Abgelaufene SOFA-Stamp / Aufenthaltsgenehmigung

17. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
MeMe1979
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)
Abgelaufene SOFA-Stamp / Aufenthaltsgenehmigung

Hallo!

Ich hoffe, mir kann hier geholfen werden. Ich kenne mich überhaupt nicht mit Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, Visa etc und den dazugehörigen Abläufen aus. Das ist alles Neuland für mich und irgendwie komm ich mir vor wie der Ochs vor´m Berg.


Ich schildere mal unsere Situation:
Die SOFA-Stamp von meinem Freund (US-Staatsbürger) ist Ende März / Anfang April 2010 abgelaufen und somit auch die 90 Tage Aufenthaltsfrist. Leider haben wir es verpasst uns rechtzeitig um eine Aufenthaltserlaubnis zu kümmern.
Er war in USA bei einer Firma angestellt und wurde hier nach Deutschland versetzt um Projekte für die US-Streitkräfte zu betreuen. Nun ist er seit April/Mai bei dieser Firma nicht mehr angestellt und ohne Job. Er hat allerdings 2 Jobangebote in Aussicht. Einmal wieder bei seinem alten Arbeitsgeber (würde aber dann hier in Deutschland eingestellt werden) oder als Zivilist bei den US-Streitkräften. Mein Freund hat in der IT Branche als Projektmanager gearbeitet und würde auch gerne wieder in diesem Bereich einen Job finden. Er hat in USA ein abgeschlossenes Studium in Finance und Computer Science.

Wir wissen jetzt nicht so genau, an welches Amt/Behörde wir uns wenden müssen oder wie wir uns verhalten sollen. Ich hab große Angst, daß er zurück muß in die USA, weil die 90 Tage um sind und er eben im Moment keinen Job und Aufenthaltsgenehmigung hat.

Kann mir vielleicht jemand Tipps geben was zu machen ist und wie wir uns am Besten verhalten sollen? Was für Unterlagen benötigen wir, wenn wir zur Ausländerbehörde gehen?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

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14 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Hi,

tja, US-Bürger haben zwar das Privileg, eine Aufenthaltserlaubnis in den 90 Tagen visafreien Aufenthalts zu beantragen und nicht vor der Einreise (wie der Rest der Welt), aber das wurde hier ja erfolgreich versemmelt. Illegaler Aufenthalt ist strafbar! Insofern ist es nicht sehr wahrscheinlich, daß eine AE erteilt wird. Im Übrigen hat man für eine AE nachzuweisen, wovon man lebt und wie man krankenversichert ist. Ohne gesicherten Lebensunterhalt ist die Chance gleich null....

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38490 Beiträge, 14014x hilfreich)

Selbst wenn er bei einer Firma arbeitet, die für die US Armee tätig ist, heisst das nicht automatisch, dass er wieder eine ID-Card bekommt. Es gibt da ein Abkommen, welches festlegt, dass er nur unter bestimmten Voraussetzungen eine neue card bekommt. Ob die vorliegen würden, dass entscheidet die Armee auf Antrag des Contracters. Also, man kann das jetzt nicht so sagen. Wenn er als Zivilist zur US Armee geht, ist da auch wieder zu unterscheiden. Es gibt Planstellen mit der Card und solche, wo es die Card nicht gibt. Ausserdem gibt es Regelungen, die festlegen, dass jemand nur eine bestimmte Zeit mit Card in Deutschland arbeiten kann, dann zwingend in die Staaten für mindestens zwei Jahre zurück muss. Ausnahme gibt es auch hier, etwa bei DECCA.

Ferner hätte er die Karte bei Ablauf seines Vertrages zurückgeben müssen. Mich wundert es, dass die MP sie nicht abgeholt hat.

Also, so kann man gar nicht raten. Vielleicht noch soviel: Dein Freund hat nicht das Recht, irgendwelche deutschen Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Er ist nicht krankenversichert!

Über all das ist er aufgeklärt worden, als er die Card erhielt.

Er sollte seine Verhältnisse schleunigst klären, das geht nun mal nur von den Staaten aus.

wirdwerden

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#3
 Von 
MeMe1979
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Antworten. Also wird ihm erstmal nichts anderes übrig bleiben, als nach USA auszureisen. :-( Selbstverständlich wollen wir uns nicht (weiterhin) strafbar machen!!!!
WIe lange muß er denn dort bleiben, bis er wieder einreisen kann???

P.S.:
Das er nicht mehr krankenversichert ist, wissen wir. Deutsche Sozialleistungen will er gar nicht in Anspruch nehmen (abgesehen davon, kann er es auch gar nicht) Im Moment lebt er von seinem ersparten Geld.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Hi,

die 90 Tage visafreie Einreise gelten für eine Rahmenfrist von 180 Tagen - er muß also 90 Tage wegbleiben. Das muß nicht in der USA sein, sondern halt außerhalb des Schengenraums, also z. B. in England oder der Türkei.

