Abschiebung von in Deutschland geborenen

11. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.05.2022 14:50:32
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschiebung von in Deutschland geborenen

Achtung Spoiler: Ich habe mir gerade den Film "Contra" angesehen. Darin wurde etwas erwähnt, was mich wissbegierig machte.

Die Hauptdarstellerin und ihre Familie - 4 Personen - sind Araber. Aber die Kinder sind in Deutschland geboren. Ausweis arabisch. Sie haben eine Art Bleiberecht. Das beinhaltet, dass sie komplett alleine für diese Bedarfsgemeinschaft finanziell aufkommen müssen. Also 1500€ im Monat müssen sie selber verdienen. Ansonsten können sie abgeschoben werden nach Marokko.
Kann das wirklich passieren? Wenn ja wieso? Wieso können in Deutschland Geborene in ein Land abgeschoben werden, in dem sie noch nie waren? Bei Kriminalität würde ich es ja verstehen - irgendwo. Aber wenn man nicht kriminell ist.

Gilt das jetzt nur für bestimmte Nationalitäten? Wie in dem Fall arabisch. Oder sind alle - auch EU Bürger davon betroffen? Wenn man z. B. aus Italien, Spanien oder Kroatien kommt.

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21 Antworten
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#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Pan8dora):
Wieso können in Deutschland Geborene in ein Land abgeschoben werden, in dem sie noch nie waren? Bei Kriminalität würde ich es ja verstehen - irgendwo. Aber wenn man nicht kriminell ist.

Weil der Umstand, in Deutschland geboren worden zu sein, einem weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch ein Aufenthaltsrecht bringt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119912 Beiträge, 39797x hilfreich)

Zitat (von Pan8dora):
Kann das wirklich passieren?

Ja



Zitat (von Pan8dora):
Wenn ja wieso?

Weil der deutsche Steuerzahler absolut keinen Grund hat, Bürger fremder Staaten grundlos durchzufüttern.
Die eigenen belasten das Budget schon genug ...



Zitat (von Pan8dora):
Aber wenn man nicht kriminell ist.

Irrelevant.



Zitat (von Pan8dora):
Wieso können in Deutschland Geborene in ein Land abgeschoben werden, in dem sie noch nie waren?

Weil sie dort hingehören, es sind Bürger dieses Staates.
Und wir diese nicht grundlos dauerhaft hier dulden müssen.



Zitat (von Pan8dora):
Oder sind alle - auch EU Bürger davon betroffen?

Nein, EU-Bürger (und einige andere) sind privilegiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.05.2022 14:50:32
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nein, EU-Bürger (und einige andere) sind privilegiert.


Heißt das EU-Bürger müssen sich schon was ziemlich heftiges leisten? Oder können diese gar nicht abgeschoben werden?

Zitat (von Harry van Sell):
Weil sie dort hingehören, es sind Bürger dieses Staates.
Und wir diese nicht grundlos dauerhaft hier dulden müssen.


Aber wie kann man in ein anderes Land gehören, wenn man hier z. B. nicht nur geboren wurde, sondern auch zur Schule ging, Ausbildung gemacht hat, arbeitet etc.? Es evtl. schon die 3. Generation in BRD ist. Und zum Herkunftsland der Eltern überhaupt keinen Bezug hat. Evtl. nicht mal die Sprache spricht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119912 Beiträge, 39797x hilfreich)

Zitat (von Pan8dora):
Aber wie kann man in ein anderes Land gehören, wenn man hier z. B. nicht nur geboren wurde, sondern auch zur Schule ging, Ausbildung gemacht hat, arbeitet etc.?

Weil man dessen Staatsbürgerschaft hat.



Zitat (von Pan8dora):
Es evtl. schon die 3. Generation in BRD ist.

Dann hätte man sich ja schon mal längst um eine Einbürgerung bemühen können ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16508 Beiträge, 9299x hilfreich)

EU-Bürger, die in Deutschland nicht arbeiten und auch nicht Familienangehörige einer in Deutschland arbeitenden Person sind, müssen sich aber auch erstmal selbst versorgen.
Es ist nicht so, dass der deutsche Staat EU-ausländische Staatsbürger automatisch nur deshalb "durchfüttert", weil sie EU-Bürger sind.
EU-Bürger, die in Deutschland nicht arbeiten und auch nicht Familienangehörige einer in Deutschland arbeitenden Person sind, müssen Sozialleistungen primär im Heimatland beantragen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32099 Beiträge, 5648x hilfreich)

Zitat (von Pan8dora):
Die Hauptdarstellerin und ihre Familie - 4 Personen - sind Araber. Ausweis arabisch

GELÖSCHT
Wenn diese Familie eine Staatsangehörigkeit der etwa 20 arabischen Staaten hat, dann sind sie entweder Marokkaner oder Algerier oder Ägypter oderoder... alle 20 durch.
NIEMAND hat in seinem Ausweis Araber stehen.
Aber sie können und werden einen Pass/Ausweis in arabischer Schrift haben.

