Hallo,
ich habe vor kurzem mal ein Führungszeugnis beantragt und es stand bei den Staatsangehörigkeiten drin, dass ich die deutsche und türkische besitze.
Ich bin 25 Jahre alt und bin in Deutschland geboren worden. Bei meiner Geburt war mein Vater türkischer Staatsangehöriger und meine Mutter war deutsche Staatsangehörige. Laut dem Rathaus habe ich deswegen beide.
Das Problem ist allerdings, dass mein Vater meine Geburt nie bei der Botschaft angemeldet bzw. mich registriert hat. Als ich noch minderjährig war, hat er außerdem die deutsche angenommen. Ich war bei der Botschaft, welche mir bestätigten, dass ich weder Staatsangehöriger noch dort gemeldet bin.
Ich wollte eine Art Negativbescheinigung, jedoch sagte mir der Mitarbeiter, dass es dort sowas nicht gebe. Deshalb hat er mir nur einen Auszug aus dem Familienbuch gegeben, in dem nur meine Mutter und mein Vater gelistet sind, nicht jedoch ich. Außerdem sind meine Eltern getrennt und mein Vater lebt im Ausland. Das Rathaus hat dies jedoch abgelehnt als Beweis und möchte etwas anderes.
Ich weiß leider nicht mehr weiter und hoffe, ihr könnt mir helfen.
Gruß
-- Editiert von quintus94 am 11.10.2019 16:01
Angebliche Doppelte Staatsangehörigkeit
Notfall?
Notfall?



Du hast das Führungszeugnis schon erhalten.ZitatIch weiß leider nicht mehr weiter :
Dann gehts auch schon weiter. Gib es dem, der es haben wollte.
Zitat:Du hast das Führungszeugnis schon erhalten.ZitatIch weiß leider nicht mehr weiter :
Dann gehts auch schon weiter. Gib es dem, der es haben wollte.
ich hatte vergessen zu erwähnen, dass ich das türkische streichen will.
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Du kannst in einem Führungszeugnis nicht selber was streichen.Zitatdass ich das türkische streichen will. :
Du kriegst die Türkische Staatsangehörigkeit auch nicht durch streichen weg.
Die Türkei hält Bürger fest, wenns geht. Weißt du doch...
Was stört dich jetzt an der Doppelten? Für wen brauchst du denn das Führungszeugnis?
Zitat:Du kannst in einem Führungszeugnis nicht selber was streichen.Zitatdass ich das türkische streichen will. :
Du kriegst die Türkische Staatsangehörigkeit auch nicht durch streichen weg.
Die Türkei hält Bürger fest, wenns geht. Weißt du doch...
Was stört dich jetzt an der Doppelten? Für wen brauchst du denn das Führungszeugnis?
Die Sache ist aber, dass ich laut der Botschaft überhaupt keine türkische Staatsangehörigkeit besitze.
Ich selbst möchte es ja nicht streichen, die Gemeinde streicht es nur mit einer Negativbescheinigung, was die Botschaft aber gar nicht ausstellt.
Das Führungszeugnis habe ich rein aus Neugier mal beantragt.
Dann musst du gar nichts machen.ZitatDas Führungszeugnis habe ich rein aus Neugier mal beantragt. :
Die tBotschaft interessiert dich gar nicht.
Die Gemeinde/Rathaus muss dich auch nicht interessieren.
Du musst keine Negativ-B. beschaffen.
Bleib so, wie du bist.

Ich möchte aber, dass die Behörden das türkische rausnehmen.
Und das geht ohne Negativbescheid nicht, was die türkischen Behörden aber gar nicht haben.
Mir geht es auch darum, dass ich das so schnell wie möglich loswerden. Wenn irgendwann einmal
doppelte Staatsangehörigkeiten verboten werden, dann wird mir die deutsche entzogen und ich kann keinen Negativbescheid vorlegen.
Ich möchte aber, dass die Behörden das türkische rausnehmen. Und das geht ohne Negativbescheid nicht, was die türkischen Behörden aber gar nicht haben. Damit haben Sie sich die Frage doch schon selbst beantwortet: Sie möchten etwas, was nicht geht.
