Sterilisation 2015 – Aufklärung so nicht erfolgt / erst Jahre später erkannt – rechtliche Möglichkei

23. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.04.2026 12:22:22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sterilisation 2015 – Aufklärung so nicht erfolgt / erst Jahre später erkannt – rechtliche Möglichkei

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Einschätzung eines medizinrechtlichen Falls.
Bei mir wurde im Jahr 2015 eine Sterilisation durchgeführt. Einen Aufklärungsbogen habe ich jedoch erst im Dezember 2023 erstmals erhalten. Erst dadurch wurde mir bewusst, dass die dort dokumentierte Aufklärung nach meiner heutigen Erinnerung nicht meinem tatsächlichen Erleben entspricht.
Ich habe die Tragweite des Eingriffs zum damaligen Zeitpunkt nicht vollständig erfassen können. Zudem bestand bei mir über Jahre eine erhebliche psychische Belastung, sodass ich meine Situation nicht richtig einordnen und rechtzeitig handeln konnte.
Ich möchte daher wissen, ob trotz bereits angenommener Verjährung noch eine rechtliche Möglichkeit bestehen könnte, insbesondere im Hinblick auf eine späte Kenntnis sowie meine gesundheitliche Situation.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

-- Editiert von Moderator topic am 23. April 2026 13:01

-- Thema wurde verschoben am 23. April 2026 13:01




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2430 Beiträge, 842x hilfreich)

Zitat (von guest-12323.04.2026 12:22:22):
Ich habe die Tragweite des Eingriffs zum damaligen Zeitpunkt nicht vollständig erfassen können.

Was hat man denn geglaubt, was bei einer Sterilisation passiert?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2688 Beiträge, 785x hilfreich)




Zitat (von guest-12323.04.2026 12:22:22):
Ich möchte daher wissen, ob trotz bereits angenommener Verjährung noch eine rechtliche Möglichkeit bestehen könnte, insbesondere im Hinblick auf eine späte Kenntnis sowie meine gesundheitliche Situation.

Welche rechtliche Möglichkeit denn? So einen Eingriff kann man nicht rückgängig machen und das hat man 2015 mit Sicherheit gesagt. Willst du jetzt Geld rausschlagen? Im Regelfall unterschreibt man im Übrigen vor solchen Eingriffen.

Zitat (von guest-12323.04.2026 12:22:22):
Aufklärungsbogen habe ich jedoch erst im Dezember 2023 erstmals erhalten

Von wem?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129837 Beiträge, 41405x hilfreich)

Zitat:
Bei mir wurde im Jahr 2015 eine Sterilisation durchgeführt.

Dann gilt die Rechtslage aus 2015.



Zitat:
Einen Aufklärungsbogen habe ich jedoch erst im Dezember 2023 erstmals erhalten.

Warum konkret bekam man 2023 einen Aufklärungsbogen für etwas das 2015 passierte?
Und was konkret steht in den Unterlagen von 2015 falls noch vorhanden)?



Zitat (von ]Ich habe die Tragweite des Eingriffs zum damaligen Zeitpunkt nicht vollständig erfassen können.[/quote):

Warum konkret?
War das dem Arzt bekannt bzw. war es für unbeteiligte Dritte offensichtlich??


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1148 Beiträge, 340x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
War das dem Arzt bekannt bzw. war es für unbeteiligte Dritte offensichtlich??


Irrelevant. Der Arzt muss sich da entsprechen versichern/absichern und selbiges dokumentieren -> BGB § 630e Aufklärungspflichten

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129837 Beiträge, 41405x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Irrelevant.

Nö, keineswegs irrelevant, denn wenn der Patient psychisch nicht in der Lage ist was zu erfassen, kann er sich die Aufklärung sparen - er darf dann einfach nicht operieren. Außer in akut lebensbedrohlichen Situationen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4396 Beiträge, 729x hilfreich)

Zitat (von guest-12323.04.2026 12:22:22):
Bei mir wurde im Jahr 2015 eine Sterilisation durchgeführt

Im Zuge einer OP oder nur, weil der Wille vorhanden war?

In beiden Fällen fand sicher ein Aufklärungsgespräch statt und Sie mussten unterschreiben.

