Zahnarzt zieht Zahn ohne Erlaubnis

6. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 1x hilfreich)
Zahnarzt zieht Zahn ohne Erlaubnis

Ich hatte zuletzt einen Zahnarzttermin.hierbei zog der Zahnarzt einen Zahn,ohne mich vorher um Erlaubnis zu fragen. Der Zahn war zwar schon etwas zerstört trotzdem zog er ihn im Laufe der Behandlung ohne mit bescheid zu sagen.
Was kann ich tun?




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Legalitätslevel100
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 69x hilfreich)

Ein Implantat oder eine Brücke setzen lassen.

Sie werden wohl nicht in Vollnarkose gewesen sein, haben also mitbekommen, dass man einen Zahn zieht und nicht interveniert. Damit ist das, soweit medizinisch gerechtfertigt, kein Grund zur Beanstandung, sondern erforderliche Behandlung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Legalitätslevel100
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 69x hilfreich)

Ein Implantat oder eine Brücke setzen lassen.

Sie werden wohl nicht in Vollnarkose gewesen sein, haben also mitbekommen, dass man einen Zahn zieht und nicht interveniert. Damit ist das, soweit medizinisch gerechtfertigt, kein Grund zur Beanstandung, sondern erforderliche Behandlung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fisch60
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 15x hilfreich)

Wie kann einem denn ein Zahn gezogen werden wenn man es nicht will?

Also die Leute werden immer merkwürdiger hier.

Keiner kümmert sich mehr oder macht sich Gedanken um seine Handlungen. Es scheint leichter zu sein hier um Hilfe zu fragen als selbst zu handeln.

Wir gehen schweren Zeiten entgegen. :smile:

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128855 Beiträge, 41136x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
ohne mit bescheid zu sagen.

Offenbar war er der Auffassung, das der Patient mit genügend cerebaraler Masse versehen war, um zu sehen was passiert.
Die dafür notwendigen Instrumente sind von Größe und Form her ja eindeutig um zu implizieren was da gleich gemacht wird.

Womit wir dann auch gleich beim Thema "Erlaubnis" wären. Denn eine fehlende Intervention dürfte dann durchaus als konkludente Zustimmung gelten.



Zitat (von go498533-45):
Zahnarzt zieht Zahn ohne Erlaubnis

Zitat (von go498533-45):
hierbei zog der Zahnarzt einen Zahn,ohne mich vorher um Erlaubnis zu fragen.

Was denn nun, zog er ihn "ohne Erlaubnis" oder zog er ihn ohne "vorher um Erlaubnis zu fragen"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
werweiß
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 17x hilfreich)

Schwer nachvollziehbar, dass man sich die ganze Zeit nur anschweigt. Wie kann man sich das vorstellen? Sie machen den Mund auf, der Zahnarzt schaut nach und legt los? Keine Aussage zu Befund oder Therapie(möglichkeiten)?
Wurde denn der Zahn ohne Anästhesie entfernt?

Zitat (von go498533-45):
Was kann ich tun?

Kommt drauf an, was das Ziel ist bzw. war. Immerhin dürfte zerstörte Zahn kein Problem mehr sein.

Was sagt denn der Behandler zu Ihren Vorwürfen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9706 Beiträge, 2056x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Der Zahn war zwar schon etwas zerstört trotzdem zog er ihn im Laufe der Behandlung ohne mit bescheid zu sagen.


Wenn der Zahn so zerstört ist, dass er gezogen werden muss, ist das leider so.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39704 Beiträge, 6498x hilfreich)

Zitat (von fisch60):
Also die Leute werden immer merkwürdiger hier.
Das hier ist nicht merkwürdig. Manche sind einfach so. Ältere Beiträge nachlesen... :wink:
Zitat (von Harry van Sell):
Offenbar war er der Auffassung, das der Patient mit genügend cerebaraler Masse versehen war, um zu sehen was passiert.
Schön gesagt...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1675x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wenn der Zahn so zerstört ist, dass er gezogen werden muss, ist das leider so.

Und trotzdem muss der Arzt den Patienten vorher fragen, ob er den Zahn ziehen soll.
Und wenn der Patient das nicht will, darf der Arzt es nicht machen.

Vielleicht möchte der Patient ja auch erstmal noch eine zweite ärztliche Meinung einholen.

Oder er möchte seinen kaputten Zahn bis auf weiteres noch behalten.

Sein Körper, seine Gesundheit, seine Entscheidung.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 1x hilfreich)

Also es wurden noch andere Behandlungen durchgeführt.erstens war ich schon sediert dafür,zweitens schaue ich nicht permanent was der Arzt gerade für Instrumente hat,da mich das nervös und panisch machen würde.
Es kam nur zwischendurch die Frage was ich für Medikamente nehmen würde.er hat den Bereich zwar wohl nochmal betäubt.


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#10
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 214x hilfreich)

Also: Wenn man sich auf den Stuhl setzt, fragt der ZA erst einmal, warum man hier ist. Und danach wird erklärt und gefragt.
Und wenn dem zahn nicht mehr geholfen werden kann, heißts dann: Den muss man ziehen.
Um deine Meinung wirst du da nicht gefragt. Du wirst nur informiert.

Was war denn, als denn die Behandlung fertig war? Haben Sie dann schweigend das Zimmer verlassen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13095 Beiträge, 4696x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Um deine Meinung wirst du da nicht gefragt.

Die Zahnärzte bei denen ich war, erklären ihr Handeln und fragen klar und deutlich, ob man mit der Behandlung einverstanden ist.

Ich bin über die Einschätzungen hier echt erstaunt und Teile die Auffassung von eh1960.
Man sollte nicht vergessen, dass der TE zur Zahnbehandlung beim Zahnarzt war und nicht bewusstlos in der Notaufnahme zur Notoperation...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1675x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Also: Wenn man sich auf den Stuhl setzt, fragt der ZA erst einmal, warum man hier ist. Und danach wird erklärt und gefragt.

Nun ja... Beratungsgespräche wie bei anderen Ärzten sind bei Zahnärzten nicht unbedingt die Regel...
Zitat:
Und wenn dem zahn nicht mehr geholfen werden kann, heißts dann: Den muss man ziehen.

Nein.
Das heißt dann: der Zahnarzt empfiehlt aufgrund seiner zahnärzlichen Einschätzung, daß der Zahn gezogen werden sollte.
Zitat:
Um deine Meinung wirst du da nicht gefragt.

Aber selbstverständlich wird er vorher gefragt. Jede ärztliche Behandlung ohne wirksame Einwilligung des Patienten ist eine strafbare Körperverletzung.
Zitat:
Du wirst nur informiert.

Unfug. Selbstverständlich muss der Patient vorher gefragt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1675x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ich bin über die Einschätzungen hier echt erstaunt und Teile die Auffassung von eh1960.
Man sollte nicht vergessen, dass der TE zur Zahnbehandlung beim Zahnarzt war und nicht bewusstlos in der Notaufnahme zur Notoperation...

Das liegt an dem fehlenden Differenzierungs- und Abstraktionsvermögen vieler User... :-/

Es sind zwei komplett verschiedene Baustellen:

1) Was ist medizinische notwendig? Was hält der behandelnde (Zahn-)Arzt für medizisch sinnvoll, ratsam, unvermeidlich?

2) Was will der Patient, was will er nicht? Wann will er es? Wo will er es?

Der Patient kann eine aus ärztlicher Sicht nötige Behandlung ablehnen. Der Patient eine zweite (dritte, vierte, ...) ärztliche Meinung einholen. Der Patient kann entscheiden, ob er den Eingriff mit örtlicher Betäubung oder unter Vollnarkose machen lassen will. Der Patient kann entscheiden, ob er den Eingriff ambulant oder stationär machen lassen will. Der Patient kann entscheiden, ob er den Eingriff heute oder in zwei Wochen machen lassen will. Usw.usf.

Hier hat offensichtlich die Kommunikation zwischen Zahnarzt und Patient nicht funktioniert.

Wieso das nicht funktioniert hat, und wer da ggf. was hätte anders machen müssen/machen sollen - das kann man anhand der Sachverhaltsschilderungen nicht wirklich zu beurteilen versuchen.

Und genau das wäre zu klären.

0x Hilfreiche Antwort

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