bin mir nicht ganz sicher, ob dieses Thema nicht eher in die Rubrik internationales Recht gehört. Da es sich ebenso um ein medizinisches Thema handelt stelle ich es zunächst aber mal hier ein.
Ich habe zum folgenden Text, bereits eine kostenpflichtige Auskunft bekommen, die aber äußerst unbefriedigend war, daher möchte ich es hier nochmals versuchen. Es geht mir um eine Einschätzung der Chancen auf Grundlage des von mir beschriebenen Ablaufs. Der Schaden den ich erlitten habe ist abstrakt und lässt sich nicht genau bemessen, allerdings denke ich, dass genau in solch einem Fall (abstraktes) Schmerzensgeld ein Thema sei sollte (dass meine Schmerzen durch das Vorgehen des Krankenhauses sehr viel höher waren ist denke ich unstrittig) in wiefern dies allerdings in Spanien möglich ist bzw. ob dort Chancen bestehen ein solches zu erhalten ist Gegenstand der Frage, die ich hier stellen möchte.
Im folgenden eine leicht verkürzte Version der Abläufe:
Anfang des Jahres wurde ich bei einem Besuch in Barcelona auf der Straße überfallen und schwer verletzt.
Neben einigen Platzwunden im Gesicht, sowie mehrfach gebrochener Nase habe ich durch die Gewalteinwirkungen auch einen äußerst komplizierten Schienbeinkopfbruch mit Bänderausriss davongetragen, der vor knapp einem Monat nach Rückkehr in Deutschland als Notfall operiert wurde. Langzeitschäden sind nicht auszuschließen - die OP ist, obwohl ich bei dieser sehr viel Blut verloren habe und mein Zustand zwischenzeitlich kritisch war aber bestmöglich verlaufen und ich hoffe natürlich auf eine vollständige Genesung.
Unmittelbar nach dem Angriff in der Nähe der Rambla in Barcelona, durch welchen ich zwischenzeitlich auch bewusstlos war, wurde von Passanten Polizei und Notarzt gerufen.
Der Notarzt hat mich daraufhin notdürftig erstversorgt und in einem Krankenhaus in der Nähe abgeliefert.
Da mir bei dem Überfall unter anderem der Geldbeutel mit Inhalt geklaut wurde, konnte ich mich leider zu keiner Zeit ausweisen und hatte auch keinerlei Zahlungsmittel bei mir.
Im Krankenhaus wurden die obeflächlich sichtbaren Platzwunden versorgt und zum Teil genäht (eine größere Wunde wurde leider weder genäht noch geklebt was zur Folge hat, dass diese sehr unschön vernarbt ist, was aber nur einen ästhetischen Mangel darstellt).
Bezüglich des gebrochenen Beins, welches natürlich große Schmerzen verursacht hat und ein Auftreten/Laufen unmöglich machte wurde dagegen absolut nichts unternommen.
Mehrfache Hinweise meinerseits auf das Bein wurden mehrfach mit der Aussage abgetan, dass das Bein im Krankenwagen bereits untersucht wurde (obwohl dort keine wirkliche Untersuchung stattgefunden hat) und in Ordnung wäre, so dass ich ohne Probleme laufen kann und ich mich nicht so anstellen soll.
Beim röntgen der gebrochenen Nase wurde ausschließlich auf meine Intervention hin auch das Kniegelenk geröngt (dafür war ich nicht angemeldet habe aber immer wieder die Schmerzen im Knie betont) und auf den im Nachhinein (erst nach "Entlassung" per Mail) erhaltenen Röntgenbilder ist eindeutig ein Bruch des Gelenks zu erkennen, so dass es sich eindeutig entweder um einen Ärztefehler oder eben dem bewussten ignorieren meiner schweren Verletzung handelte.
So ergab es sich, dass mich ein Mitarbeiter des Krankenhauses, ohne Vorwarnung und weitere Erklärung mit einem Rollstuhl zum Ausgang fuhr und sehr unfreundlich deutlich machte, dass meine Behandlung nun abgeschlossen sei und ich nach Hause gehen soll.
Obwohl ich erneut sehr energisch verständlich gemacht habe, dass ich nicht laufen kann und ja auch kein Zahlungsmittel für ein Taxi habe wurde mir nur gesagt, dass wäre nicht das Problem des Krankenhauses und ich müsste nun selbst klarkommen.
Nachdem sich der Mitarbeiter entfernt hatte, habe ich, da ich keine andere Möglichkeit hatte, den Rollstuhl mitgenommen und bin mit diesem Richtung Ausfahrt gefahren, woraufhin der selbe Mitarbeiter in Begleitung eines Security Mannes zurück kam und mir den Rollstuhl gewaltsam entrissen hat.
Da stehen und laufen unmöglich waren, lag ich daraufhin an der Stelle an der ich zurückgelassen wurde auf dem Boden im Dreck, unfähig irgend etwas weiteres zu tun oder auf mich aufmerksam zu machen, da niemand sonst in der Nähe war.
