6-Jahre-Aufenthaltsrecht

3. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
deutschwerden101
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
6-Jahre-Aufenthaltsrecht

Hallo zusammen,

ich verstehe, dass die Voraussetzung von 8-Jahren-Aufenthalt in Deutschland, laut Einbürgerungsgesetz §10(3), auf 6 Jahre verkürzt werden kann: bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen, insbesondere beim Nachweis von Sprachkenntnissen, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 übersteigen. Wie genau kann man diese jeweiligen "Sprachkenntnisse" erfüllen und nachweisen?

Ich verfüge zum Beispiel über ein früheres Sprachzertifikat Niveau B2.2, und bin jetzt Universitätsabsolvent mit einem Bachelorabschluss in Germanistik aus Großbritannien, bin also fließend in Deutsch in Wort und Schrift. Würde so eine Qualifizierung als "Nachweis von Sprachkenntnissen" gelten? Oder da die unabhängig von dem "Integrationskurs" sind, wäre es sowieso nötig an den Integrationskurs hier in Deutschland teilzunehmen, um mich für die "6-Jahre-Aufenthalt-Frist" zu qualifizieren?

Hat jemand Erfahrung hierzu? Für jegliche Informationen dazu wäre ich sehr dankbar.

LG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Um bereits nach 6 Jahren eingebürgert zu werden sind "besondere Integrationsleistungen" nachzuweisen. Ein abgeschlossenes Studium und gute Sprachkenntnisse dürften dafür nicht ausreichen, da gehört schon etwas mehr dazu.

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#2
 Von 
deutschwerden101
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Aha. Wissen Sie vielleicht was denn dazu gehört als "besondere Integrationsleistungen"?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Sprachkenntnisse, die weit über die Einbürgerungsvoraussetzungen hinausgehen, können durchaus ausreichen: [link=http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/bes_int.htm]

-- Editiert von muemmel am 04.11.2016 12:36

-- Editiert von muemmel am 04.11.2016 12:37

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von deutschwerden101):
Aha. Wissen Sie vielleicht was denn dazu gehört als "besondere Integrationsleistungen"?

Besonders ehrenamtliches Engagement z.B. bei der freiwilligen Feuerwehr, beim Roten Kreuz oder anderen gemeinnützlichen Institutionen.

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