Abschiebung nächste Woche verhindern aber wie? (Dublinfall)

3. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Boba146
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
Abschiebung nächste Woche verhindern aber wie? (Dublinfall)

Hallo allerseits,

für nächste Woche wurde eine Abschiebung angeordnet. Die betreffende Person soll ich an vier aufeinanderfolgenden Tagen zu einer bestimmten Uhrzeit zu Hause befinden.
Zu der Person: Er ist Christ, er ist wirklich gut integriert, er kann schon recht gut deutsch und lernt weiterhin fleißig, er hat eine Ausbildung bereits begonnen und ist in einem Fußballverein total gut integriert.
So jemand wird abgeschoben?
Er hat ein Schreiben vom Verein und vom Arbeitgeber erhalten mit der Bitte Ihn nicht abzuschieben alles brachte nichts. Gibt es wirklich keine Möglichkeit??
Die Frist würde am 24.10.2018 ablaufen, aber sie wollen es vorher noch durchdrücken.
Es muss doch etwas geben, die Kirche hat schon abgelehnt weil nicht Leib und Leben in Gefahr sind.
Er muss nach Schweden und hat die starke Befürchtung direkt nach Nigeria geschickt zu werden. Außerdem ist er dort nicht integriert, hier hat er eine Ausbildung, Freunde usw.

Bitte bitte, wenn jemand einen Tipp hat, bitte ich Sie mir das zu schreiben.
Vielen dank für das lesen.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Sie haben zwar allerhand Gründe angeführt, die aus seiner und Ihrer Sicht gegen eine Abschiebung sprechen, aber überhaupt nicht erwähnt, weshalb er abgeschoben werden soll? .

Außerdem fehlen die Angaben über seine Aufenthaltshistorie, seinen derzeitigen Aufenthaltstitel, den Grund seines Aufenthalts und weshalb die Abschiebung ins Haus steht.

Ohne diese (minimalen) Angaben ist es überhaupt nicht möglich eine vernünftigen und sinnvollen Ratschlag zu geben.

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#2
 Von 
Boba146
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Das ist ein Dublinfall. Es ist hier recht "einfach" er muss in das Land das er als erstes in der EU betreten hat. Es interessiert hier leider niemanden warum er aus Nigeria hier hergekommen ist oder sonst was.
Die Überstellungsfrist läuft wie gesagt bald ab und dann wäre Deutschland für ihn zuständig.

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#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Er ist Christ
Ich hoffe doch sehr, dass Aufenthaltstitel jetzt nicht nach Religionszugehörigkeit vergeben werden. Rechnet man alle Christen weltweit zusammen, stellen sie die größte Religionsgemeinschaft dar. Insbesondere in Nigeria dürften Sie mindestens 40% des Bevölkerungsanteils ausmachen.

Zitat:
Außerdem ist er dort nicht integriert
Das war er hier auch nicht, als er nach Deutschland kam. Warum er (offenbar ohne Aufenthaltserlaubnis) von Schweden nach Deutschland gekommen ist, erwähnen Sie leider nicht. Wenn es sich um einen Dublin-Fall handeln soll, kann ich zwar (auch ohne dass Sie es erwähnen) erahnen, dass er hier Asyl beantragen wollte. Vor welcher Verfolgung er in Schweden fliehen musste, ist dann aber noch ungeklärt.

Zitat:
hat die starke Befürchtung direkt nach Nigeria geschickt zu werden.
Warum? Hat er dort Asyl beantragt oder wird er das noch machen wollen? Ist darüber schon entschieden worden? Hält er seinen (dortigen) Asylantrag für so offensichtlich unbegründet, dass er dessen Ablehnung vorhersieht? Und wie war er eigentlich nach Schweden gekommen (mit welcher Aufenthaltserlaubnis dort)?

Zitat:
So jemand wird abgeschoben?
Abgeschoben wird grundsätzlich, wer zur Ausreise aufgefordert ist, diese Ausreise aber nicht freiwillig antritt oder nicht alleine antreten kann. Dann ist das eigentliche Problem nicht die Abschiebung, sondern die Pflicht zur Ausreise. Und ausreisepflichtig ist (in der Theorie) erstmal jeder, der rechtswidrig in Deutschland eingereist ist. War das hier der Fall?