Glücklicherweise handelte es sich bei der Stelle an der ich lag aber um die Einfahrt zum Krankenhaus und obwohl dies mitten in der Nacht war ist nach ca 15-20 Minuten, die ich in der Kälte auf dem Boden lag ein Einsatzfahrzeug des Krankenhauses gekommen, dass nicht passieren konnte, da ich ja zwangsläufig die Einfahrt blockiert habe.
Nachdem die Bediensten des Fahrzeuges telefoniert hatten, kam dann anderes Personal und ich wurde mit einem Rollstuhl erneut in die Lobby gefahren, in der nun einige weitere Bedienstete mir klar machen wollten, dass mein Bein gesund wäre und dass dies alles nicht das Problem des Krankenhauses sei.
Nachdem ich klar gemacht hatte, dass ich mich wenn mir nicht geholfen wird erneut in die Einfahrt legen muss, wurde die Polizei gerufen, welche mich zunächst mit auf die Wache genommen und sich im Gegensatz zu den Krankenhausmitarbeitern relativ korrekt verhalten hat und von welcher ich nach weiteren ca. 3 Stunden Wartezeit auf der Wache, nach Hause in mein Apartment gefahren wurde.
Im folgenden habe ich dann einen Krankenrücktransport nach Deutschland organsiert, so dass ich nach einigen weiteren sehr problematischen/schmerzhaften Tagen, ohne jegliche Versorgung des Bruchs zurückfliegen und zeitnah operiert werden konnte.
Frage: ist es in der EU zulässig eine Behandlung eines Schwerverletzten abzulehnen, dessen Verletzung zu ignorieren und sich so zu verhalten wie es die Verantwortlichen des Krankenhauses getan haben, insbesondere nachddem mir leider sämtliche Ausweisdokumente gestohlen wurden?
Meine Daten inkl. denen meiner Versicherung habe ich natürlich angeben und im Krankenhaus auch mehrere Dokumente unterschrieben.
Ob aus der verzögerten Behandlung dauerhafte Schäden entstanden sind ist noch nicht klar, was auf jeden Fall entstanden ist, ist ein mentaler Schaden bzw. eine Trauma, nicht unbedingt aufgrund des Überfalls (während der Attacke war ich wie gesagt zum größten Teil bewusstlos) sondern durch die Behandlung des Krankenhauses und dadurch, dass ich völlig hilflos auf dem Boden zurückgelassen wurde.
Ist in einem solchen Fall Schmerzensgeld denkbar bzw. wie sind die Chancen/Risiken nach EU bzw spanischem Recht einzuschätzen (da der Fall ja vorausichtlich vor einem spanischem Gericht landen wird) dass ein zivilrechtliches Vorgehen zu etwas führen könnte oder der Vorgang auch nach hinzuziehen eines spanischen Anwalts ohne Konsequenzen für die verantwortlichen Personen bleibt?
-- Editiert von User am 20. Februar 2023 11:58
Verweigerte ärtzliche Behandlung nach schwerer Verletzung in Spanien
Nun ja, nächtens sich dort alleine aufzuhalten, finde ich etwas leichtsinnig.Zitat :Angriff in der Nähe der Rambla in Barcelona
In Barcelona gibt es ein deutsches Konsulat, warum wurde da kein Kontakt aufgenommen? Zumal sie ja ohne Papiere waren.
Widersprüchlich finde ich, dass sie nach Wegnahme des Rollstuhls am Boden lagen, allerdings in ihrem Apartment bis zur Rückreise keinen benötigten?
Die Behandlungen im Krankheitsfall entsprechen in südlichen Ländern nicht dem deutschen Standard.
In welcher Sprache fand denn die Kommunikation statt? Offensichtlich war die Verständigung nicht einfach, auch hier hätte das Konsulat helfen können.
Schmerzensgeld wird es meiner Meinung nach kaum geben, da die Mitarbeiter der spanischen Klinik es wohl anders darstellen werden.
-- Editiert von User am 20. Februar 2023 12:25
Zitat :Nun ja, nächtens sich dort alleine aufzuhalten, finde ich etwas leichtsinnig.
Man war bei dem Überfall dabei?
Zitat :Frage: ist es in der EU zulässig eine Behandlung eines Schwerverletzten abzulehnen, dessen Verletzung zu ignorieren und sich so zu verhalten wie es die Verantwortlichen des Krankenhauses getan haben, insbesondere nachddem mir leider sämtliche Ausweisdokumente gestohlen wurden?
Das kommt auf die Gesetze des jeweiligen Landes an, in dem an sich aufhält.
Wobei die Antwort durchaus "ja" lauten dürfte, wenn die Gegenseite / deren Anwälte das entsprechend gut begründen kann.
Zitat :Ist in einem solchen Fall Schmerzensgeld denkbar bzw. wie sind die Chancen/Risiken nach EU bzw spanischem Recht einzuschätzen (da der Fall ja vorausichtlich vor einem spanischem Gericht landen wird) dass ein zivilrechtliches Vorgehen zu etwas führen könnte oder der Vorgang auch nach hinzuziehen eines spanischen Anwalts ohne Konsequenzen für die verantwortlichen Personen bleibt?
