Guten Tag,
ich bitte um hilfreiche Kommentare zu folgender Angelegenheit:
A begibt sich wegen akuter gesundheitlicher Probleme in die Notaufnahme eines Krankenhauses. Es ist Montagabend, ca. 20:00 Uhr.
In der Notaufnahme des Krankenhauses wird A untersucht, die Notwendigkeit einer sofortigen Behandlung bestätigt sich. Die Behandlung ist ca. 22:30 Uhr beendet, das gesundheitliche Problem ist beseitigt.
Die Art der Behandlung erfordert, dass A nach Ende der Behandlung noch ca. 2 Stunden zur Beobachtung vor Ort im Krankenhaus (in der Notaufnahme) verbleibt. Mittlerweile ist es somit ca. 0:45 Uhr. A geht nach Hause.
Kurz danach erhält A einen Brief, dass die gesetzliche Zuzahlung für stationäre Krankenhausbehandlung zu entrichten ist, und zwar für 2 Tage.
A wurde aber gar nicht stationär aufgenommen und der Aufenthalt dauerte weniger als 5 Stunden, nur halt von Montagabend 20:00 Uhr bis Dienstag früh, 0:45 Uhr.
Ist die Zuzahlung korrekt?
Zuzahlung in Notaufnahme
Notfall?
Notfall?



In §39 SGB 5 (4) steht:
Zitat:Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, zahlen vom Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung an innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage den sich nach § 61 Satz 2 ergebenden Betrag je Kalendertag an das Krankenhaus. Die innerhalb des Kalenderjahres bereits an einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung geleistete Zahlung nach § 32 Abs. 1 Satz 2 des Sechsten Buches sowie die nach § 40 Abs. 6 Satz 1 geleistete Zahlung sind auf die Zahlung nach Satz 1 anzurechnen.
Dort ist die Rede von "vollstationär".
Verschiedene Krankenkassen bestätigen das auf ihren Homepages - dort werden ambulante und teilstationäre Behandlungen ausdrücklich von der Zuzahlungspflicht ausgeschlossen.
Will heißen:
ZitatKurz danach erhält A einen Brief, dass die gesetzliche Zuzahlung für stationäre Krankenhausbehandlung zu entrichten ist :
Da keine (Voll-)Stationäre Aufnahme erfolgte, halte ich die Zahlungsaufforderung für falsch.
Zitatund zwar für 2 Tage. :
Wäre die Forderung berechtigt, wäre die Berechnung von 2 Tagen zwar ärgerlich, aber korrekt. Aufnahme- und Entlassungstag sind ausdrücklich voll abzurechnen.
ZitatIst die Zuzahlung korrekt? :
M.E. nein.
Hat man eventuell fälschlicherweise eine "ambulante Rehabilitationsmaßnahme" unterstellt? Die unterliegt auch der Zuzahlungspflicht.
Vielen Dank.
Ähnlich denkt A auch. A sieht es als ambulante Behandlung.
Die Behandlung hätte auch bei einem niederglassenen Facharzt erfolgen können, wenn es tagsüber gewesen wäre. Dort wäre die Behandlung ganz eindeutig ambulant erfolgt.
Die Frage ist halt, ob aus einer ambulanten Behandlung eine stationäre Behandlung wird, wenn sie im Krankenhaus in der "Notaufnahme-Station" erfolgt ...
A ist etwas hin- und hergerissen, weil er wirklich nicht vollstationär aufgenommen wurde.
Andererseits sind es nur 20€ und die Behandlung und die Freundlichkeit der Mitarbeiter in der Notaufnahme war exzellent, obwohl A nur schnöder Kassenpatient ist. A wird das Krankenhaus auf jeden Fall weiterempfehlen, trotz der im Raum stehenden "20€-Abzocke".
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ZitatDie Frage ist halt, ob aus einer ambulanten Behandlung eine stationäre Behandlung wird, wenn sie im Krankenhaus in der "Notaufnahme-Station" erfolgt ... :
Das würde ich doch mal mit dem Krankenhaus klären. Einfach anrufen und fragen
ZitatA wurde aber gar nicht stationär aufgenommen :
Ist das sicher?
