Zahnarzt verlangt Kopie der Bankvollmacht – rechtens?

16. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.12.2025 06:49:38
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahnarzt verlangt Kopie der Bankvollmacht – rechtens?

Hallo zusammen,

ich hoffe, ich bin hier im richtigen Forum.

Es geht um meinen Großvater, der im Pflegeheim lebt. Ich vertrete ihn mit einer Vorsorgevollmacht, einer Bankvollmacht (für das Girokonto) sowie einem Betreuerausweis (nur für ein festangelegtes Sparkonto).

Nun müsste er zum Zahnarzt, da ein Wurzelrest operativ entfernt werden muss. Der Termin wurde jedoch abgebrochen, weil die Pflegerin, die ihn begleitete, die Vorsorgevollmacht nicht dabeihatte.

Heute haben wir in der Praxis angerufen – dort hieß es, neben der Vorsorgevollmacht (liegt dem Pflegeheim vor) und dem aktuellen Medikamentenplan (ebenfalls vorhanden), sei auch der Betreuerausweis für das Sparkonto vorzulegen – zur Absicherung der Kostenübernahme.
Da dieses Sparkonto fest angelegt ist, kann darüber sowieso nichts bezahlt werden. Für das Girokonto liegt eine Bankvollmacht vor, aber diese möchte ich aus Datenschutzgründen nicht herausgeben – zumal noch nie eine Praxis diese gefordert hat.

Meine Fragen:

Darf eine Zahnarztpraxis die Vorlage einer Bankvollmacht verlangen, um eine medizinische Behandlung durchzuführen?

Und darf sie die Behandlung verweigern, wenn diese nicht vorgelegt wird?

Das Ganze ist umso verwunderlicher, da es sich um die Heimzahnärztin handelt, die meinen Großvater bereits mehrfach behandelt hat – unter anderem hat sie sämtliche Zähne gezogen und das Gebiss angefertigt. Die Rechnungen wurden bislang immer problemlos und zügig beglichen.




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9678 Beiträge, 2053x hilfreich)

Eine OP ist was anderes als einen Zahn unter örtlicher Narkose zu ziehen. Daher halte ich den Medikamentenplan auch für erforderlich. Steht in der Vorsorgevollmacht nichts über Bankkonten? Mit der Vorsorgevollmacht die ich hier von meinem Vater habe, konnte ich problemlos zur Bank und habe mir den Offline und Online Zugriff auf die Konten geben lassen - auf alle.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
guest-12305.12.2025 06:49:38
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Eine OP ist was anderes als einen Zahn unter örtlicher Narkose zu ziehen. Daher halte ich den Medikamentenplan auch für erforderlich. Steht in der Vorsorgevollmacht nichts über Bankkonten? Mit der Vorsorgevollmacht die ich hier von meinem Vater habe, konnte ich problemlos zur Bank und habe mir den Offline und Online Zugriff auf die Konten geben lassen - auf alle.


Der Medikamentenplan hat das Pflegeheim. Ist auch nicht das Problem. Die Vorsorgevollmacht umfasst nicht das Bankkonto. Wir haben eine Bankvollmacht für das Girokonto und auch Zugriff (offline sowie online) und darüber zahle ich schon seit Jahren alle anfallenden Rechnungen. Auch von der besagten Zahnarztpraxis.

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#3
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2046 Beiträge, 283x hilfreich)

Zitat (von go719274-61):
Und darf sie die Behandlung verweigern, wenn diese nicht vorgelegt wird?


Das darf sie so oder so, es handelt sich hier ja nicht um eine Notfallbehandlung.

Zitat (von go719274-61):
Das Ganze ist umso verwunderlicher, da es sich um die Heimzahnärztin handelt, die meinen Großvater bereits mehrfach behandelt hat – unter anderem hat sie sämtliche Zähne gezogen und das Gebiss angefertigt. Die Rechnungen wurden bislang immer problemlos und zügig beglichen.


Einfach noch mal direkt bei der Ärztin nachfragen, warum das so gehandhabt wird?

Ich würde nicht ausschließen wollen, dass eine der Damen am Empfang das eigenmächtig entschieden hat und ihre Arbeitgeberin davon gar nichts weiß. ;)

Die Begleichung der Rechnung ist davon abgesehen auch nicht gesichert, nur weil eine Bankvollmacht existiert/vorgelegt wird.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39604 Beiträge, 6492x hilfreich)

Zitat (von go719274-61):
Darf eine Zahnarztpraxis die Vorlage einer Bankvollmacht verlangen, um eine medizinische Behandlung durchzuführen?
Verlangen darf sie. Aber warum soll man hier nun alle möglichen und unmöglichen Varianten der ärztlichen Rechte und Pflichten durchdiskutieren?

Entweder legst du vor, was du hast--- oder fragst nach, warum sie das benötigt.
Irrtümer passieren auch bei Hauszahnärzten oder deren Mitarbeitenden am Tresen statt am Zahn.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
McGyver0815
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 19x hilfreich)

Ohne Vollmacht gibt es halt kein Geld. Da würde ich mir auch mal zeigen lassen, ob man dann das Honoror erhalten kann.

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#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2679 Beiträge, 785x hilfreich)

Zitat (von go719274-61):
Darf eine Zahnarztpraxis die Vorlage einer Bankvollmacht verlangen, um eine medizinische Behandlung durchzuführen?

Das verlangt doch niemand!

Zitat (von go719274-61):
sei auch der Betreuerausweis für das Sparkonto vorzulegen

Das will sie haben

Im Übrigen hab ich noch nie einen Betreuerausweis für ein Konto gesehen. Das ist m.E. auch totaler Quatsch.

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#7
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(559 Beiträge, 191x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
m Übrigen hab ich noch nie einen Betreuerausweis für ein Konto gesehen. Das ist m.E. auch totaler Quatsch.


Dafür gibt es den Vermerk "Vermögenssorge" im Betreuerausweis.

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