Zitat:
verhindern aber wie?
In einem Rechtsstaat gibt es gegen drohende Akte der gesetzesvollziehenden Gewalt nur ein Mittel: Man muss dagegen bei Gericht klagen, gegebenenfalls in Form eines vorbeugenden und vorläufigen Rechtsschutzes. Hat er jemals Klage erhoben?

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#4
 Von 
Boba146
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die ausführliche Antwort.
Ich versuche die Fragen zu beantworten.
Er hat so viel ich weis keinen Antrag in Schweden gestellt. Er ist mit dem Flugzeug dort hin um Fußball zu spielen was aber nicht geklappt hat. Daher ist er nach Deutschland gekommen und hier spielt er Fußball und bekommt auch ein wenig was. Dazu hat er seine Ausbildung hier.
Natürlich gibt es dort keine Verfolgung in Schweden. Es ist aber überall zu lesen das Schweden schneller negative Bescheide ausstellt. Es geht ja auch für mich darum das er hier sich alles aufgebaut hat. Sein Arbeitgeber hatte es schwer jemanden zu finden und ich froh ihn hier zu haben was auch so bleiben soll.

Die Religion habe ich nur hinzugefügt weil leider sehr viele etwas gegen Moslems sind.

Er hat einen Rechtsbeistand. Dieser hatte damals Klage eingereicht was die Frist gehemmt hatte. Sonst wäre sie schon lange abgelaufen.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Gibt es wirklich keine Möglichkeit?? Rechtlich nicht, außerrechtlich wäre einerseits ein Antrag bei der Härtefallkommission des Bundeslandes und andererseits eine Petition beim Petitionsausschuß des Landtages möglich. Einige Bundesländer (Brandenburg, Niedersachsen, NRW) schließen einen Härtefallantrag allerdings aus, wenn es bereits einen Rückführungstermin gibt: https://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%A4rtefallkommission#Weitere_Ausschlussgr%C3%BCnde

-- Editiert von muemmel am 04.10.2018 14:28

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Also gibt es offensichtlich einen rechtskräftigen Gerichtsentscheid. Dann ist doch alles klar.

wirdwerden

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#7
 Von 
Boba146
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Also gibt es offensichtlich einen rechtskräftigen Gerichtsentscheid. Dann ist doch alles klar.

wirdwerden


Natürlich kann man es so sehen...
In dem Gerichtsentscheid ging es darum ob es sich um einen Dublinfall handelt und wer somit Zuständig ist.

Ich sehe es so das hier ein Mensch sich Mühe gegeben hat und hier bleiben will und eine Arbeitserlaubnis hatte und eine Woche später einen Abschiebebescheid erhalten hat.
Und das ich dann versuche alles herauszufinden ob es doch eine Möglichkeit gibt auch wenn damals ein Gericht über die Zuständigkeit entschieden hat ist für mich selbstverständlich.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Wenn sogar Kirchenasyl nicht gewährt wird, sieht es schlecht aus.
Wenn du selbst eigentlich nichts genaues weißt, ist es auch schlecht.
Wenn der Anwalt seine Möglichkeiten ausgeschöpft hat, siehts auch schlecht aus.
Warum sollte er von Schweden nach Nigeria zurück müssen? Braucht er Asyl wegen Verfolgung in Nigeria?
Man kann auch fragen, ob er Asyl in D braucht wegen Verfolgung in Nigeria?
In Schweden werden sie sich (im Rahmen des Asylverfahrens) dafür interessieren, warum er aus Nigeria gekommen ist.

Zitat (von Boba146):
So jemand wird abgeschoben?
Es geht doch gar nicht darum, ob jemand gut oder schlecht integriert ist oder gut oder schlecht Fußball spielt usw.
Auch um Mühe geben geht es nicht.
Es gibt eine Entscheidung über den Aufenthalt. Es gibt Gesetze. Alles ist offenbar ausreichend geprüft.
Er hat demzufolge keine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.
Er ist auch nicht freiwillig ausgereist. Deshalb folgt die Abschiebung.

