Anrecht auf deutsche Staatsbürgerschaft trotz russischer Staatbürgerschaft(Ausnahme)?

13. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb506920-70
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Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Anrecht auf deutsche Staatsbürgerschaft trotz russischer Staatbürgerschaft(Ausnahme)?

Guten Morgen,
Seit einiger Zeit versuche ich jetzt schon meine russische Staatbürgerschaft abzulegen, um die deutsche beantragen zu können. Ich wurde im Jahr 1997 hier in Deutschland geboren und habe soweit auch das "Einverständnis" der deutschen Behörden bekommen mit der Bedingung, dass ich vorher die russiche Staatsbürgerschaft verlasse(doppelte Staatbürgerschaft gilt für meinen Jahrgang nicht mehr).

Als meine Eltern damals im Jahr 1995 nach Deutschland migrierten, hatten sie die Möglichkeit gehabt uns allen "deutsch" zu machen, doch weil es ihnen damals finanziell schlecht ging, hatten sie diese nur für sich selbst machen lassen und uns dabei erstmal außen vor gelassen, mit der Meinung, sie würden es später schon irgendwie machen...
Dabei hatte ich auch keinen russichen Pass, bin aber (bewiesen) als russischer Staatbürger bei den russischen Behörden gemeldet.

Jahre vergingen, ich wurde älter und mir wurde bewusst, dass mein Dokument fehlt, um beispielsweise auf Reisen zu gehen, zumal ich wirklich gern verreisen würde!! Also habe ich, angefangen mich um die Beantragung meines russischen Passes zu kümmern, doch mir werden von den russichen Behörden und meinen Eltern die Steine vor die Füße geworfen, da beide russichen Reisepässe meiner Eltern schon seit 8 Jahren abgelaufen sind.
Deshalb mussten wir alle zu viert (mein großer Bruder, meine Mutter,Vater und Ich) zum Konsulat nach Hamburg fahren, um dort unsere Identität vorzuweisen. Dabei musste ich für diesen Schritt ungefähr 340 Euro bezahlen, also extra dafür arbeiten gehen, um all unsere Identitäten in der Familie prüfen zu lassen, da meine Eltern insolvent sind und mir demnach nichts geben können.
Es ist jetzt schon 4 Monate her nun habe ich zu Beginn des Jahres von meiner Mutter erfahren, dass die Ergebnisse da sind. Es hat sich herausgestellt, dass alle Identitäten, ausgenommen meines Vaters, gefunden wurden. Mein Vater jedoch ist im Archiv der russischen Behörden verschollen (wieso versteht niemand), weshalb sie dort die Suche aufgegeben haben... Um das Problem zu lösen, haben sie uns aufgefordert an die russiche Justiz zu wenden, um uns einen Anwalt zu holen und dann vors Gericht zu gehen. Solange mein Vater seine Identität nicht bestätigen kann, werde ich meinen russichen Pass nicht bekommen, da ich ja in beiden Pässen meiner Eltern eingetragen war...
Ich möchte mich hier nicht herausrausreden, faul bin ich auch nicht und natürlich auch dazu bereit für meine Eltern und mich, in meinen Semesterferien, bei einer Firma arbeiten zu gehen, um den russichen Anwalt und die Gerichtskosten finanzieren zu können, so dringend brauche ich den Pass!! Sonst werde ich niemals in der Lage sein aus der russichen Föderation auszutreten :(

Aber wird hier nicht zuviel von mir erwartet? Ich habe hohe Kosten erwartet, aber die derzeiten Kosten sprengen einfach meinen Horizont, zumals ich das Geld auch gut für mein Informatikstudium gebrauchen könnte... Damals habe ich mit allen Kosten, samt Familie, russichen Pass, den Austieg aus der Staatbürgerschaft und Einsteig in die Deutsche+Pass mit ungefähr 1500 Euro gerechnet und ich habe nicht einmal meinen Führenschein!!! Doch nun hat sich die Summe mindestens verdoppelt und ich bin immernoch gefühlt "staatenlos" und außer mir, kümmert sich niemand darum, meine Eltern interessiert es gefühlt 0, was da auf mich zukommt...
Und jünger werde ich auch nicht, ich verliere wertvolle Zeit, wo ich sogerne nach Asien, zu meinen Freunden nach Amerika und England reisen wollen würde..

Es ist ein großes Missverständnis, was ich an erster Stelle meinen Eltern zu verdanken habe, aber sollen mir dadurch alle Wege erschwert werden? Oder vielleicht doch nicht? Ich wende mich an euch um wirklich dringlich und mit Hoffnung zu fragen, ob es Hilfe für jemanden wie mich gibt. Gibt es für mich Unterstützung? Kann ich meinen deutsche Staatsbürgerschaft vielleicht durch Härtefall erlangen? Was kann ich machen, bis auf den Vorschlag mit den russischen Behörden, weil ich traue denen nicht!!
Ich bitte euch vom ganzen Herzen und hoffe, dass sich jemand meldet, der vielleicht einen Ausweg aus meiner Misere kennt.
Liebe Grüße und bis Bald,


-- Editiert von fb506920-70 am 13.01.2019 02:47

-- Editiert von fb506920-70 am 13.01.2019 02:48

-- Editiert von fb506920-70 am 13.01.2019 02:54

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38 Antworten
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#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Wenn es Dir nicht möglich sein sollte, kurzzeitig einen russischen Reisepass zu bekommen, dann solltest Du Dich bei den deutschen Behörden um einen Reiseausweis für Ausländer bemühen.

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#2
 Von 
fb506920-70
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Wenn es Dir nicht möglich sein sollte, kurzzeitig einen russischen Reisepass zu bekommen, dann solltest Du Dich bei den deutschen Behörden um einen Reiseausweis für Ausländer bemühen.

Was meinen Sie mit einen Reiseausweis, inwiefern unterscheidet sich dieser von einem Reisepass?
Liebe Grüße,
PS: Ich lese gerade, dass das genau auf mich zutrifft! Kann ich denn mit einem Reriseausweis für Ausländer die selben Orte bereisen, wie mit einem Normalen? Sie haben mir gerade wirklich geholfen. Ich versuche noch am Mittwoch ins örtliche Ausländerbüro zu gehen, und dort zu fragen.


-- Editiert von fb506920-70 am 13.01.2019 12:52

-- Editiert von fb506920-70 am 13.01.2019 12:56

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

inwiefern unterscheidet sich dieser von einem Reisepass? Ganz einfach - deutsche Staatsbürger kriegen einen Reisepass, Ausländer einen Reiseausweis für Ausländer. Und den Pass kriegt jeder, der ihn beantragt, den Reiseausweis gibt es nur in Härtefällen: https://de.wikipedia.org/wiki/Reiseausweis_f%C3%BCr_Ausl%C3%A4nder

-- Editiert von muemmel am 13.01.2019 12:57

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Kann ich denn mit einem Reriseausweis für Ausländer die selben Orte bereisen, wie mit einem Normalen? Nö. Denn darüber hinaus dürften Sie für zahlreiche Länder außerhalb des Schengen-Raums Visa brauchen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von fb506920-70):
Aber wird hier nicht zuviel von mir erwartet? Ich habe hohe Kosten erwartet, aber die derzeiten Kosten sprengen einfach meinen Horizont


Als Ergänzung zur Frage nach der Einbürgerung mit Beibehaltung der russischen Staatsangehörigkeit: Bei der Einbürgerung gibt es die Regelung, dass die Ausbürgerung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit unzumutbar sein kann, wenn objektive Belastungen (v.a. finanzielle Belastungen) zu hoch sind. Dann kann die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten werden. § 12 StAG:

Zitat:
(1) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn (...)
5. dem Ausländer bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen würden, die über den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte hinausgehen, (...)


Hier gibt es bestimmte Belastungsgrenzen, die sich auch am persönlichen Einkommen orientieren. Allerdings muss man da unterscheiden zwischen den wirklichen Kosten der Aufgabe der Staatsbürgerschaft und den ganz normalen Kosten, die man als Staatsbürger eines anderen Landes nun mal hat. Einen Pass seines Heimatlandes muss sich jeder Ausländer in Deutschland besorgen ("Passpflicht", § 3 AufenthG ), unabhängig davon, ob er sich ausbürgern lassen will. Deshalb wird das wohl nicht unter Kosten für die Ausbürgerung gezählt werden können. Wirkliche Probleme bei der Erlangung eines Passes können aber, wie oben erwähnt, dazu führen, dass die deutschen Behörden Ersatzpapiere ausstellen. § 48 AufenthG :

Zitat:
(2) Ein Ausländer, der einen Pass oder Passersatz weder besitzt noch in zumutbarer Weise erlangen kann, genügt der Ausweispflicht mit der Bescheinigung über einen Aufenthaltstitel oder die Aussetzung der Abschiebung, wenn sie mit den Angaben zur Person und einem Lichtbild versehen und als Ausweisersatz bezeichnet ist.


Ausgestellt werden "Deutsche Passersatzpapiere für Ausländer" dann entsprechend § 4 AufenthV . Der deutsche Staat greift ungern in die hoheitlichen Befugnisse fremder Staaten ein. Deshalb muss hier nachgewiesen werden, dass man den Pass nicht "in zumutbarer Weise" erlangen kann.

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#6
 Von 
fb506920-70
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Felicite):
Ausgestellt werden "Deutsche Passersatzpapiere für Ausländer" dann entsprechend § 4 AufenthV . Der deutsche Staat greift ungern in die hoheitlichen Befugnisse fremder Staaten ein. Deshalb muss hier nachgewiesen werden, dass man den Pass nicht "in zumutbarer Weise" erlangen kann.


Das werde ich so machen! Ich werde noch morgen zum Migrationsamt gehen und alles in die Gänge leiten, oder zumindest mal nachfragen. Die Briefe von der russischen Behörde habe ich gerade kopiert, sind derzeit aber alle auf Russisch verfasst. Deshalb denke ich mal, dass ich die Dokumente in nächster Zeit übersetzen lassen werde.
Wird zwar wieder einen Haufen Geld kosten, aber wenigstens sehe ich dann Fortschritte!!
Ich danke euch vielmals für euren Tipp. Ich melde mich dann morgen nochmal, falls es Neuigkeiten gibt.

Vielen Dank und Liebe Grüße,

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#7
 Von 
fb506920-70
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Kann ich denn mit einem Reiseausweis für Ausländer die selben Orte bereisen, wie mit einem Normalen? Nö. Denn darüber hinaus dürften Sie für zahlreiche Länder außerhalb des Schengen-Raums Visa brauchen.


Hallo Muemmel,
Was meinen Sie damit? Das ich mich innerhalb des Schengen-Raums bewegen kann ist mir bewusst. Ich habe auch schon einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Meine Frage richtet sich vielmehr auf das entfernte Reisen, beispielsweise nach Asien, NA, South-America, Australien usw. und das für weniger als 30 Tage Aufenthalt, halt für einen Urlaubszeitraum für 12 Tage maximal, nicht mehr. Kann ich das mit dem Reiseausweis für Ausländer nicht machen?

Liebe Grüße,

-- Editiert von fb506920-70 am 13.01.2019 18:12

-- Editiert von fb506920-70 am 13.01.2019 18:12

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Kann ich das mit dem Reiseausweis für Ausländer nicht machen? Doch - wenn Sie als russischer Staatsbürger die entsprechenden Visa haben, denn in so ziemlich allen diesen Ländern wird da wohl Visapflicht bestehen. Der Reiseausweis für Ausländer macht keinen deutschen Staatsbürger aus Ihnen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
fb506920-70
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Kann ich das mit dem Reiseausweis für Ausländer nicht machen? Doch - wenn Sie als russischer Staatsbürger die entsprechenden Visa haben, denn in so ziemlich allen diesen Ländern wird da wohl Visapflicht bestehen. Der Reiseausweis für Ausländer macht keinen deutschen Staatsbürger aus Ihnen...


Danke Muemmel,
Da habe ich wohl was verwechselt, natürlich besteht immer Visapflicht. Meine mangelnden Kenntnisse in dem Bereich kann man daraus schließen, dass ich außer mit der Schule, alleine noch niemals auf reisen war und mich deshalb noch wenig damit auseinandergesetzt habe:)
Kann ich dann mit dem Reiseausweis für Ausländer bei den russischen Behörden ein Visum beantragen, oder muss ich dass dann mit der deutschen Behörde regeln?
Ich denke aber trotzdem, dass man vielleicht damit im Rahmen eines Auslandssemesters klarkommen könnte. Natürlich noch mit gültiger Visa und dann hoffe ich mal, dass ich das Geld für meine Eltern zusammenspare, damit sie nach Russland fahren können, um den Papierkram dort fortzusetzen. Dann brauche ich vielleicht bald auch keinen Ersatzausweis mehr!
Danke, ich melde mich bei Neuigkeiten!

-- Editiert von fb506920-70 am 13.01.2019 18:38

-- Editiert von fb506920-70 am 13.01.2019 18:38

-- Editiert von fb506920-70 am 13.01.2019 18:39

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#10
 Von 
fb506920-70
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

upsy

-- Editiert von fb506920-70 am 13.01.2019 18:37

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#11
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von fb506920-70):
Kann ich dann mit dem Reiseausweis für Ausländer bei den russischen Behörden ein Visum beantragen,

Nein, für das Herkunftsland des Ausländers hat dieser "Reiseausweis für Ausländer" keine Gültigkeit. Dorthin kannst Du nur mit einem Nationalpass reisen.
Der Geltungsbereich eines Reiseausweises für Ausländer schließt in der Regel das Heimatland aus.

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 13.01.2019 19:39

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#12
 Von 
fb506920-70
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Zitat (von fb506920-70):
Kann ich dann mit dem Reiseausweis für Ausländer bei den russischen Behörden ein Visum beantragen,

Nein, für das Herkunftsland des Ausländers hat dieser "Reiseausweis für Ausländer" keine Gültigkeit. Dorthin kannst Du nur mit einem Nationalpass reisen.
Der Geltungsbereich eines Reiseausweises für Ausländer schließt in der Regel das Heimatland aus.

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 13.01.2019 19:39


Hey,
Also gehe ich dann zu den deutschen Behörden, wenn ich ein Visum beantragen will?
Mit russicher Behörde meinte ich übrigens das Konsulat in Hamburg.
Liebe Grüße,

-- Editiert von fb506920-70 am 13.01.2019 19:47

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#13
 Von 
Felicite
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Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von fb506920-70):
Also gehe ich dann zu den deutschen Behörden, wenn ich ein Visum beantragen will?
Mit russicher Behörde meinte ich übrigens das Konsulat in Hamburg.


Ein Visum muss man bei der Auslandsvertretung des Landes beantragen, in das man reisen will. Bei einer Reise in die USA wäre das beispielsweise die US-amerikanische Botschaft oder ein US-amerikanisches Konsulat in Deutschland. Jedes Land entscheidet selber, welchen Ausländer es einreisen lassen will. Manchmal gibt es eine allgemeine Entscheidung (Visafreiheit für alle Bürger eines Landes), ansonsten muss man einen individuellen Antrag stellen.

Bei russischen oder deutschen Behörden kann kein Visum beantragt werden. Als russischer Staatsbürger kann man natürlich ohne Visum nach Russland reisen (wie die Russen auf einen deutschen "Reiseausweis für Ausländer" bei einem ihrer Staatsbürger reagieren, ist eine andere Frage). Bei deutschen Behörden braucht der Inhaber einer deutschen Niederlassungserlaubnis auch kein Visum zur (Wieder-)Einreise.

Wenn ein Auslandssemester geplant ist, kannst du schauen, ob dir das "International Office" (früher: "Akademisches Auslandsamt" ) an deiner jetzigen Uni oder an der Wunsch-Uni evtl. auch Infos oder Hilfe beim Visumsantrag geben können. Aber: Deutsche Passersatzpapiere haben erstmal Priorität und sie sind kein Selbstläufer. Weil der deutsche Staat hier in hoheitliche russische Befugnisse eingreifen würde, sind deutsche Behörden hier oft zurückhaltend, wenn nicht zuvor alles Zumutbare unternommen wurde. Was von den Behörden als zumutbar erachtet wird, entscheidet sich dann im Einzelfall.

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#14
 Von 
fb506920-70
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Felicite):
Zitat (von fb506920-70):
Also gehe ich dann zu den deutschen Behörden, wenn ich ein Visum beantragen will?
Mit russicher Behörde meinte ich übrigens das Konsulat in Hamburg.


Ein Visum muss man bei der Auslandsvertretung des Landes beantragen, in das man reisen will. Bei einer Reise in die USA wäre das beispielsweise die US-amerikanische Botschaft oder ein US-amerikanisches Konsulat in Deutschland. Jedes Land entscheidet selber, welchen Ausländer es einreisen lassen will. Manchmal gibt es eine allgemeine Entscheidung (Visafreiheit für alle Bürger eines Landes), ansonsten muss man einen individuellen Antrag stellen.

Bei russischen oder deutschen Behörden kann kein Visum beantragt werden. Als russischer Staatsbürger kann man natürlich ohne Visum nach Russland reisen (wie die Russen auf einen deutschen "Reiseausweis für Ausländer" bei einem ihrer Staatsbürger reagieren, ist eine andere Frage). Bei deutschen Behörden braucht der Inhaber einer deutschen Niederlassungserlaubnis auch kein Visum zur (Wieder-)Einreise.

Wenn ein Auslandssemester geplant ist, kannst du schauen, ob dir das "International Office" (früher: "Akademisches Auslandsamt" ) an deiner jetzigen Uni oder an der Wunsch-Uni evtl. auch Infos oder Hilfe beim Visumsantrag geben können. Aber: Deutsche Passersatzpapiere haben erstmal Priorität und sie sind kein Selbstläufer. Weil der deutsche Staat hier in hoheitliche russische Befugnisse eingreifen würde, sind deutsche Behörden hier oft zurückhaltend, wenn nicht zuvor alles Zumutbare unternommen wurde. Was von den Behörden als zumutbar erachtet wird, entscheidet sich dann im Einzelfall.


Ohje, das habe ich wieder total verwechselt gehabt ! Tut mir Leid. Ich bin anscheinend zu blöd, um solche simplen Sachen zu verstehen. Ok jetzt habe ich jetzt verstanden. Ich beantrage das Visum natürlich nicht in meinem zuständigen Konsulat, sondern in dem Konsulat des Landes, wo ich einreisen möchte. Vielen Dank dir für die Aufklärung :)
Viele Liebe Grüße und großen Dank,

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#15
 Von 
Neuanmeldung ya 380
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Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von fb506920-70):
Der Geltungsbereich eines Reiseausweises für Ausländer schließt in der Regel das Heimatland aus.

Mit einem "Reiseausweis für Ausländer" kannst Du in alle Länder der Welt reisen (sofern Du ein Visum erhältst), aber nicht nach Russland.

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#16
 Von 
fb506920-70
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Zitat (von fb506920-70):
Der Geltungsbereich eines Reiseausweises für Ausländer schließt in der Regel das Heimatland aus.

Mit einem "Reiseausweis für Ausländer" kannst Du in alle Länder der Welt reisen (sofern Du ein Visum erhältst), aber nicht nach Russland.


Haha, das will ich auch nicht. Ich bin froh, wenn ich aus diesem Kram raus bin !! :-D

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#18
 Von 
Neuanmeldung ya 380
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Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Mir fehlt hier in der ganzen Sache irgendwo wie unzumutbare Härte zur Erlangung des russischen Passes, damit dürften die Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises für Ausländer nicht vorliegen.

Mich beschleichen allerdings auch leise Zweifel, ob man ihm seitens der deutschen Behörde einen Reisepass für Ausländer ausstellen wird, solange er noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, in den Besitz eines russischen Passes zu kommen.

Es war doch in erster Linie ein Versäumnis der Eltern, sich rechtzeitig um diesen russischen Pass für ihn zu bemühen. Finanzielle Erwägungen dürften da für die deutsche Behörde wohl kaum zur Entschuldigung dienen.