Zitat (von Pan8dora):
Sie haben eine Art Bleiberecht.
Vermutlich haben sie eine Duldung.
Zitat (von Pan8dora):
Das beinhaltet, dass sie komplett alleine für diese Bedarfsgemeinschaft finanziell aufkommen müssen.

GELÖSCHT
Wer verlangt von dieser Familie, dass sie 1.500,- selbst erwirtschaften müssen? Und wie sie das machen müssen? Wieso sollten sie eine Bedarfsgemeinschaft sein?

GELÖSCHT

Zitat (von Pan8dora):
Wenn ja wieso?
Wer kein Aufenthaltsrecht in D hat, kann entweder eines erhalten oder eben nicht. Wenn nicht, dann muss er selbst ausreisen ins Herkunftsland. Tut er das selbst nicht, kann er abgeschoben werden.
Ob er jemals dort war oder nicht oder in D geboren wurde oder immer oder niemals kriminell wurde, ist dann zweitrangig.

Der deutsche Ausweis über das Aufenthaltsrecht von der deutschen Ausländerbehörde ist der einzige Fakt.

Zitat (von Pan8dora):
Gilt das jetzt nur für bestimmte Nationalitäten? Wie in dem Fall arabisch.

GELÖSCHT
Es gibt Staatsangehörigkeiten.
Marokkanisch wie im Film. Dann sind es Marokkaner.
Libanesisch wie in anderen Filmen. Dann sind es Libanesen.
Mauretanier wie in anderen Filmen. Dann sind es Mauretanier.

Und in der Realität ganz ohne Filmklischees können Ausländer mit allen möglichen anderen Staatsangehörigkeiten dann ---abgeschoben--- werden, wenn ihr Aufenthaltsrecht für Deutschland nicht mehr gegeben ist, nicht mehr neu vergeben wird und sie nicht freiwillig ausreisen.

Nur mit deutschen Staatsbürgern geht das nicht, weder, wenn sie nicht arbeiten noch wenn sie kriminell sind.

Zitat (von Pan8dora):
Aber wie kann man in ein anderes Land gehören,

GELÖSCHT
Wie kann man ohne Aufenthaltsrecht dauerhaft in D bleiben, wenn man doch Marokkaner, Pole, Ghanaer, Kanandier, Argentinier oder Kiribatier ist...uswusf.(alle Staaten durch).

Da es ein Kinofilm ist: Hat die Studentin Naima denn nicht versucht, mit 16 oder 18 oder 21 eine deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten?
Oder kommt das in dem Film gar nicht vor?


-- Editiert von Moderator am 16.05.2022 18:51

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#7
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von Pan8dora):
Sie haben eine Art Bleiberecht.

Genau darauf kommt es an: Was für "eine Art Bleiberecht" ist das? Ein generelles Recht, in Deutschland zu leben, haben deutsche Staatsbürger. Dieser Grundsatz gilt für Staatsbürger überall auf der Welt, auch in Marokko. Wie jedes andere Land kann man zusätzlich Vereinbarungen mit anderen Ländern schließen mit gegenseitigen Privilegien für die jeweiligen Staatsbürger (z.B. für EU-Bürger). Das Grundsätzliche zum Aufenthalt regelt für Deutschland das Aufenthaltsgesetz, das EU-Freizügigkeitsgesetz und das Staatsangehörigkeitsgesetz.

Zitat (von Pan8dora):
Wieso können in Deutschland Geborene in ein Land abgeschoben werden, in dem sie noch nie waren?

Mit derselben Begründung, mit der ein deutscher Staatsbürger, der im Ausland geboren wurde, immer ein Recht hat in Deutschland zu leben, aber kein Anrecht in einem Land zu leben, dessen Staatsangehörigkeit er nicht hat. Ausländer, die in Marokko geboren wurden, können nur dann marokkanische Staatsbürger werden, wenn ihr Aufenthalt legal ist und sie solvent sind. Das ist also weit restriktiver als in Deutschland, wo man auch nach einem illegalen Aufenthalt ein Bleiberecht bekommen kann und auch als Sozialleistungsbezieher eingebürgert werden kann. Die Idee, dass das deutsche Recht besonders restriktiv wäre, ist weit weg von der Realität.

Wenn die Eltern legal nach Deutschland eingereist sind und mit einem Aufenthaltstitel hier leben, ist es für die Kinder relativ einfach, deutsche Staatsbürger zu werden oder ein dauerhaftes Bleiberecht (Niederlassungserlaubnis) zu bekommen, gerade wenn sie in Deutschland geboren sind. Schulbesuch reicht da aus - da braucht keine Lebensunterhaltssicherung vorliegen.

Selbst, wenn die Eltern illegal eingereist sind und noch nicht mal die Voraussetzungen für ein humanitäres Aufenthaltsrecht erfüllen und nur eine Duldung (= Aussetzung der Abschiebung) haben, können die Kinder bei guter Integration ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bekommen:
§ 25a AufenthG - Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden - da reichen 4 Jahre Aufenthalt in Deutschland vollkommen aus, wenn man Schulerfolg auf Mindestniveau "Versetzung" nachweist und nicht kriminell ist oder extremistischer Gefährder. Es gibt nicht viele Länder in der Welt, in denen man illegal einreisen kann (also Rechtsbruch begehen) und die Kinder schließlich dann relativ einfach davon profitieren können, indem sie leicht einen legalen Aufenthalt bekommen. Um das zu versemmeln, muss man schon relativ viel falsch machen - oder der Rechtsbruch der Eltern muss schon ziemlich eklatant sein.

In Filmen zum Thema Migration wird doch meist ein relatives Zerrbild geliefert: Das deutsche Recht ist da im Zweifel immer ganz gemein. Auf eine ansatzweise realistische Darstellung der rechtlichen Bedingungen verzichtet man gerne.

Zitat (von Pan8dora):
Die Hauptdarstellerin und ihre Familie - 4 Personen (...) haben eine Art Bleiberecht. Das beinhaltet, dass sie komplett alleine für diese Bedarfsgemeinschaft finanziell aufkommen müssen. Also 1500€ im Monat müssen sie selber verdienen.

1500 € im Monat reichen in der Regel nur in einem Paralleluniversum, um den Unterhalt einer 4-köpfigen Bedarfsgemeinschaft zu sichern. Da müsste man schon darauf verzichten, irgendwo zu wohnen, zu heizen und Warmwasser zu verbrauchen. Rechne allein mal die Hartz-IV-Regelsätze zusammen. Das mit dem "komplett alleine ... finanziell aufkommen" stimmt da vorne und hinten nicht.

-- Editiert von Felicite am 12.05.2022 13:54

-- Editiert von Felicite am 12.05.2022 13:56

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Pan8dora):

Zitat:
Zitat (von Harry van Sell): Nein, EU-Bürger (und einige andere) sind privilegiert.


Heißt das EU-Bürger müssen sich schon was ziemlich heftiges leisten?

Ja.
Zitat:
Oder können diese gar nicht abgeschoben werden?

Wenn sie schwere Straftaten begangen haben und eine nicht erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, daß sie erneut schwere Straftaten begehen, können auch EU-Bürger ihr Aufenthaltsrecht in einem anderen EU-Staat verlieren. Mal vereinfacht gesagt.

Zitat:
Zitat:
Zitat (von Harry van Sell):
Weil sie dort hingehören, es sind Bürger dieses Staates.
Und wir diese nicht grundlos dauerhaft hier dulden müssen.

Zitat:

Aber wie kann man in ein anderes Land gehören, wenn man hier z. B. nicht nur geboren wurde, sondern auch zur Schule ging, Ausbildung gemacht hat, arbeitet etc.?

Weil man dessen Staatsangehöriger ist...
Zitat:

Es evtl. schon die 3. Generation in BRD ist.

Dann hätte sich in der Zwischenzeit mal jemand einbürgern lassen sollen. Daß dies nicht geschah, zeigt ja deutlich, daß man sich als Bürger des Heimatlandes sieht.
Zitat:
Und zum Herkunftsland der Eltern überhaupt keinen Bezug hat. Evtl. nicht mal die Sprache spricht.

Da muss man sich dann bei den Eltern beschweren.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38422 Beiträge, 13999x hilfreich)

Ich weiß nicht genau, ob sich da was geändert hat, ich glaube aber, dass nein. Deshalb noch eine ergänzende Information. Ja, auch EU-Staatsbürger können ausgewiesen werden, wegen Straftaten. Routinemäßig immer, wenn eine Freiheitsstrafe von drei Jahren oder mehr verhängt wird. Also, da gibt es keinen Freibrief, keine Gleichstellung mit Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Pan8dora):
Sie haben eine Art Bleiberecht.
Vermutlich haben sie eine Duldung.