Mir wäre kein EU-Recht bekannt, das solches regeln würde.
Und ohne fundierte Kenntnisse des spanischen Rechtes und der dortigen Rechtsprechung wird man da auch keine Einschätzung geben können.
Relevant könnte für das Schmerzensgeld aber die Frage sein, weshalb man nicht ein anderes Krankenhaus gewählt hat - meines Wissens gibt es in Barcelona nicht nur eines ...
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Zitat :Nun ja, nächtens sich dort alleine aufzuhalten, finde ich etwas leichtsinnig.
In Barcelona gibt es ein deutsches Konsulat, warum wurde da kein Kontakt aufgenommen? Zumal sie ja ohne Papiere waren.
Widersprüchlich finde ich, dass sie nach Wegnahme des Rollstuhls am Boden lagen, allerdings in ihrem Apartment bis zur Rückreise keinen benötigten?
Die Behandlungen im Krankheitsfall entsprechen in südlichen Ländern nicht dem deutschen Standard.
In welcher Sprache fand denn die Kommunikation statt? Offensichtlich war die Verständigung nicht einfach, auch hier hätte das Konsulat helfen können.
Schmerzensgeld wird es meiner Meinung nach kaum geben, da die Mitarbeiter der spanischen Klinik es wohl anders darstellen werden.
wüsste nicht was dies alles mit meiner Frage zu tun hat, aber natürlich wurde das Konsulat kontaktiert - Was denken Sie was dieses (noch dazu an einem Sonntag mitten in der Nacht) in einem solchen Fall dann unternehmen kann? Denken Sie es wird sofort eine Flotte an Diplomaten mit Blaulicht zum Krankenhaus entsendet?
In meinem Apartment (welches sogar Treppen hatte) bin ich auf dem Hosenboden mit Hilfe meiner Arme Treppenstufe um Treppenstufe nach oben bis in mein Bett gekrochen wo ich mich bis zum Rücktransport aufgehalten und zum uriniren eine Flasche verwendet habe. Was tut dies zur Sache?!
Die Kommunikation war das kleinste Problem, da ich einigermaßen spanisch spreche und die Ärzte auch gutes Englisch gesprochen haben. Nochmals, was tun diese Details bzgl. meiner rein rechtlichen Frage zur Sache?
Bzgl. des Ärztefehlers habe ich das Röntgenbild als Beweis. Zum Zeitpunkt der Entlassung war aufgrund des Röntgenbildes klar, dass das Bein gebrochen war. Wüsste also nicht was da anders dargestellt werden könnte, da auch noch die Polizei eingeschaltet wurde. Habe dieser zwar nicht mitgeteilt, was im einzelnen im Krankenhaus abgelaufen ist, dass ich mit gebrochenem Bein entlassen wurde ist aber wohl bewiesen und als ich draussen im Dreck lag bzw. als ich von dort wieder abgeholt wurde, waren mindestens ein dutzend Personen anwesend, weswegen es evtl. auch schwierig wird das anders darzustellen, sofern nicht sämtliche Krankenhaus Mitarbeiter vor Gericht ein vorher abgesprochendes Märchen erzählen möchten.
Insgesamt seltsame Antwort, die leider nicht wirklich weiterhilft.
Zitat:
Das kommt auf die Gesetze des jeweiligen Landes an, in dem an sich aufhält.
Wobei die Antwort durchaus "ja" lauten dürfte, wenn die Gegenseite / deren Anwälte das entsprechend gut begründen kann.
Mir wäre kein EU-Recht bekannt, das solches regeln würde.
Und ohne fundierte Kenntnisse des spanischen Rechtes und der dortigen Rechtsprechung wird man da auch keine Einschätzung geben können.
Relevant könnte für das Schmerzensgeld aber die Frage sein, weshalb man nicht ein anderes Krankenhaus gewählt hat - meines Wissens gibt es in Barcelona nicht nur eines ...
Das Land wurde ja genannt. Barcelona liegt in Spanien.
Was z.B. wäre eine solche Begründung? Dass man nach einem Raubüberfall keine Papiere mehr hat reicht evtl. aus, um in der EU schwer verletzt im Stich gelassen zu werden, bedeutet im Extremfall praktisch, dass man aufgrund der Nichtbehandlung an den eigentlich behandelbaren Verletzungen stirbt, wenn man Pech hat? Frage mich wieso ich dann überhaupt behandelt und nicht einfach an Ort und Stelle in meinem eigenen Blut liegengelassen wurde, dann hätte sich das Krankenhaus ja einiges an Stress erspart.
Ein anderes Krankenhaus wurde nicht gewählt, da bei mir erstens keine Kentniss hinsichtlich der Qualität bzw. Versorgung/Nicht-Versorung der dortigen Krankenhäuser bestand und zweitens, da mich der Notarzt einfach in das nächst beste Krankenhaus gefahren hat.
