Hallo,
In §31 AufenthG
steht:
"Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert, wenn (1) die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat oder..."
Wie sind diese 2 Jahre zu verstehen? Am Stück oder auch mit Unterbrechungen?
Vielen Dank,
OneForce321
2 Jahre
Notfall?
Notfall?
@oneforce321
bitte etwas konkreter!
sunbee
--- editiert vom Admin
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"seit" bedeutet auch seit. Also die letzen 2 Jahre. Sonst würde da stehen "insgesamt mindestens 2 Jahre" oder so.
Danke für die Antwortren.
Dass heisst, wenn man sich nach einem Jahr gestritten hat und z.B. einen Monát getrennt gewohnt hat, fängt diese Zeit von mindestens 2 Jahre von Null an?
Komplizierte Frage, keine Ahnung. Frag mal die Fachleute im Forum von www.info4alien.de
@oneforce 321
war denn irgendwo bekannt, dass die eheleute zerstritten waren? also ummeldung o.ä.?
sunbee
Die Sache ist so:
Ich bin mit meiner Frau seit 17 Monate verheiratet. Sie wollte eine Therapie wegen psychischen Problemen machen, aber jetzt hat sie sie unterbrochen und die Sachen werden mit jedem Tag schlimmer. Sie schreit für jede Kleinigkeit, wie eine Verrückte.
Ich wollte erstmal ausziehzen, um ein bisschen Abstand zu bekommen und zu überlegen wie es jetzt weiter gehen soll.
Wenn sie die Therapie wieder anfängt, dann werden wir vielleicht wieder zusammenwohnen und deshalb die Frage.
Ich will mit ihr keine Vereinbarung machen wegen Ummeldung oder so, ich werde mich gleich ummelden.
Gehört aber nicht auch die Streit und Ausziehen wegen Streit zur "ehelichen Lebensgemeinschaft"? Fast alle Paaare die ich kenne haben sich gestritten und eine Zeit getrennt gewohnt.
Vielen Dank
Das Aufenthaltsrecht erlischt, wenn der Aufenthalt in Deutschland, ohne Genehmigung der Ausländerbehörde, länger als 6 Monate unterbrochen wird.
.
@Saxonicus
Ich bleibe schon in Deutschland, wir werden nur getrennt wohnen
@oneforce 321
lieber ne vereinbarung, ihr liebt euch noch?
sunbee
Das heißt, ihr müsst AM STÜCK mindestens zwei Jahre ZUSAMMEN in einer Wohnung ohne Unterbrechungen gelebt haben. Bei Streit/ Ausziehen und wenn auch nur für kurze Zeit heißt das: Nochmal von vorne anfangen!
Ganz klar.
@haike
"Bei Streit/ Ausziehen und wenn auch nur für kurze Zeit heißt das: Nochmal von vorne anfangen!"
Wo steht das im Gesetz?
Gehört nicht auch die Streit und Ausziehen wegen Streit zur ehelichen Lebensgemeinschaft? Fast alle Paaare die ich kenne haben sich gestritten und eine Zeit getrennt gewohnt.
@sunbee1
Wir verstehen uns nur wenn sie keine Nervenkrise hat. Ich liebe sie und ich glaube sie liebt mich auch noch. Was für eine Vereinbarung könnte ich machen, wenn sie krank ist und sie lässt sich nicht helfen?
Aktuelles:
Wir versuchen mit eine Eheberatung, wir werden erstmal weiter zusammen wohnen.
Mich würde es trotzdem interessieren, weil ich glaube, sie muss die Theraphie weiter machen, die Eheberatung kann wenig helfen. Aber mal sehen...
@oneforce321
so wie es klingt, kannst du mit ihr reden? sag ihr sehr deutlich, dass du ausziehst, wen sie nix ändert? wer von euch ist denn nichtdeutscher? und woher? vielleicht hilft euch eine binationale beratungsstelle. schau mal bei binationale ehen, oder iaf ev
viel glück
sunbee
"@haike
Bei Streit/ Ausziehen und wenn auch nur für kurze Zeit heißt das: Nochmal von vorne anfangen!
Wo steht das im Gesetz?"
Richtig, so ist es. Es steht in dem Gesetz, daß Du eingangs erwähnt hast "seit zwei Jahren". Dies wird so ausgelegt, daß diese zwei Jahre am Stück sein müssen - wurde uns in der Familienrechtsvorlesung immer wieder eingetrichtert. Nicht alle Anwendungsvorschriften der Verwaltung stehen im Gesetz; da gibt es noch Verwaltungsvorschriften, RVOs etc. pp. Fakt ist und bleibt: Zwei Jahre am Stück eheliche Lebensgemeinschaft mit Zusammenwohnen!
