ABH möchte Krankenversicherung

14. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
informatiker
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 16x hilfreich)
ABH möchte Krankenversicherung

Servus,

mein Freund war in der ABH und hat die Bescheinigung nach §51 Abs. 2 Satz 2 AufenthG . beantragt. Aber Vorrausetzung für die Ausstellung der Bescheinigung war dass mein Fraund sich Krankenversichern soll. Der Grund dafür soll gewesen sein, wenn er vom Ausland nach BDR einreist soll er krankenversichert sein.

Aber wenn man für 5 Jahre im Ausland leben will mit der Bescheinigung und vielleicht mal für wenige Tage einreisen will muss dann komplett für 5 Jahre krankenversicherungsbeitraege bezahlt werden? Denn die Beiträge sind ja nicht ohne. Ist ne menge Geld.

Wie sieht die Rechtslage aus? Wie kam die ABH auf diesen Beschluss mit der Krankenversicherung?

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Die Krankenversicherung ist eine Pflicht seit dem 01.01.2009. Die AB verlangen immer eine Krankenversicherung, weil wenn dir was passiert und du keine Krankenversicherung hast, dann muß der Staat für dich einspringen und die Kosten decken. Die verlangen die auch deshalb von dir, weil du hier angemeldet bist. wenn du dich ganz abmeldest und nach Ausland gehst (außerhalb EU), dann verlangen die das nicht.

Du kannst auch eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen KK beantragen, danach jedoch die Mitgliedschaft einfrieren lassen, bis du wieder nach Deutschland zurückkommst.

Wenn du keine Versicherung hast, obwohl du versicherungspflichtig bist, dann musst du für jeden Monat 95€ zahlen, für den du keine Versicherung gehabt hast. Deshalb die werden dir auch fragen, wo du vorher versichert warst und werden paar Infos einholen. also vorsichtig

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"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"

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#2
 Von 
informatiker
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 16x hilfreich)

Wie ist das wenn man die Krankenversicherung kündigt hat weil man für einige Monate im Ausland bleibt aber die Anmeldung noch in BRD besteht.

Die Krankenversicherung wurde gekündigt weil man für die Monate die man im Ausland befindet keine Beitraege bezahlen will.

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#3
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Ja Dazu braucht man nicht, die KV zu kündigen, sondern nur einfrieren lassen, bis man wieder vom Ausland zurückkommt.

bevor du Probleme oder Schwierigkeiten bei einem neuen KV-Abschluß bekommst( aufgrund der lückenhafte Versicherungszeit), würde ich dich empfehlen, dich unverzüglich mit deiner alten KV in Verbindung zu setzen.

ein großes Problem bekommt man dann, wenn die Krankenkassen dich nur gegen einen höheren Risikozuschlag versichern werden.

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"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"

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#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Da es in Deutschland eine Pflichtversicherung gibt stellt sich die Frage wie er jetzt versichert ist. Wohl gar nicht, daher schuldet er den Versicherungen bereits Geld.

Wer was von Staat will sollte nicht gegen die Regeln verstoßen.

Verlässt er das Land kann er die Versicherung beenden.

Uwe

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#5
 Von 
informatiker
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 16x hilfreich)

er war nicht versichert weil er D für einige Monate verlassen hat. Warum sollte man Beitraege zahlen wenn man nicht in D sich befindet?

Aber für die paar Monate die er im Ausland verbracht hat, war er in D angemeldet.

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#6
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Aber für die paar Monate die er im Ausland verbracht hat, war er in D angemeldet.


War er im "Urlaub" oder wie.

Entweder er lebt in Deutschland dann muss er hier versichert sein. Oder er lebt im Ausland, dann gibt keine Bescheinigungen mehr, aber er spart die Versicherung.

Wenn er jetzt zum Krankenkasse geht wird er soviel nach zahlen bis zu seiner letzten Zahlung an eine Kasse.

Leben im Ausland und hier gemeldet sein gibt es nicht.
Das gibt weiteren Ärger.

Uwe

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#7
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hi Inforamtiker

Lass dich von manchen hier nicht verunsichern. Solange dein Freund im Ausland war, muß er auch keine Beiträge zahlen. das muss er aber nachweisen, daß er im Ausland gelebt hat. Hier angemeldet bleiben und im Ausland leben kann doch jeder, das sowas nicht gibts, ist nur ein schwachsinn.

Die Diplomaten sind hier angemeldet und bleiben Jahrelang im Ausland. oder Professoren die eine lehrtätigkeit im Ausland für ein oder zwei Jahren aufnehmen, sind beispiele dafür.

Wie gesagt er soll zu seiner alten KK gehen und sich wieder melden. Als Begründung für die Kündigung der KV ist einen Auslandsaaufenthalt. Wenn er wieder nach Ausland geht, dann sollte die KV nicht kündigen, sondern nur einfrieren, bis er wieder zurückkommt. und wenn er nach Ausland geht, dann sollte lieber eine Auslandskrankenversicherung abschließen( kostet bei ADAC ca. 30€ im Jahr) dann hat er eine lückenlose Versicherung, auch wenn er im Ausland lebt.

ich habe dir eine PN geschickt. lies die mal

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"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
informatiker
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 16x hilfreich)


Hallo nochmals,

danke für die private Nachricht leonardou200.

Also ein Beispiel:
Person A war bis zum 30.10.2010 freiwillig versichert weil er student war. Danach hat er gekündigt weil er im Ausland mal gucken wollte wie die Arbeitswelt so ist. Und er hat Studium abgeschlossen. Abgemeldet hat er sich in D nicht weil er sich noch nicht sicher ist was er machen will. Ob er die freiwillige Versicherung einfrieren konnte trotz exmatrikulation weiss ich net???

Im Ausland hat er keinen Job gefunden und reist am 01.03.2011 ein. Was jetzt? Soll er zu seiner alten Versicherung gehen und die KV fortsetzen oder neu versichern lassen? Ist das möglich?

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#9
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Er hätte sich abmelden müssen wenn er auswandert, damit wäre seine Versicherungspflicht erloschen. (Steht im Meldegesetz).

Oder er hätte sich freiwillig versichern müssen, wenn er nur im Urlaub war. Da er sich nicht "abgemeldet" hat und wohl im Ausland nicht "gelebt" hat, zahlt er nun rückwirkend und zukünftig seine Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied.

Was wäre denn bei einem Unfall passiert, dann wärst du doch nach Deutschland geflogen, und hättest die KV in Anspruch genommen.

Frag doch einfach bei der nächsten AOK nach.

Uwe




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#10
 Von 
informatiker
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 16x hilfreich)

Abmelden? Naja, es war ja keine richtige Auswanderung!
Man kann es eigentlich als einen langen Urlaub betrachten. Nach dem langen Studium gönnt man sich das halt :)

Also bei einem Unfall oder so haette ich mich dort Behandeln lassen weil es eh billig ist.

War bei der Knappschaft versichert, frage mal am liebsten dort nach.

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#11
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Dann musst du die Versicherung nach zahlen müssen.

uwe

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#12
 Von 
informatiker
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 16x hilfreich)

Und wenn man die Zeit im Ausland als Auswanderung betrachtet und dabei vergessen hat sich abzumelden. Was sind dann die Schlussfolgerungen?

2x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Und wenn man die Zeit im Ausland als Auswanderung betrachtet und dabei vergessen hat sich abzumelden. Was sind dann die Schlussfolgerungen?


Dann musst du wohl einen neue Aufenthaltsgenehmigung beschaffen.

Uwe

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
informatiker
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 16x hilfreich)

Ist denn die Niederlassungserlaubnis bei Auswanderung nicht durch §51 Abs. 2 Satz 2 geschützt?

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