Gruß vom mümmel

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#5
 Von 
MeMe1979
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Aha... Danke.
Also muß er sich bei der Ausreise einen Stempel in seinen Reisepass geben lassen und dann wieder wenn er nach 90 Tagen einreist?
Sorry, wenn ich vielleicht "doofe" Fragen stelle, aber ich hab überhaupt gar keine Ahnung.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Hi,

das wird automatisch passieren und dürfte doch bei bisherigen Einreisen auch so gewesen sein, oder?

Gruß vom mümmel

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#7
 Von 
MeMe1979
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Letztes Jahr war er 2 Mal in USA und über Weihnachten auch und er hat nicht jedes Mal einen Stempel erhalten.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38490 Beiträge, 14014x hilfreich)

...und auch ID-Cards werden nicht gestempelt! Geht gar nicht, da verschweisst.

wirdwerden

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#10
 Von 
MeMe1979
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Wie man weiter oben lesen kann, hatte ich den Reisepass erwähnt und nicht ID-Cards. Das man diese nicht stempeln kann, ist mir bewußt.... ;-)

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38490 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wenn er hier legal gearbeitet hat, unter dem SOFAGreement, dann hatte er eine ID_Card! SOFA-Stamps gibt es in ausländische Pässe für diejenigen, die ohne einen solchen Stempel gar nicht nach Deutschland reinkommen, was bei Amerikanern nicht der Fall ist.

wirdwerden

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38490 Beiträge, 14014x hilfreich)

So, hab mich gerade nochmal bei jemandem schlau gemacht, der es wissen muss. Was ich vorhin über den Stamp geschrieben habe, das ist richtig. Wenn er nach seiner Einreise nicht direkt bei der Army, sondern nur bei einer Vertragsfirma eingestellt war, dann bekommt er eine ID-Card nur, wenn diese in einer bestimmten Frist für ihn beantragt und dann auch noch bewilligt wird. Und die Voraussetzungen für die Bewilligung sind sehr eng! Nur dann kann er die Vorzüge der ID-Card nutzen, also ohne Arbeitserlaubnis, ohne Steuern in Deutschland, mehrwertsteuerfrei einkaufen u.s.w. Bekommt er diese ID-Card nicht, so unterliegt er, auch wenn er "on post" arbeitet, deutschem Recht. Mit Steuern, Arbeitserlaubnis, Sozialabgaben u.s.w.

Die deutschen Staatsanwaltschaften durchsuchen inzwischen ständig diese Firmen, stossen immer auf "illegale Arbeiter", die meinen, sie liefen nicht unter dem deutschen System. Die Finanzämter versteuern nachträglich u.s.w.. So ein Fall scheint hier vorzuliegen, zumindest dann, wenn er keine ID-Card hat bzw. nur einen Zugangsausweis zur Post.

All das solltet Ihr im Blick haben bzw. wissen! Konsequenz für mich wäre, schleunigst in die USA zurück zu kehren und von dort aus alles regeln. Es sei denn, die Army könnte ihm jetzt und sofort eine Stelle anbieten, die ihm eine "echte" ID-Card ermöglicht.

wirdwerden

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#13
 Von 
MeMe1979
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für Deine Mühe!
Ich hatte doch nie behauptet, daß er keine ID-Card hatte. Vielleicht hab ich mich aber auch etwas unglücklich ausgedrückt?

Also: Er war bei einer Firma in den USA angestellt, wurde dann nach Deutschland geschickt um hier Projekte zu betreuen. Zum Großteil war er für die US-Streitkräfte eingesetzt.
Und genauso war es auch. Die ID-Card wurde für ihn bewilligt. Deutsche Sozialabgaben hatte er nicht.

Und durch seine ehemaligen Geschäftskontakte hat er jetzt die Aussicht auf eine Stelle als Zivilist bei den Streitkräften.

P.S.: Mit SOFA-Stamp meinte ich dieses eingeschweißte blaue Kärtchen (nicht die ID-Card) auf der SOFA-Agreement oder so ähnlich steht. Ich dachte, daß nennt man SOFA-Stamp……


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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38490 Beiträge, 14014x hilfreich)

So ganz klar ist es mir noch immer nicht. Mi tder ID-Card, (hat er sie, und wenn ja, welche, es gibt 4 verschiedene, die das Tor zuverschieden Berechtigungen öffnet), dann kann er mit der auch reisen, und bis zu deren Ablauf hier bleiben. Dann gibt es noch verschiedene andere Karten, die aber nicht unbedingt von deutschen Abgaben befreien. Gerade amerikanische Firmen sind da in Deutschland häufig unglaublich schlampig. Aber seit 1991 hat sich da viel geändert. Nun ja, wenn er Post vom deutschen Finanzamt bekommt oder aber der Staatsanwalt vor der Tür steht, weiss er, was Sache ist. Er soll sehen, dass er schleunigst direkt bei der Army einen Job bekommt. Dann ist alles in trockenen Tüchern.

wirdwerden

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