90 Tage nach Ablauf des Aufenthaltstitels?

22. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
jnussbau
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
90 Tage nach Ablauf des Aufenthaltstitels?

Hallo, ein Freund von mir ist Amerikaner. Seine Aufenthaltserlaubnis erloescht naechsten Monat. Darf er danach noch 3 Monate als Tourist im Schengen-Raum bleiben? Einerseits duerfen sich Amerikaner 3 Monate visumfrei in Deutschland aufhalten. Andererseits ist nicht klar, ob diese 3 Monate noch Anwendung finden. Ich wuerde das gern im Gesetz nachlesen, aber ich kann die zutreffende Stelle nicht finden.

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12302.07.2010 11:49:23
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Velches hat er jetzt? Studium? Arbeit? Heirat?
Wie ich weiss, es ist schwierig. Fragen Sie lieber bei der Ausländerbehörde. Sowieso muss es alles über die Behörde gemacht werden. Glaube Illegal will er auch nicht bleiben, oder?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jnussbau
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Falls es andere interessiert, habe ich selber die Antwort herausgefunden:

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26102009_MI31284060.htm

Laut 6.1.8.2 "ist ein nationaler Aufenthalt (laenger als drei Monate) nicht auf die Zeiten des Aufenthalts nach dem [Schengen Durchfuehrungsuebereinkommen] anzurechnen, sofern kurz nach dem Ende des Aufenthalts nach nationalem Recht ein Kuraufenthalt nach dem SDU begehrt wird." Das soll voraussetzen, "dass erst eine Ausreise aus dem Schengengebiet und eine anschliessende Wiedereinreise erfolgt..." Allerdings ist, "um dem Auslaender den Aufwand einer aus rein formalen Gruenden vorzunehmenden Aus- und Wiedereinreise zu ersparen - die Erteilung einer anschliessend an den urspruenglichen Aufenthalt nach nationalem Recht fuer drei Monate gueltigen Aufenthaltserlaubnis nach 7 Abs. 1 Satz 3 i.d.R. auf Antrag vorzunehmen, sofern die Einreisevoraussetzungen...erfuellt sind."

Das hat einen Sinn, denn der laengere Aufenthalt ist nach deutschem Recht und der Schengen "Kurzaufenthalt" ist nach EU Recht und sie sind zu verschiedenen Zwecken.

Somit hat er zwei Moeglichkeiten: (1) Den Schengenraum verlassen und wieder einreisen oder (2) zur Auslaenderbehoerde gehen und eine 3-monatige Verlaengerung zu beantragen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HansBR
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Professionelle Recherche. Vielen Dank. Und damit ist man der Ausländerbehörde ausgeliefert, weil die Interpretation folgenden Passus interpretiert, wie es ihr gutdünkt:
Eine Änderung des Visumzwecks ist nicht gestattet. Der Antrag ist ordnungsgemäß zu begründen; insbesondere können höhere Gewalt, humanitäre, berufliche oder schwerwiegende persönliche Gründe berücksichtigt werden.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen