Arbeiten in Nicht-EU Ausland mit Niederlassungserlaubniss

7. September 2026 Thema abonnieren
 Von 
Marcco N.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeiten in Nicht-EU Ausland mit Niederlassungserlaubniss

Hallo,

Ich habe eine deutsche Niederlassungserlaubnis und wollte jetzt im Nicht-EU‑Ausland arbeiten, begrenzt, aber länger als 6 Monate. Dabei will ich nicht meine Niederlassungserlaubnis verlieren.
Wie ich verstanden habe, ist das möglich, wenn die Niederlassungserlaubnis älter als 15 Jahre ist. Auf dem Dokument (in Kreditkartenform), das immer neu erstellt wird, wenn ich einen neuen Pass bekomme, ist das Alter nicht ablesbar, nur das Datum der letzten Ausstellung.
Ich habe die unbefristete Aufenthaltserlaubnis schon im Jahr 2000 bekommen. Ist das gleich? Wie kann ich offiziell erfahren, wie alt meine Niederlassungserlaubnis wirklich ist?

Was wären dann weitere notwendige Schritte, zu welcher Behörde(n) muss ich gehen?

Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von Moderator topic am 7. September 2026 15:29

-- Thema wurde verschoben am 7. September 2026 15:29




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41193 Beiträge, 6644x hilfreich)

Zitat (von Marcco N.):
Was wären dann weitere notwendige Schritte, zu welcher Behörde(n) muss ich gehen?
Die Ausländerbehörde ist weiterhin zuständig.
Du kannst schriftlich eine Genehmigung für den längeren Auslandsaufenthalt beantragen. Kurze Begründung beifügen.
Sollte klappen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2417 Beiträge, 484x hilfreich)

Einfach eine "Bescheinigung über das Fortbestehen der Niederlassungserlaubnis nach § 51 Abs. 2 AufenthG" bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marcco N.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Ich habe mit einem Mitarbeiter der Ausländerbehörde telefoniert, er hat mich auf den Paragraph 51 hingewiesen, da steht es auch mit der Bescheinigung, aber auch, (in(2)), dass mein Lebensunterhalt gesichert werden muss. Was heißt das genau?
Ich meine, ich würde nach der Rückkehr keinen Job oder keine Jobgarantie haben – das ist also nicht gesichert.
Wäre eine bestimmte Summe (wenn dann welche) auf einem deutschen Konto als Sicherheit hilfreich/möglich? Oder heißt es einfach, dass ich dann zuerst kein Recht auf soziale Leistungen habe?

Vielen Dank

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41193 Beiträge, 6644x hilfreich)

Zitat (von Marcco N.):
Ich meine, ich würde nach der Rückkehr keinen Job oder keine Jobgarantie haben – das ist also nicht gesichert.
Dann würde die NE wahrscheinlich erlöschen.
Zitat (von Marcco N.):
Wäre eine bestimmte Summe (wenn dann welche) auf einem deutschen Konto als Sicherheit hilfreich/möglich?
Nein, das gilt nicht. Das ist Vermögen, aber kein Einkommen.
Die ABH will wissen, ob du nach Rückkehr deinen Lebensunterhalt dauerhaft ohne Sozialleistungen erwirtschaften kannst. Damit ist idR Erwerbstätigkeit=Arbeiten gemeint.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13840 Beiträge, 4896x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nein, das gilt nicht. Das ist Vermögen, aber kein Einkommen.

Doch das gilt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat da eine "klare" Aussage: "der Betreffende verfügt über feste wiederkehrende Einkünfte, etwa in Gestalt einer Altersrente, oder über ein ausreichendes, auch im Bestand gesichertes Vermögen."
BVerwG, Urteil vom 23.03.2017 - 1 C 14.16 (Rn.15 letzter Satz)

Zitat (von Marcco N.):
Wäre eine bestimmte Summe (wenn dann welche) auf einem deutschen Konto als Sicherheit hilfreich/möglich?

Die Antwort lautet also grundsätzlich erstmal, ja.

Die Behörde schätzt dann in der Regel den Monatsbedarf welcher sich aus dem Regelbedarf (aktueller Bürgergeld-Satz) von rund 563 € pro Monat, den voraussichtlichen Wohnkosten (Warmmiete oder die Unterhaltskosten von Wohneigentum in Deutschland) und der Kosten für die lückenlose deutsche Krankenversicherung (oft als Richtwert der Basistarif von ca. 300 € bis 400 € zusammensetzen.

Man landet also gut bei einem Betrag von 1500 - 2000€ pro Monat, den man für rund 12-24 Monate aus eigenen Mitteln finanzieren können muss, letztendlich also eine Summe von 20.000€ bis 50.000€ wobei man sich dort eher oben ansiedeln sollte, da die Behörde, grade bei den Wohnkosten und dem abzudeckenden Zeitraum eine Sicherheit "einbaut".

Zudem sollte man eine gute Prognosebasis nachweisen können, z.B. anerkannte Berufsabschlüsse, Universitätsdiplome oder Zertifikate, die zeigen, dass Du nach Deiner Wiedereinreise in Deutschland leicht eine neue Stelle finden könntest (Fachkräfte-Status).

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41193 Beiträge, 6644x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Doch das gilt.
Nein. Dieser einsame Halb-/Viertelsatz in diesem nicht wegweisenden relativ alten Urteil gilt nicht, sondern es wird für den TE das gelten, was die ABH bereits telefonisch erklärte.
Diese Aussage zur Sicherung des LU wird der ABH-Mitarbeiter seinen akt. Verwaltungsvorschriften zum § 51 AufenthG entnommen und auf die TE-Anfrage zugeschnitten haben.

Zitat (von spatenklopper):
Die Antwort lautet also grundsätzlich erstmal, ja.
Die Antwort lautet: Grundsätzlich Nein. Ob und welche Ausnahmen für die Verhältnisse des TE gelten könnten, ist hier vollkommen unbekannt.
Also lies du mal das ganze Urteil und stelle selbst fest, ob und was für den TE *sicher* gilt.

@Marcco N.
Gern kannst du nochmal bei der ABH anfragen, wieviel € *zur Sicherheit* für deine Verhältnisse auf einem sicheren Konto liegen müssten, damit deine alte NE von 2000 nicht erlischt...und ob du nach Wiedereinreise Anspruch auf Sozialleistungen nach SGB II oder XII hätte.
Da du jetzt schon weiß, dass du nach Wiedereinreise ohne Job bist, dürfte die Antwort der ABH leicht zu erraten sein.

Was grundsätzlich gilt: Man sollte sich nie auf eine telefonische Aussage eines ABH-Mitarbeiters verlassen. Man sollte eine eine schriftliche Bestätigung zum *Nichterlöschen einer 26 Jahre alten NE* nach mehr als 6monatigem Auslandsaufenthalt beantragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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