Abschiebung vermeiden? Brauche Hilfe.

29. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
trüffel6
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 2x hilfreich)
Abschiebung vermeiden? Brauche Hilfe.

es geht um meinen freund. 25 jahre alt. er ist kroate. hier geboren, in deutschland, und auch hier aufgewachsen im kinderheim. er hat KEINEN deutschen pass. in kroatien hat er keine familie und die kultur ist ihm ebenfalls fremd. im moment sitzt er in uhaft, wegen mord zu 15 jahren, wobei er nun in revision geht und sein verteidiger auf beihilfe zum mord geht (die straftat hat ein anderer zum grösstenteil ausgeführt). bei dem mord handelt es sich umd eine BEZIEHUNGSTAT. das heisst, er hat seinen vater ermordet, da dieser seiner meinung nach am tod der mutter verantwortlich war (selbstmord). zuvor wurde er nur einmal wegen diebstahl verurteilt, was er aber bereut hat (jugendstrafe damals).
er hat nun natürlich angst vor einer ausweisung, da er in kroatien verloren wäre (keine familie, kennt die kultur nicht usw.).
wir wollen nun auch in der JVA heiraten, sobald ich mein studium abgeschlossen habe (dieses jahr). davor war es leider nicht möglich bzw. jetzt nicht, da ich probleme mit der versicherung hätte (bin bei meinen eltern drin usw.).
die hochzeit sollte klar vor der abschiebung schützen, in erster linie aber natürlich aus liebe. außerdem hoffen wir, dass er einen grossteil hier absitzt (bei 15 jahren ist es ja viel), kroatien dann in die EU kommt (soll vor 2012 ja gesehen). wie schätzt ihr die chancen ein, dass er bleiben darf????? meine angst ist, dass die hochzeit als scheinehe gesehen wird, aber das sollte man erstmal nachweisen ! oder???
könnt ihr mir sagen, wie die chancen stehen mit heirat und falls kroatien später in die EU kommt, während er hier noch sitzt?
und bitte keine kommentare, ich soll mir einen neuen freund suchen. ich liebe diesen mann über alles auf der welt, und muss mir bereits viele negative sprüche schon anhören.
ach ja... falls es auch nützlich ist: ich bin studentin und werde danach auch natürlich arbeiten. ihm habe ich auch geraten, einen höheren abschluss in haft zu machen. wir wollen auf keinem fall hier von hartz 4 leben usw. und deswegen in D bleiben. ich liebe ihn einfach und will ihn nicht verlieren. in kroatien hat er außerdem niemanden.

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12 Antworten
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#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Es kann nur eine Einschätzung sein. Nach Verbüssung, bzw. eines Teiles der Strafe wird er abgeschoben. Die Ausweisung ist ein M u s s .
Auch wenn Kroation der EU beitritt, bleibt die Ausweisung bestehen. Ob er jemals eine Betretungs- bzw . Aufenthaltserlaubnis bekommt.....darüber entscheidet die Ausländerbehörde. Bliebe nur das Zusammenleben in Kroatien.

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#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

..........er hat nun natürlich angst vor einer ausweisung, da er in kroatien verloren wäre (keine familie, kennt die kultur nicht usw.)...

Die hiesige Kultur kennt er aber auch nicht. Ehrenmorde, oder wie man auch immer Morde verniedlichen will, gibt es in unserer und in der übrigen EU-Kultur jedenfalls nicht.

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#4
 Von 
trüffel6
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 2x hilfreich)

ehrenmord.. kA. er ist kein moslem, sondern christ. mit religion hat es wahrscheinlich nichts zu tun, eher weil der vater wirklich ein idiot war und die mutter geschlagen und vergewaltigt hatte. dass seine handlung falsch war, ist klar. er hätte ihn anzeigen sollen. dann wäre der vater weg gekommen! er ist auch selbst schuld und das werfe ich ihm auch vor bis heute...!!!! nur ist es leider passiert.
wie sieht es denn in anderen ländern aus? die einreisesperre ist dann nur für deutschland. oder? kroatien ist nun wirklich nicht mein wunschwohnort, aber wenn nichts anderes möglich ist :( muss man sich dafür entscheiden.
danke trotzdem für die antworten an alle.

thx. vor allem bzgl. der hochzeit.

