Als ich 16 war, haben meine Eltern verpennt meine Aufenthaltsberechtigung rechtzeitig zu verlängern und ich habe jetzt eine Lücke von 6 Monaten. Jetzt bin ich 21 und möchte mich gerne Einbürgern lassen.
Im AuslG §85 habe ich jedoch folgende Passage gefunden:
(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist auf Antrag einzubürgern[..]
Und §89:
(3) Unterbrechungen der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bleiben außer Betracht, wenn sie darauf beruhen, daß der Ausländer nicht rechtzeitig die erstmals erforderliche Erteilung oder die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung beantragt hat oder nicht im Besitz eines gültigen Passes war.
Bedeutet das jetzt für mich, dass ich noch weitere 3 Jahre warten muss, bis ich mir den rechtmäßigen Aufenthalt "angespart" habe?
Gruß,
Leya
8 Jahre ansparen?
Notfall?
Notfall?
Nein, Sie können Ihre Einbürgerung sofort beantragen, weil die verspätete (nicht rechtzeitige) erstmals erforderliche Erteilung oder die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung außer Betracht bleiben.
Sie halten sich bereits 8 Jahre lang rechtmäßig in Deutschland auf, weil Sie nie dauerhaft ausgereist sind, sondern die erstmals erforderliche oder die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung von Ihren Eltern nur vergessen worden war.
Viel Glück für Ihre Einbürgerung und schreiben Sie bei Gelegenheit wie die Sache ausgegangen ist.
Kosten der Einbürgerung: 255 €
Bearbeitungszeit: 4 - 8 Wochen
-- Editiert von gere am 22.06.2004 14:54:29
Danke, das beruhigt mich ungemein
Ich denke, das Ganze dürfte kein größeres Problem werden, da ich studiere, meine Eltern genug Kohle haben, ich deutsch kann, nie Straftaten begangen habe etc.
Aber ich werd schreiben, wie es ausgegangen ist.
Thx
Leya
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Danke, das beruhigt mich ungemein
Ich denke, das Ganze dürfte kein größeres Problem werden, da ich studiere, meine Eltern genug Kohle haben, ich deutsch kann, nie Straftaten begangen habe etc.
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