Abschiebung trotz Geburt und jahrelanger Arbeit in Deutschland

8. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
El_Espanol
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschiebung trotz Geburt und jahrelanger Arbeit in Deutschland

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage. Ich bin in Deutschland geboren und habe auch mehrere Jahre lang hier gearbeitet. Ich komme aus einem europäischen Nachbarland und bin somit nicht in Besitz eines deutschen Passes. Durch meine eigene Dummheit war ich leider zweimal zu ca. 10 Monaten inhaftiert.

Ich habe einen Tochter,welche jedoch bei ihrer Mutter wohnt.

Ich werde seit ca. 1 1/2 Jahre ziemlich schikaniert, ich darf nicht arbeiten und bekomme auch kein Geld von einem der Ämter, jetzt soll nun abgeschoben werden. Ich war bereits auch schon bei einem Anwalt, welcher sich aber leider als recht unfähig herausgestellt hatte und er sich nicht wirklich für mich eingesetzt hat. Daraufhin habe ich einen neuen Anwalt eingeschaltet welcher ein Eilverfahren eröffnete.

Jetzt habe ich einen Brief für einen Termin erhalten, zu welchem ich Ausweis, Abmeldung des Wohnortes, ein Flugticket, ggf. einen Sozialhilfebescheid, sowie Geld für eventuell auftauchende Gebühren mitbringen soll.

Daraufhin habe ich meinen Anwalt angerufen, leider war dieser aber nicht mehr im Hause, jedoch konnte mir seine Sekretärin mitteilen, dass sie über diesen Brief und diesen Verfahren nicht informiert worden sind.

Nun zu meiner Frage, was kann ich machen, damit die Abschiebung verhindern kann.

Es kann doch nicht sein, wenn man in Deutschland geboren worden ist, hier jahrelang gearbeitet hatte, eine Tochter hat, einfach abgeschoben zu werden. Vor allem bin ich bereit wieder eine Arbeit aufzunehmen, nur wurde mir dies von den Behörden untersagt. Ein Glück habe ich Familie, bei welcher ich unterkommen konnte und somit nicht auf der Straße gelandet bin.

Ich hoffe das ich hier hilfreiche Tipps erhalte.

Vielen Dank
Antonio

-- Editiert von El_Espanol am 08.02.2019 19:26

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24 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Hier fehlt doch was?

Sie sind in Deutschland geboren, aufgewachsen und haben jahrelang hier gearbeitet und sind aus einem (nicht eu) europäischen Nachbarland? Wie war denn Ihr Aufenthaltsstatus bisher?

-- Editiert von AltesHaus am 08.02.2019 20:48

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
El_Espanol
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Komme aus der EU, habe einen spanischen Pass.

Naja vor der Haftstrafe ganz normaler Aufenthaltsstatus "unbefristet".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

MWn ist die Ausweisung von EU-Bürgern nicht so einfach, die beiden Haftstrafen reichen dafür bei weitem nicht aus.



1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Was mich allerdings stutzig macht ist:

Zitat (von El_Espanol):
Ich werde seit ca. 1 1/2 Jahre ziemlich schikaniert, ich darf nicht arbeiten


und

Zitat (von El_Espanol):
bekomme auch kein Geld von einem der Ämter


ALG I sollten Sie erhalten und ALG II eigentlich auch.

Sie sollten am Montag direkt den Anwalt aufsuchen, das stimmt was nicht, evtl. liegt ja eine Verwechslung vor?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38422 Beiträge, 13999x hilfreich)

@ Altes Haus: er wird ja nicht "einfach" abgeschoben. Die ausländerrechtlichen Bestimmungen sehen bei Kriminellen nun einmal die Abschiebung vor, auch in andere EU-Länder. Entscheidend kann einmal die Höhe der verhängten Strafe sein oder aber auch das Delikt, unabhängig von der Höhe der Strafe.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
@ Altes Haus: er wird ja nicht "einfach" abgeschoben. Die ausländerrechtlichen Bestimmungen sehen bei Kriminellen nun einmal die Abschiebung vor, auch in andere EU-Länder.


Nein so ist es wirklich nicht. Hier sind die Hürden sehr sehr hoch um einen EU-Bürger auszuweisen, zumal dieser hier geboren, aufgewachsen, zur Schule gegangen ist und auch jahrlange gearbeitet hat.