Zitat (von guest-12323.04.2026 12:22:22):
Einen Aufklärungsbogen habe ich jedoch erst im Dezember 2023 erstmals erhalten.


Vermutlich eine Kopie, warum beschäftigt Sie das nun 2026?

Hätten die Ärzte eine Ausnahmesituation erkannt, wäre der Eingriff sicher nicht erfolgt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42485 Beiträge, 14738x hilfreich)

Unabhängig von der Verjährungsproblematik; was strebt man denn an? Was hat man denn an den Folgen des Eingriffs nicht verstanden? Dass man nach dem Eingriff keine Kinder mehr bekommen kann?

wirdwerden

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#8
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1360 Beiträge, 216x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
, warum beschäftigt Sie das nun 2026?

wahrscheinlich weil er jetzt doch Kinder zeugen will.

geht es um eine STERILISATION oder KASTRATION?
Eine Sterilisation ist nämlich "rückgängig" machbar

-- Editiert von User am 24. April 2026 00:00

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129837 Beiträge, 41405x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Eine Sterilisation ist nämlich "rückgängig" machbar

Nö.

Die Refertilisierung ist ein aufwendiger mikrochirurgischer Eingriff von ca. 2h Dauer mit ungewissem Erfolg. Des Weiteren ist das meist ein Eingriff den man selber zahlen muss (4000-5000 EUR) und ob überhaupt damit begonnen wird ist von diversen Faktoren (Länge der restlichen Eileiter, Menopause, ...) abhängig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 2079x hilfreich)

Zitat (von guest-12323.04.2026 12:22:22):
insbesondere im Hinblick auf eine späte Kenntnis sowie meine gesundheitliche Situation.


ich sehe da keine Möglichkeit

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#11
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1360 Beiträge, 216x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö.

Die Refertilisierung ist ein aufwendiger mikrochirurgischer Eingriff von ca. 2h Dauer mit ungewissem Erfolg. Des Weiteren ist das meist ein Eingriff den man selber zahlen muss (4000-5000 EUR) und ob überhaupt damit begonnen wird ist von diversen Faktoren (Länge der restlichen Eileiter, Menopause, ...) abhängig.


und?
5000€ hat er vielleicht. Und 2 Std Zeit auch! Und ein Doktor kann ihn da besser beraten, ob oder ob nicht.
Die Frage ist halt nur, ob eine Rückoperation nach 11 Jahren medizinisch noch möglich ist?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13405 Beiträge, 4797x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
und?

Man sollte schon vom selben Geschlecht sprechen und zwischen einer Tubenligatur und einer Vasektomie unterscheiden.
Während es beim Mann oftmals wieder "funktionieren" kann, ist es bei ersterem tatsächlich in der Regel irreversible.

Falls jetzt tatsächlich der spekulative Kinderwunsch aufgekommen sein sollte:
Nach einer Sterilisation lassen sich sowohl beim Mann die Samenzellen direkt aus den Hoden, oder bei der Frau die Eizellen aus den Eierstöcken entnehmen und künstlich (mit dem eigenen Erbgut) befruchten.

Da bedarf es keiner Refertilisierungsoperation.

Da der, oder eben die TE aber eh bereits das Weite gesucht hat....

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129837 Beiträge, 41405x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Die Frage ist halt nur, ob eine Rückoperation nach 11 Jahren medizinisch noch möglich ist?

Genau das ist das Problem



Zitat (von spatenklopper):
Da der, oder eben die TE aber eh bereits das Weite gesucht hat....

Dem Namen nach war es eine "die".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42485 Beiträge, 14738x hilfreich)

Der letzte Satz von Spatenklopper sollte uns nachdenklich stimmen. Trotzdem noch dieses: es ist doch völlig wurscht, was heute möglich ist. Wir wissen auch nicht, ob es im Augenblick um die Erfüllung eines Kinderwunsches geht. Die Frage ist doch eine ganz andere. Der Fragesteller meint, sich an irgendwas was zu erinnern bzw. nicht zu erinnern. Ein Aufklärungsprosekt von 2023 muss es 2015 noch nicht gegeben haben. Also, er/sie kann nichts nachweisen. Und damit sind wir am Ende der Fahnenstange angekommen.

wirdwerden

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