Was sagt denn sein Anwalt, was passiert, wenn er die Überstellungsfrist verstreichen lässt und D (BAMF) für ihn zuständig wird?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wir haben ein Gerichtsurteil, welches rechtskräftig ist. Wir haben jemanden, der nicht aus was für immer gearteter Not nach Schweden geflogen ist, sondern weil er meinte, dort Fußball-Karriere machen zu können. Das hat nicht geklappt, dann ist er weiter gereist, nach Deutschland. DAs ist nun wirklich kein Grund, die Einwanderungsbedingungen zu umschiffen.

Es bleibt ihm ja unbenommen, aus seinem Heimatland aus die entsprechenden Anträge für Deutschland zu stellen, so dass er wieder einreisen darf.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn sogar Kirchenasyl nicht gewährt wird, sieht es schlecht aus.

Die Kirche steht nicht außerhalb der Gesetze und kann nicht machen was sie will. Diese Pfarrer, welche in ihrer Kirche Asyl gewähren, sollten alle bestraft werden, wenn sie gegen staatliche Gesetze verstoßen.

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12328.02.2020 07:46:03
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Die Kirche steht nicht außerhalb der Gesetze und kann nicht machen was sie will. Diese Pfarrer, welche in ihrer Kirche Asyl gewähren, sollten alle bestraft werden, wenn sie gegen staatliche Gesetze verstoßen.


Lass dir sagen, dass der Pfarrer durch viele Angehörige seiner Gemeinde und damit deine Nachbarn unterstützt wird. Wenn willst du nun richten?

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Hey, Schnuffel,

Kirchenasyl ist abgelehnt worden. Von der Kirche. Es gibt folglich keine Unterstützung von dem Pfarrer, von Gemeindemitgliedern. Und es geht nicht um richten, sondern darum, dass wir in Deutschland keine rechtsfreien Räume haben. Natürlich kann jemand mit Billigung des Haushern in eine Kirche einziehen. Wie lange er dort leben kann, das ist eine ganz andere Frage. Und wenn außerhalb untergebracht durch die Kirche, dann wird es ja ganz wackelig.

Aber, hier nicht das Thema. Kein Mensch in Not, nur ein Mensch, der sich seine eigenen Spielregeln gebastelt hat.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Die Kirche steht nicht außerhalb der Gesetze und kann nicht machen was sie will.
Moin, sie macht ganz sicher nicht einfach, was sie will, die Kirche. Ob du dafür bist, die Pfarrer zu bestrafen, ist hier zum Glück nicht relevant.
Welches Gesetz wäre das denn, das Kichenasylsgewährung unter Strafe stellt? Ist das neu?

Es gibt genügend Beispiele, wo Kirchenasyl dazu geführt hat, dass Asylanträge weiter bearbeitet werden und Duldungen erteilt werden, oft auch die Anträge endlich positiv beschieden worden.
Es kommt auf den Einzelfall an, weißt du doch... Oft wurde doch von staatlicher Seite und Gerichten vorher falsch entschieden.

Hier wissen wir wenig über den Fall, aber sogar die Kirche bzw. der angefragte Pfarrer, der wohl mehr weiß, lehnte ab.
Was soll bitte dein pauschaler Schlag gegen Pfarrer bringen, die Kirchenasyl gewähren?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Anami, es war nicht von Strafbarkeit geschrieben worden, nur davon, dass die Kirche keinen rechtsfreien Raum in Deutschland hat. Das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun. Und hier haben wir kein Kirchenasyl.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

@wirdwerden

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Diese Pfarrer, welche in ihrer Kirche Asyl gewähren, sollten alle bestraft werden, wenn sie gegen staatliche Gesetze verstoßen.
Was soll das pauschale Gebluffe dann hier?
Genau. Hier hat kein Pfarrer Kirchenasyl gegeben. Um andere Pfarrer gehts nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

(Komplett editiert - Ihre Grundsatzdiskussionen können Sie woanders führen. Das gilt für ALLE User in diesem Thread!)

-- Editiert von Moderator am 05.10.2018 16:51

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

(Ebenfalls editiert und Thread geschlossen - Sie dürfen sich gern im UF "Dafür und dagegen" über Kirchenasyl unterhalten, aber nicht hier. @ TE: Sorry für die Schließung, aber hier wäre wohl auch nichts mehr zu Ihrem Anliegen geschrieben worden.

-- Editiert von Moderator am 05.10.2018 17:39

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