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#6
 Von 
baikal
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 26x hilfreich)

Lassen wir mal den Ausgang der Revision aussen vor und gehen von 15 Jahren aus.
Die Ausländerbehörde ist, zunächst, aussen vor. Der Gef. wird die nächsten Jahre, mindestens 7,5, ganz normal im Vollzug verbringen. Das ist Zeit genug für die Ausländerbehörde die Ausweisung klar zu machen. Da er ja an der Ausreise gehindert ist wird er eben nach 15 Jahren, nach seinem regulären Entlassungszeitpunkt, abgeschoben. Wenn er, oder sein Anwalt, einigermassen rege ist setzt er sich mit der zuständigen Staatsanwaltschaft in Verbindung. Die StA kann, nach § 456a StPO , auf die weitere Strafvollstreckung verzichten wenn der Gefangene dauerhaft aus der Bundesrepublik ausreist. Dies geschieht in der Regel um den 2/3 Zeitpunkt herum, kann aber auch schon zum Halbstrafentermin sein. Der Gef. muss damit einverstanden sein.
Sollte es zu so einer Lösung kommen so wird der Gef. schriftlich darüber belehrt dass er nie wieder in die BRD einreisen darf und mit dem Tag der Abschiebung ein Vollstreckungshaftbefehl für den Rest der Strafe wird. Sollte er danach wieder in der BRD angetroffen werden geht es unverzüglich zur Restverbüßung mit anchließender erneuter Abschiebung.
Es ist hier wichtig zu bedenken dass der Haftbefehl immer gilt! Auch dann wenn Durch die Ausländerbehörde das Einreiseverbot, aus welchen Gründen auch immer, aufgehoben wird! Beide Behörden (Ausländeramt und StA) haben nichts miteinander zu tun!
Zum Abschluss noch etwas zu den Heiratsplänen. Die Heirat kann, sofern sämtliche formellen Voraussetzungen (Papiere etc.) vorliegen, niemand verhindern. Setz Dich diesbezüglich mit dem Sozialdienst der JVA in der er einsitzt in Verbindung. Auch der entsprechende Anstaltsgeistliche kann hilfreich sein, der "Feier" wenigstens einen einigermaßen vernünftigen Rahmen zu geben. Leichter ist es auf jeden Fall zu warten bis der Gef. in Strafhaft ist, also über die Revision entschieden wurde. Dann fallen schonmal die richterlichen Genehmigungen für die Besuche weg.

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"Barmherzigkeit gegenüber Wölfen, ist UNRECHT gegen Schafe !"

-- Editiert am 30.01.2010 08:40

-- Editiert am 30.01.2010 08:41

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Hi,

kleine Korrektur: Der Haftbefehl gilt nicht für immer, sondern bis zur Vollstreckungsverjährung. Das sind hier 25 Jahre plus die in Haft verbrachte Zeit. Bei einer Entlassung nach 7,5 Jahren wären das mithin 32,5 Jahre - auch kein wahrer Trost...Die einzige Alternative wäre der Erlaß der Reststrafe im Gnadenwege, worauf natürlich kein Anspruch besteht, aber versuchen kann man es trotzdem (so in etwa 20 Jahren).
Da die Mindeststrafe für Beihilfe zum Mord 3 Jahre beträgt, würde auch bei einer diesbezüglichen Herabsetzung der Strafe keine große Wahrscheinlichkeit des Hierbleibens bestehen.

Gruß vom mümmel

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#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
da er in kroatien verloren wäre (keine familie, kennt die kultur nicht usw.).


