Wer muss AU ausstellen

8. Juli 2026 Thema abonnieren
 Von 
Terse
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)
Wer muss AU ausstellen

Hallo zusammen,

Ich möchte Person X helfen, da ich mich aber auch nicht so gut auskenne, benötige ich eure Hilfe.

Person X ist seit längerer Zeit krank wegen Depressionen deren Ursache im Arbeitsumfeld liegt und ich muss jetzt sagen war in Behandlung bei eine Psychiaterin A. Während dieser Zeit wurde gleichzeitig noch eine Krebserkrankung festgestellt, so das die Psychiaterin A den Augenmerk zuerst auf die Behandlung der Auswirkungen der Krebsdiagnose gerichtet hat, weil in der Familie der Person X schon einige Mitglieder an Krebs gestorben sind, darunter auch der Vater von X.
Die Probleme in der Arbeit, welche die eigentlichen Auslöser der Depressionen waren, sollten nach der Reha in Angriff genommen werden.

X wurde operiert und anschließend zur Reha geschickt, sowohl im Krankenhaus als auch in der Reha wurde X psychologisch betreut. Nach der Reha wurde X als nicht arbeitsfähig und mit Bedarf an weiter psychologischen Behandlung entlassen.

Leider hatte Psychiaterin A in dieser Zeit kurzfristig ihr Stelle aufgegeben, so dass von ihr eine Weiterbehandlung leider nicht mehr möglich ist. Die Psychiaterin war aber in der sogenannten A-Gruppe, die hier in der Gegend mehrere Psychiater, Psychotherapeuten, Krankenhauser und ambulante Einrichtungen umfasst, integriert. Innerhalb dieser A-Gruppe wurden die Patienten und Patientinnen auf andere Psychiater und Psychiaterinnen verteilt, so auch X.

X wurde an Psychiaterin B verwiesen und X gab das Einverständnis die Unterlagen von A an B weiterzuleiten.

X hatte jetzt den 1. Termin bei B, diese hatte sich im Vorfeld weder die Unterlagen von A angeschaut noch war sie bereit sich über den aktuellen Zustand von X ein Bild zu machen. Sie teilte X mit, dass sie X nicht weiter AU schreiben könne, weil sie X nicht kennt und forderte X auf einen Termin beim Sozialen Dienst in der A-Gruppe wegen eine Wiedereingliederung zu machen. X fühlt sich zwar noch nicht in der Lage zu arbeiten, hat aber einen Termin beim Sozialen Dienst vereinbart, um eine Wiedereingliederung und BEM Gespräch in die Wege zu leiten.

Die Frage die ich jetzt habe, darf die Psychiaterin B als Vertretung von A die Ausstellung der AU einfach verweigern? Bis zur Wiedereingliederung vergeht ja noch etwas Zeit und während der Wiedereingliederung wird ja auch eine AU benötigt, wer stellt diese aus. An wen kann sich X wenden? X hat noch eine AU wegen der Krebsbehandlung, die läuft aber nur noch eine Woche und X weiß nicht, ob diese verlängert werden kann.

Wo kann X Unterstützung finden, ein anderer Psychiater oder eine andere Psychiaterin ist leider keine Option, wer in dem Bereich schon mal gesucht hat, der weiß das diese über viel Monate ausgebucht sind.

Vielen Dank für eure Hilfe




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130324 Beiträge, 41514x hilfreich)

Zitat (von Terse):
Die Frage die ich jetzt habe, darf die Psychiaterin B als Vertretung von A die Ausstellung der AU einfach verweigern?

Ja.



Zitat (von Terse):
X hatte jetzt den 1. Termin bei B, diese hatte sich im Vorfeld weder die Unterlagen von A angeschaut noch war sie bereit sich über den aktuellen Zustand von X ein Bild zu machen

Was konkret war denn Sinn und Zweck dieses Termins?



Zitat (von Terse):
Wo kann X Unterstützung finden

Erst mal entweder bei der Krankenkasse oder bei der Ärztekammer.



Zitat (von Terse):
hat aber einen Termin beim Sozialen Dienst vereinbart, um eine Wiedereingliederung und BEM Gespräch in die Wege zu leiten.

Das konterkariert die Behauptung das man noch AU wäre natürlich.



Zitat (von Terse):
Sie teilte X mit, dass sie X nicht weiter AU schreiben könne, weil sie X nicht kennt

Logischerweise ...
Wann erfolgt denen das "kennenlernen"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40649 Beiträge, 6588x hilfreich)

Zitat (von Terse):
X hat noch eine AU wegen der Krebsbehandlung, die läuft aber nur noch eine Woche und X weiß nicht, ob diese verlängert werden kann.
X kann den Arzt/Ärztin aufsuchen, der wegen der Krebserkrankung bisher die AU-Bescheinigung ausstellte.
Das kann der Hausarzt von X sein oder auch der Facharzt für Onkologie.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13593 Beiträge, 4835x hilfreich)

X sollte sich mal mit dem Hausarztmodell* beschäftigen.

X muss dann zwar erstmal immer erst zum Hausarzt und sich entsprechende Überweisungen holen (außergenommen Augenärzte, Zahnärzte, Gynäkologen, Vorsorgeuntersuchungen und Notfälle), dafür kommt eine eventuelle AU aber auch von diesem und man muss nicht den "Bittsteller" bei den jeweiligen Fachärzten machen.

Das Modell macht grade dann Sinn, wenn mehrere Ursachen für eine AU vorliegen.


* Ist sehr einfach und schnell beim Hausarzt eingerichtet, sofern er am Hausarztprogramm der Krankenkasse des X teilnimmt.

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#4
 Von 
Terse
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was konkret war denn Sinn und Zweck dieses Termins?


Zitat (von Harry van Sell):
Logischerweise ...
Wann erfolgt denen das "kennenlernen"?


Der Termin war ja zum kennenlernen gedacht und um die weiter Behandlung zu besprechen. Deshalb war der Termin auch für eine Stunde angesetzt. Neue Patienten kann man ja im Vorfeld nicht kennen.

Zitat (von Harry van Sell):
Das konterkariert die Behauptung das man noch AU wäre natürlich.


Ohne AU Bescheinigung müsste X am Mittwoch nächster Woche ohne Wiedereingliederung arbeiten gehen, soll das das Ziel sein?

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#5
 Von 
Terse
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
X sollte sich mal mit dem Hausarztmodell* beschäftigen.


Das ist wirklich ein guter Vorschlag, das Hausarztmodell kannte ich bis jetzt noch nicht. Es bietet sich auch deshalb an, weil X noch eine weiter Erkrankung hat, die vom Hausarzt betreut wird, aber keine AU erfordert.

danke

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40649 Beiträge, 6588x hilfreich)

Zitat (von Terse):
weil X noch eine weiter Erkrankung hat, die vom Hausarzt betreut wird,
Dann kennt X seinen Hausarzt bereits und er kann zu diesem gehen...und wegen der weiteren AU und der Problematik der fehlenden Psychiaterin bzw. der AU- Entlassung aus der Reha vorsprechen.
Das dürfte dann der einfachste Weg sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130324 Beiträge, 41514x hilfreich)

Zitat (von Terse):
die vom Hausarzt betreut wird

Wenn X einen Hausarzt hat, wäre das doch der erste Ansprechpartner für eine AU falls auch der Facharzt für Onkologie keine mehr ausstellen möchte.



Zitat (von Terse):
Der Termin war ja zum kennenlernen gedacht und um die weiter Behandlung zu besprechen.

Das hat dann nicht so wirklich geklappt scheint es.



Zitat (von Terse):
Ohne AU Bescheinigung müsste X am Mittwoch nächster Woche ohne Wiedereingliederung arbeiten gehen, soll das das Ziel sein?

Weder ersetzt der Termin beim Sozialen Dienst eine AU noch stellt der Sozialen Dienst eine AU aus. Insofern bleibt das Problem einer AU.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Terse
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Was ich nicht verstehe, warum der Hausarzt nicht von sich aus das Hausarztmodell angeboten hat. Im Gegenteil, der Hausarzt hat ja die Depression diagnostiziert und angeregt, dass sich X einen Psychiater sucht, so weit okay.

Als X eine Psychiaterin gefunden hat, hat er aber gefordert, das die AU ab dem Zeitpunkt von der Psychiaterin ausgestellt wird. Auch der Verdacht der Krebserkrankung ist vom Hausarzt gekommen, da wäre es ja einfacher gewesen, das der Hausarzt die AU Ausstellung insgesamt übernimmt.

X spricht auf jeden Fall beim Hausarzt vor. Mal sehen, was dabei raus kommt.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130324 Beiträge, 41514x hilfreich)

Zitat (von Terse):
Was ich nicht verstehe, warum der Hausarzt nicht von sich aus das Hausarztmodell angeboten hat.

Eventuell nimmt er nicht daran teil?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40649 Beiträge, 6588x hilfreich)

Zitat (von Terse):
Was ich nicht verstehe, warum der Hausarzt nicht von sich aus das Hausarztmodell angeboten hat.
Vielleicht ist er keiner oder will keiner sein. Dann gab es nichts anzubieten.
Vielleicht ist es einfach der behandelnde Arzt des X, zu dem dieser *zuerst* geht.
Dass X als Patient seinen Arzt ---mein Hausarzt-- nennt, bedeutet nicht, dass dieser auch einer ist, der am offiziellen Hausarztmodell nach § 73 SGB V teilnimmt/eingetragen ist.

Zitat (von Terse):
X spricht auf jeden Fall beim Hausarzt vor.
Ja, richtig. Bei seinem behandelnden Arzt. Dieser könnte die AU verlängern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13593 Beiträge, 4835x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dass X als Patient seinen Arzt ---mein Hausarzt-- nennt, bedeutet nicht, dass dieser auch einer ist, der am offiziellen Hausarztmodell nach § 73 SGB V teilnimmt/eingetragen ist.

Das sollte mit einem Anruf bei der Krankenkasse zu klären sein, falls der jetzige (Haus)Arzt nicht an dem Programm teilnimmt, bekommt man von der KK in der Regel einige Alternativen genannt, welche es tun.

Zitat (von Anami):
Ja, richtig. Bei seinem behandelnden Arzt. Dieser könnte die AU verlängern.

Welcher Arzt sollte das Deiner Meinung nach sein, wenn der Onkologe der Falldarstellung nach rausfällt, die Psychologin nicht "will" und der (Haus)Arzt nur eine Krankheit behandelt, welche der Schilderung nach keine AU rechtfertigt?

Das Problem von Person X nicht ganz verstanden?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40649 Beiträge, 6588x hilfreich)

Der TE hatte bereits geschrieben:

Zitat (von Terse):
X spricht auf jeden Fall beim Hausarzt vor. Mal sehen, was dabei raus kommt.
Das ist mE jetzt zeitnah die richtige Vorgehensweise für X.
Es geht vorrangig/kurzfristig um eine AU-Folgebescheinigung für X. Der (Haus)Arzt von X wird eine solche ausstellen... oder nicht.

Zitat (von spatenklopper):
Welcher Arzt sollte das Deiner Meinung nach sein,
Wie ich schon schrieb: Der jetzt als *Hausarzt von X* bezeichnete Arzt, der X bereits gut kennt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13593 Beiträge, 4835x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie ich schon schrieb: Der jetzt als *Hausarzt von X* bezeichnete Arzt, der X bereits gut kennt.

Und genau dieser wird X (ohne Hausarztprogramm) keine AU ausstellen, für eine Erkrankung, die von einem anderen (Fach-)Arzt behandelt wird...

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#14
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 341x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Und genau dieser wird X (ohne Hausarztprogramm) keine AU ausstellen


Der Hausarzt kann und darf auch mit Hausarztprogramm keine Folge-AU für eine Krankheit ausstellen für die der Patient bereits in einer fachärztlichen Behandlung ist.

Verantwortlich für die weiterführende AU ist Ärztin B, die hier ja anscheinend die Nachfolge von Ärztin A angetreten hat. Für eine genauere Aussage müsste man aber die genaue Rechtsform der "Gruppe-A" kennen

=> Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis, Praxis/Krankenhaus mit angestellten Ärzten, etc.



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#15
 Von 
Terse
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Zitat (von Tehlak):
Für eine genauere Aussage müsste man aber die genaue Rechtsform der "Gruppe-A" kennen

=> Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis, Praxis/Krankenhaus mit angestellten Ärzten, etc.


Das sind Praxen die an ein Krankenhaus angeschlossen sind und sich über verschiedene Krankenhäuser im Ort bzw. in angrenzenden Orten erstrecken. Ich gehe davon aus, dass die Ärzte angestellt sind.

X war erst in einer Praxis an einem anderen Krankenhaus und ist jetzt an Ärztin B verwiesen worden.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat (von Terse):
Das sind Praxen die an ein Krankenhaus angeschlossen sind und sich über verschiedene Krankenhäuser im Ort bzw. in angrenzenden Orten erstrecken. Ich gehe davon aus, dass die Ärzte angestellt sind.

X war erst in einer Praxis an einem anderen Krankenhaus und ist jetzt an Ärztin B verwiesen worden.


Dein Hausarzt hat doch sicher auch die ganzen Unterlagen, oder? Wenn nicht, dann stelle sie ihm zur Verfügung. Auch dein Hausarzt kann dich ja krankschreiben, eventuell auch so lange, bis du wieder einen Facharzttermin gefunden hast. Dazu ist auch kein Hausarztmodell notwendig.

Zitat (von spatenklopper):
die Psychologin nicht "will"


Gibt in dem Thema keine Psychologin, abgesehen davon könnte sie es auch nicht.



Zitat (von spatenklopper):
" und der (Haus)Arzt nur eine Krankheit behandelt,


Die Hausarzt kann natürlich auch eine AU wegen der Depressionen ausstellen, vor allem, wenn diese fachärztlich diagnostiziert wurden, gleiches gilt für die Krebserkrankung.

-- Editiert von User am 9. Juli 2026 22:26

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