Selbst Mörder dürfen nicht einfach ausgewiesen werden, dazu gibt es bereits ein Urteil des EuGH.

https://www.sueddeutsche.de/politik/eugh-urteil-straftaeter-abschiebung-herkunftsland-1.3947460

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32100 Beiträge, 5648x hilfreich)

Zitat (von El_Espanol):
jetzt soll nun abgeschoben werden
Die Abschiebung erfolgt nur, wenn man vorher nicht selbst (freiwillig) ausgereist ist. Wie heißt denn dein jetziger Aufenthaltstitel? Hast du eine Duldung?
Ist der Brief eine Abschiebungsandrohung?
Zitat (von El_Espanol):
Ich werde seit ca. 1 1/2 Jahre ziemlich schikaniert
Deine Haftstrafen waren vor 1,5 Jahren schon abgesessen?

Zitat (von El_Espanol):
Es kann doch nicht sein, wenn man in Deutschland geboren worden ist, hier jahrelang gearbeitet hatte, eine Tochter hat, einfach abgeschoben zu werden.
Es kann schon sein. Aber einfach nicht. Denn die Abschiebung ist das letzte Mittel.

Warum hast du eigentlich keinen deutschen Pass?
Wie alt bist du?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38422 Beiträge, 13999x hilfreich)

Nur weil Zeitungen etwas schreiben, muss das nicht der gesetzlichen Lage entsprechen. Nur, weil der EuGH etwas entscheidet, muss das keine Rechtsverbindlichkeit in Deutschland entfalten. DAs tut es nur insoweit, wie der Staat seine Souveränität aufgegeben hat. Ansonsten sind die EUGH Entscheidungen zwar wichtig, im Sinne der Vereinheitlichung der Rechtslage in Europa, müssen aber häufig erst durch neue Gesetze in den Ländern umgesetzt werden.

Und Mörder aus der EU dürfen schon während der Haft auch gegen deren Willen in ihr Heimatland abgeschoben werden, um nach dortigem Recht den Rest der Strafe zu verbüßen. Was in DEutschland rechtsverbindlich ist, ist, dass eine lebenslange Einreisesperre nicht mehr existiert. Es muss also auf Antrag neu geprüft werden, und auch verurteilte Mörder können diesen Antrag stellen.

Warum hier der Antrag auf Einbürgerung nicht gestellt wurde, das ist doch einerlei. Hier kommt es darauf an, ob seine Straftaten einen Ausweisungsgrund darstellen. Die Liste kann man im Gesetz nachlesen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Bei allen Entscheidungen die ich gefunden habe ist mir keine id Hände gefallen, die das impliziert, was Sie @wirdwerden hier schreiben. Einheitlich ist, dass die Ausweisung eines EU-Bürgers mitnichten so einfach ist wie Sie es formulieren, und auch nicht so flott durchzusetzen.

Das einzige, was mich bei diesem Fall etwas stört ist das hier:

Zitat (von El_Espanol):
Ich werde seit ca. 1 1/2 Jahre ziemlich schikaniert, ich darf nicht arbeiten und bekomme auch kein Geld von einem der Ämter


Das ist absolut untypisch.

Zitat:
Dass die Ausweisung von straffällig gewordenen EU-Ausländern nur unter strengen Voraussetzungen möglich ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im August 2004 noch einmal bestätigt. Nach diesem Urteil dürfen Bürger aus den Mitgliedstaaten nur noch nach intensiver Einzelfallprüfung und unter Berücksichtigung ihres Verhaltens nach der Tat abgeschoben werden. Diese Maßstäbe gelten auf Grundlage eines Assoziationsabkommen weitestgehend auch für türkische Arbeitnehmer, entschied der zuständige 1. Senat. Die Bundesrichter reagierten damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. (Az.: BVerwG 1 C 30.02 und BVerwG 1 C 29.02 )

Die EuGH-Richter hatten unter anderem eine detaillierte Einzelfallprüfung gefordert. Diese ist nach der Leipziger Entscheidung nun auch in Deutschland erforderlich. So genannte Regelausweisungen, wie sie bislang das Ausländergesetz (§ 47) bei schweren Straftaten vorsieht, sind danach nicht mehr möglich. Damit waren die Klagen eines Portugiesen und eines Türken erfolgreich.


http://www.eu-info.de/leben-wohnen-eu/aufenthaltsrecht-eu/ausweisung-eu-auslaender/

Zitat (von wirdwerden):
Die Liste kann man im Gesetz nachlesen.