Übrigens steht in dem entsprechenden türkischen Gesetz, man möge sich bei Unklarheiten ans Innenministerium (das in Ankara natürlich) wenden (Artikel 36(3)) - wie wäre es denn damit? Irgendwas werden die ja (schriftlich) antworten... Hier das Gesetz (dt. Übersetzung): http://www.tuerkei-recht.de/downloads/StAG_2009.pdf
Das ist korrekt. Da dein Vater, bei deiner Geburt, türkischer Staatsbürger war, hast du diese Staatsbürgerschaft automatisch bekommen.ZitatLaut dem Rathaus habe ich deswegen beide. :
Auch das ist korrekt. Es ist ein Problem. Dein Vater hätte das tun sollen.ZitatDas Problem ist allerdings, dass mein Vater meine Geburt nie bei der Botschaft angemeldet bzw. mich registriert hat. :
Klar, denn dein Vater hatte es ja versäumt deine Geburt mitzuteilen.ZitatIch war bei der Botschaft, welche mir bestätigten, dass ich weder Staatsangehöriger noch dort gemeldet bin. :
Auch wenn es niemals irgendwo eingetragen wurde: Nach türkischem Recht hast du mit deiner Geburt, durch deinen türkischen Vater, die türkische Nationalität erworben.
Die Möglichkeit die du jetzt hast: Geh zur Botschaft und lass dir die türkische Staatsbürgerschaft anerkennen. Anschließend kannst du versuchen diese wieder abzulegen. Das soll aktuell aber mit Schwierigkeiten verbunden sein habe ich mir sagen lassen. Mit dem dann erhaltenen Nachweis über die Ablegung der türkischen Staatsbürgerschaft kannst du dann in Deutschland die vermerkte türkische Nationalität streichen lassen. Dieser Prozess wird sich aber über eine längere Zeit hinziehen.
Zitat:Die Sache ist aber, dass ich laut der Botschaft überhaupt keine türkische Staatsangehörigkeit besitze.
Da Dein Vater bei Deiner Geburt Türke war und Du nie die türkische Staatsangehörigkeit abgelegt hast, irrt sich die Botschaft nach meiner Auffassung.
Warum sollte dir irgendwann einmal die deutsche entzogen werden?ZitatWenn irgendwann einmal doppelte Staatsangehörigkeiten verboten werden, dann wird mir die deutsche entzogen und ich kann keinen Negativbescheid vorlegen. :
Du machst dir Gedanken um heiße Luft.
Du bestellst dir aus purer Neugier ein pol.Fzgn.
Hast du nichts wichtigeres zu tun als mit den türkischen Behörden Brieffreundschaften zu entwickeln?
ZitatÜbrigens steht in dem entsprechenden türkischen Gesetz, man möge sich bei Unklarheiten ans Innenministerium (das in Ankara natürlich) wenden (Artikel 36(3)) - wie wäre es denn damit? Irgendwas werden die ja (schriftlich) antworten... Hier das Gesetz (dt. Übersetzung): http://www.tuerkei-recht.de/downloads/StAG_2009.pdf :
Danke dafür.
Jedoch glaube ich nicht daran, dass da irgendetwas anderes rauskommt. 2 Konsulate haben mir das selbe gesagt.
Und meinen Vater haben sie auch sofort in der Datenbank gefunden, nachdem ich seinen Namen und sein Geburtsdatum mitgeteilt habe. Wird die selbe Datenbank aus der Türkei sein.
Der Beamte hat mir außerdem gesagt, dass ein minderjähriges Kind die türkische Staatsbürgerschaft verliert, wenn der Vater seine für eine andere aufgibt. Das trifft auf meinen Vater zu.
Zitat:Das ist korrekt. Da dein Vater, bei deiner Geburt, türkischer Staatsbürger war, hast du diese Staatsbürgerschaft automatisch bekommen.ZitatLaut dem Rathaus habe ich deswegen beide. :
Auch das ist korrekt. Es ist ein Problem. Dein Vater hätte das tun sollen.ZitatDas Problem ist allerdings, dass mein Vater meine Geburt nie bei der Botschaft angemeldet bzw. mich registriert hat. :
Klar, denn dein Vater hatte es ja versäumt deine Geburt mitzuteilen.ZitatIch war bei der Botschaft, welche mir bestätigten, dass ich weder Staatsangehöriger noch dort gemeldet bin. :
Auch wenn es niemals irgendwo eingetragen wurde: Nach türkischem Recht hast du mit deiner Geburt, durch deinen türkischen Vater, die türkische Nationalität erworben.