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#19
 Von 
fb506920-70
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Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Es wurde ja nichtmal der mögliche Rechtsweg ausgeschöpft und die Kosten sind auch ziemlich belanglos, wenn man den Bedarf gerade damit verargumentiert, dass man nach Asien, USA und UK reisen möchte.


Hallo Flo Ryan,
Ich verstehe, auf was Sie hinauswollen, aber die Anmerkung, die ich zum Thema Reisen und Visum gemacht habe, war reine Imagination. Natürlich habe ich nicht das Geld dafür und ich werde bestimmt nicht nächstes Jahr oder übernächstes Jahr das Geld dafür haben, schließlich bin ich Student und das einzige Einkommen ist Bafög, was ich habe.
Aber ich habe gehört, dass träumen ja heutezutage nicht verboten sei, liege ich hier richtig? :)
Der Pass soll mir dabei verhelfen, für die Übergangszeit ein handfestes Dokument in den Händen zu halten, zumal ich gerne ein Auslandssemester ins 4 Semester einplanen möchte(was bei mir warscheinlich wohl mit Auslandsbafög finanziert wird). Natürlich heißt dies nicht, dass wir den Vorgang der Passerstellung abgebrochen haben, oder abbrechen werden und ich auf dem Reiseausweis für Ausländer "sitzen bleibe".
Ich habe gestern noch einmal beide Briefe angeschaut und nochmal reflektiert, wo genau das Problem liegt. Mein Vater hat in seiner Kindheit in einer gewissen Straße in Sankt Petersburg gewohnt. Als meine Oma damals bei ihrer Abreise nach Deutschland ihre Wohnung in Russland verkauft hatte und und dann zu viert(mein Bruder,Oma,Mutter und Vater) weggefahren sind, haben sie wohl vergessen irgendetwas bei der lokalen Behörde zu melden, oder die Behörde hat es verschlampt. Jedenfalls war mein Vater in dieser Straße nicht als wohnhaft eingetragen und somit nicht in der Datenbank registriert!
Dafür müssen meine Eltern beide nach Russland fliegen, um überhaupt dort erstmal aufzuklären, was dort passiert ist, weil über dem Postweg, wollt ihr definitiv nicht kommunizieren! Ich würde gerne nach Russland fliegen, aber dadurch, dass ich ersteinmal keinen Pass vorliegen habe, zweitens 21 und damit Militärreif bin und sie mich jederzeit dort abfangen könnten, müssen dies meine Eltern persönlich machen gehen.
Nach Russland zu fliegen kostet ersteinmal nerven, mein Vater hat einer Arbeit nachzugehen und kann deshalb nicht einfach "so" frei nehmen. Meine Mutter leidet unter psychischen Belastungen. Beide müssen einen perfekten Zeitpunkt wählen, um dorthinzu fliegen, was eine Weile dauern könnte. Dann kommen Flug- und Unterkunftskosten hinzu und warscheinlich auch noch die Bearbeitungskosten, da sie dort alles persönlich machen möchten (nach dem Stand meines Gespräches von gestern).
Wenn du weißt, wie man eine große Summe Geld binnen kürzester Zeit zusammensparen kann und dabei nicht das Studium vernachlässligen, dann wäre ich froh, wenn du mir dabei helfen könntest! Ansonsten habe ich für die Semesterferien geplant vielleicht bei Daimler einen Aushilfejob zu finden(falls sie mich nehmen), oder halt woanders.
Woraus ich hinaus will ist, dass ich von hier und jetzt rede. Die Erstellung meines richtigen Passes dauert noch grob geschätzt c.a 2 Jahre, in dem Tempo. wie es gerade weitergeht und das liegt definitiv über dem Rahmen meiner Zeit!
Die Bemühungen meinerseits sind da und nachweisbar, wo liegt dann nicht der Härtefall vor?
Liebe Grüße von mir,

