Albtraum

25. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
axyz2000
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Albtraum

Hallo,

meine Geschichte ist kompliziert.
Ich habe einen gültigen Reisepass (Österreich), und lebe in Deutschland (nicht vorbestraft) seit 15 Jahren unter einen falsch geschriebenen Vor- und Nachname, ohne eigenes Verschulden. Ich habe die Vor- und Namens-Änderung in Österreich beantragt, aber es dauert. Jetzt brauche ich eine neue Niederlassungsberechtigung in Deutschland nach EU-Recht. Der ursprüngliche Name klingt arabisch, und der Vorname ist erst recht arabisch, den will ich nicht haben, weil alle mich unter den "normalen" Vornamen kennen. Der jetztige christlich bzw. europäisch. Den europäisch-klingenden Nachname habe ich erfolgreich durchgesetzt. Fehlt mir nur den Vornamen. Ich will weiterhin unter den christlichen Vor- und Nachnamen leben. Wie komme ich unter solchen Umständen im alltäglichen Rechtsverkehr zu Recht (Banken, Renten, usw.)? Was soll ich dem Ausländeramt sagen? Weiss jemand etwas darüber?

Vielen Danke für die Hilfe.

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15 Antworten
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#1
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Wie das nun in Österreich gehandhabt wird kann ich Dir nicht sagen.
In Deutschland kann man beim Standesamt eine Namensänderung beantragen, allerdings sollte man dafür schon eine Begründung liefern können und zum Nulltarif geht das m.W. auch nicht.
.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

€ 500,- kostet es ca. den Namen ändern zu lassen. Hast du an die ganzen Zeugnisse gedacht, die deinen "alten" Namen tragen?

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#3
 Von 
axyz2000
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank!

Meine Frage war aber: ist es möglich seinen Vornamen vor einem deutschen Standesamt zu ändern, obwohl man Österreicher ist, wenn man nachweisen kann, dass wichtige Gründe vorliegen?

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#4
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Als Österreicher mußt Du das m.E. in Österreich machen lassen. Darüberhinaus kann ich mir kaum vorstellen, welche schwerwiegenden Gründe das sein sollen, die eine Vornamensänderung rechtfertigen.
Aber frag doch einfach mal bei Deinem Standesamt nach, Fragen kostet doch nichts.
.

-- Editiert von Saxonicus am 28.02.2008 20:12:31

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#5
 Von 
axyz2000
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

schon mal von Islamisten gehört und Austritt aus dem Islam?

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#6
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Mich mußt Du nicht von der Notwendigkeit einer Namensänderung überzeugen sondern das Standesamt.

Als österreichischer Staatsbürger dürften aber die deutsche Behörde für Dich die falsche Adresse sein. Die Namensänderung im Pass z.B. kann und darf nur von einer Behörde vorgenommen werden die dazu berechtigt ist und das sind nun mal bei einem Österreicher einzig und allein die Behörden von Österreich.

Versuch Dein Glück doch mal auf Deiner Botschaft oder dem Konsulat.
.

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#7
 Von 
Muskaan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
wer in Deutschland lebt und hier seinen Vornamen geändert haben möchte, kann ganz normal auch als Ausländer auf das Standesamt gehen und dort zur Einbürgerungsstelle. Die ändern alle Namen so ab, dass es nicht mehr ausländisch klingt. Kostet z. B. in Frankfurt 100 Euro und dauert ca. 4 Wochen. Viel Glück.

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#8
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

@ Muskaan

Du verbreitest hier zu verschiedenen Themen ein gefährliches Halb- und Unwissen, verunsicherst damit die Fragesteller und erweckst dadurch möglicherweise falsche Hoffnungen.

Vielleicht wäre es Dir anzuraten, Dich zunächst erst einmal gründlichst mit dem Aufenthaltsgesetz auseinander zu setzen, damit Deine Ratschläge zumindest einigermaßen mit den gesetzlichen Regelungen konform gehen.

Auch ich bin nicht allwissend aber meine Auskünfte sind zumindest anhand der gesetzlichen Vorgaben nachprüfbar und wenn ich mir nicht sicher bin, dann enthalte ich mich einer Äußerung oder schaue im Gesetzbuch nach bevor ich falsche Informationen verbreite.
.

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#9
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Zitat Muskaan: >> wer in Deutschland lebt und hier seinen Vornamen geändert haben möchte, kann ganz normal auch als Ausländer auf das Standesamt gehen und dort zur Einbürgerungsstelle. <<

...und wer stellt dann den neuen (ausländischen) Pass auf den neuen Namen aus ?

