Anforderungen "Temporary Residence Permit for Employment" (im Gegensatz zu EU BlueCard)

6. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
TheWho123
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 33x hilfreich)
Anforderungen "Temporary Residence Permit for Employment" (im Gegensatz zu EU BlueCard)

Hallo liebe Community,

meine Freundin (Nationalität: Nepal) hat einen anerkannten (H+) MBA Abschluss, einen Bachelor in BWL sowie 4,5 Jahre Berufserfahrung (BWL). Sie würde gerne Mitte diesen Jahres nach Deutschland kommen (zunächst über ein Job Seeker Visum, um sich anschließend einen Job hier zu suchen).

Wir haben uns bereits intensiv mit dem Thema EU BlueCard beschäftigt (hier sind die Anforderungen bzgl. 55.200€ Mindestverdienst, etc. recht transparent), sind aber nicht sicher, ob sie als "Credit Analyst" (hier hat sie 2,5 Jahre Erfahrung) einen Job mit 55.200€ in München erreichen wird (Sprachniveau Deutsch wird während der Jobsuche nur um die B2 sein). Jetzt wollen wir vorab auch einen Plan B im Kopf haben, daher hatten wir uns das alternative "normale" Arbeitsvisum angeschaut (hier sind die Informationen weniger transparent).
Daher hierzu folgende Fragen:
1. Wäre meine Freundin für das normale Visum berechtigt, oder beschränkt sich das Visum auf bestimmte Gruppen (Beispiel: unbesetzte Berufe wie Pfleger, IT, etc.?)
2. Gibt es sonstige Voraussetzungen neben dem Job (Mindestverdienst, etc. - insbesondere welche kritisch sein könnten)?
3. Gibt es in der Praxis zusätzliche Hürden (Beispiel: Bürokratie verzögert den Prozess um Jahre)?

Vielen Dank im Voraus für eure Erfahrungen! :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von TheWho123):
Sie würde gerne Mitte diesen Jahres nach Deutschland kommen (zunächst über ein Job Seeker Visum,
Sie kann ein Visum beantragen. Das wäre ein Visum zur Arbeitsplatzsuche.
Das würde, wenn, für 6 Monate Jobsuche, erteilt.
Anschliessend aber nicht zur Jobsuche verlängert.
Falls sie einen Job findet, dann evtl. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Ob sie berechtigt ist, kann man nicht sagen. Warum nicht?
Es wäre (nur) ein Visum zur Arbeitsplatzsuche. Dann hier eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18c AufenthG
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18c.html

Ob man als qualifizierte Fachkraft mit B2 (wo gemacht?) einen adäquaten Job in D. findet?

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#2
 Von 
TheWho123
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 33x hilfreich)

Hallo Anami,

vielen Dank für deine schnelle Antwort. Bzgl. des Visums zur Arbeitssuche (und zur EU BlueCard) haben wir uns bereits bestens informiert. Meine Frage oben zielt viel mehr auf das Arbeitsvisum ab, wenn man nicht auf die EU BlueCard geht. Dieses habe ich auf Englischen Seiten als "Temporary Residence Permit for Employment" gefunden, allerdings sind mir die Kriterien jetzt klar. Bedarf es eines bestimmten Einkaufsminimums? Muss es sich um Mangelberufe handeln? Muss das Unternehmen keinen geeigneten lokalen Arbeitnehmer haben?

VG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von TheWho123):
Bedarf es eines bestimmten Einkaufsminimums?
Du meinst evtl. das angebotene Gehalt? Ja, dazu gibt es Mindest-Kriterien.
Zitat (von TheWho123):
Muss es sich um Mangelberufe handeln?
Im Allgemeinen ja, aber immer kommt es auch auf den Einzelfall an.
Zitat (von TheWho123):
Muss das Unternehmen keinen geeigneten lokalen Arbeitnehmer haben?
Ja, so ist das.

Meine Antwort bezog sich nur auf das Visum zur Arbeitsuche.

Wenn die Person in Deutschland Arbeit suchen will, sollte man die deutschen Seiten der Dt. Botschaft zur Information nutzen. Und im Aufenthaltsgesetz nachlesen, welche verschiedenen Aufenthaltserlaubnisse es gäbe...

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