Nochmals: es geht nur um die Nicht-Behanldung an dem Abend, nicht darum, dass ich zur Behandlung dann zurück nach Deutschland geflogen bin, dass wollte ich nämlich so.
Da auf dem Arztbrief allerdings eingetragen war, dass mein Bein nicht gebrochen ist, ich weiterhin kein Geld und keine Auweisdokumente hatte, bezweifle ich aber, dass irgend ein anderes Krankenhaus anders gehandelt hätte unabhängig davon, dass ich aufgrund meiner Verletzung garnicht in der Lage war ein anderes Krankenhaus aufzusuchen bzw. das noch mehr Schmerzen bereitet hätte als der Rücktransport, bei welchem ich dann (nicht-spanische) Hilfe hatte.
-- Editiert von User am 20. Februar 2023 14:47
Zitat :Wüsste also nicht was da anders dargestellt werden könnte
Genau dafür gibt es ja Anwälte ...
Zitat :sofern nicht sämtliche Krankenhaus Mitarbeiter vor Gericht ein vorher abgesprochendes Märchen erzählen möchten.
In DE würden die rein gar nichts sagen bzw. "olafen" und die Anwälte sprechen lassen.
Zitat :Frage mich wieso ich dann überhaupt behandelt und nicht einfach an Ort und Stelle in meinem eigenen Blut liegengelassen wurde, dann hätte sich das Krankenhaus ja einiges an Stress erspart.
Weil auch in Spanien gewisse Mindestnormen gelten, selbst wenn man keine Versicherung hätte.
Also solche Sachen wie prüfen auf Lebensgefahr und beseitigen derselben und auch kleine Behandlungen ... Notversorgung auf absolutem Minimum halt.
Gesundheitsrecht ist nationales Recht, kein EU-Recht.
D.h. es gibt keine EU-weit gültigen Vorschriften, es kommt also allein auf spanische Vorschriften an.
Wenn Sie eine Versicherungskarte der deutschen GKV vorgelegt hätten, hätten Sie einen Anspruch gehabt, genau so behandelt zu werden, wie ein spanisches Mitglied der spanischen GKV behandelt worden wäre
Sie müssten herausbekommen,
- Wie wäre eine spanische Klinik mit einem Spanier umgegangen, der keine spanische Krankenkassenkarte hat?
- Welche Behandlung hätte ein Spanier mit spanischer GKV-Karte bekommen?
Meines Wissens muss auch in Spanien immer ein Krankenversicherungsnachweis vorgelegt werden - oder die Behandlung wird privat abgerechnet.
Wahrscheinlich haben Sie den Eindruck erweckt, eine etwaige Inrechnungstellung der Behandlung nicht bezahlen zu können - das liegt ja auch nahe, wenn man gerade sein Geld und seine Bankkarten eingebüßt hat.
Im allgemeinen:
- In südlichen Ländern ist die Rolle des Staates (und seiner Vorschriften) schwächer als in Mittel- oder Nordeuropa. D.h. Fälle, wo der Bürger (also nicht nur Ausländer, sondern auch Einheimische) "im Stich gelassen wird" / "auf sich allein gestellt ist" sind häufiger als hier. Das entspricht aber der dortigen Kultur.
- Die Regelung, dass der eigene Anwalt von der Gegenseite bezahlt werden muss, wenn man am Ende des Rechtsstreits als Sieger dasteht, ist außerhalb des deutschen Sprachraums unüblich. In den meisten Ländern muss man den Anwalt aus eigener Tasche bezahlen, auch wenn man am Ende gewinnt. Meines Wissens ist das auch in Spanien so.
ok danke. Das bringt schon etwas Lichts ins Dunkel.
Die Frage die sich mir halt stellst ist: lohnt es sich überhaupt aktiv zu werden oder ist dies nur verschwendete Energie (+ wahrscheinlich nicht zu geringe zusätzliche Investition).
Von mir wurde mehrfach kommuniziert, dass ich versichert bin, auch der Name meiner Versicherung usw wurde genannt. Auch habe ich diverse Dokumente unterschrieben.
Ein Anwalt kann evtl. den Vorgang vor dem Krankenhaus anders darstellen, nicht aber, dass ich trotz des Bruches entlassen wurde, das meine ich damit und dafür gibt es mit der Röntgenaufnahme zweifelsfreie Belege. Die Frage ist, ob dies eben schon ausreicht, sowie die logische Folge daraus, dass ich in einem schwer verletzten, vollkommen hilflosen Zustand mir selbst überlassen wurde. In dem Fall wäre das Verhalten der dortigen Angestellten (für welches ein Nachweis schwierig wird), die eher noch zusätzlich drauf gehauen haben, anstatt weiterzuhelfen, ja eher nebensächlich.
Bezüglich eines solch schwerwiegenden Bruchs besteht bei Nichtversorgung denke ich durchaus auch ein lebensbedrohliches Risiko, vorallem was Thrombosen, Blutvergiftung und solche Dinge angeht. Diesbezüglich hab ich Glück gehabt, obwohl das Bein nach 2 Tagen dann auch äußerlich sehr übel aussah und es zunächst den Anschein einer Thrombose gemacht hat - das kann aber natürlich auch ganz anders ausgehen.