Eine >Duldung< ist kein Aufenthaltstitel, sondern nur die vorruebergehende Aussetzung der Abschiebung
(z.B. wegen Passlosigkeit). Der Inhaber einer Duldung bleibt weiterhin ausreisepflichtig.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32099 Beiträge, 5648x hilfreich)

GELÖSCHT

-- Editiert von Moderator am 16.05.2022 18:51

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2320 Beiträge, 362x hilfreich)

Was eventuell hier noch zur Verwirrung beigetragen haben könnte:

Die (beispielsweise) USA haben eine andere Regelung bezüglich der Staatsbürgerschaft, was auch hin und wieder in Hollywood oder TV-Serien thematisiert wird (beispielsweise wenn versucht wird eine gerade entbindende Frau wenigstens mit dem Unterleib über der Grenze halten). Dort gilt jeder, der auf US-Amerikanischem Grund geboren wurde als US-Amerikaner.

Das ist in Deutschland nicht so. Die deutsche Staatsbürgerschaft ab Geburt erhält man nur, wenn mindestens ein Elternteil deutscher Staatsbürger ist. Dabei ist es egal wo man geboren ist.

Diese Regelung ist auch von Land zu Land unterschiedlich. Also nichts speziell deutsches oder speziell US-Amerikanisches.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10677 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Anami):
GELÖSCHT



Lasst doch die arme Fragestellerin mal Luft holen, bitte nicht vergessen, dass sie sich auf einen Film bezieht, den sie gesehen hat.
ICH hab den Film nicht gesehen, aber wenn die von der TE hier gegebenen Informationen SO aus dem Film stammen, dann ist der Filmemacher für schlechte Recherche an den Pranger zu stellen und nicht die TE.


-- Editiert von Moderator am 16.05.2022 18:51

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32099 Beiträge, 5648x hilfreich)

GELÖSCHT

-- Editiert von Moderator am 16.05.2022 18:51

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12313.05.2022 14:50:32
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
GELÖSCHT


ICH DANKE DIR VIELMALS!!! Endlich mal jemand, der begriffen hat, dass es sich hier um Infos handelt, die in einem Film gesagt wurden. Ich habe ja nur zitiert.

An jene die mich gleich angekeift und für blöd erklärt haben: Dieses Forum ist dafür da, dass man Fragen stellen kann, zu denen man keine Antwort weiß. Oder die eigene Recherche per Google zu aufwendig wäre. Ich dachte ernsthaft - mein Fehler #Hirnbatsch - hier wären Leute, die einem etwas erklären ohne gleich den Troll raushängen zu lassen. Greift ihr auch jene an, die ins Gym gehen um abzunehmen oder jene, die im Krankenhaus sind, um gesund zu werden?

Ernsthaft! Chillt mal! FILMINFOS - mehr nicht


-- Editiert von Moderator am 16.05.2022 18:51

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10677 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Anami):
GELÖSCHT

Zitat (von spatenklopper):
dann ist der Filmemacher für schlechte Recherche an den Pranger zu stellen und nicht die TE.

Zitat (von Anami):
GELÖSCHT


Genau das meinte ich damit.
Danke für dein Paradebeispiel.

Zitat (von Anami):
Gerne kann sie weiterfragen.


Die Motivation weitere Fragen zu stellen hängt nicht nur vom Wissendurst ab, sondern auch von der Qualität und Art der Antworten.
An Stelle der TE wäre mir mittlerweile die Lust auf weitere Fragen vergangen.

Edit:
Mit dem letzten Satz schein ich Recht zu haben...

-- Editiert von spatenklopper am 13.05.2022 14:56

-- Editiert von Moderator am 16.05.2022 18:51

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32099 Beiträge, 5648x hilfreich)

GELÖSCHT

-- Editiert von Moderator am 16.05.2022 18:51

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
ICH hab den Film nicht gesehen, aber wenn die von der TE hier gegebenen Informationen SO aus dem Film stammen, dann ist der Filmemacher für schlechte Recherche an den Pranger zu stellen und nicht die TE.

Leider fehlt diesen Filmkuenstlern oftmals die notwendige Sachkenntnis oder sie spielen mit den Emotionen der Zuschauer, die sie in eine bestimmte Richtung lenken wollen. Ich habe schon verschiedentlich Filmemacher auf falsche oder unrichtige Sachzusammenhaenge angeschrieben und sie darauf aufmerksam gemacht. Antworten habe ich nie erhalten.

Dadurch entsteht haeufig bei Zuschauer, der mit der Materie nicht vertraut ist, ein voellig falsches Bild, weil er sich darauf verlaesst, dass die Macher des Films sachkundig sind oder zumindest fachkundige Berater an ihrer Seite hatten.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32099 Beiträge, 5648x hilfreich)

GELÖSCHT

-- Editiert von Moderator am 16.05.2022 18:51

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nicht verwunderlich, wenn es Spielfilme sind.

....und fernab jeglicher Realitaet.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32099 Beiträge, 5648x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
....und fernab jeglicher Realitaet.
Jeglicher ??? GELÖSCHT

-- Editiert von Moderator am 16.05.2022 18:51

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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