Anerkennung Ausländische Ehe

14. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
sommerspross
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anerkennung Ausländische Ehe

Hallo liebe Nutzer,

fröhlichen Valentinstag erst einmal :)
ich (Deutscher) würde gern in Russland (Moskau) meine russische Freundin heiraten. Wir sind 21 und 22. Eine Heirat in meinem Standesamt kommt für mich nicht in Frage.
Auf der Seite der Deutschen Vertretung in Russland steht, die Heiratsurkunde muss mit einer Apostille versehen werden um in Deutschland genutzt zu werden.
Ich möchte, dass sie danach zu mir nach Deutschland zieht, dass heißt ich will einen Familiennachzug. Ich habe aber von der Frau im deutschen Standesamt keine Auskunft bekommen können (keine Erfahrung), bezüglich der Anerkennung der russischen Ehe. In manchen russischen Foren wird behauptet, die in Moskau geschlossene Ehe würde in Deutschland angezweifelt werden bzw. man müsste nachweisen, dass es sich nicht um eine Scheinehe handle und dies würde Jahre beanspruchen :schock: .

Ich möchte wissen, ob das eurer Erfahrung entspricht. Ich möchte nicht Jahre warten, bis meine Frau nach Deutschland kommen kann, sondern ich möchte einen normalen Familiennachzug.

Vielen Dank für eurer Antworten!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Dann sollte sich Deine Braut zunächst bei ihren zuständigen Standesamt erkundigen, welche Dokumente von Deiner (und von ihrer) Seite zu erbringen sind um die Eheschließung durchzuführen. Nach erfolgter Eheschließung reicht Ihr dann die Heiratsurkunde und Ihr Zertifikat über ihre Deutschkenntnisse beim deutschen Konsulat ein und Deine Frau beantragt die Familienzusammenführung nach Deutschland.

So in etwa ist der Ablauf. Eventuell wird ein kenntnisreicherer User das noch detaillierter darstellen können.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von sommerspross):
Ich möchte, dass sie danach zu mir nach Deutschland zieht, dass heißt ich will einen Familiennachzug.
Wenn sie das auch möchte und will, dann sollte dem nichts entgegenstehen.
Zitat (von sommerspross):
Eine Heirat in meinem Standesamt kommt für mich nicht in Frage.
Das ist auch überhaupt nicht verlangt. Man kann in jedem deutschen Standesamt heiraten.
Aber wenn es partout Russland sein soll--- geht das auch.
Auch, wenn ihr in D heiratet, gäbe es den Antrag deiner Ehefrau auf ein FZF-Visum bei der dt. Botschaft in Russland.

Eine Scheinehe schon vor der FZF? Geht ja irgendwie schlecht, oder?
In Foren steht nicht immer alles und erst recht nicht korrekt.

Kann aber sein, dass erfragt wird, seit wann ihr euch kennt, ob sie oder du schon im anderen Land war usw.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von sommerspross):
In manchen russischen Foren wird behauptet, die in Moskau geschlossene Ehe würde in Deutschland angezweifelt werden bzw. man müsste nachweisen, dass es sich nicht um eine Scheinehe handle und dies würde Jahre beanspruchen .


Um es zu ergänzen: Die Frage, wo man heiratet, hat rein gar nichts mit einem evtl. aufkommenden "Scheinehe"-Verdacht zu tun. Beim ersten geht es um formale Rechtsgültigkeit, beim zweiten geht es darum, als wie ernsthaft der Wille des Paares eingeschätzt wird, wirklich als Ehepartner zusammenzuleben.

Zum Ort der Eheschließung: Jede Ehe, die nach den im jeweiligen Land geltenden Rechtsnormen geschlossen wird, ist eine gültige Ehe. Rechtliche Voraussetzung für den Familiennachzug nach Deutschland sind entsprechende Nachweise dafür, dass (wie hier im Fall) die Ehe in Russland rechtsgültig geschlossen wurde. Da Russland ein funktionierendes Urkundenwesen hat, ist der Nachweis (im Vergleich zu manch anderem Land) nicht so schwer.

Wenn der Nachweis erbracht ist, dass eine Ehe besteht, kann ein Ehegattennachzug (als eine Form des Familiennachzugs) stattfinden. Eine gültige Eheschließung ist eine notwendige Voraussetzung für den Ehegattennachzug nach Deutschland, reicht allein aber nicht aus. Nach deutschem Recht besteht ein Anspruch auf Familiennachzug "zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet" (§ 27 AufenthG). Genau hier kann es zu einer möglichen "Scheinehe"-Prüfung kommen: wenn bei einer der zuständigen Behörden (Auslandsvertretung und Ausländerbehörde) der Verdacht aufkommt, dass kein gemeinsames Eheleben in Deutschland geplant ist, sondern die Ehe nur eingegangen wurde, um ein Aufenthaltsrecht zu bekommen.

Ein Paar, das eine ganz normale Ehe führen will, sollte sich durch Forenbeiträge nicht verrückt machen lassen. Ein Verdacht kann z.B. dann aufkommen, wenn sich die Eheleute kaum oder gar nicht kennen bzw. sich nicht persönlich kennen (sondern nur übers Internet), wenn ein sehr großer Altersunterschied besteht, wenn das Paar keine gemeinsame Sprache zum Kommunizieren hat, wenn der deutsche Partner schon mehrfach geheiratet hat mit anschließendem Ehegattennachzug und kurz nachdem der nachziehende Partner ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in Deutschland erreicht hat, kam es zur Trennung, ... Aber auch dann kann man bestehende Zweifel bei der Prüfung ausräumen. Junge Leute, die sich gut kennen, die eine gemeinsame Sprache haben (es muss keine gemeinsame Muttersprache sein) und zusammenleben wollen, können das Ganze relativ entspannt angehen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sommerspross
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Antwort :) Ich bin nun etwas beruhigt.

0x Hilfreiche Antwort


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