3-Fache Staatsangehörigkeit beim neugeborenem Kind. Hilfe!

3. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
snboy2010
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 17x hilfreich)
3-Fache Staatsangehörigkeit beim neugeborenem Kind. Hilfe!

Hallo und Guten Abend. Ich bitte hier um Hilfe und Rat zur weiteren Vorgehensweise. Zur Erläuterung:
Meine Frau und ich sind so genannte Deutsch-Russen. Ich bin aus der Ukraine und meine Frau aus Kasachstan, beide 1995 nach Deutschland emigriert. Wir sind beide deutsche Staatsbürger. Aufgrund unserer Geburten in diesen Ländern besitzen wir jedoch die ukrainische bzw. die kasachische Staatsangehörigkeit. So steht es zumindest auf unseren Auszügen von Einwohnermeldeämter. Und so wurde es auch in der Ausländerbehörde erklärt. Wir sind beide als kleine Kinder ausgewandert und hattet noch Pässe dieser Länder. Wir haben uns in den Botschaften erkundigt wie man da austreten kann. Es ist ein komplizierter und teurer Prozess. Also haben wir es seien lassen. Wir reisen auch in diese Länder und hatten bisher nur geringe Nachteile. Wir sind beide im Staatsdienst tätig. Dort ist dieses problematisch aber bisher nicht wirklich kritisch. Vor 3-Wochen haben wir unseren Sohn bekommen. Heute haben wir für Ihn seinen Ausweis beantragt. Im Rathaus sagte man uns, dass unser Sohn jetzt mit 3 Staatsangehörigkeiten geführt wird. Also Deutsch, Ukranisch und Kasachisch. Ist es wirklich rechtens? Das kann doch nicht seien. Und wenn ja, wie soll dieser da austreten? Was können wir tun?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Was soll denn daran nicht rechtens sein? Meine haben 4. Viel Spaß beim Austreten.

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#2
 Von 
snboy2010
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 17x hilfreich)

Wie soll er den da austreten? Er hat noch nie da gelebt, hat keine Papiere, wir können kein Ukrainisch oder Kasachisch. Wie soll das gehen?

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#3
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von snboy2010):
Wie soll er den da austreten? Er hat noch nie da gelebt, hat keine Papiere, wir können kein Ukrainisch oder Kasachisch. Wie soll das gehen?
Gelebt/nicht glebet und Sprachkentnisse sind nicht relevant.

Ihr bestätigt Euere Staatsbürgerschaften (eine Anfrage bei der Botschaft/Konsulat a ala "bin-ich-Staatsbürger-dieses-landes-oder-nicht-schriftlich-bitte"), meldet das Kind im gleichen Zuge an und stellt kurz darauf einen Ausbürgerungsantrag für alle. Besser, solange das Kind noch minderjährig ist.

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#4
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von snboy2010):
Er hat noch nie da gelebt, hat keine Papiere, wir können kein Ukrainisch oder Kasachisch. Wie soll das gehen?

Dann solltet Ihr das umgehend bei der jeweiligen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) erledigen, dort spricht man auch Deutsch. Aber wahrscheinlich müsst Ihr für das Kind erst einen kasachischen und einen ukrainischen Pass besorgen, bevor Ihr den Austritt aus diesen Staatsangehörigkeiten in die Wege leiten könnt. Möglicherweise ist der Austritt aus diesen Staatsangehörigkeiten auch erst mit der Volljährigkeit des Kindes möglich? Wer weiß das schon? Da empfiehlt es sich wohl, einen Anwalts für internationales oder ukrainisches bzw. kasachisches Recht zu konsultieren.

Was meinst Du wie viele deutsch Staatsangehörige es in allen möglichen Teilen der Welt gibt, die noch nie in Deutschland waren und kein Wort Deutsch sprechen.

Zitat (von snboy2010):
Ich bin aus der Ukraine und meine Frau aus Kasachstan, beide 1995 nach Deutschland emigriert. Wir sind beide deutsche Staatsbürger. Aufgrund unserer Geburten in diesen Ländern besitzen wir jedoch die ukrainische bzw. die kasachische Staatsangehörigkeit. So steht es zumindest auf unseren Auszügen von Einwohnermeldeämter. Und so wurde es auch in der Ausländerbehörde erklärt. Wir sind beide als kleine Kinder ausgewandert und hattet noch Pässe dieser Länder.

Normalerweise müsstet Ihr bei Reisen in Eure Herkunftsländer auch die entsprechenden Pässe nutzen, solange Ihr noch Bürger dieser Länder seid. Wenn es bislang noch nicht aufgefallen ist, dann habt Ihr Glück gehabt, rechtens war das jedenfalls nicht und wenn es dann doch irgendwann auffliegt, kann es unangenehm und wahrscheinlich auch teuer werden..

Zitat (von snboy2010):
Wir haben uns in den Botschaften erkundigt wie man da austreten kann. Es ist ein komplizierter und teurer Prozess. Also haben wir es seien lassen.

Die Staatsbürgerschaftsgeschichte, den Austritt aus der ukrainischen und kasachischen Staatsangehörigkeit, solltet Ihr jedenfalls für Euch und Euer Kind alsbald regeln. Durch Ignoranz regelt sich das nicht von alleine und preiswerter wird das in Zukunft auch nicht. Eher umständlicher und teurer.

Es ist eben so, dass die Versäumnisse der Eltern den Kindern irgendwann vor die Füße fallen und dann leider meistens einen Schwanz von unangenehmen Problemen und unnötigen Kosten zur Folge haben. Von alleine regelt sich da gar nicht, das müsst Ihr schon selber anpacken.

Bedankt Euch bei Euren Eltern, die es unterlassen haben alles zu regeln und Ihr Euch jetzt um alles selber kümmern müsst.






-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 03.12.2018 20:13

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47629 Beiträge, 16834x hilfreich)

Dann müsst Ihr wohl das, was hier
https://forum.ukraine-nachrichten.de/komplexer-austritt-ukrainischen-staatsangeh%C3%B6rigkeit-t79855.html
und das hier
http://genkonsul.de/de/consular_affairs_de/citizenship_affairs_de/austritt_aus_der_staatsangehorigkeit/
einmal komplett durchziehen.

Dabei ist mir nicht ganz klar, ob die kasachische Staatsangehörigkeit für das Kind tatsächlich besteht, denn es gilt auch Folgendes:
https://www.standesbeamte-hessen.de/alt/aktuelles/verlust_kasachischen_staatsa.htm

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