Anrechnung von Einkommen bei Asylbewerberleistungsgesetz

9. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
JessicaSiclovan
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)
Anrechnung von Einkommen bei Asylbewerberleistungsgesetz

Hallo

Habe gelesen, dass bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nur das Einkommen von Ehepartner oder minderjährigen Kindern angerechnet wird; also nicht vom im Haushalt lebenden Partner.

Stimmt das?

Danke

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesa23
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 15x hilfreich)

hallo,
also bevor ich meinen Mann geheiratet habe, hat er auch Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz bekommen. Als wir dann zusammen gezogen sind, hat er keine Hilfe mehr bekommen, da mein Einkommen zu hoch war. Das heißt also dass das Einkommen des Partners mitgerechnet wird.

Gruß lesa23

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sleha
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

das stimmt, ich habe nicht so viel verdient und mein ex partner hat nichts mehr bekommen.

keine hoffnung

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.098 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen