Arbeiten mit Nebenwohnsitz in Deutschland

23. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Atillallita
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeiten mit Nebenwohnsitz in Deutschland

Guten Tag,

ich habe folgende Frage:
Ich habe die türkische Staatsangehörigkeit (unbefristete Niederlassungserlaubnis) und bin in Deutschland geboren. Ich habe vor, mir in naher Zukunft eine Wohnung in der Türkei zu kaufen und die meiste Zeit des Jahres dort zu verbringen. Allerdings möchte ich die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nicht verlieren und würde dafür auch einmal im Jahr noch Deutschland fliegen. Ich habe vor, als Hauptwohnsitz die Türkei anzugeben und als Nebensitz meine Eigentumswohnung in Deutschland. Da ich nur im Home Office arbeite, möchte ich meine Arbeit in der Türkei fortführen. Ist das alles überhaupt rechtens? Und was kann ich tun, um den Aufenthalt in Deutschland nicht zu verlieren?

Danke im Voraus!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)


§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen

(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
1.
Ablauf seiner Geltungsdauer,
2.
Eintritt einer auflösenden Bedingung,
3.
Rücknahme des Aufenthaltstitels,
4.
Widerruf des Aufenthaltstitels,
5.
Ausweisung des Ausländers,
5a.
Bekanntgabe einer Abschiebungsanordnung nach § 58a,
6.
wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
7.
wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
8.
wenn ein Ausländer nach Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß der §§ 22, 23 oder § 25 Abs. 3 bis 5 einen Asylantrag stellt;

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