Welches Gesetz?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32100 Beiträge, 5648x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Das ist absolut untypisch.
Nö. Der TE hat als Ausländer längst diverse Entscheidungen erhalten. Von denen schreibt er nur nichts. Eine Ausreiseaufforderung oder Abschiebungsandrohung fällt nicht vom Himmel.
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__54.html

Wenn hier alles auf dem Tisch wäre, könnte man erkennen, warum nun endgültig die Ausreise verlangt wird.
Die Vorlage eines Flugtickets ist ein deutliches letztes Zeichen...

Die Einzelprüfung im Falle des TE hätte er selbst schon vor mind. 1,5 Jahren beginnen können. d.h. die Beschreitung des Rechtweges. Wer sonst kann seinen Einzelfall prüfen?

Zitat (von wirdwerden):
Warum hier der Antrag auf Einbürgerung nicht gestellt wurde, das ist doch einerlei.
Jetzt ja. Es war jedenfalls ein Fehler. Denn einen Deutschen abzuschieben, dürfte sehr viel schwerer durchsetzbar sein.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38422 Beiträge, 13999x hilfreich)

Man kann einen DEutschen nicht abschieben. Ist folglich auch nicht durchsetzbar.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Man kann einen DEutschen nicht abschieben. Ist folglich auch nicht durchsetzbar.


Wahr gesprochen! :grins:

(mitunter wäre es zwar wünschenswert, aber wohin sollte man die schieben?)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nö. Der TE hat als Ausländer längst diverse Entscheidungen erhalten. Von denen schreibt er nur nichts. Eine Ausreiseaufforderung oder Abschiebungsandrohung fällt nicht vom Himmel.


Entweder lesen Sie die Dinge nicht, oder Sie verstehen sie nicht.

Natürlich hat der TE geschrieben, das er Entscheidungen erhalten hat, er hat einen Anwalt damit beauftragt und ist dann wahrscheinlich an einen geraten, der sich mit diesen Dingen nicht auskennt. In Abschiebeverfahren ist das gar nicht so selten, zumal es hier um einen Sonderfall geht.

Zitat (von El_Espanol):
Ich war bereits auch schon bei einem Anwalt, welcher sich aber leider als recht unfähig herausgestellt hatte und er sich nicht wirklich für mich eingesetzt hat. Daraufhin habe ich einen neuen Anwalt eingeschaltet welcher ein Eilverfahren eröffnete.


Die Abschiebungsanordnung ist (wohl) ohne Berücksichtigung des Eilverfahrens getroffen worden, auch das ist normal, was weg ist, kann sich nicht mehr wehren. Wir hatten unlängst doch so einen Fall, da wurde einfach abgeschoben ohne das Ende des Verfahrens abzuwarten. Das Ende vom Lied war, dass man den Menschen erst weggeflogen hat, dann musste man ihn wieder mühsam auf die Regierung des Heimatlandes einwirkenn um ihn dann wieder zurück zu holen, dann wurde das Ende des Verfaherns abgewartet um ihn dann wieder wegzufliegen .... braucht keinn Mensch solche Kosten.

Ich gehe nach wie vor davon aus, dass diese Anordnung fehlerhaft ist und würde als Betroffener direkt am Montag morgen bei meinem Anwalt auf der Matte stehen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32100 Beiträge, 5648x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Natürlich hat der TE geschrieben, das er Entscheidungen erhalten hat,
Und welche? Nichts genaues weiß man nicht. Dass er sogar jede Menge *Schreiben* erhalten hat, will ich doch gar nicht bezweifeln.
Zitat (von El_Espanol):
Daraufhin habe ich meinen Anwalt angerufen, leider war dieser aber nicht mehr im Hause, jedoch konnte mir seine Sekretärin mitteilen, dass sie über diesen Brief und diesen Verfahren nicht informiert worden sind.
Das lese ich so: Diese Kanzlei ist entweder noch nicht tätig geworden. Oder die Sekretärin hat das Schreiben der ABH nicht gefunden. Oder was ganz anderes liegt vor.
Zitat (von El_Espanol):
Jetzt habe ich einen Brief für einen Termin erhalten,
Wann ist jetzt und wann ist der Termin? Liest man nicht. Ob der Anwalt am Montag zu sprechen ist, weiß niemand. Wann die Sekretärin Zeit hatte, die Akte des TE zu suchen bzw. zu finden, weiß niemand.

Durch solche Postings des TE zur Überzeugung zu gelangen, dass diese Anordnung (oder was es auch immer ist), fehlerhaft sei... zeugt von Hellseherei. Aber warum nicht? :respekt:
Zitat (von AltesHaus):
Wir hatten unlängst doch so einen Fall,
Wer? Du oder Deutschland? Vor allem die Medien...
Dass man den TE als Deutschen nicht hätte abschieben können, war wohl nicht als zarte Ironie zu verstehen?
Schade. ;)
--------------------------

@TE: zur Geografie: Spanien ist kein europäisches Nachbarland. Jedenfalls nicht von Deutschland.
Zitat (von El_Espanol):
Naja vor der Haftstrafe ganz normaler Aufenthaltsstatus "unbefristet".

Und nach der Haftstrafe wurde der AT umgewandelt. Was sollte daran Schikane sein? Welcher AT war es denn nach der Haft?
AT=Aufenthaltstitel

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
El_Espanol
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie heißt denn dein jetziger Aufenthaltstitel? Hast du eine Duldung?
Ist der Brief eine Abschiebungsandrohung?

Nach und vor der Haft war dieser: unbefristet
Der Status änderte sich erst als ich mich im anderen Bundesland angemeldet hatte.
Und mir wurde der Ausweis abgenommen, den habe ich dann wiederbekommen und der Status änderte sich auf:

Na ob dies eine Abschiebungsandrohung ist kann ich dir um ehrlich zu sein gar nicht richtig beantworten, auf dem Brief steht das ich inkl. der genannten Dokumente zu der Ausländerbehörde zu einem Termin kommen muss. Wenn das keine direkte Abschiebung ist, weiß ich es auch nicht, oder für was soll ich mich am Wohnort abmelden, Reisepass und Flugticket mitbringen ?

Zitat (von Anami):
Es kann schon sein. Aber einfach nicht. Denn die Abschiebung ist das letzte Mittel.
Warum hast du eigentlich keinen deutschen Pass?
Wie alt bist du?

Und was soll bitte der Grund sein ?
Na weil es einfach nicht notwendig war.
Bin mitte 30.

Zitat (von AltesHaus):
Was mich allerdings stutzig macht ist:
Zitat (von El_Espanol):
Ich werde seit ca. 1 1/2 Jahre ziemlich schikaniert, ich darf nicht arbeiten

und
Zitat (von El_Espanol):
bekomme auch kein Geld von einem der Ämter

ALG I sollten Sie erhalten und ALG II eigentlich auch.
Sie sollten am Montag direkt den Anwalt aufsuchen, das stimmt was nicht, evtl. liegt ja eine Verwechslung vor?

Ich habe schon etwas erhalten, siehe weiter unten, dort habe ich noch mal versucht alles zusammenzufasen.

Des Weiteren habe ich ja auch das Verbot bekommen zu arbeiten, Geld habe ich immer nur minimal bekommen, aber wenn ich nicht von Angehörigen aufgenommen worden wäre, hätte ich auf der Straße gesessen. So liege ich leider meiner Familie, da ich nichts zum Haushalt beitragen kann, im wahrsten Sinne auf der Tasche.

Das Problem fing auch erst damit an, das ich nach Entlassung in ein anderes Bundesland gewechselt bin, in welche meine Angehörigen wohnen. Dies war aber notwendig, da ich sonst nirgendwo hin konnte und diese mich aufgefangen haben.

Zitat (von AltesHaus):
Sie sollten am Montag direkt den Anwalt aufsuchen, das stimmt was nicht, evtl. liegt ja eine Verwechslung vor?

Das dachten wir auch, aber es geht einfach nicht voran, bzw. jetzt sieht es nach einem endgueltigen Termin aus.

Zitat (von Anami):
Nö. Der TE hat als Ausländer längst diverse Entscheidungen erhalten. Von denen schreibt er nur nichts.

Ich versuche es gleich noch mal bildlich darzustellen.
Zitat (von AltesHaus):
Natürlich hat der TE geschrieben, das er Entscheidungen erhalten hat, er hat einen Anwalt damit beauftragt und ist dann wahrscheinlich an einen geraten, der sich mit diesen Dingen nicht auskennt. In Abschiebeverfahren ist das gar nicht so selten, zumal es hier um einen Sonderfall geht.