Keine "Nummer" bekommen?
Es ist lange her, dass ich in einem KH gearbeitet habe, aber das hier ->
übersteigt meiner Erinnerung nach die ambulante Versorgung.Zitatnach Ende der Behandlung noch ca. 2 Stunden zur Beobachtung vor Ort im Krankenhaus (in der Notaufnahme) verbleibt. :
ZitatDort ist die Rede von "vollstationär". :
Verschiedene Krankenkassen bestätigen das auf ihren Homepages - dort werden ambulante und teilstationäre Behandlungen
Teilstationär ist eine besondere Form der vollstationären Krankenhausbehandlung, in der Regel sind die Aufenthalte in der Tagesklinik damit abgedeckt.
Ob die Beobachtung "über Nacht" noch teilstationär ist, ehrlich gesagt keine Ahnung.
Die Forderung für 2 Tage *Liegezeit*?ZitatIst die Zuzahlung korrekt? :
Wahrscheinlich hat der KH-Verwaltungs-PC die Zeiten ausgespuckt und im üblichen, fast automatisierten Verfahren wurde die Aufforderung zur Zahlung verschickt.
ICH wäre einerseits froh, dass mein Nothilfeproblem relativ schnell gelöst wurde und...
andererseits würde ich durchaus dem KH schriftlich antworten und die nicht stationäre Behandlung erklären.
Daraus ergibt sich weiteres...
hilfreich war das mal, als ich mit Vollmacht für B dem KH die persönliche Situation des B erklärte.
Es kam dann keine weitere Aufforderung oder Mahnung.
Der B wurde nicht stationär aufgenommen, sondern nur samstags ca 18 Uhr bei der NA angemeldet. Saß/lag aber sehr lange im Wartezimmer/aufm Flur der Notaufnahme und wurde dann ziemlich lange vom *Notarzt* behandelt. Blieb auch noch *zur Beobachtung* auf dem Flur der NA sitzen.
Abmeldung war dann ca. 2Uhr...
ZitatKeine "Nummer" bekommen? :
Doch. Nummer vorhanden.
ZitatOb die Beobachtung "über Nacht" noch teilstationär ist, ehrlich gesagt keine Ahnung. :
Beobachtung ist übertrieben. A saß auf dem Flur der Notaufnahme. (Allerdings halt nicht im Wertebereich vor der Notaufnahme, sonder innerhalb.)
ZitatBeobachtung ist übertrieben. A saß auf dem Flur der Notaufnahme. (Allerdings halt nicht im Wertebereich vor der Notaufnahme, sonder innerhalb.) :
Also eher die "extended Version" der 15 Minuten gucken ob er umfällt Zeit nach der Coronaimpfung?
Das spricht meiner Einschätzung nach deutlich gegen eine (erforderliche) stationäre Aufnahme.
ZitatAllerdings halt nicht im Wertebereich vor der Notaufnahme, sonder innerhalb. :
Habe einen bekannten gefragt, in dessen Krankenhaus wird die Notaufnahmen als Station gefährt.
Es kann in der Tat daran legen, das man auf der falschen Seite der Türe war.
Ich würde den Rechnungsersteller gerichtsfest auffordern, substantiiert darzulegen, warum ein Aufenthalt in der Notaufnahme zwecks Notfallbehandlung hier eine Zahlungspflicht auslösen soll.
Update: Das Krankenhaus hat mitgeteilt, dass sie den Fall "prüfen" und innerhalb der nächsten 4 Wochen eine Rückmeldung geben.
ZitatHabe einen bekannten gefragt, in dessen Krankenhaus wird die Notaufnahmen als Station gefährt. :
Es kann in der Tat daran legen, das man auf der falschen Seite der Türe war.
Das mag ja sein, aber ein auf dem Stuhl warten ist garantiert keine vollstationäre Aufnahme. Das dürfte noch nicht mal teilstationär sein (was ja schon irrelevant ist).
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