Ablehnung Arbeitserlaubnis - Ablehnung Antrag Aufenthaltstitel

26. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb500499-49
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Ablehnung Arbeitserlaubnis - Ablehnung Antrag Aufenthaltstitel

Hallo an alle,

Ich habe ein Problem - es geht um meine Freundin die aus Indonesien stammt. Sie hat hier in Deutschland ihren Master gemacht (MBA an der Fachhochschule) und befindet sich derzeit noch bis zum 03.10 in Deutschland mit einem Visum zur Arbeitsplatzsuche.

Nun hat Sie ein Jobangebot bekommen, Vertrag auch unterschrieben und Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum zwecke der Erwerbstätigkeit gestellt (Ende August).
Heute haben wir in der Ausländerbehörde angerufen und uns wurde mitgeteilt, dass der Antrag abgelehnt werden wird - die Agentur für Arbeit München stellt keine Arbeitserlaubnis aus, mehr Informationen kriegen wir aus dem offiziellen Brief der von der Ausländerbehörde noch an uns verschickt wird. Der Job passt grundsätzlich zu Ihrem Studium (Trainee Marketing & Sales), das Gehalt ist nicht super aber annehmbar (2500€ im Monat mal 13 Gehälter).

Ich hätte nun ein paar Fragen, da ich doch sehr starke Bauchschmerzen habe und mich nicht großartig auskenne.

1) Was ist denn jetzt? Muss sie das Land am 03.10 spätestens verlassen haben?

2) Haben wir irgendwie die Chance die Situation noch umzudrehen? Sollten wir schnellstmöglich einen Anwalt zu Rate ziehen oder erst einmal auf den Bescheid warten?

3) Hat irgendwer ähnliche Erfahrungen gemacht und weiß möglicherweise weshalb die Arbeitserlaubnis abgelehnt wurde?

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.

Grüße

Chris

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tester2003
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Chris,

du bzw. deine Freundin kann bei der Arbeitsmarktzulassung (google bitte "Standortliste der Arbeitsmarktzulassung") anrufen. Dort gibt es eine Zentrale Nummer, und die geben dir dann die Nummer des Standortes wo die Firma deiner Freundin ihren Hauptsitz hat.

Ich vermute stark, dass das Gehalt viel zu niedrig ist. Gerade für München. Vermutlich gibt es in den Bundesländern eigene Grenzen, bis wo eine Arbeitserlaubnis genehmigt wird. Kenne jemanden in Berlin mit 36k Jahresgehalt, und das war wohl schon knapp an der Ablehnung (BWL). Es gibt zwar dann keine BlueCard, aber eine Beschränkung auf die Tätigkeit in genau dem angegebenen Unternehmen.

Auch kann eine Ablehnung erfolgen wenn der Job nicht zum Studium passt bzw. die Tätigkeiten in der Stellenbeschreibung z.B. so geschrieben sind das man selbst mit einer Ausbildung es schaffen würde.

Ansonsten würde natürlich auch die Möglichkeit bestehen zu heiraten, damit würde eine Arbeitsmarktprüfung entfallen - oder sie reist nach dem 03.10. aus und beantragt für 6 Monate später erneut ein Visum zur Arbeitsplatzsuche.

Sollte euch ein neues/besseres Arbeitsangebot vorliegen und ihr es vor dem 03.10. einreichen, könnte in dem Zeitraum der Prüfung eine Fiktionsbescheinigung erhalten - so denke ich.

Aber vielleicht hat ja ein anderer User hier noch weitere Ideen....

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#2
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von fb500499-49):
1) Was ist denn jetzt? Muss sie das Land am 03.10 spätestens verlassen haben?

Diesen Ausreisetermin sollte sie keinesfalls verstreichen lassen, denn danach wäre sie illegal im Land, was wiederum unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen würde.

Eine Arbeitsaufnahme in Deutschland gehört im Übrigen nicht zu den internationalen Menschenrechten, die jeder für sich in Anspruch nehmen kann. Jeder Staat hat weiterhin das Recht, sich die Personen auszusuchen, die man ins Land lässt.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31967 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von fb500499-49):
Nun hat Sie ein Jobangebot bekommen, Vertrag auch unterschrieben
Moin, das war ziemlich voreilig mit der Unterschrift.
Was die Ausländerbehörde am Telefon sagt, muss nicht stimmen.
Hat deine Freundin denn nicht selbst diesen Antrag bei der Arbeitsagentur gestellt? Wieso macht das die ABH?
Ich würde schleunigst bei der AfA persönlich vorsprechen, die Situaition schildern, um (erneute) Vorrangprüfung bitten/diese endlich beantragen.
Evtl. gibt die AfA eine Bescheinigung/Bestätigung/Erklärung. Damit ist kein Bescheid gemeint.
Damit zur ABH und Fiktionsbescheinigung beantragen.

Immer gleich ausreisen ist nicht immer der einzig gute Rat.
2500,- für eine Marketing-Trainee-Stelle ist nicht üppig. Aber was ist denn ein Trainee anders als ein Berufsanfänger?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb500499-49
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke schonmal für eure Antworten.

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):

Diesen Ausreisetermin sollte sie keinesfalls verstreichen lassen, denn danach wäre sie illegal im Land, was wiederum unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen würde.

Wir haben nachdem wir deine Antwort gesehen haben uns direkt bei der ABH erkundigt. Noch hat sie keine offizielle Ablehnung, dementsprechend muss sie auch nicht am 03 ausreisen.Diese meinten, sie würden auch eine Fiktionsbescheinigung ausstellen die gültig ist, bis die offizielle Ablehnung bei uns ist (In dieser steht dann eine Frist drin in der sie das Land verlassen muss)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):

Eine Arbeitsaufnahme in Deutschland gehört im Übrigen nicht zu den internationalen Menschenrechten, die jeder für sich in Anspruch nehmen kann. Jeder Staat hat weiterhin das Recht, sich die Personen auszusuchen, die man ins Land lässt.

Was hat das mit meiner Frage zu tun... ?
Meine Freundin erfüllt die Kriterien die der Staat definiert... zumindest hab ich bis jetzt trotz viel Zeit auf google nichts gefunden was sie nicht erfüllen würde.

Zitat (von Anami):
Moin, das war ziemlich voreilig mit der Unterschrift.

Die Unterschrift an sich ist kein Problem, im Vertrag ist eine Klausel die besagt, dass der Vertrag nur zustande kommt wenn eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorliegt..

Zitat (von Anami):

Was die Ausländerbehörde am Telefon sagt, muss nicht stimmen.
Hat deine Freundin denn nicht selbst diesen Antrag bei der Arbeitsagentur gestellt? Wieso macht das die ABH?


Die ABH meinte das sie diese Unterlagen an die AfA weiterleiten muss. Eine Vorrangsprüfung gibt es für meine Freundin nicht, da sie einen deutschen Hochschulabschluss hat. Geprüft wird wohl nur ob das Geld bzw. die Rahmenbedingungen passen.
Zitat (von Anami):

2500,- für eine Marketing-Trainee-Stelle ist nicht üppig. Aber was ist denn ein Trainee anders als ein Berufsanfänger?


Natürlich nicht üppig, aber mit Weihnachtsgeld sind das 32,5k im Jahr. Ich bin mit 36 eingestiegen und hatte 4 Abschlüsse und kenne auch nicht viele Leute die höher eingestiegen sind als ich.
Klar gibts in der Industrie mehr, aber da kommt nunmal nicht jeder rein.

Ein Trainee ist schon ein wenig anders, da sie die ersten 15 Monate hauptsächlich ausgebildet wird und lernt bevor sie dann die richtige Stelle einnimmt. Klar arbeitet sie dann auch schon zu, aber es ist nicht vergleichbar mit einer vollwertigen Stelle, kann schon verstehen, dass der Arbeitgeber dann nicht das extreme Gehalt zahlen möchte.

Zum aktuellen Stand:

Ihr Arbeitgeber hat nun heute mit der AfA gesprochen, diese haben dem Arbeitgeber telefonisch mitgeteilt, dass diese gar nicht prüfen müssen und prüfen würden und somit auch nicht abgelehnt haben, eine Ablehnung würde wenn nur von der ABH kommen.
Also schieben sich 2 Behörden gegenseitig den schwarzen Peter zu.
Der Arbeitgeber versucht nun bei der ABH durchzukommen um zu klären wie der Sachverhalt ist.


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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Der Arbeitgeber hat also nie einen Antrag bei der AfA gestellt? So richtig förmlich, schriftlich?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Das Problem scheint mir primär zu sein, dass die Stelle und der Hochschulabschluss nicht zusammenpassen.
Es wird erwartet, dass es sich um eine Stelle handelt, für den ein abgeschlossenes Hochschulstudium (in genau dem studierten Fach) Einstellungsvoraussetzung ist.
Bei "Trainee Marketing & Sales" wird sich die Ausländerbehörde wahrscheinlich fragen, welcher Hochschulabschluss da erwartet wird und wie weit die Studienrichtung und der vorgesehene Beruf übereinstimmen. Sinn der Regelung ist nämlich, dass ausländische Studenten, die in Deutschland (auf staatlich finanzierten Unis) studiert haben, das im Studium erworbene Wissen zum Wohle der deutschen Wirtschaft einsetzen. Die Stelle muss also einen klaren Bezug zum Studium haben, damit man das Wissen aus dem Studium auch anwenden kann.
Vielleicht wurde also der Zusammenhang zwischen der Stelle und dem Studium nicht gut genug dargestellt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb500499-49
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Der Arbeitgeber hat also nie einen Antrag bei der AfA gestellt? So richtig förmlich, schriftlich?

wirdwerden


Die haben die Stellenbeschreibung ausgefüllt und ich glaube mussten auch den Arbeitsvertrag nochmal an die AfA schicken.

Zitat (von drkabo):
Das Problem scheint mir primär zu sein, dass die Stelle und der Hochschulabschluss nicht zusammenpassen.