Die Frage ist halt ob es da wie erwähnt hinsichtlich der Notversorgung eines Bruches irgendwelche gesetzlich festgelegten Mindeststandards gibt. Auf jeden Fall wurde der Bruch ja nicht diagnostiziert, bedeutet es hieß nicht, dass Bein ist zwar gebrochen wir können Ihnen aber nicht helfen, was mich vermuten lässt, dass durchaus eine "Behandlungsverpflichtung" bei einem solchen Bruch besteht.
Ob dies der Fall ist, wäre wohl die nächste zu klärende Frage.
Ich hatte gehofft, dass hier evtl. jemand etwas dazu sagen kann (evtl. auch einfach wie es sich mit dem selben Sachverhalt in Dtl. verhalten würde) dies ist dann aber wohl evtl. wirklich eher eine Frage für einen spanischen Anwalt.
Das Problem, das ich damit habe, ist, unabhängig davon, dass ich keine Empfehlungen für einen solchen habe und es evtl. schwierig wird einen solchen zu finden, sicherlich die Auskunft bekomme, dass durchaus etwas zu machen sei, auch wenn die Chancen niedrig einzuschätzen sind, da sich mit einer solchen Sache einfach gutes Geld für einen spanischen Anwalt verdienen lässt. Daher wollte ich erstmal den Schritt hier gehen und eine neutrale Einschätzung einholen. Da es sich bei dem gesamten Vorgang um die schlimmsten Stunden meines bisherigen Lebens handelt, würde ich natürlich gerne etwas unternehmen. Wenn das ganze nichts nützt und ich nur zusätzlichen (finaziellen) Schaden davontrage, macht es die Sache aber natürlich nur noch schlimmer.
-- Editiert von User am 20. Februar 2023 16:09
Zitat :aber natürlich wurde das Konsulat kontaktiert -
Und warum veranlasste das Konsulat nicht, dass sie in eine andere Klinik gebracht wurden?
Wäre deren Aufgabe gewesen.
Zitat :Bzgl. des Ärztefehlers habe ich das Röntgenbild als Beweis.
Ist halt recht wenig, Protokoll wäre gut gewesen.
.
Zitat :und im Krankenhaus auch mehrere Dokumente unterschrieben.
Und sie wissen schon was sie da unterschrieben? Nicht das sie vor lauter Aufregung sich selbst aus dem KH entlassen haben.
Zitat :Man war bei dem Überfall dabei?
Muss man nicht, vor der Gegend wird gewarnt, vor allem bei Dunkelheit
Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass wir in der EU einen einheitlichen Standard von was auch immer haben, versicherungsrechtlich auf diesem Level voll abgesichert sind. Dieses Ziel wird seit Jahrzehnten angestrebt, ist aber nur da durchgesetzt, wo die einzelnen Staaten dieser Angleichung zugestimmt haben.
Wir haben es hier also mit einem rein "spanischen" Fall zu tun. Man müsste also überprüfen lassen, ob nach dortigem Recht die Notversorgung für einen Fall mit ungeklärter Versicherungslage gesetzeskonform war. Das kann nur ein Anwalt dort klären, das deutsche Konsulat sollte eine Liste seriöser zweisprachiger Anwälte haben.
wirdwerden
Zitat :Ich hatte gehofft, dass hier evtl. jemand etwas dazu sagen kann (evtl. auch einfach wie es sich mit dem selben Sachverhalt in Dtl. verhalten würde)
Das kann man, wird einen aber nicht sonderlich erfreuen.
Die Zahlung von Schmerzensgeld ist bei körperlichen Schäden in DE traditionell eher niedrig bis gering, bei mentalen Schäden nochmals geringer.
Und die Versicherungen - denen man in der Regel ja gegenübersteht - wehren sich mit allen Tricks gegen die Zahlungen.
Zitat :Und warum veranlasste das Konsulat nicht, dass sie in eine andere Klinik gebracht wurden?
Wäre deren Aufgabe gewesen.
Zitat (von ip627288-48):
Bzgl. des Ärztefehlers habe ich das Röntgenbild als Beweis.
Ist halt recht wenig, Protokoll wäre gut gewesen.
.
Zitat (von ip627288-48):
und im Krankenhaus auch mehrere Dokumente unterschrieben.
Und sie wissen schon was sie da unterschrieben? Nicht das sie vor lauter Aufregung sich selbst aus dem KH entlassen haben.
Zitat (von Harry van Sell):
Man war bei dem Überfall dabei?