Die Möglichkeit die du jetzt hast: Geh zur Botschaft und lass dir die türkische Staatsbürgerschaft anerkennen. Anschließend kannst du versuchen diese wieder abzulegen. Das soll aktuell aber mit Schwierigkeiten verbunden sein habe ich mir sagen lassen. Mit dem dann erhaltenen Nachweis über die Ablegung der türkischen Staatsbürgerschaft kannst du dann in Deutschland die vermerkte türkische Nationalität streichen lassen. Dieser Prozess wird sich aber über eine längere Zeit hinziehen.
Wenn ich doch die türkische Nationalität habe, wieso sagen die Beamten im Konsulat dann, dass ich gar keine Besitze und auch nicht registriert bin. Außerdem soll das minderjährige Kind die Staatsangehörigkeit verlieren, wenn der Vater sie in der Zeit für eine andere aufgibt. Ich kann sie auch nicht registrieren lassen, da ich dafür meinen Vater benötige, zu dem ich keinen Kontakt habe, der irgendwo im Ausland ist und ich nicht genau weiß wo genau. Es ist also irgendwie ziemlich kompliziert.
Zitat:Warum sollte dir irgendwann einmal die deutsche entzogen werden?ZitatWenn irgendwann einmal doppelte Staatsangehörigkeiten verboten werden, dann wird mir die deutsche entzogen und ich kann keinen Negativbescheid vorlegen. :
Du machst dir Gedanken um heiße Luft.
Du bestellst dir aus purer Neugier ein pol.Fzgn.
Hast du nichts wichtigeres zu tun als mit den türkischen Behörden Brieffreundschaften zu entwickeln?
Wenn doppelte Staatsangehörigkeiten verboten werden, muss ich entweder die deutsche oder die "türkische" ablegen. Da ich aber keine türkische habe, kann ich sie auch nicht ablegen und deshalb würde man dann die deutsche entziehen, da ich das Nichtvorhandensein einer türkischen nicht durch einen Negativbescheid beweisen kann. Ich wäre also Staatenlos.
-- Editiert von quintus94 am 11.10.2019 17:25
Das soll aktuell aber mit Schwierigkeiten verbunden sein habe ich mir sagen lassen. Mit Kosten vor allem (5.000 Euro als Wehrdienst-Ersatz), falls der TE männlichen Geschlechtes ist... https://de.connection-ev.org/article-1609
Der Beamte hat mir außerdem gesagt, dass ein minderjähriges Kind die türkische Staatsbürgerschaft verliert, wenn der Vater seine für eine andere aufgibt. Das trifft auf meinen Vater zu. Das schrieb hier auch mal ein Anwalt: https://www.frag-einen-anwalt.de/Mutter-deutsch,-Vater-tuerke,-Welche-Staatsbuergerschaft-Kind--f268346.html
Zitat:Zitat:Die Sache ist aber, dass ich laut der Botschaft überhaupt keine türkische Staatsangehörigkeit besitze.
Da Dein Vater bei Deiner Geburt Türke war und Du nie die türkische Staatsangehörigkeit abgelegt hast, irrt sich die Botschaft nach meiner Auffassung.
Wie könnte das sein? Die sehen doch in ihrer Datenbank alles über meinen Vater. Er hat mich nicht eintragen lassen und hat die türkische Staatsangehörigkeit verlassen als ich noch minderjährig war. 2 Türkische Konsulate haben mir das selbe gesagt.
Bis es soweit ist---- mach wichtigeres als sich um solchen *** Gedanken und Mühen zu machen.ZitatIch wäre also Staatenlos. :
Und wenn morgen die Welt untergeht? Was kannst du heute noch tun? Und wenn nicht? Alles umsonst gemacht?
