Abschiebekosten bezahlen

22. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
horrorvacui
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)
Abschiebekosten bezahlen

Hallo mein Freund wurde vor ca. 1,5 Jahre abgeschoben. Wir würden gerne "heiraten" allerdings handelt es sich um eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft. Da diese in dem Heimatland meines Freundes nicht möglich ist, bleibt uns nur Deutschland oder die Schweiz wo ich Wohne übrig. Mein Freund wurde aus Berlin abgeschoben, und hat eine unbefristetes Einreiseverbot für Deutschland/Schengen. Ich wollte wissen ob es Möglich ist, wenn wir die entstandenen Kosten für seine Abschiebung bezahlen die Ausländerbehörde Berlin diese wieder befristet so das er wieder nach Deutschland/Schweiz einreisen kann....über eure Infos bedanke ich mich mich!

merci



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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
horrorvacui
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

HI Danke für Die Antwort. Also ich die Kosten belaufen sich um die 3300 Euro. Wir könnten die Kosten auf einmal begleichen. Abgebschoben wurde er weil er länger als drei Monate in DE geblieben ist und sich somit ilegal in DE aufgehalten hat.

Mich würde interessieren ob die Ausländerbehörde (Berlin) die Sperre im Normalfall befristet wenn man die Kosten beglichen hat und wie lange...also nicht das wir das Geld bezahlen und dann dürfen wir noch ein zwei Jahre warten bis die befristung aufgehoben wird etc.

merci

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Hi,

da die gleichgeschlechtliche Ehe im Heimatland des Freundes nicht möglich ist, wäre hier auch eine "Betretenserlaubnis" denkbar, also eine kurzfristige Einreise aus wichtigem Grund trotz weiterbestehender Einreisesperre (§ 11(2) AufenthG ). Freilich muß er nach erfolgter "Verpartnerung" wieder ausreisen...

Gruß vom mümmel

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