Hallo,
ein Zahnarzt hat mir mehrmals (ohne mich aufzuklären) zu hohe Steigerungsfaktoren berechnet und somit gegen mehrere Paragrafen der GOZ verstoßen. Wäre hier eine Unterlassungsklage möglich, um in Zukunft so ein Vorgehen zu unterbinden? Er sieht seine Fehler leider nicht ein, weshalb ich befürchte, dass er mit dieser Praxis einfach so weitermacht.
Außerdem bietet er mir eine Erstattung des Differenzbetrages nur in Bar an, obwohl ich die Rechnungen überwiesen hatte. Ist sowas möglich? Ich habe dazu nur § 357 BGB gefunden, aber da geht es um Fernabsatzverträge.
Unterlassungserklärung falsche Abrechnung
29. November 2024
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Frage vom 29. November 2024 | 15:38
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterlassungserklärung falsche Abrechnung
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#1
Antwort vom 29. November 2024 | 17:25
Von
Status: Unbeschreiblich (35045 Beiträge, 5988x hilfreich)
Warum willst du da wieder hin?ZitatEr sieht seine Fehler leider nicht ein, weshalb ich befürchte, dass er mit dieser Praxis einfach so weitermacht. :
#2
Antwort vom 29. November 2024 | 17:37
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWarum willst du da wieder hin? :
Will ich nicht. Ich möchte einfach nur eine Lektion erteilen und weiteren Betrug verhindern.
Es wird ja auch versucht mich vorzuführen, indem eine Rückzahlung nur in Bar angeboten wird.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. November 2024 | 18:33
Von
Status: Unbeschreiblich (125945 Beiträge, 40564x hilfreich)
ZitatWill ich nicht. :
Somit gibt es keine Widerholungsgefahr.
Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung, Unterlassungsklage könnten dann zum teuren Bumerang werden (negative Feststellungsklage).
ZitatIst sowas möglich? :
Wo ist das Problem?
Geld, Gold, Diamanten, Hauptsache der Betrag passt.
Im übrigen ist Bargeld das einzige gesetzliche Zahlungsmittel.
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