ZitatDas soll aktuell aber mit Schwierigkeiten verbunden sein habe ich mir sagen lassen. Mit Kosten vor allem (5.000 Euro als Wehrdienst-Ersatz), falls der TE männlichen Geschlechtes ist... https://de.connection-ev.org/article-1609 :
Der Beamte hat mir außerdem gesagt, dass ein minderjähriges Kind die türkische Staatsbürgerschaft verliert, wenn der Vater seine für eine andere aufgibt. Das trifft auf meinen Vater zu. Das schrieb hier auch mal ein Anwalt: https://www.frag-einen-anwalt.de/Mutter-deutsch,-Vater-tuerke,-Welche-Staatsbuergerschaft-Kind--f268346.html
Ich weiß aber nicht, ob beide noch verheiratet sein müssen oder nicht. Meine Eltern haben sich geschieden und er hat dann eine andere Staatsangehörigkeit angenommen. Minderjährig war ich da trotzdem noch.
Zitat:Bis es soweit ist---- mach wichtigeres als sich um solchen *** Gedanken und Mühen zu machen.ZitatIch wäre also Staatenlos. :
Und wenn morgen die Welt untergeht? Was kannst du heute noch tun? Und wenn nicht? Alles umsonst gemacht?
Jeder denkt halt anders. Für mich ist es sehr wichtig, diese Sachen so schnell wie möglich zu klären.
Jeder denkt halt anders. Für mich ist es sehr wichtig, diese Sachen so schnell wie möglich zu klären. Na dann - ich habe in Antwort Nr. 8 ja einen konkreten Vorschlag gemacht. Falls Sie eine bessere Idee haben - immer her damit...
ZitatJeder denkt halt anders. Für mich ist es sehr wichtig, diese Sachen so schnell wie möglich zu klären. Na dann - ich habe in Antwort Nr. 8 ja einen konkreten Vorschlag gemacht. Falls Sie eine bessere Idee haben - immer her damit... :
Wie soll ich die Staatsbürgerschaft "anerkennen" lassen, wenn ich sie gar nicht habe? Ich muss diese Staatsbürgerschaft auf normalem Weg erwerben, was aber nicht möglich ist, da ich die deutsche verlieren würde, wenn ich eine andere annehme.
Wie soll ich die Staatsbürgerschaft "anerkennen" lassen, wenn ich sie gar nicht habe? Haben Sie Antwort Nr. 8 eigentlich gelesen? Da steht nicht, Sie sollen die anerkennen lassen - da steht, Sie sollen beim türkischen Innenministerium anfragen, ob Sie nun türkischer Staatsbürger sind oder nicht. Und wenn die Antwort "Nein, sind Sie nicht" lautet, haben Sie eine Argumentationsgrundlage.
ZitatWie soll ich die Staatsbürgerschaft "anerkennen" lassen, wenn ich sie gar nicht habe? Haben Sie Antwort Nr. 8 eigentlich gelesen? Da steht nicht, Sie sollen die anerkennen lassen - da steht, Sie sollen beim türkischen Innenministerium anfragen, ob Sie nun türkischer Staatsbürger sind oder nicht. Und wenn die Antwort "Nein, sind Sie nicht" lautet, haben Sie eine Argumentationsgrundlage. :
Ja, ich habe Ihren Beitrag gelesen, aber beim zitieren wohl ausversehen vertauscht. Tut mir leid.
Ich könnte das auch versuchen. Nur ist es halt fraglich, ob da irgendetwas anderes als von der Botschaft rauskommen würde. Denn so wie ich es schon erlebt habe, wird man immer wieder darauf verwiesen, die Botschaft zu kontaktieren.
ZitatDeshalb hat er mir nur einen Auszug aus dem Familienbuch gegeben, in dem nur meine Mutter und mein Vater gelistet sind, nicht jedoch ich. :
Ich denke da müsste man beginnen. D.h. das Türkische Personenstandregister muss zuerst berichtigt werden, sodass sie als Sohn ihrer Eltern, im speziellen Ihres Vaters, aufgeführt sind. Es ist auch klar, dass das Türkische Dokument, wo Sie nicht als Sohn ihrer Eltern geführt werden, vor den Deutschen Behörden für Ihren Fall relativ nutzlos ist. Dass Sie der Sohn Ihres Vaters sind und das Deutsche Personenstandregister wo ihr (ehemals) Türkischer Vater als ihr Vater aufgeführt korrekt ist, wird von Ihnen ja gar nicht bestritten. Da können Sie also nicht kommen: "Aber schauen Sie doch, gemäss dem Türkischen Familienbuch ist mein Vater aber gar nicht meine Vater und ich somit gar nicht Türke."
Nach der Berichtigung sollte der Rest, also das bestehen oder nicht bestehen der Türkischen Staatsbürgerschaft dann mehr oder weniger automatisch gelöst sein.
ZitatIch muss diese Staatsbürgerschaft auf normalem Weg erwerben, was aber nicht möglich ist, da ich die deutsche verlieren würde, wenn ich eine andere annehme. :
Das sollte nicht der Fall sein, da Sie von den Deutschen Behörden jetzt schon als Türkischer Staatsangehöriger betrachtet werden. Da sie die Deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund § 4 Abs. 1 StAG erworben haben unterliegen Sie auch nicht der Optionspflicht. Aus Deutscher Sicht handelt es sich somit nicht um einen Erwerb sondern nur um eine Richtigstellung der jetzt schon bestehenden Tatsachen.
ZitatUnd wenn morgen die Welt untergeht? Was kannst du heute noch tun? Und wenn nicht? Alles umsonst gemacht? :
Für die einen ist es auch wichtig, dass sie zwei gleichfarbige Socken an haben. Wenn man nicht weiss wo man gleichfarbige Socken kaufen kann, kann man sich gerne auch der Diskussions enthalten anstelle zu argumentieren warum Socken nicht gleichfarbig sein müssen, im Alltag auch Löcher haben können oder warum zeifarbige Strumpfhosen so oder so viel besser sind.
ZitatWenn doppelte Staatsangehörigkeiten verboten werden :
Von Deutschland oder der Türkei? Für Deutschland halte ich das für sehr unwahrscheinlich.
Zitat, muss ich entweder die deutsche oder die "türkische" ablegen. Da ich aber keine türkische habe, kann ich sie auch nicht ablegen und deshalb würde man dann die deutsche entziehen, da ich das Nichtvorhandensein einer türkischen nicht durch einen Negativbescheid beweisen kann. Ich wäre also Staatenlos. :
Da ist ein Logikfehler. Wenn du keine türkische hast, mußt du auch keine ablegen. Wenn Deutschland irrigerweise der Ansicht ist, daß du (auch) türkischer Staatsbürger bist, bliebe in so einem Fall der Verwaltungsrechtsweg.
Genau wegen solcher Probleme wird es auch IMO nie ein Verbot einer Doppelstaatsbürgerschaft geben. Die Einhaltung des Verbotes der Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit, sofern man dadurch staatenlos wird, wäre sonst nie sauber zu gewährleisten.
ZitatIch denke da müsste man beginnen. D.h. das Türkische Personenstandregister muss zuerst berichtigt werden, sodass sie als Sohn ihrer Eltern, im speziellen Ihres Vaters, aufgeführt sind. Es ist auch klar, dass das Türkische Dokument, wo Sie nicht als Sohn ihrer Eltern geführt werden, vor den Deutschen Behörden für Ihren Fall relativ nutzlos ist. Dass Sie der Sohn Ihres Vaters sind und das Deutsche Personenstandregister wo ihr (ehemals) Türkischer Vater als ihr Vater aufgeführt korrekt ist, wird von Ihnen ja gar nicht bestritten. Da können Sie also nicht kommen: "Aber schauen Sie doch, gemäss dem Türkischen Familienbuch ist mein Vater aber gar nicht meine Vater und ich somit gar nicht Türke." :
Nach der Berichtigung sollte der Rest, also das bestehen oder nicht bestehen der Türkischen Staatsbürgerschaft dann mehr oder weniger automatisch gelöst sein.
Das sollte nicht der Fall sein, da Sie von den Deutschen Behörden jetzt schon als Türkischer Staatsangehöriger betrachtet werden. Da sie die Deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund § 4 Abs. 1 StAG erworben haben unterliegen Sie auch nicht der Optionspflicht. Aus Deutscher Sicht handelt es sich somit nicht um einen Erwerb sondern nur um eine Richtigstellung der jetzt schon bestehenden Tatsachen.
Erst einmal Danke für deine ausführliche Antwort!
Ist es wirklich wichtig, was deutsche Behörden zu meiner angeblichen türkischen Staatsbürgerschaft sagen!?
Weil der Beamte im türkischen Konsulat ganz klar gesagt hat, dass ich gar kein Staatsbürger dort sei.