Mal ehrlich...ich finde es gar nicht üblich, bei Ehestreit mal aus- und wieder einzuziehen, aber was da allgemein oder von mir als "normal" angesehen wird, spielt nicht die geringste Rolle. Zwei Jahre am Stück = Bedingung!
@oneforce321
wenn ihr zu einer eheberatung geht, sucht euch eine, die auch die sprache des ausländischen partners spricht.
was haike schreibt ist das gesetz, aber wenn eure pause z.b.3 monate beträgt, ihr danach wieder zusammenzieht, wird es ja wohl nicht zu ner endgültigen trennung kommen....
falls doch, muß man ja nicht stante pedes die scheidung beantragen. es ist ja offensichtlich, dass es sich nicht um scheinehe handelt, da ihr es versucht habt.
viel glück
sunbee
Es kommt nicht (!) auf die Scheidung an, sondern auf den Zeitpunkt der Trennung! Und das auch bei "Nicht-Schein-Ehen". Auf Versuche, die Ehe zu retten und endgültige Trennungen etc pp kommt es dabei nicht im Geringsten an.
@haike
da du ja alles besser weißt, es kommt auf die offizielle!!!! trennung an und da gibt es sehr wohl anrechnungszeiten
beispiel: paar trennt sich nach 1,5 jahren für 3 monate. danach versöhnung für 1 jahr, trennt sich wieder. erneute versöhnung nach 6 monaten.dann nur 1 monat und erneute, diesmal endgültige trennung. es ist dann möglich, mehr als 2 jahre ehegemeinschaft nachzuweisen.
nun nenn den § indem steht, dass es so nicht geht.ich lern gern etwas dazu
sunbee
-- Editiert von sunbee1 am 18.11.2005 19:12:30
Es wäre schlimm, wenn ich es nicht besser wüsste, denn ich habe es studiert. Es steht nicht alles in einem "§", wie Du es so schön nennst, sondern es gibt beispielsweise sowas wie den "Ermessensspielraum" eines Richters, telelogische Reduktion seitens der Rechtsprechung und der Lehre und einige andere juristische Methoden, die man einem Laien nicht unbedingt erklären kann. Schau Dir beispielsweise mal die Düsseldorfer Tabelle an. Das ist kein "Gesetz", sondern eine Aufstellung, die das OLG Düsseldorf mal eben so aufgestellt hat. Seltsamerweise halten sich alle Familiengerichte dran, ohne daß sie das im Geringsten müssten. Das steht "nirgendwo im Gesetz". Wenn das alles so simpel wäre, müsste man nicht 5 Jahre studieren!
Wenn Du meinst, es besser zu wissen, dann versuch´s :-). Wär ja schön...
@haike
eben, ermessensspielraum.
sunbee
Das einfachste wäre wenn jemand ein konkretes Gegenbeispiel wüsste, aber ich nehme an, ihr weisst keines, sonst hättet ihr schon erwähnt.
Auf alle Fälle, danke für die Beiträge.
@haike
"Mal ehrlich...ich finde es gar nicht üblich, bei Ehestreit mal aus- und wieder einzuziehen, aber was da allgemein oder von mir als normal angesehen wird, spielt nicht die geringste Rolle."
Bist oder warst du verheiratet? Hast du Bekannte, die verheiratet sind oder waren?
@oneforce321
was meinst du mit gegenbeispiel?
sunbee
Ja, ich bin seit vier Jahren verheiratet und wir haben auch einige verheiratete Bekannte/ Freunde. Die streiten auch mal, ebenso wie wir, aber da zog nie einer mal eben schnell aus - bis auf eine Bekannte, weil sie sich eben von ihrem Mann scheiden lassen wollte und auch getan hat.
Ausziehen würde ja auch nichts weiter bewirken. Wenn man ein Problem hat, spricht man drüber, diskutiert das aus, vielleicht sogar mit Geschrei bei manchen Leuten, aber weglaufen, wieder zurückkommen usw. bringt ja auch nix. Wobei das auch nichts mit dem juristischen Problem hier zu tun hat:
Im Zweifelsfall behaupten viele eben einfach, man hätte die zwei Jahre halt ohne Unterbrechungen zusammengelebt...
@sunbee
was meinst du mit gegenbeispiel?
ich meine ein konkretes beispiel, wo die entscheidung scon gefällt wurde
z.B. 2 jahre mit unterbrechungen und das gericht hat dagegen oder dafür entschieden
@oneforce321
hm, gericht? du meinst ausländerbehörde die aufenthalt erteilt oder eben entzieht?
regelt erstmal eure ehe, versucht es zumindest. wenn es soweit ist, dass es wirklich probleme gibt, stell es hier noch mal ein und/ oder geht zum anwalt.
sunbee
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