Hallo
Habe gelesen, dass bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nur das Einkommen von Ehepartner oder minderjährigen Kindern angerechnet wird; also nicht vom im Haushalt lebenden Partner.
Stimmt das?
Danke
Anrechnung von Einkommen bei Asylbewerberleistungsgesetz
9. Februar 2005
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Frage vom 9. Februar 2005 | 18:46
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 6x hilfreich)
Anrechnung von Einkommen bei Asylbewerberleistungsgesetz
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#1
Antwort vom 11. Februar 2005 | 20:52
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 15x hilfreich)
hallo,
also bevor ich meinen Mann geheiratet habe, hat er auch Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz bekommen. Als wir dann zusammen gezogen sind, hat er keine Hilfe mehr bekommen, da mein Einkommen zu hoch war. Das heißt also dass das Einkommen des Partners mitgerechnet wird.
Gruß lesa23
#2
Antwort vom 28. Februar 2005 | 09:49
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 3x hilfreich)
das stimmt, ich habe nicht so viel verdient und mein ex partner hat nichts mehr bekommen.
keine hoffnung
Und jetzt?
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