Richtig vielen Dank das sie dies richtig gelesen haben.
Zitat (von AltesHaus):
Die Abschiebungsanordnung ist (wohl) ohne Berücksichtigung des Eilverfahrens getroffen worden, auch das ist normal, was weg ist, kann sich nicht mehr wehren. Wir hatten unlängst doch so einen Fall, da wurde einfach abgeschoben ohne das Ende des Verfahrens abzuwarten. Das Ende vom Lied war, dass man den Menschen erst weggeflogen hat, dann musste man ihn wieder mühsam auf die Regierung des Heimatlandes einwirkenn um ihn dann wieder zurück zu holen, dann wurde das Ende des Verfaherns abgewartet um ihn dann wieder wegzufliegen .... braucht keinn Mensch solche Kosten.

Ich gehe nach wie vor davon aus, dass diese Anordnung fehlerhaft ist und würde als Betroffener direkt am Montag morgen bei meinem Anwalt auf der Matte stehen.

Genauso ist es.

So also versuche ich es noch mal. Ich bin zweimal wegen Betrugs der gleichen Sache verurteilt worden, zweimal deshalb, da diese Straftat in mehreren Bundesländern ausgeübt wurde. Deshalb wurde ich einmal zu 11 Monaten 2015 verurteilt und einmal 2016-2017 10 Monate. Ich habe meine Haftstrafe abgesessen, Ende 2017 wurde ich dann entlassen.

Mein Aufenthaltsstatus war immer noch unbefristet, erst als ich dann, wie oben schon geschrieben, in ein anderes Bundesland wechselte, da ich dort bei meinen Verwandten unterkommen konnte, und mich in diesem dann meinen Wohnsitz angemeldet hatte und ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet hatte fing die ganze Sache an.

Ich habe zweimal, nein eigentlich dreimal in den 1 1/2 Jahren Geld erhalten, einmal knapp 600 € Asylantengeld, dies ging dann aber nur ein Monat, da ich dann meinen Ausweis abgeben musste. Dann habe ich noch einen Monat ALG II bekommen. Als ich, ich glaube man nennt es, meine Freizügikeit wieder erhalten, sprich dann meinen Ausweis wieder bekommen habe, habe ich noch mal 200 € ALG II bekommen. Dieses haben sie aber vor ca. einem Monat wieder zurück gefordert, aus welchen Gründen auch immer, angeblich sei ich nicht bedürftig. Was ich nicht verstehen kann, würde ich nicht hier wohnen können, wäre ich voll am ...

Der erste Anwalt war wegen Sozialrecht, um ihn zu bezahlen sollte ich beim Amt so einen Bezahlschein besorgen, was ich dann auch machte. Daraufhin hat er angefangen was zu machen und meinte nach einiger Zeit, wenn er jetzt Klage einreichen sollte, braucht er von mir noch mal 500 €. Aber woher soll ich diese nehmen, ich bekomme kein Geld und meine Verwandten kann ich nicht schon wieder um Geld anhauen. Aus diesem Grund keine Anklage

Neuer Anwalt, diesmal für Ausländerrecht, wieder so einen Zettel besorgt. Dieser hat dann ein Eilverfahren gestellt und bis heute noch nichts gehört. Als ich dann Freitags bei meinem Anwalt angerufen hatte, wegen des Erhalt des Briefes der Ausländerbehörde, siehe oben, wurde mir mitgeteilt, das sie von diesem noch nichts wussten.

Natürlich werde ich am Montag direkt bei diesem noch mal auf der Matte stehen, trotzdem wollte ich auch noch mal auf diesem Weg versuchen an weitere Informationen und Tipps zu kommen.

Das Ganze geht total auf meine Gesundheit, ich kann einfach nicht mehr und nimmt mich seelisch mit.

Vielen Dank an alle, welche bereits hier geantwortet haben.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32100 Beiträge, 5648x hilfreich)

Zitat (von El_Espanol):
Ende 2017 wurde ich dann entlassen.
Dein jetziges Thema beginnt also Anfang 2018 bzw. mit dem Umzug in das andere Bundesland. Wann bist du umgezogen? Gleich Anfang 2018? Die *Schikane* begann also schon in der Haft?
Zitat (von El_Espanol):
Asylantengeld,
Gibts in D nicht. Es gäbe Leistungen nach AsylbLG. Du bist aber Unionsbürger. Bist du eigentlich durchgängig in D wohnhaft gewesen? Dass das Jobcenter das Alg2 zurückfordert, kann gut möglich sein. Die Begründung steht im Schreiben = Rückforderungsbescheid des JC.
Es könnte sein, dass du unberechtigt in das andere Bundesland umgezogen bist. Hattest du vielleicht eine Pflicht/Auflage zum Wohnsitz nach der Haft?
Zitat (von El_Espanol):
Des Weiteren habe ich ja auch das Verbot bekommen zu arbeiten,
Das hat die ABH verfügt? In welchem Papier steht : Erwerbstätigkeit nicht gestattet/nicht erlaubt?
Wann hat der neue Anwalt ein Eilverfahren beantragt?
Wann ist der Termin bei der Ausländerbehörde?

So. Was steht denn nun in deinem Ausweis? Welchen Aufenthalts-Status hast du jetzt? Oder welches Papier zur Legitimation hast du jetzt?

Ein Anwalt arbeitet nach Honorar. Das bekommt er nicht immer vom Mandanten.
Ist man arm, kann man eine Beratungshilfeschein erhalten. Du hast 2x so einen bekommen.
Sieht der Anwalt Aussicht auf Erfolg vor Gericht, kann er empfehlen, einen Antrag auf PKH (Prozesskostenhilfe) zu stellen. Ist auch für arme Kläger gedacht. Dann übernehmen die Steuerzahler solche Kosten. Bietet der Anwalt meist gleich mit an.

Zitat (von El_Espanol):
Wenn das keine direkte Abschiebung ist
Eine direkte Abschiebung? Da weckt dich sehr frühmorgens die Polizei, begleitet dich zum Flughafen, begleitet dich bis zum Flugzeug.
Dann steigst du erst in Spanien wieder aus. Dann hast du eine dauernde oder befristete Wiedereinreisesperre, darfst erst wieder einreisen, wenn du die Kosten der Abschiebung bezahlt hast.
Ich meine aber, als Unionsbürger musst du andere Verfehlungen begangen haben, bevor du SO ausreisen musst.
Deswegen fragte ich, was genau vorgefallen ist. Und welchen Status du hast.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ist es Bayern, dass Sie abschieben will?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
El_Espanol
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dein jetziges Thema beginnt also Anfang 2018 bzw. mit dem Umzug in das andere Bundesland. Wann bist du umgezogen? Gleich Anfang 2018? Die *Schikane* begann also schon in der Haft?

Umgezogen direkt nach Haftentlassung, also Nov. 2017.
Zitat (von Anami):
Gibts in D nicht. Es gäbe Leistungen nach AsylbLG. Du bist aber Unionsbürger.

Genau dieses, AsylbLG, habe ich erhalten, wieso auch immer, wenn dies nicht für EU Bürger ist. Dies wurde dann eingestellt Aufgrund von Verlust der Duldung.
Zitat (von Anami):
Bist du eigentlich durchgängig in D wohnhaft gewesen?

Bis auf meinen Militärdienst, ja.
Zitat (von Anami):
Dass das Jobcenter das Alg2 zurückfordert, kann gut möglich sein. Die Begründung steht im Schreiben = Rückforderungsbescheid des JC.

Im Schreiben stand nichts.
Zitat (von Anami):
Es könnte sein, dass du unberechtigt in das andere Bundesland umgezogen bist. Hattest du vielleicht eine Pflicht/Auflage zum Wohnsitz nach der Haft?

Nein keine Pflichten und Auflagen.
Zitat (von Anami):
Das hat die ABH verfügt? In welchem Papier steht : Erwerbstätigkeit nicht gestattet/nicht erlaubt?
Wann hat der neue Anwalt ein Eilverfahren beantragt?
Wann ist der Termin bei der Ausländerbehörde?

Da die Freizügigkeit entzogen wurde, wurde mir vom Anwalt mitgeteilt, dass ich nicht arbeiten darf.
Eilverfahren wurde am Nov. 2018 gestellt.
Ca. Ende des Monats ist der Termin.
Zitat (von Anami):
So. Was steht denn nun in deinem Ausweis? Welchen Aufenthalts-Status hast du jetzt? Oder welches Papier zur Legitimation hast du jetzt?

Im Ausweis steht keine Einschränkung, und es gibt auch keinen Extra Brief oder sonstiges.
Zitat (von Anami):
Ein Anwalt arbeitet nach Honorar. Das bekommt er nicht immer vom Mandanten.
Ist man arm, kann man eine Beratungshilfeschein erhalten. Du hast 2x so einen bekommen.
Sieht der Anwalt Aussicht auf Erfolg vor Gericht, kann er empfehlen, einen Antrag auf PKH (Prozesskostenhilfe) zu stellen. Ist auch für arme Kläger gedacht. Dann übernehmen die Steuerzahler solche Kosten. Bietet der Anwalt meist gleich mit an.