Muss man nicht, vor der Gegend wird gewarnt, vor allem bei Dunkelheit
obwohl derlei Tips niemanden weiterhelfen und nichts mit der rechtlichen Frage zu tun haben, sondern scheinbar eher auf Besserwisserei in Form von "selbst schuld" ausgelegt scheinen, nochmals:
- das Konsulat hat einen Dreck veranlasst, außer mir bei Abreise einen freiwilligen Helfer einer NGO zur verfügung zu stellen, der mir aus der Wohnung geholfen und mich vorübergehend gestützt hat . Wer soll denn eine solche Überstellung in eine andere Klinik bezahlen/durchführen wenn auf dem Artzbericht die Falschdiagnose "Bein gesund, nichts gebrochen" steht unabhängig davon, dass mir der medizinische Standard dort bekannt ist und ich eine "Überstellung nach Deutschland" bevorzugt habe.
- im Protokoll steht, dass mein Bein gesund ist, evtl. einfach mal den gesamten Beitrag lesen bevor man antwortet. Ein Röntgenbild auf dem sogar ein Laie erkennt, dass ein Knochen eindeutig gebrochen ist, ist nicht wenig, sondern als Beleg für einen Bruch vollkommen aussreichend.
- ja ich wusste was ich da unterschrieben hab, dies war vor der Behandlung, ebenso wie das in Deutschland gehandhabt wird und keine Selbstentlassung.
- ist halt schlecht wenn man einige hundert Meter von dem Punkt entfernt wohnt an dem man überfallen wird. Kann man natürlich sagen, dann muss man eben Abends zuhause bzw. im Hotel bleiben, Barcelona generell meiden, was ich inzwischen sogar unterschreiben würde. Wenn man nicht als empathieloser Klug*******r dastehen möchte unterlässt man solche Kommentare aber besser, da man hinterher immer schlauer ist und diese Art Schuldzuweisungen niemandem weiterhelfen.
-- Editiert von User am 20. Februar 2023 18:04
wie ich den meisten Antworten hier entnehme, ist dann wohl wirklich kaum etwas zu machen und ich kann es mir wahrscheinlich sparen einen spanischen Anwalt zu kontaktieren.
In der Konsequenz bedeutet dies, dass man auch in der EU bei einem Raubüberfall bei welchem man schwer verletzt wird Gefahr läuft aufgrund verweigerter Behandlung zu sterben. Genau dies hätte in meinem Fall ja durchaus passieren können, wenngleich wohl nicht sofort aber aufgrund der durch die Nicht-Behandlung entstandener späterer Komplikationen.
Ich bin übrigens privat versichert, da die Versicherungsproblematik von jemandem erwähnt wurde - bedeutet ich hätte sowieso keine GKV Karte gehabt, geniese aber eigentlich vollen Versicherungsschutz in der EU (normalerweise einfach nach Angabe meiner Daten wenn es z.B. um einen normalen Arztbesuch geht, was auch schon vorgekommen ist).
Soweit ich weiss gibt es in Deutschland ja soetwas wie einen Schmerzensgeld-Katalog in welchen die verschiedenen Verletzungen aufgeführt werden und die Beträge sind garnicht so niedrig (ein Bekannter hat zumindest einmal einige Tausend Euro für eine gebrochene Nase erhalten). Unabhängig davon, ob es in Spanien überhaupt soetwas gibt, ist es aber eben problematisch, dass der Bruch ja nicht durchs Krankenhaus selbst verursacht wurde und demnach nur die folgenden "Schmerzen" geletend gemacht werden könnten, welche wohl leider schwer messbar sind.
Zitat :Soweit ich weiss gibt es in Deutschland ja soetwas wie einen Schmerzensgeld-Katalog
Nö.
Nur diverse Institutionen, welche immer wieder versuchen, eine Übersicht auf Basis mehr oder weniger unbekannter Quellen zu erstellen.
Zitat :und demnach nur die folgenden "Schmerzen" geletend gemacht werden könnten, welche wohl leider schwer messbar sind.
Schmerzen sind regelmäßig nicht verlässlich messbar - weder vorher noch nachher. Das ist die besondere Problematik dabei, die das ganze so komplex macht ...
Zitat:Soweit ich weiss gibt es in Deutschland ja soetwas wie einen Schmerzensgeld-Katalog in welchen die verschiedenen Verletzungen aufgeführt werden
Diese "Kataloge" beziehen sich im wesentlichen aber auf Verkehrsunfälle.
Zitat :wie ich den meisten Antworten hier entnehme, ist dann wohl wirklich kaum etwas zu machen und ich kann es mir wahrscheinlich sparen einen spanischen Anwalt zu kontaktieren.
Das konnte ich den bisherigen Antworten so nicht entnehmen - zumal sich niemand zu spanischem Arzhaftungsrecht geäußert hat. Ob wirklich "kaum etwas zu machen ist", weiß doch bislang niemand. Möglicherweise(!) ist es deshalb nichts lohnenswert, weil ein etwaiger Schadensersatzanspruch zum Teil durch die Anwaltskosten aufgefressen wird.
Da Sie offenbar ausreichend spanisch sprechen, sollten Sie Ihr Glück mal in einem spanischen Rechtsforum versuchen.