Selbst wenn es möglich wäre, meine Geburt dort im Nachhinein zu registrieren, müsste ich erst einmal meinen Vater finden, da ich seit über 10 Jahren keinen Kontakt zu ihm habe und er sich sowieso im Ausland aufhält. Außerdem hat er die Staatsbürgerschaft abgelegt, als ich minderjährig war.
Denkst du, deutschen Behörden reicht bei sowas ein Vierzeiler des Konsulats?
Zitat:ZitatWenn doppelte Staatsangehörigkeiten verboten werden :
Von Deutschland oder der Türkei? Für Deutschland halte ich das für sehr unwahrscheinlich.
Zitat, muss ich entweder die deutsche oder die "türkische" ablegen. Da ich aber keine türkische habe, kann ich sie auch nicht ablegen und deshalb würde man dann die deutsche entziehen, da ich das Nichtvorhandensein einer türkischen nicht durch einen Negativbescheid beweisen kann. Ich wäre also Staatenlos. :
Da ist ein Logikfehler. Wenn du keine türkische hast, mußt du auch keine ablegen. Wenn Deutschland irrigerweise der Ansicht ist, daß du (auch) türkischer Staatsbürger bist, bliebe in so einem Fall der Verwaltungsrechtsweg.
Genau wegen solcher Probleme wird es auch IMO nie ein Verbot einer Doppelstaatsbürgerschaft geben. Die Einhaltung des Verbotes der Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit, sofern man dadurch staatenlos wird, wäre sonst nie sauber zu gewährleisten.
Ich meinte mit dem Verbot Deutschland. Und wieso hälst du das für sehr unwahrscheinlich? Allgemein gibt es ja sehr viel Kritik von Politikern an der doppelten.
Ich weiß allerdings nicht, ob Änderungen daran überhaupt rückwirkend gültig sind. Das würde für mich gar keinen Sinn ergeben.
ZitatIst es wirklich wichtig, was deutsche Behörden zu meiner angeblichen türkischen Staatsbürgerschaft sagen!? :
Mindestens für Dich scheint es wichtig zu sein. Ansonsten bei der zuständigen Behörden nachfragen was es für weitere Konsequenzen haben könnte.
ZitatDie Einhaltung des Verbotes der Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit, sofern man dadurch staatenlos wird, wäre sonst nie sauber zu gewährleisten. :
Wenn man Doppelstaatler ist, dann kann der Entzug der einen Staatsangehörigkeit gar nicht zu einer Staatenlosigkeit führen. Problem ist wenn nur Deutschland die fremde Staatsangehörigkeit vermutet, der andere Staat diese aber vermient. Dann ist man de jure nicht Staatenlos (jedenfalls nicht in Deutschland) de facto aber schon da man bestenfalls Notausweise bekommt und in der Reisefähigkeit eingeschränkt ist. In der Vergangenheit ist dies durchaus schon vorgekommen.
Ein Verbot von einer Doppelstaatsbürgerschaft wäre nicht rückwirkend gültig sondern es würde ein Stichtag festgelegt an dem man sich entscheiden und nachweisen müsste ob man nun nur noch die Deutscher oder doch die andere Staatsangehörigkeit(en) hat. Dass es soweit kommt ist wirklich unwahrscheinlich bzw. so wahrscheinlich wie das "vierte Reich". Denn es gibt Staaten bei denen es gar nicht möglich ist die Staatsbürgerschaft abzulegen z.Bsp. Irak. Diese Personen hätten bei einem absoluten Verbot der Doppelstaatsbürgerschaft dann gar keine Wahl und würden zwangsweise ausgebürgert.ZitatIch weiß allerdings nicht, ob Änderungen daran überhaupt rückwirkend gültig sind. Das würde für mich gar keinen Sinn ergeben. :
ZitatDenkst du, deutschen Behörden reicht bei sowas ein Vierzeiler des Konsulats? :
Nein das wird nicht reichen. Die Deutschen Behörden erwarten das man zuerst alles mögliche versucht auch wenn dies Zeit und Geld kostet. Einfach beim ersten Widerstand aufgeben geht also nicht.
Beim folgenden Beispiele geht es zwar um die Einbürgerung aber man sieht daran welche Anstrengungen gefordert werden: https://openjur.de/u/690630.html bzw, wie es in der VwV StAG bezüglich Identitätsnachweis heisst: Dabei ist es [dem Bewerber] zumutbar, die entsprechenden Nachweise über seine Auslandsvertretung, im Heimatstaat selbst oder über Verwandte oder Rechtsanwälte vor Ort zu besorgen, soweit diese Aktivitäten nicht von vornherein aussichtslos sind.
