Hallo.
Ich fasse mich kurz: Auf dem Bürgeramt sagte man mir, ich wäre von Geburt an doppelter Staatsbürger (deutsch türkisch), weil ein Elternteil diese und das andere die andere Staatsbürgerschaft hatte. Ich war verwundert und rief beim türkischen Konsulat an und diese verneinten das ganze. Ich wäre nicht ihr Bürger und war es auch nie. Die Frau dachte sogar ich mache Witze mit ihr. Ich Frage mich, wie ich am besten das dem deutschen Behörden mitteile, vlt mit einem Anwalt? In meiner Naivität fragte ich nach einer Bestätigung dafür woraufhin man sagte, solche Formulare hatten sie nicht und ich wäre sowieso nicht ihr Staatsbürger also wäre das nicht deren Problem
Falls jemand eine Idee hat, würde ich mich freuen.
Angeblich Doppelte Staatsbürgerschaft
Notfall?
Notfall?



Wenn Dein Vater oder Deine Mutter zum Zeitpunkt Deiner Geburt die türkische Staatsangehörigkeit besaß, dann besitzt Du sie ebenfalls.
Anscheinend haben es Deine Eltern damals unterlassen, Deine Geburt bei den türkischen Behörden (Konsulat) zu melden und Dich dort zu registrieren. Das ändert aber nicht am Vorhandensein der türkischen Staatsangehörigkeit bei Dir.
Da wird Dir wohl jetzt nichts anderes übrig bleiben, als die Registrierung als türkischer Staatsbürger nachzuholen, was ziemlich aufwendig und auch mit Kosten verbunden sein wird. Bedanke Dich dafür bei Deinen Eltern, denn die haben Dir das Problem durch ihr Versäumnis einbrockt.
-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 15.08.2020 10:11
- Doppelbeitrag gelöscht -
-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 15.08.2020 10:22
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Aus Sicht der Deutschen Behörden bist Du mutmasslich Türkischer Staatsbürger. Dies ergibt sich aus der Abstammung und den üblich geltenden Türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzte.
Ein Hinweis von den Türkischen Behörden, dass du dort nicht registriert bist, wird von den Deutschen Behörden nicht akzeptiert. Die einzeige Möglichkeit, aus Sicht der Deutschen Behörden, dass Du nicht mehr Türkischer Staatsangehöriger bist, ist eine Ausbürgerung aus der Türkei.
Der erste Schritt zu Lösung ist die Berichtigung des Türkischen Personenstandsregister. Der Rest ergibt sich aus den dabei entstehenden Folgen.
Andere Möglichkeit ist vom Türkische Innenministerium gestützt auf Artikel 36 des Türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz eineNegativbescheinigung zu verlangen. Da man dazu aber wohl eine Geburtsurkunde vorlegen muss, aus der sich ergibt, dass der Vater Türke war, wird man unweigerlich wieder beim obigen landen.
Das Problem tritt übrigens immer wieder auf:
https://www.123recht.de/forum/auslaenderrecht/Einbuergerung-nicht-moeglich,-da-ich-angeblich-tuerkischer-Staatsbuerger-bin-__f558471.html
https://www.123recht.de/forum/auslaenderrecht/Angebliche-Doppelte-Staatsangehoerigkeit-__f562329.html
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