Genau so einen Schein habe ich bekommen, aber auf das weitere wurde ich nicht aufmerksam gemacht.
Zitat (von Anami):
Deswegen fragte ich, was genau vorgefallen ist. Und welchen Status du hast.

Sonst ist nichts vorgefallen.

Bundesland ist nun Hessen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32100 Beiträge, 5648x hilfreich)

Zitat (von El_Espanol):
Aufgrund von Verlust der Duldung.
Wir beginnen also, deine A-Titel bzw. *Statusse* zu sammeln. So gehts auch. :sad:
1. unbefristete Aufenthaltserlaubnis als Ausländer/Unionsbürger
2. Duldung. Wer eine Duldung hat, könnte AsylbL bekommen. Aber als Unionsbürger?? Wer eine Duldung hat, ist zur Ausreise verpflichtet. Gründe gibts auch für Unionsbürger. http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__53.html (etwa 2 Rechtsgüter zu betrachten?)
Ich hatte schon in #Beitrag 7 gefragt, ob du eine Duldung hast. Also JA. Aber Warum hast du als Unionsbürger eine Duldung erhalten??
3. Verlust der Duldung. Die Duldung hatte keine Grundlage mehr, die Frist zur freiwilligen Ausreise hast du nicht eingehalten. Nun Androhung der Abschiebung bzw. Vollzug.
Zitat (von El_Espanol):
Im Schreiben stand nichts.
Achso. Da stand einfach: Her mit der Kohle...schick mir X € :???:
Aber: Wer keine Duldung mehr hat, kann weder AsylbL noch Alg2 erhalten. Der hat in D nämlich kein Aufenthaltsrecht mehr. Der hat auch kein Recht mehr auf solche Leistungen.
Zitat (von El_Espanol):
Nein keine Pflichten und Auflagen.
Ja, ich verstehe. Aber erst eine Duldung. Dann keine Duldung mehr. Deswegen auch keine Freizügigkeit mehr. Deswegen auch keine Arbeitserlaubnis mehr.
4. Termin bei der ABH für Ausstellung einer GÜB, mit der du nach Spanien reisen sollst. GÜB = Grenzübertrittsbescheinigung. Alles andere ist dann wech.
Zitat (von El_Espanol):
Im Ausweis steht keine Einschränkung, und es gibt auch keinen Extra Brief oder sonstiges.
Und welchen Ausweis hast du jetzt? Irgendjemand könnte dich doch mal kontrollieren und nach deinem Ausweis fragen. Was zeigst du denn da vor? Deinen spanischen Paß?

Für mich sieht es so aus, als seiest du längst illegal in D, hattest eine Duldung, hast die wegen Fristversäumnis verloren, bist der Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung nicht nachgekommen. Mehr geht nicht. Jetzt ist Ende.

Kein Rechtsmittel eingelegt, auf einen **Anwalt vertraut, der warum auch immer nicht weitergemacht hat.---Selbst erst im Nov. 2018 zum nächsten RA gegangen.Der hat dann
Zitat (von El_Espanol):
Eilverfahren wurde am Nov. 2018 gestellt. Ca. Ende des Monats ist der Termin.

Na, da hoffe ich, dass der neue Anwalt noch was reißen kann. Sind ja noch 3 Wochen hin.
Aber wenn das VG seit November noch nicht mal gezuckt hat und die Kanzlei auch nix weiß...

Zitat (von Anami):
Das lese ich so: Diese Kanzlei ist entweder noch nicht tätig geworden. Oder die Sekretärin hat das Schreiben der ABH nicht gefunden. Oder was ganz anderes liegt vor.

Jetzt wissen wir wenigstens so ungefähr, was vorliegt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
El_Espanol
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Früher gab es einen grünen Ausweis, den jeder Ausländer mit sich führen musste, dies war dann deine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Dies wurde dann aber irgendwann abgeschafft.

Die Duldung kam dadurch das die freizÜgigkeit entzogen worden ist, wieso dies der Fall ist, wurde mir bis yum heutigen Tage immer noch nicht mitgeteilt. Daraufhin wurde das Eilverfahren durch den neuen RA im Nov. getriggert. Er hat dann den Antrag gestellt das ich meinen Ausweis wieder erhalte. Was ja dann auch passierte.

