Abschiebung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis?

17. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Diego501
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)
Abschiebung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Hallo liebes Forum,

ich habe folgendes Problem und zwar habe ich Angst dass ich abgeschoben werde.

Kurz zum Sachverhalt ich bin 1979 in Duisburg geboren und lebe seitdem in Deutschland.
Vor zwei Wochen habe ich meine deutsche Staatsangehörigkeit abgegeben und mich für meine italienische Staatsangehörigkeit entschieden!

Seit zwei Jahren läuft ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, da die Verkehrsbehörde meinen italienischen Führerschein nicht akzeptieren möchte.
(vor 9 Jahren eine Trunkenheitfahrt mit 1,60 %)

Jetzt nach zwei Jahren habe ich endlich Akteneinsicht bekommen und es kam raus dass die deutschen Behörden in Italien eine Anfrage bezüglich meines Wohnsitzes in Italien gestellt haben. Sie vermuteten einen Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip und die 185 Tageregelung. Die italienische bestätigte dass ich von 2010 bis 2012 in Italien gemeldet war und wieder seit 2014 in Italien gemeldet bin.

Ich wohne hier in Bayern und bin mir sicher dass mich die Staatsanwaltschaft trotzdem verurteilen wird.

UND JETZT HABE ICH ANGST DASS ICH NACH ITALIEN ABGESCHOBEN WERDE.
DAS WÜRDE ICH NICHT VERKRAFTEN, MEIN KIND LEBT HIER UND MEINE 76 JÄHRIGEN ELTERN AUCH. VATER IST DEUTSCHER UND MUTTER IST ITALIENERIN.

Ich hoffe Einer der sich suskennt, kann und möchte mir weiter helfen. Ich danke von ganzen Herzen im Vorraus,

LGr. Diego

P.s. Ich bin nicht vorbestraft

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat:
Wird ein EU-Bürger während seines Aufenthaltes in einem Mitgliedstaat straffällig, so kann ihm die Ausweisung drohen. Die strafrechtliche Verurteilung allein kann jedoch nicht zu einer Ausweisung oder Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis führen. Vielmehr muss eine "tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung" vorliegen, die "ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt", wie es der Europäische Gerichtshof formuliert.


Quelle: http://www.eu-info.de/

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Diego501
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank Spatenklopper,

ist denn Fahren ohne Fahrerlaubnis ein Tatbestand der eine "tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung" vorliegen lässt und die "ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt?

Habe im Link nichts genaues gefunden was "ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt"

Ich muss dazu sagen dass ich absoluter Extremlaie bin und das Juristendeutsch nicht richtig verstehe! Ich bin besorgt, nochmals vielen Dank für die Antwort

MfG

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Drogenhandel, schwerer Raub, gewerbsmäßiger Betrug, schwere Körperverletzung etc....das wären eventuelle Gründe für eine Abschiebung.
Fahren ohne "anerkannten" Führerschein fällt da nicht drunter ;)

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Diego501
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank, jetzt bin ich schon etwas beruhigter und verstehe es besser.

Ich wünsche noch einen schönen Abend und Merci;)

1x Hilfreiche Antwort

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