Hallo zusammen,
mein Freund hat am Mittwoch einen Antrag auf ein Touristenvisum bei einem deutschen Konsulat in der Türkei gestellt. Er hat alle erforderlichen Unterlagen mitgenommen und auch vorgelegt. Ich habe die Einladung bei der Ausländerbehörde meiner Stadt beantragt, die erforderliche Krankenversicherung war abgeschlossen. Bei der Terminvergabestelle wurde ihm gesagt, dass er eine Vermögensbescheinigung vorlegen müsse. Da mein Freund über kein Vermögen verfügt, keiner festen Arbeit nachgeht, eine Wohnung im Haus seiner Eltern kostenlos nutzen darf und seine Eltern ihn auch monatlich finanziell unterstützen, habe ich dann dem Konsulat eine Bürgschaft zugesandt, um den Rückkehrwillen meines Freundes aufzuzeigen. Ich selbst bin im Besitz eines Zweifamilienhauses, habe also Vermögen, mit dem ich für meinen Freund bürgen wollte. Heute, also dann zwei Tage nach Antragstellung, kam der Pass zurück mit dem Ablehnungsbescheid.
Im Vorfeld muss ich erklären, dass mein Freund hier in Deutschland geboren wurde, vor fast 20 Jahren ausgereist ist wegen einer hier stattgefundenen Straftat, die er in der Türkei abgesessen hat. Er ist aber weder ausgewiesen noch abgeschoben worden. Ein Einreiseverbot besteht nicht.
Zudem hatte er vor 6 Jahren eine Deutsche in der Türkei geheiratet, nie mit ihr zusammengelebt, weil sie schnellstmöglich wieder nach Deutschland zurückgekehrt ist und dort mit einem anderen Mann zusammenlebt. Er will sich scheiden lassen. Wir würden uns gerne nach der Scheidung, die jetzt eingereicht werden soll, eine gemeinsame Zukunft aufbauen. Daher die Fragen:
Was kann man gegen diesen Ablehnungsbescheid machen? Lohnt sich ein Widerspruch? Kann man auch gerichtlich gegen den Ablehnungsbescheid vorgehen?
Es wäre nett, wenn ihr uns ein paar Tipps geben könntet.
Vielen Dank im Voraus.
LG
VaMpirella