x Hilfreiche Antwort

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