...was die Einbürgerungsbehörde mit einer Namensänderung zu tun hat würde mich ebenfalls brennend interessieren ?

@ Muskaan klär mich doch bitte auf, damit ich nicht dumm sterben muß.
.

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#10
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Die Einbürgerungsbehörde entscheidet über eine Einbürgerung und nichts anderes. Mit der Einbürgerung ändert sich auch ganz bestimmt nicht der Name, sondern nur die Staatsbürgerschaft. Selbst Namensbestandteile, die es nach deutschem Recht überhaupt nicht gibt, wie zB Mittelnamen oder Vatersnamen, werden so übernommen wie sie ursprünglich waren.
Nach der Einbürgerung kann man dann allerdings eine Namensänderung bei der zuständigen deutschen Behörde beantragen. Ob daraus dann was wird, hängt wiederum davon ab, ob es ausreichende Gründe gibt. Ein ausländisch klingender Name alleine ist jedenfalls kein ausreichnder Grund. Namensangleichungen zur deutschen Schreibweise sins aber meistens problemlos möglich, zB. aus Ol'ga wird dann Olga. (sowas wie Ol'ga kann durch normgerechte Übertragung fremder Schriftzeichen entstehen). Auch die Streichung von dem deutschem Namensrecht fremden Teilen geht ohne Problem.


Auch möglich: Wenn das urprüngliche Namesrecht keine Familiennamen in unserem Sinne kennt, kann ein Namensteil zum Familiennamen bestimmt werden. So zB. bei den Namensketten, die es teilweise im arabischen Raum gibt.



-- Editiert von Mitleser am 09.03.2008 13:57:43

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#11
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)


@ Mitleser

Um Einbürgerung ging es hier doch überhaupt nicht, sondern @Muskaan behauptet, daß auch ein hier lebender Ausländer (Österreicher) problemlos beim Standesamt und/oder Einbürgerungsbehörde seinen Namen ändern könnte, was ich schlicht und ergreifend für Unsinn halte.
.

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#12
 Von 
Muskaan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich, Deutsche, habe meinen Vornamen ändern lassen und dazu wurde ich vom Standesamt zur Einbürgerungsstelle geschickt. Dann konnte ich es ändern. Aber sicherlich ist jeder Fall für sich natürlich einzigartig und möchte hier nicht missverstanden werden. Da ich schon mal dort war, habe ich auch gleich nach den Namensänderungen für Ausländer gefragt, die sich nicht einbürgern lassen möchten. Aber wenn meine Einträge, die nur meine Meinung darstellen, und das was ich erlebt habe, hier so merkwürdig aufgefasst werden, dann lasse ich das mal besser und verschwinde dorthin wo ich hergekommen bin. Machts gut.

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#13
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Das bei deutschen Staatsbürgern eine Namensänderung des Namens möglich ist habe ich doch keineswegs bestritten.

Bei Ausländern ist das aber nicht möglich, weil eine deutsche Behörde nicht berechtigt ist die Personenstandsdaten im ausländischen Pass zu ändern. Der Pass würde verfälscht und damit ungültig. Derartige Daten können nur von der (Pass)austellenden (ausländischen) Behörde (eventuell dem jeweiligen Konsulat) geändert bzw. ein neuer (geänderter) Pass ausgestellt werden.

Im Rahmen der Einbürgerung ist natürlich eine Namensänderung seitens der deutschen Behörde möglich, weil sie ja dann den neuen (deutschen) Pass ausstellt.
.

-- Editiert von Saxonicus am 10.03.2008 00:49:31

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#14
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Ganz falsch. Das ist nicht im Rahmen einer Einbürgerung möglich, sondern allenfalls nach einer Einbürgerung. Einbürgerung und Namensänderung sind doch vollkommen verschiedene Rechtsgebiete, die gar nichts miteinander zu tun haben und die man auch nicht einfach so verbinden kann. Auch stellt die Einbürgerungsbehörde keine Pässe aus.

Wie schon gesagt: Die deutsche Namensänderungsbehörde kann nur Namen von Personen ändern, die dem deutschen Personenstatut unterliegen.

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#15
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Zitat: @ Mitleser >>Wie schon gesagt: Die deutsche Namensänderungsbehörde kann nur Namen von Personen ändern, die dem deutschen Personenstatut unterliegen.<<
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Danke, Du hast es ganz klar zum Ausdruck gebracht und nun ist damit hoffentlich auch @Muskaan zu überzeugen.

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