Das wird ihm nach 15 Jahren Knast auch in Deutschland so gehen. Muss es sich im Knast eben an die Kroaten halten :-)

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#9
 Von 
trüffel6
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 2x hilfreich)

Huhu. Zur Einbürgerung: Sein Vater wollte es nicht. Und zur Familie: Er kam ins Heim, seinen Vater hat er ja umgebracht (deswegen sitzt er ja... ich erspare mir mal die Kommentare dazu), die Mutter beging davor Selbstmord, Oma und Opa sind verstorben, wegen Tanten werde ich ihn mal fragen (gute Idee!!! Vielleicht gibt es dort ja noch jemanden, der uns zumindest hilft ). Ich bin eben die einzigste Bezugsperson gerade.
Dadurch, dass er im Heim war, kann er die Sprache auch nicht perfekt, also Schreiben sehr schlecht. Mit gar nicht können, habe ich wohl übertrieben ^^. Danke für die Rückmeldung. Aber, mittlerweile habe ich über alles nochmal nachgedacht!!!! Ich werde versuchen zu warten und falls es wirklich klappt, werde ich mit ihm auswandern. Ich hab einfach keine Lust auf den ganzen Stress und so bleibt er die meiste Zeit in Deutschland in Haft, wie ihr es geschrieben habt, und dann sehen wir mal weiter. Werde genug Zeit haben nachzudenken.Ich gebe zu, ich bin sehr blind vor Liebe. Naja.. :( Ratio schaltet aus, aber wie gesagt, mal schauen, wie es weiter geht.
Er sitzt auch bereits 2 Jahre. Und das Problem mit meiner Familie kenne ich zu gut. Sie fragen auch ständig, allerdings schweige ich. Ich stehe im Moment zu ihm.

Ich habe mich jetzt aber mit der Abschiebung abgefunden (danke, dass ihr mir das erklärt habt) und habe eine erneute Frage. v.a. an baikal:
Das heisst, wenn er nach Kroatien abgeschoben wird, ist die Wahrscheinlichkeit, dass er dort nochmal in Haft kommt gering und er könnte es verhindern, indem er freiwillig ausreist? Also sagen wir nach 2/3 oder wie du sagtest eher gering bei Halbstrafe? Dann werde ich mal darüber mit ihm reden.

Wegen Heirat wurde mir abgeraten. Ich könnte wegen Scheinehe angezeigt werden, außer ich heirate erst seeeehr spät in der JVA. Wobei mir dann Kroatien lieber wäre, falls es wirklich so lange hält.

Ich danke euch allen trotzdem von Herzen!!!!!!
Wirklich, das Forum ist toll, dass man sofort Hilfe bekommt und auch sachliche Kritik (ohne Beleidigungen).




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#10
 Von 
trüffel6
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 2x hilfreich)

Und noch eine Minifrage:

Hab was vom Schengen-Vertrag ja gelesen. Gilt der Haftbefehl dann nach der Ausreise nur für Deutschland???? Das heisst, dass er nur D nicht mehr betreten darf oder auch die ganzen Schengenländer? Sagen wir, einfach zum Urlaub? Nicht zum wohnen...

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#11
 Von 
baikal
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 26x hilfreich)

Nun ich schreib ja schon in der Regel um den 2/3 Zeitpunkt herum. Es kommt auf die Staatsanwaltschaft an. Wenn diese zum Beispiel der Meinung ist dass er mit 15 Jahren gut bedient war, so wird sie sicher den 2/3 Zeitpunkt abwarten. Letztlich ist man aber, gerade bei noch recht jungen Tätern, schonmal nachsichtiger. Ein wichtiger Punkt ist auch sein Verhalten während der Haft, die JVA gibt dazu eine Stellungnahme ab. Es hat bei Lebenslänglichen, die zum Tatzeitpunkt noch sehr jung waren, schon Abschiebungen nach 10 Jahren gegeben.

Die Ausweisung gilt meines Wissens nach nur für die BRD und nicht für andere Schengenstaaten.
Allerdings sollte bedacht werden dass auch die Durchreise nicht erlaubt ist.

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"Barmherzigkeit gegenüber Wölfen, ist UNRECHT gegen Schafe !"

-- Editiert am 31.01.2010 16:59

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