Abschiebekosten wieder haben

1. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
go506238-17
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschiebekosten wieder haben

Guten Abend,
Ich wurde am Oktober 2017 abgeschoben, mit reisesperre von 30 Monaten, dann hat meine Ex Freundin mit Ausländerbehörde besprochen dass ich die Abschiebekosten bezahle die 2800 Euro kosten..ich sollte 1500 Euro bezahlen dann 50 Euro pro Monat dann im Januar 600 Euro bezahlen dann ich darf wieder nach Deutschland ab diesem Januar wenn die Abschiebekosten werden bezahlt und dass ich mit meiner Ex heiraten dann mit einem Visum darf ich wieder reisen..ich habe schon total 2200 Euro bezahlt ..aber jetzt ich habe mit meiner Freundin getrennt und ich werde nicht nach Deutschland reisen..meine Frage jetzt ist , ob ich mein Geld von Ausländerbehörde wieder bekommen kann oder ich darf nicht obwohl ich nicht nach Deutschland reisen werde.
vielen lieben Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120360 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von go506238-17):
meine Frage jetzt ist , ob ich mein Geld von Ausländerbehörde wieder bekommen kann

Nö, die Kosten sind ja angefallen weil man sich nicht an die Regeln halten wollte und nicht als "Heiratsgebühr".
Man sollte die restlichen 600 EUR auch noch bezahlen, damit die Schulden getilgt sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go506238-17
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für die Antwort

0x Hilfreiche Antwort

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