Moin, Moin,
ich habe eine Frage zum Thema ,, Arbeitsverbot im Aufenthaltstitel nach § 60 a, Abs. 2, S. 1 / Aufenthaltsbeschränkung." Ohne Gewähr von mir, dass der Aufentshaltstitel von mir beamtenkorrekt wieder gegeben worden ist. Geht auch nicht um mich, geht um einen Freund.
Der hat sich in seinem Heimatland einen Hochschulabschluss erarbeitet und darf in DE aber nur Praktika leisten. Arbeit bzw. Ausbildung sind ihm nicht gestattet. Jetzt hat er ein Praktikum absolviert und der Chef würde ihn am liebsten in leitender Position und sofort einstellen. Der spricht nach 11 Monaten in DE bereits Deutsch auf C1 - Level.
Wie muss der Antrag an die Ausländerbehörde formuliert sein, in dem mein Freund darum bittet, arbeiten zu dürfen? Ich brauche ein Stichwort bzw. eine griffige Formulierung . Vielleicht gibt es einen Paragrafen, auf welchen er sich in seinem Antrag berufen kann?
Antrag auf Aufhebung des Arbeitsverbotes für einen Geduldeten
21. Oktober 2019
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Frage vom 21. Oktober 2019 | 16:47
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Antrag auf Aufhebung des Arbeitsverbotes für einen Geduldeten
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#1
Antwort vom 21. Oktober 2019 | 17:53
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
Da sollte er sich zunächst um einen ordentlichen Aufenthalt bemühen, denn eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern nur die zeitweilige Aussetzung der Abschiebung.
Die Ausreisepflicht besteht damit weiterhin.
#2
Antwort vom 21. Oktober 2019 | 18:03
Von
Status: Unbeschreiblich (31893 Beiträge, 5621x hilfreich)
Dann kann er das selbst formulieren und beantragen.ZitatDer spricht nach 11 Monaten in DE bereits Deutsch auf C1 - Level. :
Er muss nur wissen, WAS er beantragen will. Er will also arbeiten.
Sein *A-Titel* sagt aber:
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/60a.html
(2) Die Abschiebung eines Ausländers ist auszusetzen, solange die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird
Wie ihr lesen könnt, droht ihm die Abschiebung. Diese ist nur zeitweise ausgesetzt.
Es hat gar nichts mit seinem HS-Abschluss im Herkunftsland und erst recht nicht mit seinen C1-Sprachkenntnissen zu tun.
Wo findet sich in seinem Aufenthaltstitel oder dem (grünen) Zusatzblatt, dass er nur Praktika machen darf?
Und wie lange ist sein Papier gültig?
Er hat ganz einfach kein Aufenthaltsrecht. Aus hier unbekannten Gründen kann die Abschiebung aber nicht erfolgen.
Einen Antrag auf Aufhebung des Arbeitsverbotes kann er stellen. Dieser Antrag wird von der Ausländerbehörde abgelehnt werden.
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#3
Antwort vom 21. Oktober 2019 | 21:39
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich danke Euch. Also weiter versuchen, aus der Duldung raus zu kommen bzw. einen Weg finden, hier einen legalen Aufenthalt zu bekommen und dann arbeiten gehen.
PS: hab heute das erste Mal gesehen, dass nicht Harry den 1. Platz belegt, sondern Anami.
#4
Antwort vom 21. Oktober 2019 | 23:04
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3087x hilfreich)
Zitathab heute das erste Mal gesehen, dass nicht Harry den 1. Platz belegt, sondern Anami. :
#5
Antwort vom 22. Oktober 2019 | 10:15
Von
Status: Student (2111 Beiträge, 732x hilfreich)
Zitat:
... in der Liste Top-Nutzer der Woche ...
#6
Antwort vom 22. Oktober 2019 | 11:56
Von
Status: Unbeschreiblich (31893 Beiträge, 5621x hilfreich)
Der Freund hat hoffentlich einen Fach-Anwalt? Alleine wird er das nicht schaffen.Zitataus der Duldung raus zu kommen bzw. einen Weg finden, hier einen legalen Aufenthalt zu bekommen :
Aus *der Duldung raus* kommt man in der Regel nur durch Ausreise. Indem man also der Ausreisepflicht nachkommt und vom Herkunftsland aus versucht, eine legale Einreise und dann einen legalen Aufenthalt zu erreichen.
Je nach Grund für diesen o.a. §§ kann das aber unmöglich sein.
-------------------------------
ich schreib diese Woche nur etwas mehr.
#7
Antwort vom 22. Oktober 2019 | 14:20
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3087x hilfreich)
Zitat:Zitat:
... in der Liste Top-Nutzer der Woche ...
Ah, danke! Wieder was gelernt
#8
Antwort vom 22. Oktober 2019 | 17:47
Von
Status: Lehrling (1236 Beiträge, 1506x hilfreich)
ZitatEr hat ganz einfach kein Aufenthaltsrecht. Aus hier unbekannten Gründen kann die Abschiebung aber nicht erfolgen. :
Einen Antrag auf Aufhebung des Arbeitsverbotes kann er stellen. Dieser Antrag wird von der Ausländerbehörde abgelehnt werden.
Das widerspricht sich. Da aus hier unbekannten Gründen die Ausreise nicht durchgesetzt werden kann, ist vollkommen offen, ob die ABH einen Antrag auf Arbeitserlaubnis ablehnen wird oder nicht. Natürlich gibt es auch für Geduldete die Möglichkeit, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Da es vielfältige Duldungsgründe gibt, kann man hier keine Allgemeinaussagen machen.
ZitatWie muss der Antrag an die Ausländerbehörde formuliert sein, in dem mein Freund darum bittet, arbeiten zu dürfen? Ich brauche ein Stichwort bzw. eine griffige Formulierung . Vielleicht gibt es einen Paragrafen, auf welchen er sich in seinem Antrag berufen kann? :
Die eine entscheidende Formulierung für Duldungsfälle gibt es nicht, weil die Paragraphen, auf die man sich berufen kann, ganz unterschiedlich sind, abhängig einerseits von Aufenthaltshistorie, Herkunftsland, Erfüllung der Mitwirkungspflicht durch den Geduldeten, die Duldungsgründe etc. und andererseits von der Art der Arbeitsstelle (Vorrangprüfung).
Ihr solltet euch in Ruhe die Info-Seite des BAMF "FAQ: Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen" anschauen. Wobei die Infos für Geduldete natürlich nicht nur für Geflüchtete gelten.
Dort gibt es Antworten auf Fragen wie "Welche Zugangsbedingungen zum Arbeitsmarkt bestehen für Personen, die eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung besitzen?", "Ab wann erhalten Personen, die eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung besitzen, eine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung?" oder "Gibt es Ausnahmen, in denen eine Zustimmung der Arbeitsagentur nicht notwendig ist?" u.v.a.m.
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