Aberkennung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

15. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Frank30
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aberkennung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

Ich hoffe das es jemanden gibt, der mir helfen kann.

Am 11.06.2002 habe ich meine Frau geheiratet. Ich deutscher Staatsbürger, Sie serbische Staatsbürgerin.

Sie hat im September diesen jahres eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Wir haben zusammen 2 Kinder beide deutsche Staatsbürger.

Ich bin am 01.10.2008 von der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und habe meinen Haupt Wohnsitz gewechselt.

Nun zu meinem anliegen.
Sie ist heute in einer anderen Stadt zum Einwohnermeldeamt geganngen und wollte sich mit den Kindern ummelden.

Die Ausländerbehörde hat ihr die unbefristete Aufenthaltserlaubnis entzogen.

Ist das rechtens? Muß Sie Angst haben Abgeschoben zu werden.

Kann mir jemand helfen bitte

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Max.Power
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 60x hilfreich)

Da ich annehme das die Kinder noch minderjährig sind und der Betreuung und Erziehung der Mutter bedürfen wird sie keine Angst haben müssen abgeschoben werden.
Dei Aberkennung der unbegrenzten Aufenthaltsgenehmigung kommt ja nicht automatisch einer Abschiebung gleich.
Das ist aber nur meine rein persönliche Meinung.

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"Im Land der Denker und Dichter sind die Amtsstuben Orte verbaler Exesse."

4x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Mondlichtfee
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

http://www.123recht.net/graphx/smilies/brutale_104.gif Hallo, ich kann Dir leider nur Erfahrungen meiner Person geben. Ich selbst habe als Ausländerin, die mit einem Amerikaner verheiratet war in den USA gelebt. Wir haben auch eine Tochter die dort geboren wurde. Nach unserer Scheidung konnte ich unbefristet mit Aufenthalts und Arbeitserlaubnis in den USA verbleiben, wenn ich mir aber nur das geringste hätte zu schulden kommen lassen, hätte man mich ohne Umschweife "abgeschoben". Dies ist einer Freundin von mir passiert, weil sie einen Gerichtstermin für "Rasen" in einem anderen Bundesstaat nicht wahrgenommen hatte, denn sie wusste nicht, dass ein Termin einberaumt wurde. Man hat sie dann per "Warrant" verhaftet, direkt zum Flughafen in NY geschafft und Sie in den nächsten Flieger nach Deutschland gesetzt. Wie sich diese Sachen folglich hier verhalten kann ich Dir nicht sagen, aber ich denke dass die Gesetze hier "menschlicher" sind und man Deiner Frau nichts anhaben kann in Punkto "Abschiebung". Hoffe ich konnte wenigstens ein bischen trösten...Alles Gute

2x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Nasir
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo ich bin seit 3 Jahren chronisch erkrankt und bekomme alg 2 und bin von Arbeitsamt aus in der Reha und darf auch nicht arbeiten habe die befristete Aufenthalt seit über 5 Jahre frage ist Kann ich jetzt unbefristete Aufenthaltstitel beantragen habe ich recht drauf und wen nach welcher §.
Ich weis das ein gesunder der alg 2 bekommt kein Anspruch auf unbefristeten aber ich bin krank und darf nicht arbeiten.

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-- Editiert Nasir am 12.12.2013 19:24

7x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 244x hilfreich)

Etwas blöd ein 5 Jahre altes Thema wieder hoch zu holen und dann noch mit einem völlig anderem Problem.
Beantragen kann man alles ob man es bekommt ist eine andere frage.
Solange man nicht dauerhaft erwerbsunfähig ist gibt's da keine Möglichkeit bei Bezug von ALG 2. grob gesagt. man sollte wenn man wirklich nicht mehr arbeiten kann für den Rest seines Lebens beim Jobcenter dies klären lassen. Aktuell scheint es ja noch Hoffnung zu geben sonst hätte man da ja schon was eingeleitet und es gebe Grundsicherung und/oder Rente.
Für weitere Infos neues Thema aufmachen und § mitteilen die man hat, dann Jan man mehr sagen.

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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)


@ Nasir
....und was hat das alles mit den vorhergehenden uralten Beiträgen zu tun ?
Passt doch überhaupt nicht - oder ?
Wenn Du eine Frage hast, dann solltest Du einen neuen Themenstrang aufmachen und Dich nicht an ein völlig anderes Thema anhängen. Dann kann man Dir darauf antworten und zielführende, hilfreiche Antworten geben.



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