-- Editiert von fb506920-70 am 14.01.2019 11:56

-- Editiert von fb506920-70 am 14.01.2019 11:58

-- Editiert von fb506920-70 am 14.01.2019 11:59

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Der Pass soll mir dabei verhelfen, für die Übergangszeit ein handfestes Dokument in den Händen zu halten D. h., Sie wollen gar nicht reisen? Dann kriegen Sie auch keinen Reiseausweis, wobei Sie den wahrscheinlich auch so nicht bekommen hätten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#21
 Von 
fb506920-70
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Der Pass soll mir dabei verhelfen, für die Übergangszeit ein handfestes Dokument in den Händen zu halten D. h., Sie wollen gar nicht reisen? Dann kriegen Sie auch keinen Reiseausweis, wobei Sie den wahrscheinlich auch so nicht bekommen hätten.


Lieber Muemmel,
Sie müssen genauer lesen, ich habe mehrmals in meinem Text darauf verwiesen, dass ich ein Auslandssemester ins vierte Semester planen möchte.
Liebe Grüße,

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

wo liegt dann nicht der Härtefall vor? Und was für eine Aufenthaltserlaubnis haben Sie derzeit? Mit einer Studenten-AE wird man grundsätzlich nicht eingebürgert, um mal wieder auf das eigentliche Thema des Threads zurückzukommen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
fb506920-70
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
wo liegt dann nicht der Härtefall vor? Und was für eine Aufenthaltserlaubnis haben Sie derzeit? Mit einer Studenten-AE wird man grundsätzlich nicht eingebürgert, um mal wieder auf das eigentliche Thema des Threads zurückzukommen.


Lieber Muemmel,
Ich habe derzeit eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und auch einen Ausweis!
Mir war schon zu Anfang des Threads bewusst, dass das mit der Einbürgerung nicht so einfach funktioniert. Kann man denn keinen Übergangspass bekommen, ohne direkt eingebürgert zu werden? Das Einverständnis der Behörden habe ich ja, ich bin ja schließlich gebürtig Deutscher, eine Prüfung muss ich auch nicht ablegen und assoziiere mich nicht mit Russland oder der russischen Kultur...
Liebe Grüße,

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Du bist seit 1997 Russe?
Du lebst seit 1997 ununterbrochen in D?
Deine Eltern sind seit 1995 schon deutsch (Spätaussiedler?) und du hast seit Geburt in Deutschland 1997 einen unbefristeten AT? Ist das so?
Was ist dir wichtiger?
Reiseausweis oder Einbürgerung?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

ich bin ja schließlich gebürtig Deutscher Sind Sie das? Wann genau wurden denn Ihre Eltern eingebürgert? Wenn das VOR Ihrer Geburt war, wie Sie oben angedeutet haben, wären Sie natürlich dt. Staatsbürger durch Abstammung - aber anscheinend sind Sie das ja nicht...
und auch einen Ausweis Und zwar was für einen?

-- Editiert von muemmel am 14.01.2019 17:36

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
fb506920-70
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du bist seit 1997 Russe?
Du lebst seit 1997 ununterbrochen in D?
Deine Eltern sind seit 1995 schon deutsch (Spätaussiedler?) und du hast seit Geburt in Deutschland 1997 einen unbefristeten AT? Ist das so?
Was ist dir wichtiger?
Reiseausweis oder Einbürgerung?

Liebe/r Anami
Beides ! Ich will beides, aber es dauert, um beides zu bekommen. Ich weiß nicht genau, was sie meinen.
Liebe Grüße,

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
fb506920-70
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
ich bin ja schließlich gebürtig Deutscher Sind Sie das? Wann genau wurden denn Ihre Eltern eingebürgert? Wenn das VOR Ihrer Geburt war, wie Sie oben angedeutet haben, wären Sie natürlich dt. Staatsbürger durch Abstammung - aber anscheinend Sie Sie das ja nicht...
und auch einen Ausweis Und zwar was für einen?



Lieber Muemmel,
Ich hab das Gefühl, wir reden einander vorbei :(
Ich weiß nicht, wie ich mich ausdrücken soll. Ich bin in Deutschland geboren, wurde nach meiner Geburt nach russischem Einbprgerungsgesetz als russischer Staatsbürger anerkannt, weil meine Eltern zu diesem Zeitpunkt noch russich und nicht als deutsche eingebürgert waren , sondern als " jüdische Flüchtlinge" nach Deutschland migrierten.
Meine Eltern haben übrigens die doppelte Staatsbürgerschaft.

