Anerkennung Ehe gegen den Willen eines Ehepartners?

28. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)
Anerkennung Ehe gegen den Willen eines Ehepartners?

Ein hypothetischer Fall, der im Umfeld auftauchte und bei dem wir zu keinem Ergebnis kamen:

Zwei Menschen (einmal deutsch, einmal pakistanisch) heiraten in Pakistan.

Beide leben in Deutschland, lassen die Ehe aber nicht eintragen
Dementsprechend gelten beide in Deutschland als ledig?

Nach einer Weile - inzwischen hat auch der pakistanische Ehepartner eine deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund der in Deutschland verbrachten Zeit - beschließt einer der Ehepartner, die Ehe in Deutschland anerkennen lassen zu wollen. Der andere Ehepartner möchte dies jedoch nicht.
Kann die Ehe gegen den Willen des Ehepartners anerkannt werden oder ist eine Zustimmung von beiden nötig?

Die Ehepartner möchten nun getrennte Wege gehen. Einer der Ehepartner würde gerne aus finanziellen Gründen eine deutsche Scheidung erwirken.
Wäre dies möglich? Falls ja, wie?


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von nyr):
Kann die Ehe gegen den Willen des Ehepartners anerkannt werden oder ist eine Zustimmung von beiden nötig?

Eine im Ausland geschlossene Ehe bedarf keiner Anerkennung in Deutschland.
Wenn die Ehe nach dem dortigen Ortsrecht geschlossen wurde, dann hat sie
auch in Deutschland Gültigkeit.

Irgendein Dokument wird es ja wohl geben, welches die Eheschließung in Pakistan bestätigt.

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.

Für die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland gibt es kein bestimmtes Verfahren sowie dafür allein zuständige Behörden. Die Frage der Wirksamkeit der im Ausland erfolgten Eheschließung für den deutschen Rechtsbereich ist stets nur eine Vorfrage im Zusammenhang mit der Entscheidung über eine andere Amtshandlung (z.B. Namenserklärung, Eintragung in der Steuerkarte u. ä.). Diese Vorfrage muss von der jeweils für eine vorzunehmende Amtshandlung zuständigen Behörde in eigener Verantwortung entschieden werden.

Sie können jedoch bei dem für Sie zuständigen deutschen Standesamt einen Antrag auf Beurkundung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister stellen, wenn mindestens einer der Ehegatten Deutscher ist, und Ihre Eheschließung so auch bei den deutschen Behörden registrieren lassen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, einen solchen Antrag zu stellen. Auch besteht keine Verpflichtung, Ihren Namen nach der Eheschließung zu ändern. Alle weiteren Einzelheiten sollten Sie direkt mit dem für Sie zuständigen Standesamt aufnehmen.

(auswartiges-amt.de)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Eine im Ausland geschlossene Ehe bedarf keiner Anerkennung in Deutschland.
Wenn die Ehe nach dem dortigen Ortsrecht geschlossen wurde, dann hat sie
auch in Deutschland Gültigkeit.

Ganz so einfach scheint es nicht zu sein, sonst hätten ja nicht viele hier ein Problem wenn sie ihre Ehe anerkennen lassen wollen. Ein Grund für die Heirat in Dänemark ist ja auch, die einfachere Anerkennung der dänischen Ehe in Deutschland, und dies während die dänischen Ämter zur Eheschließung wesentlich weniger Dokumente verlangen. Siehe auch eh1960s Zitat.

Leider wird für mich aus dem Zitat nicht ganz deutlich, ob die Ehe in Deutschland gilt, solange sie noch nicht anerkannt ist sowie ob sie auch bei nur partiellem Willen der Beteiligten anerkannt werden kann.

-- Editiert von nyr am 28.11.2020 19:20

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Auch im Ausland geschlossene Ehen werden in Deutschland anerkannt, z.B. beim Finanzamt. Das Problem sind die vorgelegten Urkunden. Da hakst es dann häufig.

wirdwerden

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#5
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

In dem Fall sei gegeben, dass alle notwendigen Unterlagen vorliegen - gleichwohl fehlt es an der Zustimmung einer der Ehepartner.

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#6
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von nyr):
In dem Fall sei gegeben, dass alle notwendigen Unterlagen vorliegen
- gleichwohl fehlt es an der Zustimmung einer der Ehepartner.

Was kann denn da ein Ehepartner noch bestreiten, wenn die Eheschließungsurkunde
vorliegt und akzeptiert wird?

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 28.11.2020 20:33

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#7
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Was kann denn da ein Ehepartner noch bestreiten, wenn die Eheschließungsurkunde vorliegt und akzeptiert wird?

Anerkannt wird die pakistanische Ehe von beiden Ehepartnern. Aber nehmen wir an, einer der Ehepartner verweigert die Beantragung der Anerkennung in Deutschland, da er Angst hätte, es geschieht aus finanziellen Gründen für eine spätere Scheidung.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von nyr):
Aber nehmen wir an, einer der Ehepartner verweigert die Beantragung der Anerkennung in Deutschland
Der eine kann das gern verweigern, trotzdem kann der andere selbst die Anerkennung beantragen und alle notwenigen Unterlagen vorlegen.

Der eine kann dem anderen erklären, wie Trennung/Scheidung nach deutschem Recht erfolgt.
Einer kann mit dem anderen auch im Rahmen der Trennungsauseinandersetzung einvernehmliche/finanzielle Vereinbarungen treffen. uU bleibt der evtl. Versorgungsausgleich als gesetzl. Vorschrift *übrig*.

Zitat (von nyr):
Wäre dies möglich? Falls ja, wie?
Einer reicht den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein.
Zitat (von nyr):
Kann die Ehe gegen den Willen des Ehepartners anerkannt werden oder ist eine Zustimmung von beiden nötig?
Ja / nein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nochmals ganz klar: nein, eine Zustimmung beider Ehepartner ist nicht erforderlich. Jeder kann den Antrag auf Implementierung stellen. Und für eine Scheidung nach deutschem Recht bedarf es keiner Implementierung einer ausländischen Eheschließung. Da sind andere Voraussetzungen erforderlich. Und - auch ein deutsches Amtsgericht kann nach ausländischem Recht scheiden, sofern das dortige Scheidungsrecht mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist.

Und das Ehepaar gilt in Deutschland nicht als ledig. Weder beim Finanzamt noch sonst wo, sofern es eine Eheschließung ist, die nach dortigem Landesrecht Wirksamkeit entfaltet.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 29.11.2020 15:13

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