16 Jahre alt Türkischer Staatsbürger in Deutschland lebend Aufentaltstitel abgelaufen

1. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Snipes47
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
16 Jahre alt Türkischer Staatsbürger in Deutschland lebend Aufentaltstitel abgelaufen

Ich bin 16 Jahre alt wir haben jetzt den 1.7.16 und ich hab ein Termin für eine Verlängerung am 12.7.16 aber am 16 wollen wir (ich und meine Eltern) in Urlaub fahren. Ich habe erst sehr kurzfristig gemerkt das meine AE abgelaufen ist und meine Frage ist ob ich probleme bei der wieder Einreise in Deutschland kriegen könnte. Meine Geschwister über 18 haben einen Deutschen Pass und meine Eltern einen Unbefristeten Aufentaltstitel. Lösungsvorschläge wären Nett

Danke

-- Editiert von Moderator am 11.07.2016 10:35

-- Thema wurde verschoben am 11.07.2016 10:35

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Ja, klar. Wenn der Aufenthaltstitel abläuft könnte es Probleme geben bei der Einreise..... aaaber, sie sind 16 und reisen mit den Eltern nehme ich an, die Situation ließe sich mit der Ausländerbehörde usw vielleicht noch klären.

Damit es aber nicht so weit kommt, macht es Sinn, eine Fiktionsbescheinigung bei der Behörde zu erhalten. Wird im Normalfall recht schnell gefertigt. Dann kann man ohne Probleme in Urlaub. Einfach anrufen, Termin machen und auf Urlaub hinweisen.

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#2
 Von 
Snipes47
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Situla):
Ja, klar. Wenn der Aufenthaltstitel abläuft könnte es Probleme geben bei der Einreise..... aaaber, sie sind 16 und reisen mit den Eltern nehme ich an, die Situation ließe sich mit der Ausländerbehörde usw vielleicht noch klären.

Danke aber zwischen dem Abflug und dem Termin berträgt 4 Tage reicht die Zeit und was Pradox ist den Termin gibt es erst so spät weil viele Sachbearbeiter im Urlaub sind

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heddi_TB
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 29x hilfreich)

Angesichts des Forums hier, frage ich mal: Welches Modell, welcher Motor, welche Laufleistung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119494 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Heddi_TB):
Angesichts des Forums hier, frage ich mal: Welches Modell, welcher Motor, welche Laufleistung.

Reichlich sinnlose Frage ... Sowohl angesichts des Forums als auch angesichts des Post hier ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Heddi_TB
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 29x hilfreich)

Vielleicht merken die Leute mal, in welchem Forum sie ihre Frage stellen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Heddi_TB):
Vielleicht merken die Leute mal, in welchem Forum sie ihre Frage stellen

Ja, das wäre mal wünschenswert und sollte eigentlich auch schon im eigenen Interesse des TEs sein, damit ihm zügig seine Fragen beantwortet werden können.

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

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