AE/NE/Deutsche Staatsbürgerschaft als Student

23. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Sstkki
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
AE/NE/Deutsche Staatsbürgerschaft als Student

Guten Tag
Meine AE läuft bald aus und ich möchte eine neue beantragen. Um genauer zu sein, hätte ich am liebsten direkt die Staatsbürgerschaft, was allerdings nicht so leicht sein dürfte. Aber zunächst zu meiner Situation:

Ich bin 1998 in Deutschland geboren, als Kind von Ausländern. Als Kind habe ich mich nie damit beschäftigt, und meine Eltern wussten es auch nicht besser also haben wir nie die deutsche Staatsbürgerschaft für mich beantragt. Mit 15 bin ich dann leider durch Dummheiten Straffällig geworden, und mit 18 konnte ich dann die deutsche Staatsbürgerschaft damit vergessen.

Nun aber zum eigentlichen Problem: Meine AE läuft dieses Jahr aus und ich bin noch mitten im Studium. Und alles was ich zur Verlängerung einer AE, oder gar zum Antrag für die NE oder den Pass, gelesen habe, verwirrt mich ein wenig. Was muss ich denn als Grund angeben warum ich hier bin? Ich bin ja nicht extra für das Studium hergekommen. Ausserdem müsste ich für den Fall, als Student meine AE verlängern zu wollen, ein Monatseinkommen von 850€ nachweisen. Wie soll das denn gehen?
Als Student habe ich natürlich kein geregeltes Einkommen, und wohne in einem Studentenwohnheim. Meine Kosten decke ich durch Bafög und gelegentliche Minijobs.

Sollte ich gleich eine NE beantragen wollen, muss ich ja ausserdem noch eine gewisse Zeit gearbeitet, und in die Rentenkasse eingezahlt haben. Und wieder, mir als Student garnicht möglich.

Leider kann ich meine Behörde auch nicht erreichen. Telefonisch habe ich sie seit Wochen nicht erreichen können, und auf emails oder Briefe wird mir auch seit 2 monaten nicht geantwortet. Das ist aber ein ganz anderes Thema, Geld für eine Untätigkeitsklage habe ich auch nicht.

Ich bin ziemlich verzweifelt, würde mich über eine Antwort sehr freuen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Sstkki):
Meine AE läuft dieses Jahr aus
Der Antrag auf Verlängerung deiner AE sollte ca 3 Monate vor Ablauf gestellt werden.
Zitat (von Sstkki):
Was muss ich denn als Grund angeben warum ich hier bin?
Gar nichts. Du bist nach wie vor Ausländer mit AE nach § ... (evtl. § 33) und benötigst wegen Zeitablauf eine weitere AE. Das sollte im Antrag stehen.
Deine zuständige ABH weiß, wo du geboren bist und wie dein Status ist.
Zitat (von Sstkki):
Leider kann ich meine Behörde auch nicht erreichen.
Wozu auch? Stelle doch rechtzeitig schriftlich einen Antrag auf die AE.
Zitat (von Sstkki):
Geld für eine Untätigkeitsklage habe ich auch nicht.
Das wäre vermutlich komplett rausgeworfen.
Auf Briefe oder E-Mails mit Fragen zu Varianten von Aufenthaltserlaubnissen braucht die ABH nicht antworten.
Auf einen gestellten Antrag soll die Behörde innerhalb 6 Monaten antworten.

Hast du einen gültigen Nationalpass deines Herkunftslandes?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 1506x hilfreich)

Zitat (von Sstkki):
Und alles was ich zur Verlängerung einer AE, oder gar zum Antrag für die NE oder den Pass, gelesen habe, verwirrt mich ein wenig. Was muss ich denn als Grund angeben warum ich hier bin?


Es hängt etwas davon ab, wie genau gefragt wird (die Anträge sind regional unterschiedlich gestaltet). Man kann bei einer offenen Frage ganz einfach schreiben: "In Deutschland geboren und aufgewachsen".

Zitat (von Sstkki):
Ausserdem müsste ich für den Fall, als Student meine AE verlängern zu wollen, ein Monatseinkommen von 850€ nachweisen. Wie soll das denn gehen?


Nein, du musst kein bestimmtes Einkommen nachweisen (du bist ja nicht wegen des Studiums nach Deutschland gekommen). Einfach hierauf hinweisen:

Zitat (von Sstkki):
Meine Kosten decke ich durch Bafög und gelegentliche Minijobs.


Bafög gilt als Nachweis der Lebensunterhaltssicherung während des Studiums (einfach Kopie des letzten Bescheides beilegen). Letztlich sind hier aufgewachsene Ausländer mit Aufenthaltstitel in der Ausbildung sowieso vom Nachweis der Lebensunterhaltssicherung ausgenommen.

Zitat (von Sstkki):
Sollte ich gleich eine NE beantragen wollen, muss ich ja ausserdem noch eine gewisse Zeit gearbeitet, und in die Rentenkasse eingezahlt haben. Und wieder, mir als Student garnicht möglich.


Eine NE gibt es für Studenten nur im Ausnahmefall, weil hier die strengsten Voraussetzungen gelten. Wer ganz normal nach der Schule mit dem Vollzeit-Studium anfängt, erfüllt die Voraussetzungen in der Regel nicht. Bei der NE ist wichtig, dass der Lebensunterhalt wahrscheinlich auch in der Zukunft gesichert ist - Bafög ist aber begrenzt (Studienabschluss oder Überschreitung der Förderungshöchstdauer). Als Student solltest du mit der NE warten, bis du einen Job hast. Die Aufenthaltserlaubnis wird sowieso einfach verlängert. Also letztlich kein Problem, der Aufenthalt ist nicht ansatzweise in Gefahr.

Zitat (von Sstkki):
Geld für eine Untätigkeitsklage habe ich auch nicht.


Untätigkeitsklage weshalb? Ich hatte es so verstanden, dass du den Antrag noch nicht gestellt hast? Antworten auf Anfragen sind kein Fall für eine Untätigkeitsklage. Auf lose Anfragen zu antworten, ist ein netter Service von Behörden. Als Bürger hat man keinen Anspruch auf Antworten, schon mal gar nicht in einer bestimmten Frist. Eine Untätigkeitsklage wäre dann möglich, wenn eine Behörde einen Antrag drei Monate liegen lässt und nichts tut (also nachweislich kein einziger Bearbeitungsschritt in drei Monaten, noch nicht mal ein Aktenvermerk oder eine Rückfrage oder Anfrage an eine andere Behörde).

In der Überschrift sprichst du auch dein Interesse an der deutschen Staatsbürgerschaft an. Hierfür wäre Bafög-Bezug übrigens vollkommen ausreichend. Da führt dann die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft oft dazu, dass es etwas länger dauert. Die Voraussetzungen für die Einbürgerung kannst du in § 10 StAG nachlesen.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

und mit 18 konnte ich dann die deutsche Staatsbürgerschaft damit vergessen Die Verurteilung zu Sozialstunden oder auch Jugendarrest sind einer Einbürgerung nicht hinderlich - insofern wäre die Frage, zu was Sie eigentlich verurteilt wurden...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Sstkki
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Vielen Dank für die Antworten. (Weiss leider noch nicht ganz wie die Seite funktioniert, das mit dem zitieren kriege ich nicht hin).
Ich habe mich wohl etwas wirr ausgedrückt vor lauter Aufregung.
Ich habe meinen Antrag bereits abgeschickt und warte seit ca. 3 Monaten auf eine Antwort. Da ich mir nicht sicher war ob das alles überhaupt gestimmt hat, habe ich nochmal nachgefragt. Allerdings habe ich seitdem nichts mehr gehört und bin deshalb etwas panisch geworden, ob ich nicht doch etwas falsch gemacht habe. Ich möchte die Mitarbeiter auch nicht mit Emails überfluten, habe deshalb nur eine "Erinnerungs" rausgeschickt, aber auf die wird nicht geantwortet.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Sstkki):
Ich habe meinen Antrag bereits abgeschickt und warte seit ca. 3 Monaten auf eine Antwort.

Wann läuft deine AE ab?
Es genügt, wenn die ABH dir vor Ablauf deiner AE die Verlängerung mittteilt.
Was hast du denn beantragt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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