Hallo,
ich lebe seit 2013 als anerkannter Flüchtling in Deutschland und hab im Dez. eine Niederlassungerlaubnis benantragt, was mir am 07.02 augehändigt werden sollte, allerdings wurde das Aushändigen der NL durch die Ausländerbehörde verweigert unter der Begründung, dass das BAMF ein Rücknahme bzw. Widerrufverfahren eingeleitet hat.
Nun meine Frage wäre, darf die Ausländerbehörde rechtlich verweigern meine Niderlassungerlaubnis auszuhändigen nachedem sie es schon erteilt hat ?oder gilt diese denn als nicht erteilt, da sie noch nicht ausgehändigt wurde ?
P.S gebühren wurden bezahlt und die Voraussetzungen waren alle erfüllt.
Vielen Dank
Ab wann gilt ein Aufenthaltstitel bzw, Niederlassungserlaubnis als erteilt ?
9. Februar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 9. Februar 2019 | 19:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ab wann gilt ein Aufenthaltstitel bzw, Niederlassungserlaubnis als erteilt ?
Notfall?
Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. Februar 2019 | 19:30
Von
Status: Unbeschreiblich (32278 Beiträge, 5677x hilfreich)
Ja, das macht das BAMF manchmal.Zitatdass das BAMF ein Rücknahme bzw. Widerrufverfahren eingeleitet hat. :
Wenn auch beim BAMF alles i.O. ist, bekommst du sie. Bezahlt hast du ja schon.
Hast du jetzt noch deinen eAT oder hast du ein anderes Ersatzpapier erhalten?
Schon erteilte können auch wieder zurückgezogen werden.
-- Editiert von Anami am 09.02.2019 19:31
#2
Antwort vom 9. Februar 2019 | 19:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHast du jetzt noch deinen eAT oder hast du ein anderes Ersatzpapier erhalten? :
mir wurde das neue Passersatz ausnahmsweise ausgehändigt und das alte eAT als Etikett aufgeklebt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Ausländerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. Februar 2019 | 10:04
Von
Status: Unbeschreiblich (32278 Beiträge, 5677x hilfreich)
Zitatmir wurde das neue Passersatz ausnahmsweise ausgehändigt und das alte eAT als Etikett aufgeklebt. :
Der Pass--- der Passersatz---der neue Passersatz
der eAT --- der elektronische Aufenthaltstitel--- der alte eAT
Deutschland und seine Artikel
Aber gut, du hast jetzt gültige Dokumente. Bis das BAMF grünes Licht gibt.
Alles Gute!
Und jetzt?
Schon
268.301
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
21 Antworten
-
3 Antworten