Schmerzen nach der tiefen Zshnfleischtaschenreinigung

1. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
go320419-32
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzen nach der tiefen Zshnfleischtaschenreinigung

Hallo zusammen,

angenommen, X hatte Zahnfleischschmerzen an einer Stelle. Beim beißen wurden die aber nicht stärker. Dann hat sein Zahnarzt eine tiefe Zahnfleischtaschenreinigung unter einer lokalen Betäubung durchgeführt.

Dann meinte er, wegen der Betäubung soll X mit dem Essen abwarten und dann kann x alles essen. Er meinte außerdem, die ersten 4 Tage wird es weh tun, danach aber langsam besser. Dann hätte X 2 Wöchen später zur Kontrolle müssen.

Im Gegensatz zum Stand vor der Reinigung tut nun X’s Zahnfleisch auch beim Beißen weh, und zwar enorm, sodass X auf der Seite nicht mehr essen kann. In Ruhe tut es natürlich auch mehr weh als vorher. Und das, obwohl er meinte, X könne alles essen und dass nur die ersten 4 Tage richtig problematisch wären.
Bei der Kontrolle meinte er, dass alles eigentlich gut aussieht und der Zahnfleisch abheilt. Und das obwohl wie gesagt X nicht mal mehr auf der Seite essen kann, der Zahnfleisch auch in Ruhe mehr weh tut und dieser geschwollener ist als vorher.

Der X wollte sich eine Zweitmeinung holen, der andere Arzt meinte aber, er darf X nicht untersuchen, weil der bei seinem Hauszahnarzt in laufender Behandlung ist und er daher mit ihm nochmal sprechen soll. Stimmt das?

Danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von go320419-32):
der andere Arzt meinte aber, er darf X nicht untersuchen, weil der bei seinem Hauszahnarzt in laufender Behandlung ist

Ein solches Verbot wäre mir völlig neu.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8866 Beiträge, 1888x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ein solches Verbot wäre mir völlig neu.


mir auch

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#3
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 202x hilfreich)

leider stimmt die Aussage!

hatte selber mal das Problem: Hatte eine Wurzelbehandlung: An einem Tag sollte der Zahn geöffnet werden, zwei Tage später die Wurzel gezogen (Kann auch sein, dass es bissle anders war, jedenfalls 2 Tage im Abstand von 3-4 Tagen).
Jedenfalls wurde am einen Tag der Zahn aufgebohrt und ein oder 2 Tage später schloss die Praxis wegen Angst vor Corona (war ganz am Anfang der Corona Zeit).
So: Jetzt hatte ich ein noch viel größeres Problem: In knapp einer Woche ging mein Urlaubsflug nach Asien. Und ich hatte einen auf die Wurzel geöffneten Zahn...
Jeder Zahnarzt, den ich um Hilfe bat, antwortete, dass er die OP nicht beenden kann, da er keine Röntgenbilder ua von der OP hatte. Und neu da reinpfuschen wollte auch keiner.
Zwei Tage vor Abflug hatte ich bei einer Studenten-Zahnklink Glück. Eine Zahn-Studentin machte mit einer Füllung drüber, die den Urlaub halten sollte. Somit konnte ich den Urlaub - auf eigenes Risiko - antreten.
Den Zahnarzt hatte ich nach dem Urlaub für immer gewechselt.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
leider stimmt die Aussage!

Aber nur wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40736 Beiträge, 14412x hilfreich)

Hier ist doch wirklich ein ganz anderes Problem. Eine zweite Meinung wird man sich natürlich einholen können, nur, man muss so ein Privatgutachten eben auch bezahlen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Eine zweite Meinung wird man sich natürlich einholen können, nur, man muss so ein Privatgutachten eben auch bezahlen.

Also meine KK zahlt die Zweitmeinung anstandslos.
Bei anderen KKs mag das anders sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17813 Beiträge, 6018x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
leider stimmt die Aussage!
Nein, die Aussage stimmt nicht!
Wir haben in D eine freie Arztwahl. Man darf auch jederzeit, während einer Behandlung, den Arzt wechseln.

Zitat (von go320419-32):
..der andere Arzt meinte aber, er darf X nicht untersuchen...
das ist schlicht falsch. Der andere Arzt wollte einfach einem Kollegen nicht ins Gehege kommen. Das ist alles und auch im ersten Moment völlig verständlich, den aktuell ist es ja immer noch so, dass die Wunde noch gar nicht verheilt ist. Auch Ärzte sind keine Hellseher, dass Schmerzen nur 4 Tage anhalten würden ist wohl ein mittlerer Erfahrungswert aber ganz sicher 100%ige Garantie, dass es auch tatsächlich so sein wird. Meiner Frau wurden 3 Weisheitszähne gezogen. Am nächsten Tag war sie schmerzfrei. Ich hatte nach der Extraktion eines einigen Weisheitszahns 2 Wochen einen Krankenschein wegen unerträglicher Schmerzen durch eine Entzündung. Das ist kein Grund einen Arzt zu wechseln sondern einfach nur Pech.
Jeder Mensch reagiert anders auf eine Behandlung. Aktuell stellt es sich mir so dar, dass der Fragesteller über reagiert............ es sei denn, die Behandlung wäre bereits vor mehr als ca. 2 Monaten passiert. Manche Wunden brauchen halt länger bis diese verheilt sind.

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