Zitatmüsste ich erst einmal meinen Vater finden :
Muss man das, braucht es den, oder reicht alleine die vorhandene Geburtsurkunde? Bevor man die Flinte in Korn schmeisst sollte man zuerst prüfen ob sie wirklich zum Schiessen untauglich ist.
Zitat:
ZitatDie Einhaltung des Verbotes der Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit, sofern man dadurch staatenlos wird, wäre sonst nie sauber zu gewährleisten. :
Wenn man Doppelstaatler ist, dann kann der Entzug der einen Staatsangehörigkeit gar nicht zu einer Staatenlosigkeit führen. Problem ist wenn nur Deutschland die fremde Staatsangehörigkeit vermutet, der andere Staat diese aber vermient. Dann ist man de jure nicht Staatenlos (jedenfalls nicht in Deutschland) de facto aber schon da man bestenfalls Notausweise bekommt und in der Reisefähigkeit eingeschränkt ist. In der Vergangenheit ist dies durchaus schon vorgekommen.
Ein Verbot von einer Doppelstaatsbürgerschaft wäre nicht rückwirkend gültig sondern es würde ein Stichtag festgelegt an dem man sich entscheiden und nachweisen müsste ob man nun nur noch die Deutscher oder doch die andere Staatsangehörigkeit(en) hat. Dass es soweit kommt ist wirklich unwahrscheinlich bzw. so wahrscheinlich wie das "vierte Reich". Denn es gibt Staaten bei denen es gar nicht möglich ist die Staatsbürgerschaft abzulegen z.Bsp. Irak. Diese Personen hätten bei einem absoluten Verbot der Doppelstaatsbürgerschaft dann gar keine Wahl und würden zwangsweise ausgebürgert.ZitatIch weiß allerdings nicht, ob Änderungen daran überhaupt rückwirkend gültig sind. Das würde für mich gar keinen Sinn ergeben. :
Zitatmüsste ich erst einmal meinen Vater finden :
Muss man das, braucht es den, oder reicht alleine die vorhandene Geburtsurkunde? Bevor man die Flinte in Korn schmeisst sollte man zuerst prüfen ob sie wirklich zum Schiessen untauglich ist.
Ich bin Jahrgang 1994 und hätte mich gemäß der Optionspflicht bis zu meinem 23. Lebensjahr (also 2017) für eine entscheiden müssen. Da diese weggefallen ist, hat man ja jetzt sozusagen beide.
Was ist nun, wenn wieder eine Optionspflicht eingeführt wird und ich nun älter als 23 bin? Gilt diese dann auch für mich oder nur für jene, die nach der Einführung geboren sind oder unter 23 Jahre alt sind?
Im Konsulat wurde uns gesagt, dass man diese nach-Registrierung nur zusammen und persönlich mit dem Vater machen kann, dann wäre man erst türkischer Staatsbürger. Allerdings wäre es auch kompliziert bei mir, weil mein Vater die türkische Staatsbürgerschaft verlassen hat, als ich noch minderjährig war. Aber das möchte ich sowieso nicht.
Wenn es rechtsstaatlich, nach Treu und Glauben zu und hergeht wärest Du von der Wiedereinführung der Optionspflicht nicht betroffen. Wenn alle rechtsstaatliche Grundsätze über Bord geworfen werden, das "vierte Reich" kommt, dann hat man noch ganz andere Sorgen und würde evtl. so oder so nicht als Deutscher angesehen.ZitatWas ist nun, wenn wieder eine Optionspflicht eingeführt wird und ich nun älter als 23 bin? Gilt diese dann auch für mich oder nur für jene, die nach der Einführung geboren sind oder unter 23 Jahre alt sind? :
ZitatIm Konsulat wurde uns gesagt, dass man diese nach-Registrierung nur zusammen und persönlich mit dem Vater machen kann, dann wäre man erst türkischer Staatsbürger. :
Nebst dieser Option gibt es ja immer noch die Möglichkeit über das Türkische Innenministerium gestützt auf Artikel 36 des Türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz die gewünschte Negativbescheinigung zu erlangen.
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