Unterlassungserklärung falsche Abrechnung

29. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
tobi1953
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterlassungserklärung falsche Abrechnung

Hallo,

ein Zahnarzt hat mir mehrmals (ohne mich aufzuklären) zu hohe Steigerungsfaktoren berechnet und somit gegen mehrere Paragrafen der GOZ verstoßen. Wäre hier eine Unterlassungsklage möglich, um in Zukunft so ein Vorgehen zu unterbinden? Er sieht seine Fehler leider nicht ein, weshalb ich befürchte, dass er mit dieser Praxis einfach so weitermacht.
Außerdem bietet er mir eine Erstattung des Differenzbetrages nur in Bar an, obwohl ich die Rechnungen überwiesen hatte. Ist sowas möglich? Ich habe dazu nur § 357 BGB gefunden, aber da geht es um Fernabsatzverträge.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35045 Beiträge, 5988x hilfreich)

Zitat (von tobi1953):
Er sieht seine Fehler leider nicht ein, weshalb ich befürchte, dass er mit dieser Praxis einfach so weitermacht.
Warum willst du da wieder hin?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tobi1953
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Warum willst du da wieder hin?


Will ich nicht. Ich möchte einfach nur eine Lektion erteilen und weiteren Betrug verhindern.
Es wird ja auch versucht mich vorzuführen, indem eine Rückzahlung nur in Bar angeboten wird.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125945 Beiträge, 40564x hilfreich)

Zitat (von tobi1953):
Will ich nicht.

Somit gibt es keine Widerholungsgefahr.
Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung, Unterlassungsklage könnten dann zum teuren Bumerang werden (negative Feststellungsklage).



Zitat (von tobi1953):
Ist sowas möglich?

Wo ist das Problem?

Geld, Gold, Diamanten, Hauptsache der Betrag passt.
Im übrigen ist Bargeld das einzige gesetzliche Zahlungsmittel.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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