Ablehnung Visum wg Einreisesperre

29. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
evadiefee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Ablehnung Visum wg Einreisesperre

Am 5.1.2015 habe ich in Dakar/Senegal meinen senegalesischen Freund kirchlich geheiratet. Das wollen wir nun in Deutschland via Standesamt offiziell nachholen. Heute hat mein Verlobter von der dt. Botschaft in Dakar eine Ablehnung erhalten, da gegen ihn eine Einreisesperre bis zum 5.6.2018 vorliegt. Warum die Sperre vorliegt, wurde ihm nicht mitgeteilt.

MEINE FRAGE: Wer kann Auskunft übert die genauen Gründe geben? Die Botschaft, die Ausländerbehörde in Deutschland?

Ich weiß von ihm, dass er vor über 20 Jahren schon einmal in Deutschland war, im Alter von ca. 22 Jahren. Wegen Drogenbesitzes (Mariuana) hatte er von 1995 bis 1997 in einer Strafanstalt 15 Monate eingesessen. Nach seiner Freilassung ist er FREIWILLIG wieder in seine Heimat zurückgegangen. Somit ist er NICHT ausgewiesen worden, er hat somit auch keine ausstehenden Schulden für die Kosten einer Rückführung.

MEINE FRAGE: Somit ist die Straftat doch eigentlich verjährt nach 18 Jahren, oder ? Ich weiß, dass z.B. das Zentralregisteramt öfters versäumt, solche Eintragungen nach Verjährung zu löschen.

Bevor wir aber weitere Schritte einleiten, will ich schon den Grund wissen, warum er nicht einreisen darf, wir wollten jetzt am 24.7.2015 in D heiraten...

MEINE FRAGE: Bringt es etwas, wenn ich nach Dakar reise und ihn dort standesamtlich heirate (Familienzusammenführung?)
Wahrscheinlich wird dann ebenso eine Visumsverweigerung stattfinden.

Was können mein Verlobter und ich am sinnvollsten tun?

Ich freue mich auf eine profunde Antwort

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
MEINE FRAGE: Somit ist die Straftat doch eigentlich verjährt nach 18 Jahren, oder ? Ich weiß, dass z.B. das Zentralregisteramt öfters versäumt, solche Eintragungen nach Verjährung zu löschen.

Die Strafe ist zwar verbüßt, aber im Strafregister noch nicht getilgt.

Guckst du hier: http://www.rechtslexikon.net/d/straftilgung/straftilgung.htm
Er gilt somit weiterhin als vorbestraft, was somit wahrscheinlich zur Einreisesperre führt.

Da könnte höchstens ein kompetenter Anwalt helfen.

-- Editiert von ya338 am 30.06.2015 01:37

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
evadiefee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe mir das schon gedacht,
Herzlichen Dank für deine kompetente Antwort

Lieber Gruß
Eva

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von ya338):
Die Strafe ist zwar verbüßt, aber im Strafregister noch nicht getilgt.

Müsste sie aber eigentlich, bei BTM Delikten sollten doch auch die 15 Jahre gelten, also sollte sie irgendwann 2012 gelöscht worden sein.

3x Hilfreiche Antwort

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