Hallo liebe Community,
meine Freundin (Nationalität: Nepal) hat einen anerkannten (H+) MBA Abschluss, einen Bachelor in BWL sowie 4,5 Jahre Berufserfahrung (BWL). Sie würde gerne Mitte diesen Jahres nach Deutschland kommen (zunächst über ein Job Seeker Visum, um sich anschließend einen Job hier zu suchen).
Wir haben uns bereits intensiv mit dem Thema EU BlueCard beschäftigt (hier sind die Anforderungen bzgl. 55.200€ Mindestverdienst, etc. recht transparent), sind aber nicht sicher, ob sie als "Credit Analyst" (hier hat sie 2,5 Jahre Erfahrung) einen Job mit 55.200€ in München erreichen wird (Sprachniveau Deutsch wird während der Jobsuche nur um die B2 sein). Jetzt wollen wir vorab auch einen Plan B im Kopf haben, daher hatten wir uns das alternative "normale" Arbeitsvisum angeschaut (hier sind die Informationen weniger transparent).
Daher hierzu folgende Fragen:
1. Wäre meine Freundin für das normale Visum berechtigt, oder beschränkt sich das Visum auf bestimmte Gruppen (Beispiel: unbesetzte Berufe wie Pfleger, IT, etc.?)
2. Gibt es sonstige Voraussetzungen neben dem Job (Mindestverdienst, etc. - insbesondere welche kritisch sein könnten)?
3. Gibt es in der Praxis zusätzliche Hürden (Beispiel: Bürokratie verzögert den Prozess um Jahre)?
Vielen Dank im Voraus für eure Erfahrungen!
Anforderungen "Temporary Residence Permit for Employment" (im Gegensatz zu EU BlueCard)
6. Januar 2020
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Frage vom 6. Januar 2020 | 20:34
Von
Status: Schüler (227 Beiträge, 33x hilfreich)
Anforderungen "Temporary Residence Permit for Employment" (im Gegensatz zu EU BlueCard)
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#1
Antwort vom 7. Januar 2020 | 19:04
Von
Status: Unbeschreiblich (32289 Beiträge, 5678x hilfreich)
Sie kann ein Visum beantragen. Das wäre ein Visum zur Arbeitsplatzsuche.ZitatSie würde gerne Mitte diesen Jahres nach Deutschland kommen (zunächst über ein Job Seeker Visum, :
Das würde, wenn, für 6 Monate Jobsuche, erteilt.
Anschliessend aber nicht zur Jobsuche verlängert.
Falls sie einen Job findet, dann evtl. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Ob sie berechtigt ist, kann man nicht sagen. Warum nicht?
Es wäre (nur) ein Visum zur Arbeitsplatzsuche. Dann hier eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18c AufenthG
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18c.html
Ob man als qualifizierte Fachkraft mit B2 (wo gemacht?) einen adäquaten Job in D. findet?
#2
Antwort vom 9. Januar 2020 | 18:26
Von
Status: Schüler (227 Beiträge, 33x hilfreich)
Hallo Anami,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Bzgl. des Visums zur Arbeitssuche (und zur EU BlueCard) haben wir uns bereits bestens informiert. Meine Frage oben zielt viel mehr auf das Arbeitsvisum ab, wenn man nicht auf die EU BlueCard geht. Dieses habe ich auf Englischen Seiten als "Temporary Residence Permit for Employment" gefunden, allerdings sind mir die Kriterien jetzt klar. Bedarf es eines bestimmten Einkaufsminimums? Muss es sich um Mangelberufe handeln? Muss das Unternehmen keinen geeigneten lokalen Arbeitnehmer haben?
VG
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#3
Antwort vom 10. Januar 2020 | 10:54
Von
Status: Unbeschreiblich (32289 Beiträge, 5678x hilfreich)
Du meinst evtl. das angebotene Gehalt? Ja, dazu gibt es Mindest-Kriterien.ZitatBedarf es eines bestimmten Einkaufsminimums? :
Im Allgemeinen ja, aber immer kommt es auch auf den Einzelfall an.ZitatMuss es sich um Mangelberufe handeln? :
Ja, so ist das.ZitatMuss das Unternehmen keinen geeigneten lokalen Arbeitnehmer haben? :
Meine Antwort bezog sich nur auf das Visum zur Arbeitsuche.
Wenn die Person in Deutschland Arbeit suchen will, sollte man die deutschen Seiten der Dt. Botschaft zur Information nutzen. Und im Aufenthaltsgesetz nachlesen, welche verschiedenen Aufenthaltserlaubnisse es gäbe...
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