Zitat:Unabhängig davon, ob es in Spanien überhaupt soetwas gibt, ist es aber eben problematisch, dass der Bruch ja nicht durchs Krankenhaus selbst verursacht wurde und demnach nur die folgenden "Schmerzen" geletend gemacht werden könnten, welche wohl leider schwer messbar sind.
Richtig. Die Abgrenzug zwischen "Schmerzen aufgrund des Überfalls" und "Schmerzen aufgrund der Schlechtleistung des Krankenhauses" wird schwierig. Das wäre in Deutschland aber nicht anders.
Zitat:Ich bin übrigens privat versichert
Hm.
Das reduziert den Kreis derer, denen man einen Fehler vorwerfen kann, deutlich.
Wären Sie in Deutschland GKV-versichert, hätte man die Frage stellen können, ob Sie das spanische Krankenhaus nicht alleine schon deshalb hätte behandeln müssen, weil Sie dann auch unter dem Schutz der spanischen GKV gestanden hätten. Es wäre "nur" das Problem zu lösen gewesen, wie Sie die Mitgliedschaft in der deutschen GKV ohne deutsche Krankenkassenkarte hätten nachweisen können. Das Problem hätte das deutsche Konsulat aber sicher lösen können.
Als privat Versicherter kann man natürlich dann keine GKV verantwortlich machen.
In Spanien ist es meines Wissens ähnlich wie in Deutschland, es gibt GKV und PKV.
Wer privat versichert ist, muss in Vorleistung gehen und bekommt dann (je nach Tarif der PKV) dann eine Erstattung von der PKV. Wer sich für die PKV entscheidet, entscheidet sich damit für die Eigenverantwortung und gegen eine Versorgung durch die (halb)staatliche GKV.
(Einzige) Quelle des Übels ist, dass Sie nicht in Vorleistung gehen konnten, als Sie es gebraucht hätten. Das spanische Krankenhaus hätte Sie ganz sicher ordentlich behandelt, wenn Sie die Behandlung bezahlt hätten (bar, Kreditkarte ...). Und die Zahlungsart "auf Rechnung" hat das Krankenhaus offenbar nicht angeboten.
Dass Sie kein Zahlungsmittel dabei hatten, ist ärgerlich und nach einem Raubüberfall auch nachvollziehbar - aber außer dem Räuber kann man niemanden davon zur Verantwortung ziehen.
ok danke. Allerdings wusste das Krankenhaus nichts von meiner Versicherungsituation (GKV/PKV) ausser eben, dass ich versichert bin (in welcher Form wurde weder von mir noch jemand anderem thematisiert). Ich musste meine Daten, sowie die Daten der Versicherung angeben und nirgendwo die Daten der Versicherungsform, bedeutet bei Versicherung in der GKV liegt ohne Nachweis (was nach einem Raubüberfall zwangsläufig der Fall ist) die selbe Situation vor.
Natürlich trägt der Verursacher der Verletzung die Verantwortng an dieser, allerdings eben das Krankenhaus die Verantwortung, ob ich in dieser Situation behandelt werde und an der Verletzung potentiell sterbe oder nicht. Ob ich in der GKV oder PKV bin macht bei fehlendem Nachweis keinen Unterschied und es ist dann wohl wirklich so, dass ich egal wie gut ich versichert bin in solch einer Situation aufgrund der (evtl. rechtmäßig) verweigerten Behandlung versterben kann.
Dem lässt sich auch in keiner Weise vorbeugen, außer eben nicht in eine solche Situation zu geraten, bedeutet auch in der EU extremst vorsichtig zu sein, zu welcher Uhrzeit man sich wo bewegt und immer mit Angriffen, Totalverlust aller Ausweisdokumente und einer Nicht-Behandlung von Verletzungen zu rechnen.
Hatte ich mir bis jetzt nicht vorstellen können aber nach diesem Trauma werde ich falls ich je wieder reisen kann natürlich sowieso extremst vorsichtig sein und mich kaum mehr abends auf die Straße trauen.
Ob man dem Krankenhaus da einen "Fehler" vorwerfen kann, ist wohl davon abhänig ob man dies aus menschlicher oder rein rechtlicher Sicht betrachtet. Ich empfand es als einen großen Fehler, da es auch soetwas wie einen hypokratischen Eid gibt und es wie man gesehen hat Probleme für alle Beteiligten mit sich bringt wenn man hilflose, schwer verletzte Menschen, die sich aus bestimmtene Gründen nicht ausweisen können einfach "zum sterben" draussen ablegt. Ich hätte ja keine andere Option gehabt als erneut die Einfahrt zu blockieren, da eine Gefängniszelle immernoch das kleinere Übel gewesen wäre und sofern ich draussen im Dreck einfach gestorben wäre, denke ich dass dies unabhängig von der rechtlichen Situation, dann evtl. sogar einen kleineren oder größeren Zeitungsartikel wert gewesen wäre und meine Hinterbliebenen dann definitiv den Klageweg beschritten hätten.
Werde versuchen über das Konsulat einige Anwaltsadressen zu erhalten und dort einmal nachzufragen.
-- Editiert von User am 21. Februar 2023 14:18
Zitat :Bezüglich eines solch schwerwiegenden Bruchs besteht bei Nichtversorgung denke ich durchaus auch ein lebensbedrohliches Risiko, vorallem was Thrombosen, Blutvergiftung und solche Dinge angeht.
Ohne die Verletzung herunterspielen zu wollen, ist ein gebrochenes Bein nun mal halt keine akut lebensbedrohliche Verletzung, wenn nicht Anzeichen für Thrombose oder Blutvergiftung vorliegen. Ein kleiner Riss an der Hand ist auch nicht akut lebensbedrohlich, auch wenn er eine Blutvergiftung nach sich ziehen kann.
Dass die Verletzung medizinisch behandlungsbedürftig gewesen ist, steht wohl außer Frage. Ob die Versorgung im spanischen Krankenhaus aufgrund einer Notfallversorgung zu leisten gewesen wäre, müsste man eben rechtlich (nach spanischem Recht) prüfen lassen. Das kann hier wohl keiner sagen.
Zitat:einfach "zum sterben" draussen ablegt
Wie gesagt mal "die Kirche im Dorf lassen" und sich vielleicht um eine Traumtherapie bemühen.
Eine Traumatherapie wäre noch besser.
Zitat :Eine Traumatherapie wäre noch besser.
Vielleicht, ja.
Zitat :iKrankenhaus-Mitarbeiter in Begleitung eines Security Mannes hat mir Rollstuhl gewaltsam entrissen ... Da stehen und laufen unmöglich waren, lag ich daraufhin an der Stelle an der ich zurückgelassen wurde auf dem Boden im Dreck, unfähig irgend etwas weiteres zu tun oder auf mich aufmerksam zu machen, da niemand sonst in der Nähe war.
was auf jeden Fall entstanden ist, ist ein mentaler Schaden bzw. eine Trauma, nicht unbedingt aufgrund des Überfalls (während der Attacke war ich wie gesagt zum größten Teil bewusstlos) sondern durch die Behandlung des Krankenhauses und dadurch, dass ich völlig hilflos auf dem Boden zurückgelassen wurde.
Handelt es sich beim Rollstuhl-Entreissen und Auf-Den-Boden-Werfen um eine Gewalttat?
Nach dem deutschen Opferentschädigungsgesetz können in Deutschland ansässige Opfer von im Ausland erlittenen Gewalttaten Entschädigung erhalten:
"Grundsätzlich kann für jede Gewalttat, die einen vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriff darstellt (z.B. Körperverletzung, sexuelle Nötigung, terroristischer Anschlag, Mord), eine Entschädigungsleistung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) erbracht werden.
Schmerzensgeld wird nach dem OEG nicht gewährt.
Eine Entschädigungsleistung wird nicht nur für alle Gesundheitsschäden geleistet, sondern auch für die wirtschaftlichen Folgen der Gesundheitsschädigung. Ebenfalls sind psychische Beeinträchtigungen als Gesundheitsschäden anerkannt. Erforderlich ist dabei eine dauerhafte (mehr als sechs Monate andauernde) Gesundheitsschädigung.
Nach § 3a OEG können auch Opfer einer im Ausland begangenen Gewalttat mit Wohnsitz in Deutschland Entschädigungsleistungen des deutschen Staates erhalten.
Antragsteller nach dem OEG sind zur Mitwirkung beim Entschädigungsverfahren verpflichtet. Das bedeutet, dass sie zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen haben. Hierzu gehört grundsätzlich auch das Stellen einer Strafanzeige gegen den oder die Täter ( Rollstuhl-Entreißer + Komplize )
Der Entschädigungsantrag kann wie folgt gestellt werden:
formlos oder
mit Formularen der Landesversorgungsbehörden
( https://www.bmas.de/DE/Soziales/Soziale-Entschaedigung/Opferentschaedigungsrecht/opferentschaedigungsrecht-art.html#doc4aeeade7-2e72-4cb2-b010-e03bb5e15e5dbodyText8 )
Der Antrag kann aber auch bei allen anderen Sozialleistungsträgern (z.B. einer Krankenkasse oder einem Rentenversicherungsträger) und in den Gemeinden abgegeben werden.
RK
Zitat :Handelt es sich beim Rollstuhl-Entreissen und Auf-Den-Boden-Werfen um eine Gewalttat?
Ich schätze mal das mit dem OEG wird kein Selbstläufer, wenn ich fremdes Eigentum eigenmächtig an mich nehme und damit gehen will ("habe ich, da ich keine andere Möglichkeit hatte, den Rollstuhl mitgenommen"). Und wenn dies mit einfacher Gewalt unterbunden wird (" und mir den Rollstuhl gewaltsam entrissen hat") könnte man sogar evt. von Notwehr in Bezug auf das Eigentum ausgehen. Von auf den Boden werfen, lese ich nichts.
Deine Ausführungen sind durchaus richtig. Aber ich denke mal hier nicht zielführend.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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