Das kann sein, nur leider waren wir am Freitag nochmal bei der ABH und die haben uns den Ablehnungesbescheid gezeigt (Immer noch nicht offiziell), in dem Stand die AfA München lehnt ab, da sie nicht das ortsübliche Gehalt verdienen würde. Sie müsse mindestens 3200€ monatlich bekommen.

Ich habe dann direkt nachgefragt ob meine Freundin überhaupt die Zustimmung der AfA benötigt oder nicht, da wurde mir gesagt das sei so im Gesetz, Paragraphen konnte man mir aber nicht nennen. Weiterhin wurden wir informiert, dass die ABH Frankfurt sich nicht verantwortlich sieht, da meine Freundin ihren Job in München antreten wird und ja nicht pendeln kann.
Das meine Freundin derzeit noch in Frankfurt gemeldet ist und noch nicht mal eine Wohnung in München hat (Wie auch - wenn ihr Aufenthaltsstatus ungewiss ist) hat sie nicht interessiert, auch dies sei Gesetz (Auch hier konnte mir kein Paragraph gezeigt werden).

Zuhause angekommen habe ich dann bei der ZAV angerufen und nochmal nachgefragt wegen der Zustimmung der AFA, auch hier wurde mir gesagt das sei so im Gesetz ohne Paragraphen zu nennen (Das scheinen unsere Behörden gerne zu machen)

Ich habe mir jetzt nochmal Aufenthg + Beschv angeguckt sowie die fachlichen Anweisungen und für mich (Bitte nicht steinigen, bin kein Jurist), sieht das so aus als ob für meine Freundin eben doch keine Zustimmung der AfA notwendig ist.

§39 Absatz 1 Aufenthg: "Ein Aufenthaltstitel, der einem Ausländer die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt, kann nur mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt werden, soweit durch Rechtsverordnung nicht etwas anderes bestimmt ist."

Rechtsverordnung ist im Beschv und dort ist eben etwas anderes bestimmt.

§2 Absatz 1 Satz 3 Beschv : "Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation angemessenen Beschäftigung an Ausländerinnen und Ausländer mit einem inländischen Hochschulabschluss."

In der fachlichen Weisung steht folgendes
"Ausländischen Arbeitnehmer/innen, die einen inländischen Hochschulabschluss besitzen, kann ohne Zustimmung der BA eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn sie die Gehaltsgrenzen für die
Erteilung einer Blauen Karte EU nicht erreichen und eine dem Hochschulabschluss entsprechende Beschäftigung aufnehmen (§ 2 Abs.1 Nr. 3 BeschV). "

Also wenn ich das richtig interpretiere, hätte die ABH die AfA gar nicht einschalten müssen (Deckt sich auch mit den Erfahrungen der indonesischen Freunde meiner Freundin, die meinten alle, dass ihre Aufenthaltstitel sowie Arbeitserlaubnisse von den örtlichen ABH ausgestellt wurden und die AfA gar nicht involviert war) sondern müssten direkt den Aufenthaltstitel ausstellen. Die AfA könnte eingeschaltet werden wenn Zweifel bestehen ob die Beschäftigung der beruflichen Qualifikation angemessen ist. Ist die Stelle nicht der beruflichen Qualifikation angemessen müsste die AfA aber wohl auch eine Vorrangsprüfung durchführen (Durchgeführt wurde aber nur die Prüfung der Arbeitsbedingungen).

Meine Freundin hat einen global MBA, heißt sie hat halt im Business Bereich so ziemlich alles breit gefächert studiert (Bisschen Marketing, bisschen Vetrieb, bisschen Buchhaltung, bisschen Finance, usw.). Ein Marketing & Sales Trainee passt da doch eigentlich ganz gut von der Qualifikation.

Die ganze Sache stinkt für mich total und ist undurchsichtig. Wir werden den offiziellen Ablehnungsbescheid entweder Dienstag oder Donnerstag im Briefkasten haben. Ich versuche jetzt direkt für Donnerstag einen Termin mit einen auf Ausländerrecht spezialisierten Anwalt zu bekommen - damit dieser uns auch helfen kann dem Bescheid zu widersprechen und auch zu klären welche ABH nun wirklich verantwortlich ist.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
tapedeck
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn der Abschluss was mit dem Studium zu tun hat, muss die ABH die Agentur für Arbeit nicht einschalten, weil, wie du schon selber richtig erkannt hast, die Beschäftigung dann zustimmungsfrei ist.

Schick das doch einfach mal der ABH per Post zu und guck, wie sie reagieren ;)

Für mich klingt das so, dass diese Traineestelle grundsätzlich erstmal was mit dem Studium zu tun hat.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12303.12.2020 13:11:56
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Chris,

habt ihr euer verdientes Happy End bekommen? Würdest du mir bitte erzählen, was ihr danach noch unternommen habt? Ich komme ebenfalls aus Indonesien und habe gerade ein ähnliches Problem.

Das würde mir sehr helfen...

2x Hilfreiche Antwort

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