Ich bin hier geboren und habe einen spanischen Pass (DNI) und einen spanischen Reisepass. Auf dem DNI steht die deutsche Adresse wo ich gemeldet bin. Ist bei jedem Spanier so.

Wie soll ich denn illegal in Deutschland sein, bin hier geboren, wie schon x mal geschrieben, bin hier zur Schule gegangen, habe hier gewohnt ... erst als ich das Bundesland gewechselt habe, hat die Sch... angefangen.

Was wissen wir denn jetzt ? Was liegt denn vor.

Na dann hoffe ich mal das ich am Montag mit meinem Anwalt sprechen kann und ich weitere Informationen erhalte.

Was kann ich denn noch machen um die Abschiebung zu verhindern. Wo soll ich denn hin wenn ich in Spanien bin, ohne Geld ohne Wohnung ohne Arbeit ? Das scheint denen wohl vollkommen egal.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Wie soll ich denn illegal in Deutschland sein, bin hier geboren, wie schon x mal geschrieben, bin hier zur Schule gegangen, habe hier gewohnt ... erst als ich das Bundesland gewechselt habe, hat die Sch... angefangen. Wegen des Entzugs der Aufenthaltserlaubnis bzw. des Freizügigkeitsstatus.
Was kann ich denn noch machen um die Abschiebung zu verhindern. Wenn das Ihr Anwalt nicht weiss, wird das wohl kaum jemand in einem Forum wissen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32100 Beiträge, 5648x hilfreich)

Zitat (von El_Espanol):
habe einen spanischen Pass (DNI)
Das wäre dann Nr. 5, dein DNI (Documento Nacional de Identidad). Muchas Gracias
Können Unionsbürger ihr Freizügigkeitsrecht in Deutschland verlieren?Ja. Können sie.
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/freizuegigkeit/freizuegigkeit-liste.html
Lies bitte ziemlich weit unten. Dort steht, wann das möglich ist.
Zitat (von El_Espanol):
Er hat dann den Antrag gestellt das ich meinen Ausweis wieder erhalte. Was ja dann auch passierte.
Das war das Eilverfahren von November 2018? Und jetzt hast du dein DNI zurück? OK.
Zitat (von El_Espanol):
Was wissen wir denn jetzt ? Was liegt denn vor.
Also bitte. Dir liegt ein Schreiben der ABH vor, welches recht deutlich auf Ausweisung/Abschiebung zeigt.
Ich meine, dein Problem begann nach der Haft!! Bis dahin warst du natürlich ganz legal in D.
Zitat (von El_Espanol):
Was kann ich denn noch machen um die Abschiebung zu verhindern
Am Montag mit dem wichtigen Schreiben der ABH zu deinem Anwalt. Der Termin bei der ABH ist ja viel später.
Zitat (von El_Espanol):
Das scheint denen wohl vollkommen egal.
Das ist dann nicht mehr *denen ihr Bier*. Klingt jetzt nicht gerade tröstlich, aber es geht durchaus auch anderen Ausländern so, die keine Duldung mehr haben. Wohin sollen die ausreisen? Soll D noch Proviant und Wohnung und Arbeit und bodyguards stellen?

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Weiter oben: Leistungen für Asylbewerber - für einen Spanier?! Sie müssen doch einen Antrag für diese Leistungen gestellt haben. Es kam doch nicht aus heiterem Himmel eine Zahlung nach AsylbLG.

Und zweimal ohne Bewährung? Ich weiß ja nicht...So einfach/schnell gibt's an sich in Deutschland keine Haft ohne Bewährung, speziell wenn diese doch eigentlich anhand der Dauer auch zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können. Irgendwie habe ich das Gefühl, daß da Teile der Geschichte fehlen. Sie haben es offenbar geschafft, daß man keinen gesteigerten Wert mehr auf Ihre hiesige Anwesenheit mehr legt.

Die Tochter, die Sie oben erwähnt haben, "hilft" da übrigens auch nur als Argument, wenn man sich auch wirklich kümmert, also nicht nur ein "Papiervater" ist, bei dem es keinen Unterschied macht, ob er in der nächsten Straße oder auf dem Mond wohnt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38422 Beiträge, 13999x hilfreich)

@ fb ........2: Dein Gefühl ist richtig. Da fehlt ganz viel. Außerdem wird man in Deutschland nicht wegen derselben Tat 2x verurteilt, nur weil man umgezogen ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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