Ich habe einen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommen. Im Jahr 2014 war das glaube ich. Ich weiß ehrlich gesagt nicht warum, eigentlich hätte ich keinen bekommen sollen, aber die Sachbearbeiterin hatte wohl Kulanz oder ähnliches gezeigt und mir einen Aufnethaltstitel ausgehändigt. Warum genau ich diesen Ausweis habe, kann ich nicht beantworten. Ich habe schon meinen Vater gefragt,aber er wusste auch nichts, obwohl er mir damals alles organisiert hatte.
Ich bin gerade in einer Vorlesung, ich melde mich später nochmal!
Viele Liebe Grüße,

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von fb506920-70):
Ich weiß nicht, wie ich mich ausdrücken soll. Ich bin in Deutschland geboren, wurde nach meiner Geburt nach russischem Einbürgerungsgesetz als russischer Staatsbürger anerkannt, weil meine Eltern zu diesem Zeitpunkt noch russisch und nicht als deutsche eingebürgert waren...

Da haben es Deine Eltern wohl versäumt, Deine Geburt bei der russischen Botschaft/Konsulat pflichtgemäß registrieren zu lassen. Denn dann wäre es überhaupt kein Problem gewesen auch einen Pass für Dich zu erhalten.

Also musst Du Dich nun für diesen ganzen Schlamassel bei Deinen Eltern bedanken.

Zitat (von fb506920-70):
Ich habe derzeit eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und auch einen Ausweis!
Um was für einen "Ausweis" handelt es sich denn überhaupt?
Zitat (von fb506920-70):
Warum genau ich diesen Ausweis habe, kann ich nicht beantworten. Ich habe schon meinen Vater gefragt,aber er wusste auch nichts, obwohl er mir damals alles organisiert hatte.

Normalerweise steht auf jeden Ausweis auch ein Ausstellungsdatum.

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 14.01.2019 16:33

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#29
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

weil meine Eltern zu diesem Zeitpunkt noch russich und nicht als deutsche eingebürgert waren Alles klar - Sie sind folglich KEIN gebürtiger Deutscher. Dazu muß man Eltern haben, die zum Zeitpunkt der Geburt dt. Staatsangehörige waren.
Warum genau ich diesen Ausweis habe, kann ich nicht beantworten. Ich hatte ja auch gefragt, WAS für einen Ausweis Sie haben - einfach mal draufgucken. Sieht er evtl. so aus? https://de.wikipedia.org/wiki/Notreiseausweis#/media/File:Deutscher_Notreiseausweis_-_Vorderseite.png

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#30
 Von 
fb506920-70
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
weil meine Eltern zu diesem Zeitpunkt noch russich und nicht als deutsche eingebürgert waren Alles klar - Sie sind folglich KEIN gebürtiger Deutscher. Dazu muß man Eltern haben, die zum Zeitpunkt der Geburt dt. Staatsangehörige waren.
Warum genau ich diesen Ausweis habe, kann ich nicht beantworten. Ich hatte ja auch gefragt, WAS für einen Ausweis Sie haben - einfach mal draufgucken. Sieht er evtl. so aus? https://de.wikipedia.org/wiki/Notreiseausweis#/media/File:Deutscher_Notreiseausweis_-_Vorderseite.png


Hi Muemmel,
Tut mir Leid, ich saß gerade noch in einer Vorlesung und Tutorium und konnte deshalb nicht genau auf deine Frage eingehen.
Also, ich habe jetzt nachgeschaut und bei meinem Ausweis handelt es sich um eine Niederlassungserlabnis, die mir am 13.02.2014 ausgestellt wurde. Darauf steht unbefristet. Ist eine Karte aus Plastik in rot/weiß.
Ich hoffe wirklich, dass ich dieses Mal ihre Frage beantworten konnte :)
Liebe Grüße,

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