Anrechnung der Voraufenthalte bei Einbürgerung

2. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mike09
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anrechnung der Voraufenthalte bei Einbürgerung

Hallo,
ich besitze eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium.
Wenn ich das Studium abbreche, in mein Heimatland ausreise und über ein neues Visumverfahren innerhalb 6 Monaten wieder einreise, wird die Voraufenthaltszeiten für die eventuelle Einbürgerung angerechtet?

Ich breche das Studium zwar ab, aber habe vor, eine C2-Prüfung zu absolvieren. Das würde eine sehr gute Integration bedeuten.
Ich möchte entweder als Freiberufler oder Azubi wieder einreisen.

Danke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, findest du hier.
Es geht nicht nur um Zeiten des Aufenthaltes.
https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html
Wenn du innerhalb 6 Monaten wieder einreist und eine Aufenthaltserlaubnis zu anderem Zweck erhältst, erlischt zwar deine AE nicht, aber ob im Falle deines Einbürgerungsantrages alle Zeiten zählen, ist nicht sicher.

Wenn du dein Studium abbrechen willst, ist evtl. ein Zweckwechsel für eine andere Aufenthaltserlaubnis ohne Ausreise/Visumantrag/Einreise/AE-Antrag möglich.

Oder ist dein Vorrang der Auslandsaufenthalt?
Wie viele Jahre fehlen dir noch zur möglichen Einbürgerung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mike09
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, findest du hier.
Es geht nicht nur um Zeiten des Aufenthaltes.
https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html
Wenn du innerhalb 6 Monaten wieder einreist und eine Aufenthaltserlaubnis zu anderem Zweck erhältst, erlischt zwar deine AE nicht, aber ob im Falle deines Einbürgerungsantrages alle Zeiten zählen, ist nicht sicher.

Wenn du dein Studium abbrechen willst, ist evtl. ein Zweckwechsel für eine andere Aufenthaltserlaubnis ohne Ausreise/Visumantrag/Einreise/AE-Antrag möglich.

Oder ist dein Vorrang der Auslandsaufenthalt?
Wie viele Jahre fehlen dir noch zur möglichen Einbürgerung?


Danke für Ihre Antwort.
Ich bin seit 6 Jahren in Deutschland. Zuerst habe ich einen Sprachkurs gemacht, dann studiert. Ohne Ausreise geht es leider nicht.
Ein Zweckwechsel ohne Ausreise ist in meinem Fall leider nicht möglich wenn ich zur AE zum Zweck einer freiberuflichen Tätigkeit wechseln möchte.

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