Abschiebung trotz Visum möglich?

6. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb512573-15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschiebung trotz Visum möglich?

Hallo,
ich schreibe hier, da ein guter Freund von mir gestern einen Brief erhalten hat, der nicht sehr positiv ist.

Er ist US-Amerikaner und seit 2011 in Deutschland. Bis vor zwei Jahren hat er in Berlin gelebt, wo er als künstler einen speziellen Aufenthaltstitel bekommen hat.
Nun lebt er in Leipzig und die Verlängerung seines Visum gestaltet sich in Leipzig sehr schwer. Seit letzten August hat er eine weitere 3 Jährige Verlängerung beantragt, doch bis jetzt immer nur wenige Monate bekommen, um den Sachverhalt zu prüfen.

Zuletzt war er im Februar in der Ausländerbehörde und hat ein Visum bis August 2019 bekommen.

Nun der Schock, gestern kam ein Brief ins Haus (Titel: Durchführung des Aufenthaltsgesetzes), dass der Antrag auf Verlängerung von August 2018 abgelehnt wird, er innerhalb von 30 Tagen das Land verlassen muss, in zwei Wochen seinen Ausweis abgeben muss und bis dahin nur in Sachsen sein darf.

Nun ist in dem Schreiben ein Satz, der mich hoffen lässt, dass ein Fehler vorliegt: "Am 20.11.2011wurde Ihnen erstmals eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 5 AufenthG zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit erteilt. Mit o. g. Antrag begehren Sie die Verlängerung dieses Aufenthaltstitels.

Mit Schreiben vom 14.11.2018 wurden Sie zur beabsichtigten Versagung des Aufenthaltstitels gemäß § 28 VwVfG rechtlich gehört"

Er war im November da und hat eine Verlängerung bis Februar bekommen, dann im Februar hat er eine Verlängerung bis August 2019 bekommen. Ist es möglich, dass dieses letzte Visum bis August 2019 irgendwie in den Akten unter den Tisch gefallen ist und sie denken, dass er momentan illegal ist?

Soweit ich das sehe wird in den Schreiben mit keinem Wort erwähnt, dass das ausgestellte Visum (bis August 2019) ungültig wäre.

Wir sind jetzt natürlich sehr nervös, da es eine Zumutung wäre in nur 30 Tagen hier alle Zelte abzubrechen. Er hat auch einen Anwalt, doch der ist einige Tage nicht da, da dachte ich ich könnte mal Meinungen von Experten einholen,
vllt findet sich hier jemand, der uns weiterhelfen kann.

Vielen Dank, mit freundlichem Gruß, V

-- Editiert von fb512573-15 am 06.04.2019 20:12

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von fb512573-15):
Er war im November da und hat eine Verlängerung bis Februar bekommen, dann im Februar hat er eine Verlängerung bis August 2019 bekommen.
Wie heißen denn diese Verlängerungen?
Zitat (von fb512573-15):
Mit Schreiben vom 14.11.2018
Was stand in diesem Schreiben?
Zitat (von fb512573-15):
seit 2011 in Deutschland. Bis vor zwei Jahren hat er in Berlin gelebt, wo er als künstler einen speziellen Aufenthaltstitel bekommen hat.
Wie nennt sich dieser AT? Wie lange ist der gültig gewesen?

Paragrafen und Titel-Namen bitte

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
fb512573-15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag, danke für die Antwort.
Diese "Verlängerungen" sind so weit ich es verstanden habe einfach 3-5 Monatsvisa mit Arbeitserlaubnis zur selbstständigen Arbeit.

Dieses Schreiben kann ich gerade nicht sagen, es ist spät und ich erreiche diesen Freund gerade nicht, habe die Sachen nicht da. Ich nehme an, dass es sich um das 3 Monats Visum dreht, dass ihn bis Februar berechtigte in Deutschland zu wohnen und zu arbeiten.

Zwecks Aufenthaltstitel müsst ich ihn auch noch mal nach der genauen Bezeichnung fragen, ich erinnere mich, dass er sagte, dass er als Künstler für Deutschland von finanziellen oder kulturellen Wert ist (§21?) aber leider weiß ich nichts genaueres.

Aber kann es denn sein, dass er binnen 30 Tagen das Land verlassen muss, obwohl in den Dokumenten nicht steht, dass sein aktuelles Visum, was ja besteht bis August 2019, nicht mehr gültig ist?

Darauf müsste ja in dem Schreiben hingewiesen sein?!?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von fb512573-15):
Nun lebt er in Leipzig und die Verlängerung seines Visum...

Ein Visum kann überhaupt nicht verlängert werden und gilt normalerweise maximal 90 Tage. Innerhalb dieses Zeitraums muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Hier handelt es sich also aller Wahrscheinlichkeit nicht um ein Visum, sondern um eine Aufenthaltserlaubnis.

Zunächst wäre es wichtig zu wissen, nach welchen Paragrafen diese Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde?

Abgeschoben wird er erst dann, wenn er einer Ausreiseaufforderung nicht nachkommt.

Falls es sich allerdings bei diesen "Verlängerungen" um eine Duldung gehandelt haben sollte, ist die Abschiebung möglich?

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 06.04.2019 23:25

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von fb512573-15):
Seit letzten August hat er eine weitere 3 Jährige Verlängerung beantragt, doch bis jetzt immer nur wenige Monate bekommen, um den Sachverhalt zu prüfen.


Bei aller Vorsicht, weil man sich immer nur auf das beziehen kann, wie es geschildert wird: Nach den Beschreibungen handelt es sich bei der "Verlängerung" um eine Fiktionsbescheinigung. Wenn ein Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt wird, gilt die Aufenthaltserlaubnis so lange weiter, bis über den Antrag entschieden wird. Mit einer Fiktionsbescheinigung (FB) kann man nachweisen, das die Aufenthaltserlaubnis provisorisch fortgilt.

Die wenigen Monate Geltungsdauer waren immer nur die maximale Geltungsdauer der FB (nicht die Mindestgeltungsdauer). Sobald die Entscheidung über einen Antrag getroffen wurde, ist eine Fiktionsbescheinigung hinfällig, auch wenn das Ablaufdatum noch länger geht. Die Behörden denken also nicht, dass euer Freund illegal ist, und sie haben nicht übersehen, dass es einen Aufenthalt gibt, der bis August geht.

Es gibt jetzt zwei verschiedene Möglichkeiten: 1) Man akzeptiert, dass die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert wird, und versucht evtl. mit der Behörde eine Verlängerung der Frist für die Ausreise zu verhandeln. 2) Man legt Rechtsmittel ein (erstmal auf die im Bescheid genannten Möglichkeiten und Fristen schauen); im Zweifelsfall kann man auch klagen. Das alles muss man mit dem Anwalt besprechen. Natürlich können wir auch hier im Forum noch versuchen, mit Informationen weiterzuhelfen, aber dann müssen auch die Ausgangsinfos konkreter sein.

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