Als EU-Ausländer ohne Wohnsitz in der EU ein Gewerbe anmelden

8. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
niederrhein47
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)
Als EU-Ausländer ohne Wohnsitz in der EU ein Gewerbe anmelden

Hallo zusammen,

folgende Situation: Ich bin in Deutschland geboren und auch seit Tag eins Deutscher Staatsbürger.
Meine Freundin wohnt jedoch im EU-Ausland und hat keine EU-Bürgerschaft.
Vor zwei Jahren habe ich ein Gewerbe auf mich angemeldet und dies mit meiner Freundin gemeinsam ausgebaut(Online-Business), wovon man schon ziemlich bald (vermutlich Mitte 2020) leben kann.

Nun möchten wir, dass meine Freundin auch in die EU zieht, Deutschland/Niederlande - dafür braucht Sie jedoch ein Einkommen, dass Sie vorzeigen kann.
Mit dem Gewerbe könnte Sie dies mit Sicherheit tun.

Kann ich zusammen mit Ihr ein Gewerbe anmelden? Gibt es Alternativen, wie Sie hier Fuß fassen kann? Wie Sie ihre Geschäftsidee auch in der EU anmelden kann etc.?

Wichtig ist für uns, dass Sie erst hierher kommt, wenn Sie auch alle Absicherungen und Einkommen hat, die Sie benötigt - also ein Zeitpunkt, worauf wir nun seit mehreren Jahren hinarbeiten und Mitte 2020 könnten wir den Schritt wagen.

Ich danke euch.

-- Editiert von Moderator am 08.12.2019 17:38

-- Thema wurde verschoben am 08.12.2019 17:38

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Ist sie nun EU-Bürgerin, wie im Titel des Threads behauptet wird, oder nicht? Und wenn nicht: Wo lebt sie und mit welchem Aufenthaltsstatus?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von niederrhein47):
Gibt es Alternativen,
Da du schon ein Gewerbe hast, könntest du sie als AN bei dir anstellen.
Wenn sie EU-Ausländerin ist.
Wenn sie im EU-Ausland wohnt, aber Drittstaatlerin ist, benötigt sie ein Arbeitsvisum für Deutschland.
Das könnte sie grundsätzlich bekommen, wenn du ihr Arbeitgeber würdest.

Welche Absicherungen hat sie schon...seit mehreren Jahren? Sind diese dauerhaft?
Wer kann ab Mitte 2020 davon leben? Wo? Wer ist man?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
niederrhein47
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.

Sie ist geboren und aufgewachsen in der Türkei.
Arbeitet dort auch selbstständig. Eine wirkliche Absicherung hat Sie gerade nicht.
Ich arbeite unbefristet in Vollzeit und das Gewerbe sollte es uns zusätzlich ermöglichen, ihren Lebensunterhalt zu verdienen um Sie irgendwann hierher lotsen zu können.
Der Gewinn durch das Gewerbe liegt derzeit bei etwas über 20k €.
Zudem zahlen wir derzeit nichts aus - dass auch ein Wenig gespaart werden konnte.

Ich als Arbeitgeber und Sie als Arbeitnehmerin könnte also eine Lösung sein?
Gibt es Alternativen, dass man z. B. gemeinsam eine GbR gründet, auch wenn Sie nicht hier wohnt um das Geschäftsmodell auch mit Ihrem Namen zu versehen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Ich als Arbeitgeber und Sie als Arbeitnehmerin könnte also eine Lösung sein? Eher nicht. Da wir nun erfahren durften, dass sie gar nicht im EU-Ausland lebt, wie weiter oben behauptet wurde, gelten halt die Regeln für Drittstaatsangehörige - d. h., es muß bewiesen werden, dass kein Einheimischer diesen Arbeitsplatz besetzen kann. Das dürfte hier kaum gelingen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es eine "Positivliste" von Berufen gibt, die keine Vorrangprüfung haben: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015465.pdf

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.305 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen